Waschmaschine nicht erlaubt laut Vermieter?

Der Vermieter untersagt mir, eine Waschmaschine in der Wohnung aufzustellen. Einen Waschkeller gibt es nicht. Ich musste den Mietvertrag unterschreiben, da es nur sehr wenig bis keine andere Optionen gab. Um die Ecke ist ein Waschcenter, also eigentlich halb so wild.

Die Begründung lautet, dass es in anderen Wohnungen Schimmel gab, da die Mieter die Räume nicht geheizt und nasse Wäsche aufgehängt haben. Der Vermieter hat auch gesagt, dass er kontrollieren will, ob ich eine Waschmaschine aufgestellt habe. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass das absolut nicht rechtens ist. Der Vermieter darf doch nicht meine Wohnung betreten, um mich zu kontrollieren.

Mir kommt die ganze Sache etwas spanisch vor. Früher gab es zu der Wohnung 3 Schlüssel(laut Mietvertrag des Vormieters). Ich habe aber nur 2 bekommen und dies wurde auch so in meinem Mietvertrag festgehalten. Irgendwie hab ich große Sorgen, dass noch ein weiterer Schlüssel existiert und der Vermieter sich so Zugang zu meiner Wohnung verschaffen will. Darf ich eventuell das Schloss bei diesem Verdacht tauschen?

Im Mietvertrag steht lediglich, dass es verboten ist, eine Waschmaschine aufzustellen. Der Grund wurde aber nicht weiter festgehalten. Laut Internet wäre so eine Klausel nur mit guter Begründung wirksam. Stimmt das? Wäre es theoretisch möglich eine Maschine in ferner Zukunft aufzustellen?

Waschmaschine, Vermieter, Mietvertrag
Kann ich verlangen das der Kachelofen entfernt wird?

Hallo. Das Problem ist ein Kachelofen, der auch schon bei meinem Einzug in der Wohnung stand. Zu dieser Zeit war er noch funktionsfähig aber er sollte nicht benutzt werden. In den letzten Jahren wurde das Dach neu gedeckt und an den Schornsteinen etwas gemacht, so dass der Ofen nun nichtmehr verwenbar sein soll. Kurz nach meinem Einzug fing der Vermieter damit an, bei jedem Auszug diese Kachelöfen aus den Wohnungen zu entfernen. In den beiden Haushälften haben nur noch 2 oder 3 von 12 Wohnungen diesen Ofen. Der Vermieter aber weigert sich diese Öfen aus unseren Wohnzimmern zu entfernen solange wir noch darin wohnen. Er sagt, dass sie ihn nur entfernen, wenn der Mieter auszieht. (Wegen dem ganzen Staub den ich dann in der Wohnung hätte und wegen renovieren...)

Der Ofen ist sehr hässlich und nimmt einfach sehr viel Platz weg. Durch den Ofen ist es auch oft nicht möglich, nachts die Fenster in Wohnzimmer und Schlafzimmer gleichzeitig auf kipp zu haben. Da es durch den Heizschacht der von Wohnzimmer hinterm Ofen ins Schlafzimmer führt, dann bei Wind meistens sehr stark pfeift. Habe ich ein Recht darauf, dass dieser Ofen endlich aus meiner Wohnung entfernt wird, ohne dass ich dafür erst ausziehen muss?

Bevor jemand fragt warum ich den Ofen überhaupt mitgemietet habe, bzw da eingezogen bin. Weil ich aus persönlichen Gründen fürchterlich dringend eine Wohnung brauchte die im Preisrahmen lag. Alles andere spielt keine Rolle, da es nur um die Frage geht ob ich eine Chance habe dass der Ofen entfernt wird.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, vermieterpflichten
Was z.B. wäre ein triftiger Grund, der für einen Vermieter gegen die Hundehaltung sprechen kann?

