Hallo! Ich bitte um Ratschlag... Folgende Situation; Ein Mieter hat fristgerecht gekündigt, nun soll die Wohnung inseriert werden. Der Vermieter möchte in dem Inserat die komplette Adresse angeben, der noch Mieter möchte jedoch seine Adresse nicht im Internet angegeben sehen. (Die Gründe seien dahingestellt und stehen nicht zur Diskussion). Der Mieter möchte, dass die Adresse erst Interessenten, die sich telefonisch melden, bekannt gegeben wird. Wer ist nun im Recht? Braucht der Vermieter die Einwilligung des Mieters zur Veröffentlichung der Adresse? (immerhin tritt ja auch der Vermieter Rechte bei der Vermietung an seinem Eigentum ab. Oder gehört das zu den Rechten, die dem Eigentümer vorenrhalten bleiben, trotz übergabe der Mietsache?)

Ich werde nicht verraten, ob ich Vermietet oder Mieter bin, weil ich keine Diskussionen über die Gründe/Ansichten der beiden starten möchte. Ich bitte um eine Auseibandersetzung mit den geschilderten Gegebengeiten. Auch möchte ich keine Antworten aus dem Bauchgefühl raus, oder einfach nur Meinungen. Ich erhoffe mir Ratschläge von Leuten, die huer bewandert sind (ähnliche Erfahrungen?), ich erhoffe mir plausible Begrüdungen und verweise auf seriöse Quellen und Gerichtsurteile. Vielen Dank für die Mühe und für jeden ernstgemeinten Ratschlag!