Wir wollen die Wohnung unbedingt!

Hallo Leute,

haben uns am Samstag eine Wohung angeschaut und möchten die jetzt undingt haben!!!

Es passt einfach alles, Miete, nebenkosten, Ort, Lage, Raumaufteilung, haustiere herzlich willkommen, vermieter nett. Kündigungsfrist für Wohnung ein galanter Übergang ohn eDoppelzahlung. Unser Hund blieb derweil im auto, wir zeigtem dem Vermieter auch fotos und er meinte weiße schäferhunde kennt er gut und grinste freundlich. Wohnung liegt direkt am Straßenende und führt in 5-6 metern gleich auf ein feld. garten ist blickdicht und nachbarn haben wir auf der wichtigen seite nicht. ALSO EIN TRAUM!!!

jetzt ist nur folgendes: der vermieter war recht kurz gebunden (,meinte er sei kaputt wegen fahrt vom Bodensee nach hause), meinte zum schluss nur noch "Sie haben die Wohnung ja jetzt gesehen einen schönen tag noch" und blieb mit der Maklerin noch in der Wohnung.

Habe nun heute nochmal im maklerbüro angerufen, es war zwar nicht die maklerin selber dran aber eine kollegin. die meinte er hätte sich schon auf einen Interessenten festgelegt, das würde aber diese woche noch entschieden da noch nicht alle Unterlagen von den interessenten da sind.

ich will die unbedingt haben. Können wir irgendwas machen um uns vozuheben? ich habe jetzt im Anhang der Mail mit den unterlagen noch zwei sympathische bilder von uns zweien und dem hund mitgeschickt.

Kann ich noch was machen? eventuell nochmal mit der betreffenden maklerin reden und sagen das wir die unbedingt haben wollen? oder lieber nichts mehr machen und abwarten?

habe beim Gespräch mit dem vermieter gesagt das wir ausziehen wollen weil wir in unserem garten auf dem Präsentierteller hocken links recht hinten vorne, überall kann man uns auf den Teller gucken. der vermieter meinte dann lustig "und die Sonne kommt dann auch noch gell" +

danke schonmal für die Antwort!!!

:) jessykaschka

Wohnung, Umzug, Mieter, Vermietung, Vermieter, Makler
Fehlende Adresse des Vermieters- wie kündigen oder Miete mindern

Hallo,

ich habe folgendes Problem, mein Vermieter wohnt nicht mehr an der Adresse, die im Mietvertrag angegeben wurde. Nebenabrechnungen sind bisher seit Jahren nicht erfolgt, aus der eine neue Adresse ersichtlich wäre. Jetzt haben alle Mietparteien ein Schreiben bezüglich offener Forderung für die Heizungsbetriebsanlage erhalten. Diese wird bald abgestellt und dann werden wir keine Heizung im Winter mehr benutzen können.

Jetzt möchte ich den Vermieter schriftlich oder telefonisch informieren. Leider haben wir das Problem, das keine Adresse vorhanden ist. Bei der Bank die Adresse zu erfragen, bleibt auch erfolglos, der der Kontoinhaber, der die Miete erhält, jemand anderes ist. Den Vermieter hat bisher auch noch keine Mietpartei zu gesicht bekommen. Die Wohnungsbesichtigung sowie Vertragsunterzeichnung wurde von seinem Vater durchgeführt, der dem vom Sohn unterschriebenen Vertrag dabei hatte. Der Vater mag uns jedoch auch nicht die Adresse mitteilen.

Jetzt meine Frage, wie komme ich an die Adresse dran? Einwohnermeldeamt gibt mir leider aus Datenschutzgründen keine Auskunft. Oder kann ich einfach ein Einschreiben an die mir bisher vorhandene Adresse senden und bei Antwort durch die Post, das Empfänger unbekannt verzogen ist, die Miete mindern und die offene Forderung begleichen? Halte ich auch bei einer Kündigung dann alle Fristen ein, wenn der Vermieter keine Kündigung erhalten kann?

Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Zwangsräumung droht einer Frau mit 5 Kindern

Hallo ich weiß diese Thema ist hier schon oft angeschnitten worden. Meistens aber aus der Sicht der Vermieter. Ich habe eine allein erziehende Bekannte mit 5 Kindern, ALG 2 Empfängerin. Beim Jobcenter ist sie raus - warum kann ich aber nicht sagen. Sie bekommt nur Wohngeld, Kindergeld und Geld aus der Familienkasse. Die Miete von 700 Euro ist sie aufgrund finanzieller Probleme seit 3 Monaten schuldig, ebenso Strom usw. Es sieht also nicht besonders gut aus für die Familie.
Das Jobcenter zahlt ihr auch keine Krankenversicherung mehr, auch nicht bzw. noch nie für die Kinder. Das hat das Jobcenter seit 1 jahr abgelehnt und verweist auf den Kindesvater. Der Vater der Kinder (sie war nie verheiratet) ist Ausländer und hat sich aus dem Staub gemacht. Die ganze Familie ist also nicht Krankenversichert, das Sozialamt verlangt aber eine Versicherung. Sie hat daraufhin eine private Grundversicherung abgeschlossen und ist dadurch finanziell mit allem in Schieflage geraten. Die Beiträge kann sie nicht mehr zahlen, sie hat Außenstände ohne Ende und das Sozialamt droht ihr jetzt die Kinder wegzunehmen und in eine Pflegefamilie zu geben. Ich möchte aber hier betonen, daß die Kinder gut erzogen sind und zur Schule gehen und die Wohnung sauber und in einem guten Zustand ist, daß hier nicht der Eindruck einer "Verwahrlosung" oder so entsteht. Eigentlich ist sie ein Fall für eine Privatinsolvenz, das beddeutet aber daß Sie die nächsten Jahre betreut durch Leben gehen und keine weiteren Schulden machen muß - und das ist in Ihrer Situation nur mit einem reichen Mann möglich....

Der Vermieter hat die Forderung an ein Inkassobüro abgegeben, dieses hat eine Zahlungsfrist bis zum 26.11.2012 gestellt.

Wie geht es danach weiter ? Zahlen kann sie nicht. Wird ihr eine neue Wohnung angeboten und wenn ja von wem und wieviel Zeit bleibt ihr ? Die Möbel sind alt und vom second hand Laden, nichts ist von Wert und würde nach der Einlagerung bei einer Versteigerung etwas bringen. Nur ihren Traum von einer einfachen Küche hat sie sich erfüllt.

Haus, Familie, Wohnung, Vermieter, Zwangsräumung, Wohnungsräumung
Mahnung nach Mietminderung

Folgender Fall:

Ich bewohne nun seit Juni eine Wohnung, im Laufe der Zeit stellten sich div. heraus: - Fenster schließt nicht richtig oder nur schwer -> Luft strömt durch -> Heizkosten enorm, Wohnung trotzdem ständig kalt - Steckdose in der Küche defekt, Folge: Elektrogeräte wie Herd, usw. können nicht angeschlossen werden - Boden (Laminat) wahrsch. nicht isoliert, an der Wand entlang wachsen aus dem Boden grüne Äste/Pflanzen (IN der Wohnung!) - Wassertemperatur der Dusche wechselt ständig von brühend heiß zu eiskalt, unabhängig von der Einstellung der Temperatur am Regler des Wasserhahns - die Heizung bei Betrieb knackt im Sekundentakt (trotz Entlüftung) - ständig laute Musik aus anderen Wohnungen des Hauses auch nach 22 Uhr (trotz mehrmaliger persönlicher Beschwerde beim Mieter und später folgender Abmahnung durch den Vermieter)

Ich habe den Vermieter bereits mehrmals persönlich auf die Mängel hingewiesen und gefordert, dass diese behoben werden. Nachdem ewig keine Reaktion kam, habe ich ein Schreiben an den Vermieter aufgesetzt, alle Mängel aufgelistet usw. Meine Miete wird direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen, jedoch muss ich bzw. mein Freund zusätzlich "aus eigener Tasche" ca. 60 Euro an den Vermieter zahlen, da ich meinen Freund später in meine Wohnung aufgenommen habe (Nebenkostenaufschlag).