Hallo ihrer Lieben,

ich hab zwar schonmal bezüglich dieser Thematik eine ähnliche Frage gestellt, nun hätte ich es doch gerne noch etwas konkreter. Folgendes: Ich würde mir unheimlich gerne einen kleinen Mops anschaffen. Ich wohne in einer Mietwohnung (vierter Stock, ohne Fahrstuhl). Nun hat mein Vermieter mir bereits im Dezember ´10 telefonisch eine Absage hierzu erteilt, wobei er mir auch sagte, dass die beiden Eigentümer nichts dagegen hätten, ihm aber die letzte Entscheidung zugesprochen haben...

Im Juni diesen Jahres habe ich mein Anliegen nochmals schriftlich dargestellt, da ich das Gefühl hatte, dass ich am Telefon zuwenig "gehört" wurde bezüglich meiner Gründe die für eine Hundehaltung sprechen (gesundheitliche Gründe, Hund wird mir von zwei Ärzten empfohlen, nicht verschrieben).

In meinem Mietvertrag ist geregelt, dass mir die Hundehaltung nur aus einem triftigen Grund versagt werden kann. Mein Vermieter gab als Begründung (immernoch telefonisch) an, dass er keinen Präzedensfall im Haus schaffen möchte, und dass er es als "sünde" ansehen würde, dass ich den Hund in den vierten Stock tragen müsste...

Mir ist sehr wohl bewusst, dass es wirklich nicht ideal ist, dass ich so weit oben wohne, allerdings habe ich diese Problematik abgewogen und auch mit mehreren Hundehaltern und Züchtern darüber gesprochen.. hier braucht ihr also nicht mehr drauf eingehen... :)

Nun also meine konkrete Frage....: Sind die beiden o.g. Gründe schon als triftig anzusehen, wenn man als Gegenstück meine individuellen Bedürfnisse (Gesundheit) aufwiegen würde? Es ist wichtig für mich, das zu wissen, da ich auf kein Recht pochen möchte, was mir nicht wirklich zusteht.... aber gerade darüber bin ich mir sehr unsicher!

Ich habe schon massig Rechtsauffassungen und -urteile im Net gelesen, aber es ist wirklich immer sehr unterschiedlich ausgelegt.... was denkt ihr darüber?

Noch habe ich nichts schriftliches in der Hand von meinem Vermieter, insofern kann ich jetzt noch weitere Schritte veranlassen...

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe! Lieben Gruß

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Hundehaltung, Mops, Rechtsprechung
Hausverwaltung wird unverschämt und stellt Forderungen?

Hallo,

ich wohne seit knapp 17 Jahren in einer Mietwohnung, Haus Baujahr 1970. In diesem Haus wurde seit meinem Einzug noch nie vom Vermieter saniert oder renoviert, dh alles ist im Zustand von 1970. Vor einiger Zeit wurde nun eine Hausverwaltung zuständig für das Haus und stellt seitdem unverschämte Forderungen wie : das Treppenhaus muss leer sein, es dürfen keine Bänke, Kommoden, Schuhschränke... dort stehen und im Falle eines Nichtnachkommens der Forderung würde alles kostenpflichtig entsorgt. Die ganzen Jahre seit ich hier wohne, hat das niemanden gestört und es wurde nie etwas gesagt! Eine Begründung für diese Forderungen gibt die Hausverwaltung auch nicht.

Zum anderen habe ich undichte Fenster, (die Fenster sind wie gesagt von 1970), die im Winter Schimmel auf den Leisten tragen! Es zieht einfach unglaublich. Der Garten wird seit 3 Jahren regelmäßig auf meine Kosten von Gärtnern geschnitten, gemäht,... aber jedesmal so, dass die ganze Straße dann Einblick in mein Wohnzimmer hat! Gefragt werde ich nie, ob es so passt, wie kurz es geschnitten wird,.... hauptsache ich zahle!!! Das Badezimmer sieht aus wie im 18. Jahrhundert, es riecht oft nach Abwasser. Die Klingel klingt grauenvoll, die Sprechanlage besteht noch aus einem "Telefonhörer" in den man reinsprechen muss - grausam.

Dafür ist die Miete extrem hoch. Die Wohnung über mir stand schon mehrmals monatelang leer.

