Guten Tag, seit 7 Monaten wohnen wir nun in unserer neuen Wohnung. Als ich die Aneige las, stand nichts von Tierhaltung dabei. Ich habe gefragt, ob WOHUNGSKATZEN erlaubt sind, wenn ja, würde ich mir die Wohnung gerne einmal ansehen (diese Email ging direkt an den Vermieter). In insgesamt 3 Gesprächen wurden die zwei Katzen erwähnt. Es wurde seitens der Vermieter gefragt, ob sich diese ausdrücklich in der Wohnung aufhalten würden. ob sie Möbel und Wände zerkratzen würden. Natürlich nicht und wenn, ist das doch unsere Sache, wir müssen die Wohnung eh wieder in renoviertem ustand übergeben.

Nun haben wir folgenden Brief erhalten: bei Abschluss des Mietvertrages am XX, wurde die Tierhaltung im Absatz xx ausdrücklich untersagt mit Ausnahme von Kleintieren. Wir werden aufgefordert, unsere Katzen, die man am Fenster gesichtet hat, zu "entfernen". Allerdings haben wir folgendes im Mietvertrag stehen:

1.Haustierhaltung (siehe § 13) ist untersagt mit Ausnahme von Kleinvögeln und Aquarien/Zierfische. Die zwei vorhanden Wohnungskatzen werden akzeptiert insoweit diese in der Wohnung bleiben.

Können uns die Vermieter nachträglich die Katzen verbieten? Sie machen keinen Lärm, befinden sich ausschließlich in der Wohnung und haben auch nichts kaputt gemacht.

Vielen Dank