Badezimmer, Vermieter tut nichts

Guten Morgen an alle hier. Zunächst möchte ich darum bitten dass sich nur die zu Wort melden, die auch ganz genau etwas zum Mietrecht sagen können. Danke dafür nochmal.

Also ich bin am 01.08.2013 in eine Wohnung gezogen. Vor dem Einzug habe ich die Wohnung renoviert und dabei Mängel im Bad fest gestellt. Diese Mängel habe ich dem Vermieter genannt.

Hier mal die Mängelliste im Bad, die ich dem Vermieter genannt habe und die er sich auch selbst angesehen hat.

  • Undichte Wasserrohre (Kupferrohre, ich habe einen Eimer drunnter stehen und kippe jeden Tag 10 liter Wasser weg)

  • Die Batterie für Warmwasser ist defekt (Das warme Wasser bekomme ich nicht aufgedreht) Ich kann da also nicht duschen und muss zu Bekannten oder meinen Eltern zum Duschen

  • Das Silikon, dass an der (übrigens völlig veralteten) Badewanne ist, bröckelt ab. Die Badewanne ist in einem schlechten Zustand. Also hat der Vermieter mir versprochen, dass ich eine Dusche bekomme.

Diese Mängel habe ich dem Vermieter genannt und er hat mir beim Einzug versprochen, dass er diese Beseitigen würde. Auch nach mehrmaliger Aufforderung hat er bisher noch nichts getan.

Nun meine Fragen. Wie kann ich jetzt vorgehen, um mein Recht durchzusetzen bzw das Recht auch auf meiner Seite zu haben?

Darf ich einfach einen Klempner anrufen und alles auf seine Rechnung reparieren lassen?

Danke schonmal für die Antworten.

Dusche, Badezimmer, Badewanne, Mietrecht, Vermieter, Mieterschutz, Nebenkostenabrechnung
Fußbodenheizung in neu gemieteter wohnung kaputt, betrug?

war das betrug vom vermieter?

Ich bin mit meinem Freund im Mai 2013 zusammengezogen. Im Internet haben wir eine 60 qm² wohnung gesehen. angepriesen wurde die fußbodenheizung.

wir unterschrieben den vertrag, haben am stromkasten rumhantiert und nicht gemerkt, dass wir die sicherung für die heizung reingedreht und angelassen haben.

über nacht wurde es tierisch heiß (sowas muss man auch erstmal rausbekommen, wie man die regler bei einer 30 jahre alten heizung einstellt) und draußen war es jetzt auch nicht grade kalt im mai. nur im badezimmer blieb es kalt, obwohl der regler auf hoch eingestellt war.

wir haben also per zufall rausbekommen, dass die fußbodenheizung im badezimmer nicht geht. und im badezimmer hab ich mir die heizung am meisten gewünscht!

wir haben dem vermieter das gesagt und er meinte, die heizung war vllt nicht hoch genug eingestellt. wir beharrten aber darauf, dass sie es war. und siehe da, er antwortete: ja achso, dann kann es sein, dass das kabel kaputt ist. mein handwerker hat da irgendwas mit dem kabel gemacht, was rausgeguckt hatte. ihr bekommt dann eine infrarotheizung.

super, erstens, ist es nicht das, weswegen ich die wohnung gemietet habe und zweitens muss ich den strom von der heizung vom tagstrom bezahlen und nicht wie bei der fußbodenheizung per nachtstrom, welcher billiger wäre. und die heizung heizt nur so lange, wie man sie anschaltet. das heißt, man läuft frierend rein...

vorgestern kam der vermieter auf anfrage, was jetzt mit der fußbodenheizung sei, weil es NOCH warm draußen ist und brachte die infrarotheizung vorbei, die wir unters fenster stellen sollen und den stecker in die steckdose stecken sollen. an der stelle, wo leicht duschwasser hinkommt. sie sei aber spritzwasser geschützt.

hab ich anspruch auf eine reperatur der fußbodenheizung oder auf minderung der miete, da ich nicht das bekommen habe, was ich wollte und teuren tagstrom bezahlen muss?

ich hoffe, jemand kann mir helfen...

