Habe ich das recht meine Garage offen stehen zu lassen?

Hallo,

ich lasse meine Garage wenn ich weg fahre immer offen stehen, zumindest wenn ich nur kurz weg bin. Wäre ich den haleb Tag weg würde ich sie schliessen. So lohnt es sich aber meist nicht. Ist ja aber auch egal wieso weshalb warum. Tatsache ist eben ich lasse sie offen. Leider meint irgendein Nachbar (oder mehrere?) meine Garage verschliessen zu müssen. Beim ersten mal wäre ich fast gegen ds Garagentor gedonnert weil direkt anschliessend ein Wandvorsprung ist und ich mein Tor erst dann sehe wenn ich schon fast dran bin.

Jetzt wollte ich einen Zettel dran hängen das die Nachbarn bitte mein Tor in Ruhe zu lassen haben. War nun aber am überlegen ob es ein Garagennachbar gewesen sein könnte. Alle hier haben normale Garagen, also Mauer vor, links und rechts. Ich habe nur vorne und links Mauer, rechts dann ein (stabiles!) Gitter über die gesamgte Fläche und daneben sind dann nochmal zwei Garagen die ebenfalls nochmal durch ein Gitter getrennt sind. Beides die flachen teuren Autos. Keine ahnung was genau. Da liegt der Gedanke nahe das es einer von ihnen war weil sie meinen das ihr Auto wenn unser Tor aufsteht nicht genug gesichert ist (wobei die eine ihr tor nie richtig schliesst).

Darf ich denn in so einem Fall überhaupt das Tor offen stehen lassen? Hätte ich so eine Garage wie die anderen, ohne Gitter, mit Mauer, dann würde ich mir keine Gedanken machen und das durchziehen. Aber so mit Gitter sieht das vielleicht nochmal anders aus. Die Nachbarn ansprechen kann ich übrigens nicht, hier wohnen 48 Partein, keine Ahnung wozu die Garagen neben mir gehören.

Nachts MUSS ich ausserdem die Garage offen lassen, die die drüber wohnen haben sich wegen dem Krach Nachts beschwert (arbeite Nachts) also muss die Garage Nachts definitiv offen stehen. Ps: Die meisten hier sind Eigentümer, sind vielleicht 3 oder 4 Partein Mieter - Wir sind Mieter seit Anfang März.

Recht, Garage
Widerspruch Eigenbedarfskündigung - muss ich den Grund angeben und zählt dieser?

Hallo,

uns wurde vor etwas über einem Monat wegen Eigenbedarfs gekündigt. Wir sind dann auch direkt los zum Makler. Nun ist es aber so das dieser uns sagte die Chancen stehen sehr schlecht, zu diesem Zeitpunkt suchen viele.

Wir haben mit dem Vermieter gesprochen das wir mehr Zeit brauchen, diese gibt er uns aber nicht da er noch umbauen will.

Nun wollen wir Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, die schriftliche Kündigung kam nämlich erst vor 2 Wochen, wir haben also noch Zeit dafür. Der Vermieter kündigte nun an wenn wir widersprechen geht er vor Gericht.

Nun finde ich aber unsere Gründe berechtigt. Oder zählen die nicht? 1. Ist der Markt laut Makler grade überlaufen. 2. Sagte uns vor 4 Wochen der Vermieter, als er hier persönlich die Kündigung ankündigte, das er dem zweiten Mieter schon vor 3 Monaten gekündigt habe und bei uns solange gewartet habe wie es geht weil er nicht wusste wie er uns das sagen sollte (man versteht sich gut)

Er hat das also selbst zu verantworten das wir nun mehr Zeit benötigen. Der andere Mieter hat ebenfalls bis ende Januar Zeit. Also 6 Monate, wir "nur" 3.

Nicht das ihr mich falsch versteht. Wir sind damit einverstanden hier auszuziehen und werden auch alles geben das rechtzeitig zu schaffen, aber für den Fall das es Zeitlich nicht passt - und danach sieht es momentan aus - müssen wir noch eine Räumungsfrist von min. 1-2 Monaten zusätzlich bekommen.

Also was meint ihr, würde unser Widerspruch so gelten oder sind es keine Gründe die eine Aufschiebung berechtigen?

Kündigung, Eigenbedarf, Widerspruch