ich habe eine Frage bzgl. des folgenden Sachverhaltes:

Ein Mietvertrag beinhaltet zwei Hauptmieter, einer dieser Mieter möchte ausziehen, der andere Mieter möchte in der Wohnung bleiben. Dieser schlägt dem Vermieter einen Änderungsvertrag mit entsprechender Mietanpassung aufgrund des Ausscheidens eines Mieters vor. Der Vermieter möchte aber keinen Änderungsvertrag, sondern besteht auf einen neuen Mietvertrag mit dem bleibenden Mieter.

Wie ist dies gesetzlich geregelt? Darf der Mieter auf einen Änderungsvertrag bestehen oder darf der Vermieter einen neuen Mietvertrag durchsetzen?