Miete, Betrug, Mietrecht, Vermieter, Heizung, Schaden
Makler behält noch einen Wohnungsschlüssel trotz kompl. Zahlung der Mietkaution?

Hallo. Durch einen Makler wurde eine Wohnung besichtigt. Er hatte sie mit ruhiger Lage angepriesen im Expose und Sonntags war es da auch ruhig. Er hat den Kontakt mit dem Vermieter hergestellt und ich habe einseitig einen Mietvertrag unterschrieben. Dann hieß es plötzlich der Mietvertrag geht nicht, da das Haus jetzt verkauft werden soll, ich soll was anderes suchen. Also ging ich auf die Suche. Plötzlich jedoch kam der Mietvertrag dann doch zu mir zurück: unterschrieben. Obwohl ich die Wohnung da fast gar nicht mehr wollte..da ich Besseres gesehen hatte. Notgedrungen bin ich dann trotzdem zur Wohnungsübergabe erschienen und habe komplett die Kaution in Bar gezahlt, da ich mich genötigt sah das zu tun. Der Vermieter gab mir auch den Wohnungssschlüssel, meinte aber dass den zweiten Schlüssel noch der Makler hat. Er würde 'umgehend' an mich ausgehändigt.

Die Makler-Rechnung zu zahlen hatte ich bisher keine Lust - da ich damit gerechnet hatte es wird mit dieser Wohnung nichts und sie außerdem an einer lauten Straße liegt, wie sich erst wochentags nach längerem Aufenthalt dort herausgestellt hatte: die man auch durch die Fenster hindurch hört! Kein Schallschutz also.

Darf der Makler dann den Schlüssel der Wohnung so lange bei sich behalten bis ich ihm was gezahlt habe?? Er meinte er sei ein Freund des Vermieters. Jedoch wieso hat er die ganze Zeit noch einen Schlüssel zu der Wohnung? Mir kommt das komisch vor: muss ich ihn dann überhaupt bezahlen? Mir ist das alles so blöd mit diesem Hin-und Her dass ich wie gesagt überlege, wie ich die Wohnung loswerden kann statt einzuziehen. Habe Angst vor weiteren Überraschungen.

Wohnung, Miete, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Makler
Vermieter stimmt Hundehaltung nicht zu

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Seit Januar wohne ich mit meinem Freund in unserer ersten gemeinsamen Wohnung und wir haben an sich ein gutes Verhältnis zu unserem 80jährigen Vermieter. Als wir Anfang August auf den Hund meiner Eltern während ihres Urlaubs aufgepasst haben, ist mir bewusst geworden, dass es mir fehlt, einen Hund zu haben. Wir haben uns viele Gedanken gemacht und sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir auch gern einen Hund hätten. [Ich bin 22 und studiere auf Lehramt, bin die meiste Zeit aber zu Hause. Da ich sehr viel allein bin (mein Freund arbeitet ganztags) fehlt mir ein Hund umso mehr.]

Also gesagt, getan. Ich fragte die Tochter unseres Vermieters, weil diese unsere Nachbarin und Ansprechpartnerin ist, wie es mit der Tierhaltung in unserem Mietshaus aussieht. Sie sagte, dass sie ihren Vater fragen würde. Nach circa einer Woche kam die Antwort. Ihr Vater sei dagegen und es stünde auch im Mietvertrag, dass Hunde nicht gehalten werden dürfen. Wir sind natürlich nicht blöd und hatten vorher den Mietvertrag gelesen, in welchem steht, dass Hunde und Katzen nur nach Absprache und mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Vermieters gehalten werden dürfen. Also setzte ich ein Schreiben auf, in dem ich versuchte, unseren Vermieter zu überzeugen. Als Antwort kam eine Woche später ein Brief mit folgenden Argumenten: - Als unsere Wohnung noch frei stand, wurden andere Interessenten abgelehnt, wenn diese einen Hund halten wollten - Ruhe und Frieden im Haus sollen gewahrt werden

Ich war etwas perplex muss ich zugeben. Also habe ich die anderen vier Mietparteien (ohne die Tochter des Vermieters) nach ihrer Meinung gefragt. Drei haben mir unterschrieben, dass sie keine Probleme mit einem Hund hätten, von einem Ehepaar habe ich leider keine Rückmeldung bekommen. Also habe ich gestern erneut einen Brief geschrieben und die Mieterstimmen diesem beigelegt.