Da bis heute kein einziger Mangel behoben ist, und der Vemieter mir auch nicht mitgeteilt hat, wie er betrefflich der Behebung vorgehen will (Zeitpunkt usw.), habe ich die 60 Euro NK-Aufschlag für den aktuellen Monat einbehalten, als Mietminderung, über die eigentliche Miete habe ich ja so keine Verfügung, da direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen wird. (Ein Termin beim Amt ist der nächste Schritt) Ich habe den Vermieter mündlich und schriftlich darüber in Kenntniss gesetzt, dass ich die 60 Euro nicht gezahlt habe, da bis heute kein einziger Mangel behoben ist und das Geld auch solange monatlich einbehalten werde, bis etwas geschieht. (Mietminderung)

Der Vermieter droht mir nun mit Inkassounternehmen und einem Verbot des Aufenthaltes meines Freundes bei mir (da entsprechender NK-Aufschlag nicht gezahlt wird). Ich soll also schnellstmöglich diese 60 Euro zahlen, sonst darf ich mich mit Inkassounternehmen auseinandersetzen.

Meine Frage: Darf er mir einfach so ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen? Durfte ich Miete mindern? WAS kann ich jetzt als nächsten Schritt gegen den Vermieter tun??

Danke für eure Antworten

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mangel
Mieterhöhung nach "Sanierung" gerechtfertigt?

Hallo, momentan finden an dem Haus in dem wir wohnen folgende arbeiten statt. Neuanstrich der Fassade, Neuanstrich des Hausflurs, Austausch der Haustür, Dacharbeiten(es ist ein Flachdach auf dem Steine liegen, diese werden vorläufig entfernt um nach Beschädigungen am Dach zu schauen), der Grundstückszaun wird erneuert und die Scheiben unserer Balkonverglasung werden erneuert.

Eben erreichte mich dann ein Brief meines Vermieters mit folgendem Inhalt: Nach umfangreicher Sanierung wird zum 01.01.2013 die Kaltmiete um 20€ monatlich auf 350€ monatlich erhöht.

Mich interessiert jetzt natürlich ob diese Erhöhung gerechtfertigt ist, denn es handelt sich bei den Arbeiten meiner Meinung nach um Instandhaltungsarbeiten bzw. Schönheitsreperaturen. Die Durchführung dieser Arbeiten wurden mir vom Vermieter zwar vorher mündlich mittgeteilt, aber auf die Frage ob sich dadurch die Miete erhöht sagte er mir das sie sich nicht erhöhen wird. Auch die Frist macht mich stutzig. Wie google zu entnehmen war tritt eine Mieterhöhung 3 Monate nach Eingang der Erhöhungsmitteilung ein, das wäre in meinem Fall im Februar und nicht wie vom Vermieter gefordert im Januar. Außerdem war dort zu lesen das sich diese Frist um 6 Monate verlängert wenn dem Mieter eine vorraussichtliche Mieterhöhung aufgrund der Modernisierung nicht mittgeteilt wurde..

Bitte antwortet nur wenn ihr euch wirklich mit der Materie auskennt. Falls jemand einen interessanten Link zu meiner Frage hat kopiert den bitte mit in den Beitrag.

Danke für die Hilfe

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Vermieter will vorhanden Schimmel auf meine Rechnung entfernen lassen Dringend Hilfe!

Hallo ich braucher euren Rat weiß nicht was ich machen soll.

Also erstmal zu mein Problem:

Mein Mann und ich haben zum 1.4.2012 den Mietvertrag für unsere jetzige Wohnung unterschrieben. Wir haben die WOhnung zum 8.12.2012 gekündigt da wir Probleme mit den Nachbarn haben und wir neben einer Tankstelle wohnen die 24 std. geöffnet ist. Aber mit der Tankstelle haben wir ja kein Problem nur das in der WOche nachts da leute rumbrüllen, hupen und mit quitschenden Reifen von der Tankstelle fahren.

Naja und zu den Nachbarn

Unser Nachbar über uns die laufen dort so laut durch die Wohnung als wenn über uns eine Elefanten herde durch die Wohnung läuft. Habe teilweise angst dass unsere Lampen von der Decke fallen.

