Hallo!

Vorab: Mein Mietverhältnis besteht bereits seit über 3 Jahren..

Ich wohne allein in einer Mietwohnung und habe mich mit meiner Hausverwaltung/Vermieter ein wenig in die Haare bekommen, es ging da um eine berechtigte Mietkürzung aufgrund von Feuchtigkeit (Mieterschutzbund eingeschaltet etc.)

Nun habe ich vor 2 Monaten meinen Job verloren, Vertrag wurde nicht verlängert.. Daraufhin habe ich meiner Hausverwaltung dies mitgeteilt, da nicht sicher war ob ich die kommende Miete püntklich überweisen konnte aufgrund der Arbeitslosengeld 1 Antrags Bearbeitung etc.

Fakt ist, sie weiß dass ich derzeit Arbeitslos bin. Mit der Mietüberweisung hat alles gut geklappt, habe auch keine Mietschulden oder so, bin also im reinen.

Da ich mich aber mit der Hausverwaltung etwas verkracht habe, aufgrund der Mietkürzung und diese sehr neugierig ist von wegen "Und haben sie schon einen neuen Job gefunden etc.?" wollte ich wissen, ob die Vermieterin im Nachhinein Kontoauszüge von mir verlangen kann um über die Gehaltseinkünfte Einsicht zu erhalten.

Ich stehe auf dem Standpunkt: So lange die Miete pünktlich und in voller Höhe überwiesen wird und ich meinen Pflichtern als Mieter nachkomme, ist alles okay.

Jedoch würde ich gerne wissen wie das rechtlich aussieht, vielleicht ist hier ja jemand der sich auskennt.

MfG

Maverick