Habe ich Anspruch auf Verbesserungen dieser Mängel und kann ich meinen Schrank und meine Holzbank im Treppenhaus stehen lassen ?

Viele Grüße

Wohnung, Miete, Mietrecht, Vermieter, Hausverwaltung, Mangel
Darf die Vermieterin mir vorschreiben wie sauber meine Wohnng ist?

Ich bin auf 180. Meine Vermieterin stand neulich abend vor unserer Wohnungstür und wollte mit mir und meinem Freund reden. Es sah etwas unordentlich(nicht dreckig!!!!) aus, da ich auf Grund einer Geschäftsreise gerade am Packen war und mein Freund gerade Zigaretten gestopft hatte. Auf jeden Fall sagte sie uns das die Mieterin unter uns sich beschwert hat es würde im Treppenhaus nach Katzenurin stinken und sie wollte bei uns oben mal nach dem rechten sehen bzw riechen^^. Ich muss dazu sagen das die Vermieterin ebenfalls eine Katze hat die im Gegensatz zu meiner Freigängerin ist und auch im Treppenhaus umher schweifen darf. Sie regte sich furchtbar drüber das es so chaotisch aussehen würde und sie will sich sofort das Bad ansehen wo das Katzenklo steht um zu überprüfen ob das denn richtig sauber wäre. Ich hab ihr den Zugang nicht gestattet aus dem einachen Grund, weil ich auf meiner Badewannenwäschespinne meine Unterwäsche zum trocknen hängen hatte und ich finde das das zu sehr in meine Privatsphäre eingegriffen hätte. So weit so gut. Ich fuhr am nächsten Tag auf meine Geschäftsreise. Als ich 3 Tage später nach Hause zurück kam telefonierte ich mit der Mutter meines Freundes. Sie hat unsere Vermieterin beim Einkaufen getroffen und die Vermieterin hat dann losgelassen sie vermutet ja das ich ein Messie bin und das wir deswegen aus unseren vorherigen Wohnung ausgezogen sind (Das Haus in dem wir vorher wohnten wurde verkauft). Begründen tut die Vermieterin ihre Vermutung damit, dass meine Küchentür geschlossen war und ich sie nicht ins Bad gelassen habe. Die Küchentür ist zu weil ich nicht will das die Katze rein geht. Als weitere Begründung nannte sie den Umstand das ich Besucher nicht in die Wohnung gelassen habe (wenn man sich vorher nicht anmeldet kanns halt mal passieren das der zu Besuchende keine Zeit hat)

Die Vermieterin will uns jetzt in regelmäßigen Abständen besuchen um zu kontrolliern wies in der Wohnung aussieht. Ich will aber nicht nach ihren Maßstäben leben, denn bei ihr siehts aus wie in einem Museeum und das verlangt sie auch von den Mietern. Kann mir die Vermieterin vorschreiben wann ich wie oft zu putzen etc. habe?

Sorry für den langen Text das musste aber mal raus :-)

Vermieter, Rechte
Darf der Vermieter Baustoffe im vermieteten Garten lagern?