Mein Problem ist, dass ich keine Telefonnummer von unserem Vermieter habe und dieser anscheinend, obwohl er normalerweise lieber vorbeigekommen ist anstatt zu schreiben, uns nicht sehen möchte. Ich denke nämlich, dass ich ihn davon überzeugen könnte, dass ein Hund keinen Störfaktor darstellen würde. Ich habe ihm bereits eine Hundehaltung unter Vorbehalt vorgeschlagen, damit wir ihm beweisen können, dass unser Hund sich gut benehmen würde.

Was meint ihr, soll ich tun, wenn er wieder seine Zustimmung verweigert?

Hund, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter
Internetkabel seit Monaten kaputt, Schadensersatz vom Vermieter?

Und zwar ist seit über einem Jahr bereits das Internet/Telefon Kabel welches vom Keller in meine (Miet)Wohnung führt kaputt.

Anfangs dachte ich noch es lege am Anbieter und wechselte ihn nach knapp über einem Jahr am 11.03. diesen Jahres. Als auch das nichts half, lies ich mehrere Telekom-Techniker hier antanzen um sich das Problem anzuschauen.

Dies zog sich dann bis Anfang dieser Woche hin, zwischen durch ging das Internet mal für 3-4 Tage wieder, gefolgt von mehreren Tagen gar kein Internet und mind. 14-15 Ausfälle täglich. Auch nervig ist es, dass das Festnetz-Telefon nicht benutzbar ist. Es knackt und rauscht die gesamte Zeit und wenn man einen Anruf erhält oder selbst anruft, fällt auch hier das Internet für die Dauer der Zeit aus. Das Ausstecken des Telefons aus der Telefonbuchse brachte auch nichts, da das Problem ja bekanntlich an der Leitung liegt.

Die Techniker von Telekom hatten dutzende verschiedene "Problemlösungen" parat, welche alle nicht halfen. Anfang der Woche dann, schickten sie einen Service-Ingenieur vorbei, der feststellte dass das Kabel vom Keller in meine Wohnung kaputt sei.

Er führte einige Messungen durch und war sich am Ende 100% sicher das es daran lag, jetzt müsse das Kabel "ersetzt" werden.

Die Sache ist jetzt die, das ich seit fast 2 Jahren (beim alten Anbieter) 30€ monatlich und (beim neuen Anbieter) 40€ monatlich gezahlt habe und knapp die Hälfte davon benutzen konnte, da wie oben bereits erwähnt das Internet überwiegend tagelang tot war oder dutzdene male am Tag ausfiel.

Wenn man das zusammen rechnet, kommen rund 800€ dabei raus, obwohl ich nur 50-60% des Internets benutzen konnte.

Bleibt also wenn man es so nimmt, ein Schaden von 300€-400€.

Habe ich da irgendwelche Schadensansprüche gegenüber dem Vermieter?

Beim Anbieter bestehen ja leider keine, da dieses Kabel nicht ihnen gehört, sondern dem Vermieter.

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Kann mein Vermieter mir einen Hund verbieten?

Hallo, ich und mein Ehemann wollen uns einen Hund zulegen. Wir leben im Keller und haben eine fast 70qm große Wohnung. Im Mietvertrag steht Haustiere sind nach Absprache erlaubt. Jetzt hab ich meine Vermieterin gefragt, und sie meinte nein sie fände das nicht gut wenn wir uns einen Hund zulegen würden. (Sie selbst hat eine Katze). Jetzt meine Frage, darf ich mir trotzdem einen Hund zulegen, auch wenn es ihr nicht passt? Ich habe gelesen solange es niemanden behindert, stört oder schadet, darf ich das denn ich zahle Miete (und das für eine Neubauwohnung wo viel gefuscht wurde und versprochenes nicht eingehalten wurde) und daher darf ich die Wohnung auch nutzen wie ich möchte oder? Für mich ist das nämlich das Gleiche wie wenn sie sagen würde: Nein ihr dürft keine Kinder haben, die mag ich nicht. Es ist ein Haus, unten wohnen wir, über uns ein Herr mit 2 Kindern und Frau und über dene ebenso deren Schwager mit Frau und 2 Kindern und über dene die Vermieterin mit Mann und Tochter und über dene im Dachgeschoss der Sohn der Vermieter. Somit ist es immer laut bei uns. Noch dazu wie o.g. ist die Wohnung nicht so ausgefallen wie sie sollte. Aber das ist jetzt nicht wichtig hier, mir geht es darum das uns viel Unrecht getan wurde und wir immer gutmütig sind und sagen -OK kein Problem- und jetzt wo wir was wollen sagt sie nein, bloß weil sie keine Hunde mag. An der Hygiene liegts nicht, unsere Wohnung ist immer blitze blank. Also nochmal: Was kann ich/darf ich tun?? Danke im Voraus.