Jetzt aber zum eigl. Problem:

Als wir uns im März die Wohnung hier angeschaut haben, war auf der Fensterbank im Schlafzimmer, Esszimmer, Küche, Büro Schimmel.

Davon habe ich auch Bilder.

Heute waren Interessenten da, es gibt auch jemand der die Wohnung neben würde.

Und jetzt der Oberhammer der Schimmel am Silikon der Fensterbänke in den oben genannten Zimmer hat die Frau bemängelt. Vorhin schrieb mir mein Vermieter, Sie beanstandete allerdings, daß die Silikonfugen an den Fenstern, obwohl Sie die Wohnung erst ein knappes halbes Jahr bewohnen, Schimmelbildung aufweisen. Dazu würde ich mich nach Ihrem Auszug mit einer Fachfirma dann in Verbindung setzen und Sie noch einmal kontaktieren.

Er will das wir dafür jetzt bezahlen??? Was vorher schon vorhanden war. Leider haben wir kein Übergabeprotokoll gemacht weil die Wohnung kernsaniert wurde. Allerdings hatte er uns damals den Schimmel entferner da gelassen falls es schlimmer wird. Was man auf den Bild auch sieht. Wir haben für die Wohnung 1700Euro Kaution gezahlt.

Jetzt meine Frage

Was soll ich tun??? Müsste ich im Notfall wirklich dafür haften nur weil wir kein Protokoll gemacht haben?

Oder will er einfach nur nicht die Kaution raus rücken?? Aber er kann die Ja nicht raus rücken weil dass auf ein Sparbuch ist wo er nicht rankommt weil es an die Bank verpfändet wurde.

Bitte hilft mir

Wohnung, Schimmel, Recht, Mietrecht, Vermieter
Zugang zum Heizungskeller verboten aber anderen Mietparteien erlaubt

Hallo,

ich habe ein Problem, das ich jetzt mal kurz schildere:

Meine Familie wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien. Mit dem Vermieter haben wir ein sehr schlechtes Verhältnis. Unter anderem wollte er uns verbieten nachts zu duschen, weil sich eine Mietpartei wegen des Lärms beschwert hat. Das haben wir aber nicht eingesehen, weil wir wissen, dass wir das Recht aufs duschen haben.

Seit einigen Tagen wird uns nachts das warme Wasser abgestellt und wir sind uns sicher, dass das die Mieterin, die sich wegen des Duschens beschwert hat, extra abstellt (man kann bei der Heizung von jeder Mietpartei die Heizung einzelnd abstellen - dies ist sogar unterteilt in Warm- und Kaltwasser).

Einen Schlüssel zum Heizungskeller hat die Mieterin, weil sich genau in diesem Raum ihr Keller befindet und sie dort ihre Sachen lagert und die Wäsche aufhängt. Ist das eigentlich erlaubt (Brandschutzgefahr)? Eine weitere Mietpartei (dreiköpfige Familie - Vater ist der Sohn der oben erwähnten Mieterin) hat ebenfalls den Schlüssel. --> Beide Mietparteien haben ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter, da sie schon ca. 25 Jahre in diesem Haus wohnen. Die dreiköpfige Familie hängt da zum Beispiel im Winter ebenfalls die nasse Wäsche auf und nutzt den Keller ebenfalls zum Abstellen mit - obwohl sie einen eigenen haben.

Nun haben wir beim Vermieter auch einen Schlüssel zum Heizungskeller angefordert, damit die eine Mieterin uns das warme Wasser nachts nicht einfach abstellen kann, bzw. damit wir es wieder andrehen können. Außerdem würden wir gerne auch unseren Zähler regelmäßig prüfen wollen.

Mein Frage ist: Darf der Vermieter entscheiden, wem er Schlüssel zum Heizungskeller gibt oder nicht? Oder müssen entweder alle oder keiner einen Schlüssel bekommen? Wir finden das sehr ungerecht und vorallem unerhört, dass die Mieterin sich einfach das Recht nimmt, uns das warme Wasser abzustellen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Danke vorab!!!

