Hallo,

ich habe ab dem 01.07.2012 eine Wohnung (Neubau) angemietet. Schon beim Besichtigungstermin wurde darauf hingewiesen, dass die Wände selbst gestrichen werden müssen. Der Vermieter möchte nun, dass dies schon vor dem Einzug passiert. Ich denke, er möchte kontrollieren, ob die Arbeit fachgerecht ausgeführt wurden. Kann er darauf bestehen oder kann ich die Wohnung auch nach Einzug streichen?

Danke für einen Rat.