Hallo, ich wohne in einer WG und an unserer Wohnung befindet sich ein offener Laubengang durch dem wir in und aus der Wohnung gelangen. An sonnigen Tagen halten wir uns gerne auf dem Laubengang auf, um zu frühstücken, lesen oder zu reden. Nun hat sich anscheinend die Nachbarin eines anderen Hauses beschwert, weil wir ja den Laubengang nicht gemietet hätten und ein Aufenhalt somit nicht rechtens ist. Im Mietvertrag ist nichts erwähnt und die Vermieterin hat gemeint, dass der Laubengang zum Treppenhaus gehört und wir -außer für das rein- und rauskommen - uns nicht dort aufhalten dürften.

Ist da so korrekt?