Mein Vermieter hat neben den vermieteten Wohnungen eine große Wiese von ca. 700qm. Er wollte diesen Platz als Bauplatz für ein weiteres Haus nutzen, jedoch hat ihm das Bauamt einen Strich durch die Rechnung gemacht weil zum einen keine Zufahrt genehmigt wurde. Seit vielen, vielen Jahren lag es brach und der Vermieter hat ein kleines Stückchen davon als Baustoffablage benutzt, ca. 20-40qm. Mein Verlobter (mietet eine Wohnung in dem Haus) und ich (miete auch eine Wohnung in dem Haus) haben vor ca. sieben Jahren diesen Platz zusätzlich gemietet und benutzen ihn als Garten. Anfangs hat es uns eine Menge gekostet, denn wir haben die Wiese gerade schaufeln lassen, neuen Rasen gesät und Spielgeräte und ein Gartenhüttchen aufgebaut. Nach und nach versuchen wir die "missgeratenen" Häufchen wegzuschaffen bzw. eigentlich eher auf einen Punkt zu packen. Das hat jetzt auch fünf Jahre funktioniert. Jetzt packt der Vermieter aber plötzlich ohne uns zu fragen einfach weitere Baustoffe dabei. Zu Anfangs waren es nur Rasenkantensteine, einfach vor dem Baum gestapelt, und dicke Kalksteine, so groß wie ein Aquarium (mir fällt nix anderes ein). Und als ich grad heim kam, hab ich gesehen, daß er sogar zwei Mithelfer hatte und diese gelben, großen Schläuche im Garten verstaut. Er versteckt sie unter meinen Haselnuss- und Tannenbäumchen. Direkt zum Nachbarn hin. Er nimmt nicht viel als Miete für den Garten, jedoch auf einer Baustelle fühle ich mich nun ja auch nicht wohl. Darf der Vermieter ohne Fragen Baustoffe, und leider teilweise auch Müll auf dem Platz lagern, den er uns mit Freude als Garten vermietet hat? --- Er ist als Zusatzinfo übrigens Messi, Gott sei Dank mit keinen verwesenden Müll, sondern Baustoffe (aber auch Eimer mit benutzten Mörtel), Haushaltsartikeln, Möbel, Elektroartikeln, Hölzer, usw.

Bei Bedarf sende ich auch gerne Bilder

Mietrecht, Vermieter
MUSS der Vermieter auf Mieter Post antworten?

Unser Vermieter reagiert auf unsere Post nicht ?

Sowie Telefonisch ist er so gut wie nicht zu erreichen.

Unsere Vormieter schreiben per Einschreiben mit Unterschrift und es kommt wieder zurück... Deshalb meine Frage : Muss Er antworten??

Er ist einen Miet"Vertrag" mit uns eingegangen und ist doch bei Mieter Frage verpflichtet zu antworten bzw Mängel ect. zu bestätigen. Bei uns wurden neue Fenster gemacht und die Holzrahmen innen, sind davon gerissen zb..

Und bei den Vormietern zahlt er die Kaution nicht aus.

Und hat auch schon behauptet Er hätte keine Post erhalten.

Schrecklich solche Leute.

Mein Nachbar der seit mehr als 50Jahren in diesem Haus lebt ist ein alter Tyrann. Sobald jemand die Haustür offen lässt geht bei ihm die Tür auf und er meckert und flucht die Leute an.

Habe schon alles versucht freundlich, ignorieren, streiten aber er kennt keine Grenze.

Vorhin gerade wieder Beleidigungen "Halt die Schnauze!" und das noch vor meiner 6 Jährigen Tochter und es vielen schon schlimmere Worte von Ihm.

Dem Vermieter habe ich um eine Abmahnung gebeten, da ich sonst zur Polizei gehe.

Hab aber schon etwas Angst das es noch schlimmer wird.

Aber der darf doch nicht so mit den Leuten umgehen nur weil Er da sein ganzes Leben Verbracht hat und meint Er wäre der Beste vom Ganzen Haus.

Deshalb auch die Frage:

**MUSS DER VERMIETER MIR ANTWORTEN???!!!****

Liebe Grüße an alle da draußen und im Voraus Danke für jede Antwort.

Vermieter, Mieterrecht
Undichtes Fenster - Wasserschaden am Laminat. Vermieter schiebt es auf MEINE Haftpflicht

Hallo liebe Leute, ich brauche dringend einen Versicherungsrat :(

Ich kam Samstagnacht nach Hause und meine Whg stand im hinteren Teil komplett unter Wasser. Ich habe natürlich gleich alles getrocknet....jedoch zu spät, es schlug sich schon etwas auf das Laminat nieder sodass dieses auf einigen Stücken "hoch ging". jetzt nicht so heftig das es mich beim Wohnen beeinträchtigt, aber nuja - eben so das es der Vermieter bei Beendigung der Miezeit bemängeln kann.