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Heizung
Durch sturm in mietwohnung glastüre zerstört - was nun? :(

Hallo.

wir sind gerade etwas verunsichert da unsere wohnzimmertür aus glas heute bei einem plötzliche auftretendem sturm (eher eine kurze enorme windböe auf die man nicht vorbereitet sein kann) die glastüre im wohnzimmer zugehauen und zerstört.wir hatten gäste,also zeugen dass es wirklich ein unfall war und nur die "schuld" von dem wind.die tür (alt,aus holz mit glas drinnen) ist voll gegen den türrahmen (der ist aus eisen o.ä. da die wohnung alt ist) geknallt und die glassplitter durch den ganzen flur geflogen.wie in einem actionfilm sah es für eine sekunde aus,der ganze flur voller undurchsichtiger winziger splitter die überall sind.bis zur küche sind einige gekommen und immernoch suchen und finden wir ewig viele splitter.wir haben sofort nichts angerührt und den schaden fotografiert.

was jetzt? geld für so eine tür haben wir nciht und wir haben auch relativ angst unserem vermieter das zu erklären.mit dem haben wir eh streit,da einige der alten fenster undicht sind (unsere teppichböden ruinieren und bei kleinstem regen unten pfützen bilden) und der aufzug seit 2006 nicht gewartet wurde und hängt,das licht ausfällt und eineige knöpfe nur mit ach und krach gehen.auch wegen rissen in der wand haben wir ihn schon angesprochen.er will nichts davon reparieren lassen und darum ist er sauer auf uns weil wir uns beschweren.

was sollen wir jetzt machen? helft uns :( D:

Tür, Vermieter, Wind
Baufällige Außentreppe, einziger Zugang zum Haus und Garten - Vermieter tut nichts!

Hallihallo, ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wie ich mit meinem Vermieter möglichst unstrittig klarkommen soll:

Vor ziemlich genau 5 Jahren (Dez. 2007) haben wir ein kleines Häuschen mit Garten angemietet. Auch damals schon waren dem Vermieter diverse Mängel und Reparaturen bekannt. Unter anderem auch die Außentreppe, die damals schon "nicht schön" war. Doch in den letzten Jahren wurde diese Treppe immer maroder und seit 2009 "will" der Vermieter diese Treppe reparieren. Doch er vertröstet nur mit vagen Ausreden. Mal hilft ihm sein Bruder, dann wieder kommt ein ihm bekannter Maurer, dann ist wieder sein Auto kaputt, um das er sich kümmern muß, dann wieder ist er in Urlaub ... usw .....

Mittlerweile ist die Treppe mehr als baufällig. Sie ist der einzige Zugang zum Haus. Die Klingel ist "oben" neben der Gartentüre und der Briefkasten ist auch über diese Treppe zu benutzen.

Meine Frage ist: Kann ich die Miete kürzen, wenn ja um wieviel (geschätzte) %? Kann ich selbst einen Maurer mit der Treppensanierung auf Vermieterkosten beauftragen? Wer haftet, wenn die Treppe abstürzt und sich jemand verletzt?

Schriftliches ging noch nicht hin und her, nur mündliches und telefonisches, allerdings vor Zeugen.

Vielleicht hat jemand Antworten auf meine Fragen und einen guten Tipp, wie ich meinen Vermieter, möglichst streitlos, in die Gänge bekommen kann?

Vielen Dank!

PS: Es ist noch mehr im argen, aber die baufällige Treppe ist nun zwecks der Witterung schon mehr als eilig.

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Wohnung, Recht, Mietminderung, Vermieter, Reparatur, Haftung
Ruhestörung durch piependen Rauchmelder in leerer Wohnung - Vermieter untätig. Mietminderung?

Moin ihrs! Wenn es nicht zum Heulen wäre, man müsste lachen.

Realsatire vom feinsten: Erst kann ich 3 Monate lang mein Wohnzimmer nicht nutzen, weil der Vermieter es nicht gebacken kriegt, einen Handwerker zu organisieren; kaum dass ich nun selbst für die Bewohnbarkeit des Wohnzimmers gesorgt habe (alles abgesegnet durch den DMB, auch eine Mietminderung) und mich nun endlich einrichten kann, mein großes Bett im zuvor mit Kartons vollgestopften Schlafzimmer aufbauen kann, die erste Nacht ... PIEP! 20 Sekunden... PIEP! ...

