Hallo,
lt. meinem Vermieter hat er das Recht wie es außerhalb der Wohnung auszusehen hat, wie z.Bp. Aussenansicht.
Letztens hatte ich ein schreiben im Kasten bzgl. meines Balkons. Ich zitiere:
" Es schadet dem Ansehen der Front, wenn zum Beispiel auf dem Balkon Eimer, Schrupper, Bierkästen, leere Blumentöpfe, Blumenerdetüten, Plastiktüten mit welchem INhalt auch immer ect. stehen."
In der Tat stand auf dem Balkon für kurze Zeit (ca. 1 Woche) mal ne Plastiktüte, Blumemerde und nen Eimer. Jedoch liegt der Balkon zum Hinterhof, wo es eh keiner sieht.
Ist es wirklich rechtlich, das der Vermieter bestimmen kann wie mein Balkon auszusehen hat bzw. was ich darauf lagere!?
MfG