ALLERDINGS! Die Fenster waren geschlossen! Am nächsten Tag (gestern) gab es wieder ein Unwetter. Wieder presste der Wind den Regen in die Ritzen rein - diesmal war ich jedoch zu Hause und konnte das ganze auch auf Video festhalten - natürlich mit Handtüchern bewaffnet.

Mein Vermieter meint nun das würde über meine Haftpflicht laufen müssen, da ich für den Mietraum verantwortlich sei. Auch glaubt er mir das mit den geschlossenen Fenstern nicht (das Argument des Videos nimmt er nicht an, hat es zwar noch nicht gesehen aber "in all den Jahren sei da noch nichts dergleichen passiert!") Allerdings kann ich doch gar nichts für das undichte Fenster - nicht mal das ich davon gewusst hätte!? Er sei auch angeblich gar nicht versichert gegen sowas...

Noch etwas, ich bin Student und bei meinen Eltern in irgendsoeiner hausversicherung drinne, aber die zäht ja sicher nicht in meiner Uniwohnung....

Danke schon mal, Mfg!

Wohnrecht, Wohnung, Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Laminat, Haftpflichtversicherung, Wasserschaden
Mieter verlangt Carport. Brauche eure Hilfe!

Hallo zusammen. Ich hab mich jetzt hier angemeldet, weil ich ein Haus geerbt habe und somit auch Vermieter einer in diesem Haus Befindlichen Wohnung bin. Leider bin ich noch verhältnismäßig Jung und in der HInsicht noch eher grün hinter den Ohren :) Ich wäre euch allen sehr dankbar um ein Paar Antworten. Mein Problem ist folgendes. Mietgegenstand ist eben die Wohnung im ersten Stock, eine Garage und ein separater PKW Stellplatz. Der Stellplatz ist befplastert und zum Parken bestens geeignet :) Das Problem das mein Mieter hat ist folgendes. Am Nachbarsgrundstück steht ein relativ großer Baum, dessen Blätter natürlich ab und an mal hinunterfallen. Weiters gibts ne Horde Vögel, die diesen Baum gerne Nutzen, und wo Vögel sitzen wird auch "Mist" gemacht. Da die Besitzer des Grundstücks auf dem der besagte Baum steht nicht gerade die freundlichen Nachbarn sind, habe ich auch wenig Lust dazu diesen klarzumachen dass sie den Baum zurechtstutzen oder fällen. Der Mieter verlangt nun von mir einen Carport für den Stellplatz, dass sein Zweitwagen nicht "vergammelt". Meine Frage ist jetzt folgende. Hat der Mieter ein Recht darauf dass der besagte Baum vom Nachbargrundstück durch mich "zurechtgestutzt" werden muss, (die Äste des Baumes die auf meinen Grund hängen) oder gar dass ich den Stellplatz überdachen muss? Ich sehe es einfach nicht ein wegen ein paar Vögel einen Carport zu bauen, bzw einen Holzarbeiter anbiete der den Teil des Baumes wegschneidet. Ist ja beides nicht wirklich günstig. Ich versteh auch nicht wieso er sich nicht einfach eine Autoplane drüberwirft, aber naja. Er steht dann lieber zweimal die Woche mit nem Schwamm hinten und Schrubbt seinen Kübel. Mir wäre sehr geholfen, ob ich im Bezug auf des Nachbars Baumes irgendwie tätig werden muss oder ob es mir egal sein kann. Herzliche Grüsse und Danke schon mal im Voraus.

Mietrecht, Vermieter
Bombastische Heizkosten wegen undichten Fenstern - Was tun?

Hallo zusammen,

folgendes Problem: WG (5 Bewohner), Altbau, ich persönlich wohnhaft seit ca. 1 Jahr! So, jetzt haben wir uns mal die Nebenkosten angesehen. Im Sommer normaler Verbrauch. Im Winter steigt der Gasverbrauch nahezu in den Himmel. Logisch, dass der Verbrauch durch das heizen an sich steigt aber es ist wirklich unglaublich viel, weil wir permanent heizen müssen. Im letzten Winter fiel die Heizung einige Male aus (Problem bereits behoben) und innerhalb kürzester Zeit war die Wohnung komplett ausgekühlt. Offensichtlich sind die Fenster komplett undicht. Man spürt auch den Luftzug, wenn man direkt neben dem Fenster steht. Wir bezahlen 75 Euro Nebenkosten pro Kopf und müssen oft richtig viel Nachzahlen (laut vorher eingezogenen WG-lern).

