Muss der Vermieter eine defekte Armatur gegen eine gleichwertige ersetzen?
Bei uns ist im Bad die Armatur (Thermostat-Mischbatterie) kaputt. Nun wurde uns von Hausverwaltungsseite vorgeschlagen sie gegen eine normale Mischbatterie auszuwechseln. Wir hätten allerdings gerne wieder eine Thermostat-Mischbatterie. Ist der Vermieter mietrechtlich dazu verpflichtet eine defekte Armatur gegen eine gleichwertige zu ersetzen? Wenn ja, wo steht das? Danke für eure Antworten.
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