Hallo,

wie es aussieht, ist der Kühlschrank unserer WG (vom Vermieter gestellt) im Begriff, an Altersschwäche zu sterben. Nun ist meine Frage, ob im Falle eines Ausfalles der Vermieter oder wir als WG-Mieter (jeder hat einen einzelnen Mietvertrag für sein Zimmer) die Reparatur/den Ersatz bezahlen müssen. Die Küche als Raum ist Teil des Mietvertrages, Einrichtungsgegenstände jedoch ausdrücklich nicht. Für die Kücheneinrichtung gibt es einen gesonderten Nutzungsvertrag, der uns den Kühlschrank, etc. zur kostenlosen Nutzung überlässt. Leider ist auch festgelegt, dass Schäden an den Geräten nach Übergabe von den Mietern zu übernehmen sind. Ist eine solche Regelung zulässig?

Vielen Dank!