Wir lassen die Abrechnung zunächst von Bekannten (keine Mietrecht Erfahrung) prüfen und wollen dann zum Vermieter gehen. Unsere Forderung wird sein, dass die Fenster isoliert/ausgetauscht werden sollen. Ist das der richtige Weg? Wenn ja, was können wir tun, wenn der Vermieter sich quer stellt?

Natürlich ist ein Problem, dass wir den Mietvertrag alle unterschrieben haben und somit praktisch die Mängel anerkannt haben. Aber gilt das auch bei WGs? Ich konnte das ja im letzten Sommer noch gar nicht wissen, oder? Nebenkosten wurden auch seitdem um 10 Euro pro Kopf erhöht.

Würde mich sehr freuen, wenn jemand mit Erfahrung was dazu sagt. Hier kennt sich keiner mit Mietrecht aus und bei anderen Fällen im Internet sind die Umstände meist anders (z.B. keine WG).

Achja, noch was: Wie sieht es aus, wenn die Putzfrau den Flur nicht (vernünftig) putzt bzw. der Hausmeister scheinbar nicht existiert? Wir bezahlen dafür aber die Leistungen sind eigentlich nicht vorhanden. Was nun? Fotos machen (Hausflur nach "putzen", kaputtes Treppengeländer)?

Vielen Dank im Voraus!!!

Fenster, Miete, Heizkosten, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Altbau, WG
kein Balkongeländer vorhanden

Situation ist folgende. Sind zu Beginn des Jahres in die Wohnung eingezogen und haben auch direkt den Vermieter auf das fehlende Balkongeländer aufmerksam gemacht. Laut seinen Aussagen war es aufgrund der Sanierung der Wohnung zu dem Zeitpunkt nicht möglich das Geländer wegen Temperaturen weit unter Null Grad anzubringen. War uns in den ersten Monaten auch ehrlich gesagt nicht so wichtig, da man sich im Winter nich unbedingt raussetzt :). Vom Vermieter wurde uns mehrmals mündlich bestätigt das sobald die Temperaturen konstant im plus Bereich sind, das Geländer angebracht wird.Nachdem Im April sich immer noch nichts getan hat und der Vermieter auf Anrufe sowie SMS nicht reagierte, kontaktieren wir seinen Bruder der für ihn alle Sachen regelt was Verträge etc. betrifft. Nach einem telefonischen Gespräch mit ihm am 12.05.2011 wurde uns von ihm mündlich Versichert in den kommenden 3 Wochen das Geländer anzubringen, da Sie im Moment noch 1-2 weitere Angebote von Firmen einholen wollten.Mir ist bis jetzt noch unklar warum die Angebote erst jetzt eingeholt werden, bzw. bezweifel ich es auch sehr stark das es keine Firma gibt die in den ersten Jahres Monaten keine Bauaufträge annimmt.Kurz nach dem Telefonat wurde auch ein Schreiben von uns mit dem Mangel und einer angedrohten Mietminderung um 5% per Rückschein an den Vermieter gesandt falls das Geländer bis zum 02.06.2011 angebracht wird.Jetzt die Frage, da ich irgendwie immer noch das Gefühl nicht loswerde das es den Vermieter nicht interessieren wird wie die Sache weiter verlaufen sollte. Kann man im nächsten schreiben nochmal eine höhere Mietminderung androhen und durchsetzen wenn er bis dato nicht reagierte und oder der Mangel nicht behoben wurde?Ist halt in erster Linie nen Sicherheitsaspekt bei dem fehlenden Geländer im 1ten OG und das der Balkon quasi nicht nutzbar ist.

Bin für jeden Rat dankbar :)

Mietminderung, Vermieter, Balkon

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