  • Ein Rauchmelder, der nach neuen Batterien schreit. Aber nicht in meiner Wohnung. Nein, besser: In der leerstehenden Wohnunh nebenan, die direkt an mein Schlafzimmer grenzt. Mit Hall-Effekt!

Die Nacht war damit für mich um 5:34 vorbei. Kaffee. Gegen 10 Uhr informierte ich den Hausmeister. Man würde sich kümmern. Wochenende. Umzug ins gerade eingerichtete Wohnzimmer aufs noch ausdünstende Sofa. Schlafzimmer unbenutzbar. Großartig!

Drei Tage später piept es noch immer, unverändert alle 20 Sekunden. Anruf beim Hausmeister ergibt, zuständig ist der Vermieter, welcher auch als einziger einen Schlüssel zur leeren Wohnung neben mir hat.

Dessen Reaktionszeit ist mir ja nun schon bekannt. So ist natürlich auch anderthalb Wochen nach der Meldung noch niemand hier gewesen, um dem Fluch ein Ende zu bereiten.

Meine Frage nun: Kann ich den Vermieter wegen Ruhestörung auf den Pott setzen? Wie stelle ich das am besten an? Ist eine Mietminderung bei weiterer Untätigkeit meines Vermieters angebracht? Was steht mir als Mieter, der sein Schlafzimmer nicht zum Schlafen nutzen kann, rechtlich zu?

Bitte keine Halbwissen-Antworten. Die kann ich mir selber geben. Danke vorab für eure Mühe!!

Mietminderung, Vermieter, Rauchmelder, Ruhestörung
Boden in Mietwohnung älter als ich?! Wer muss zahlen?

Hallo Leute,

ein Freund hat beim Möbel verrücken einen Riss in einen PVC Boden gemacht. Er hat es seiner Haftpflicht gemeldet. Diese hat herausgefunden, dass der PVC 21 Jahre (!!!) alt ist - nebenbei gesagt: älter als ich.

Seine Versicherung zahlt nicht bzw. aus Kulanz 30 Euro, da sie sich auf irgendeinen Paragraphen berufen, dass der Boden alle 10 Jahre vom Vermieter ausgetauscht werden muss. Jetzt will der Vermieter (eine Genossenschaft) dass ich ein total überteuertes Angebot eines örtlichen Verlegers annehme, welches wirklich extrem überteuert ist.

Meine Fragen UND BITTE NUR BEANTWORTEN WENN DU/SIE AHNUNG HAST/HABEN:

  1. Ist das von der Versicherung korrekt?

  2. Wenn der Boden sowieso alle 10 Jahre getauscht werden muss, muss ich dann dem Vermieter überhaupt was zahlen? Wenn ja oder nein - welche Paragraphen in welchem Gesetzbuch?

  3. Zeitwert? Den hat der Boden definitiv nicht mehr, da er sowieso in schlechtem Zustand war (bei Einzug, Dellen uÄ).

  4. Muss ich das Angebot des überteuerten Verlegers annehmen oder kann ich einen billigeren Wählen? Bzw. kann ich das nicht einfach selbst machen? Ne Rolle PVC kostet 50 Euro und ist in kürze verlegt. Der Bodenleger verlangt mehr als das 10-fache.

Danke für jede Antwort! Hab echt ein total flaues Gefühl im Magen, da das als Bafög beziehender Student schon meine komplette Existenz vernichten kann -.-

Liebe Grüße und nochmals danke!

Wohnung, Miete, Unfall, Geld, Bau, Versicherung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Boden, Haftpflicht, Schaden, Sachschaden
Wasserschaden-wie verhalten und wer zahlt?

Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem und wissen nicht mehr weiter: Unser Nachbar, der unter uns wohnt, kam Anfang September auf uns zu und fragt, ob wir Wasser versehentlich ausgekippt haben. Er habe Wasser in der Wohnung gehabt. Wir haben dies verneint und hörten erst einmal nichts mehr. Mitte Sep.waren wir im Urlaub. Nach unserer Rückkehr klingelte es bei uns (wir waren gerade ein paar Stunden zurück). Der Hausmeister teilte mit, dass beim Nachbarn wieder Wasser lief. Es käme aus dem Lüftungsschacht. Ich war baden und natürlich haben wir auch die Toilette benutzt, aber nicht genau zu der Zeit. Danach hatten wir wieder Ruhe...bis letzte Woche und heute. Letzte Woche haben wir mit dem Nachbarn gesprochen. Er sagt, dass aus dem Lüftungsschacht so 1-2 Liter Wasser ausströmen. Er fängt es mit einem Behälter auf. Es passiert sehr unregelmäßig, aber immer dann abends zwischen 19h und 20.30h, Ich selbst komme immer kurz nach 19h heim, teilweise bade ich abends und nicht immer gehe ich sofort aufs WC. Heute haben wir nur kurz die Klospülung betätigt und der Nachbar stand oben, weil das Wasser wieder lief.

Wir finden es seltsam, dass es so unregelmäßig und dann immer abends passiert. Wenn man spült, dann ist das ja ein guter Wasserstoß...und wir gehen ja auch nicht nur einmal auf Toilette pro Tag. Beim Baden oder Duschen würde wesentlich mehr Wasser beim Nachbarn in die Wohnung laufen. Wir selbst haben keine nassen Stellen finden können. Wir sind Wohnungseigentümer und haben keine Ahnung, was wir nun tun sollen.

Wenn wir das untersuchen lassen, müssen wir den Gutachter und das Aufklopfen zahlen. Was ist, wenn es dann nicht von uns kommt? Wie muss man vorgehen? Den Verwalter informieren? Versicherung anrufen und welche??? Was könnte die Ursache sein? Muss der Nachbar die Ursache untersuchen lassen?

Wenn einer ne Idee hat, bitte melden. Wir sind dankbar für Ratschläge!

Wasser, Wohnung, Versicherung, Vermieter, Eigentum, Eigentumswohnung, Schaden, Wasserschaden
Vermieter droht und beleidigt!

Hallo zusammen,

ich fange erstmal von ganz vorne an. Am 01.08.2012 sind wir in unsere jetztige Wohnung gezogen. Bei der Schlüsselübergabe, wurde ein Protokoll angefertigt, wo drin steht, dass unsere Wohnung Mängel hat, die bis einschließlich 31.08.2012 beseitigt werden sollten! Desweiteren wurde festgehalten, dass wir unsere Kaution auf 3 mal zahlen und erst dann, wenn die Mängel in der Wohnung entfernt wurden. Diese Zusatzvereinbarung wurde von uns als Mieter sowie von unserem Vermieter und dessen Schwager (der alle Vollmachten besitzt, weil er besser deutsch kann) unterschrieben!

Jetzt ist folgendes passiert!

Am 20.08.2012 kam der Schwager meines Vermieters zu mir mit einem Schreiben, in dem Schreiben steht, dass unser Vermieter sich die Renovierungskosten der Wohnung nicht mehr leisten könne. Zudem war ein Schriftstück beigefügt von dem Anwalt meines Vermieters. In diesem Schreiben wurde erklärt, dass unser Vermieter Eigenbedarf mit Sonderrecht stellt, weil er vor dem finanziellen Ruin steht.

Bis dahin ist auch alles soweit so gut, wir haben eine neue Wohnung gesucht. Diese haben wir schließlich letztes Wochenende gefunden wo wir auch sofort einziehen können, weil in dem Schreiben des Anwaltes steht, dass wir bis aller spätestens 31.10 ausziehen sollten. So jetzt geht aber das Theater los, seit Mitte September wird jeden Tag angerufen und jeden zweiten Tag steht der Schwager bei uns vor der Türe, wir sollen endlich ausziehen. Jetzt heute war das größte Theater, mein Lebensgefährte bekommt immer am 10. des Monats sein Lohn, im Mietvertrag wurde das festgehalten, dass die Miete bis 15. eines Monats auf den Konto sein sollte und ja, heute wurde mir gedroht und ich wurde beleidigt. Die Sache läuft daraus hinaus, dass gesagt wird, wenn wir bis Mittwoch nicht ausgezogen sind, wird er in die Wohnung gehen egal wie, und meine ganzen Möbel raus schmeißen und meine Katzen würde er ins Tierheim bringen.

Jetzt möchte ich nur wissen, was kann ich dagegen machen? Oder wie sollte ich mich am beste Verhalte?

Über schnelle Antworten und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Mietrecht, Vermieter
Terrassentür defekt - lässt sich nicht mehr kippen... + Vermieterfrage :-)

Huhu! :-)

Da ihr ja immer so super bescheid wisst...

Die Lage ist folgende ;-)

Seit Oktober 2009 bewohne ich eine 1,5 Zi-Wohnung, welche exakt 1 kippbares Fenster (in meinem Mini-Schlafzimmer) sowie eine Terrassentür (großes WoZi) besitzt.

Das Haus, in Welchem sich "meine" Wohnung befindet, ist ein MFH aus den frühen 80ern mit 11 Parteien - überwiegend (vermietete) Eigentumswohnungn.

2011 wurden in nahezu allen Wohnungen die Fenster kompletterneuert, meine Wohnung wurde jedoch ausgelassen, da mein Vermieter/Hausverwaltung etc. den Zustand der Fenster/T-Tür als noch "hinnehmbar" einschätzten - ok, dachte ich, haste wenigstens keinen Dreck inner' Bude ;-)

Im April diesen Jahres hatte ich dann zum 1. mal "massivere" Probleme mir meiner Terrassentür (ließ sich nicht mehr öffnen - bei einer Wohnung mit derart eingeschränkten "Lüftungsmöglichkeiten" kein Spaß. Naja. Vermieter kam, hat das Ganze wieder zurechtgebastelt - soweit so gut. Hauptsache, die Tür ließ sich wieder normal öffnen/schließen...

Nach dieser Sache stand jedenfalls zum 1. Mal zur Diskussion, dass auch in meiner bescheidenen 1,5-Raum Wohnung über kurz oder lang die Terrassentür + ggf. Fenster erneuert werden sollen.

Einige Wochen später wurden die Terrassentür + Fenster dann auch von einem Tischler (beauftragt durch meinen VM) vermessen, für einen ersten Kostenvoranschlag - ein zweiter Kostenvoranschlag sollte zeitnah durch einen weiteren Fachmann, welcher durch die Hausverwaltung bestellt werden sollte, erstellt werden...

Soo... jedenfalls ging kurz vor dem Ausmesstermin mit meinem VM und dem Tischler die Kippmechanik der Terrassentür plötzlich kaputt -das war Ende Juli. Der Tischler meinte, dass sich eine Reparatur eines solchen Mechanismus' im Prinzip nicht mehr lohnen würde, da viel zu aufwändig/teuer - und da "in absehabrer Zeit" ohnehin neue Türen kommen sollten, vereinbarten wir, diese Problem nicht weiter anzugehen...

Tja - nun haben wir mittlerweile Oktober, mein VM weiß noch nichts von einem 2. Kostenvoranschlag - d.h., bis hier wirklich neue Fenster kommen, dauerst es allerwenisgtens(!) 1-2 Monate (auch ein Spaß, mitten im Winter...).

Mich nervt die kaputte Terrassentür aber mittlerweile Tierisch - weil ich das Fenster außerhalb meiner Stoßlüftunsgphasen ganz gern auch einfach mal kippen würde und überhaupt dauert mir das alles echt zu lang momentan =(

Soll ich meinen VM nun ne Frist setzen, die kaputte Tür nun entweder zu reparieren - oder sich eben shcnellstmöglich(!) um einen Austausch derselbigen zu bemühen?

Ich zahle meine Miete wirklich äußerst gewissenhaft und immer pünktlich, nerve den VM nur im äußersten Notfall... aber wenn ich merke, dass man mich hinhalten will, dann werd auch ich mal sauer.

Sorry dafür, dass das Ganze nun etwas länger geworden ist... aber vielleicht habt ihr ja Tipps für mich, wie ich weiter vorgehen soll. Denn ich möchte nicht bis zum Frühjahr warten, bis sich in der Hinsicht irgendwas tut!

"Verzweifelte" ;-) Grüße... Hummel ;-)

Wohnung, Fenster, Tür, kaputt, Vermieter, defekt, Kostenvoranschlag

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