Wohnung, Hund, Haustiere, Mietrecht, Vermieter, Hundehaltung
Sehr Feuchter Keller im Mietshaus mit Sachschaden

Hallo, ich hoffe mir kann der ein oder andere ein paar gute Tipps geben. Wir sind Ende letzten Jahres in ein Mietshaus eingezogen. Dieses ist sehr groß unterkellert und leider liegt hier das Problem. Wir haben früh gemerkt, dass der Keller überdurschnittlich feucht (über 90 %) ist und deshalb unser Lüftungsverhalten dementsprechend angepasst. Den Vermieter haben wir rechtzeitig darauf hingewiesen. Daraufhin kamen 2-3 Firmen und haben verschiedene Sachen versucht , die ohne Ergebniss blieben. Es bilden sich an den Ecken der Wände schon kleine Pfützen, wir denken also, dass das Grundwasser nach oben steigt. Vor knapp 2 Monaten sind dann die ersten Holzschränke von Schimmel befallen. Danach haben wir es dem Vermieter erneut gemeldet und eine Mietminderung angedroht. Beim Einzug wurden wir nicht auf diesen feuchten Keller hingewiesen, das Haus wurde komplett sarniert und der Keller war frisch gestrichen, sodass wir nichts erahnen konnten! Wir wollen allerdings sehr gerne hier wohnen bleiben und hoffen dass der Vermieter etwas macht ! Bloß was? Er stellt sich quer, was ich nicht verstehe, denn das Haus steht in einer tollen Wohngegend und hat einen dementsprechenden Wert. Es muss doch im Interesse des Vermieters (im übrigen eine Genossenschaft) sein, diesen Wert zu erhalten?!! Wer hat gute Tipps? Was können wir im rechtlichen Rahmen tun? Was muss der Vermieter tun? Vielen Dank

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Gasanschluss in Küche -zahlt der Vermieter oder Mieter den Zugang zum Gasanschluss/die Gassteckdose?

Hallo,

ich bin letzte Woche in meine neue Wohnung mit einer nicht vorhandenen Einbauküche eingezogen. Da die Küche keinen Starkstromzugang hat (dieser geht nicht bis in mein Stockwerk) muss ich einen Herd mit Gasanschluss wählen, was ich nicht weiter schlimm finde.

Bei der Wohnungsübergabe ist mir (da ich mich nicht auskenne) nicht aufgefallen, dass in der Küche jedoch noch kein richtiger Gasanschluss vorhanden ist, lediglich die Gasleitung (Rohr mit Stöpsel ragt 2cm aus der Wand) aber keine Gassteckdose an dem man den Herd bzw den Gasschlauch anschließen kann.

Da ich eine Küche mit Einbauherd möchte und die einzige Stelle, wo ich den Herd hinstellen kann (wg der Gastherme rechts und Wasserleitungen links für Spüle, WaMA und SpülMA) genau vor dem Gasanschluss ist, wurde heute morgen das Rohr mit der Gassteckdose etwas nach rechts versetzt. Nach großer Diskussion letzte Woche habe ich mich mit dem Vermieter mündlich geeinigt, dass ich den Gasschlauch bezahle und er für die Kosten der Installation aufkommt.

Jetzt besteht er allerdings darauf, dass wir uns die Kosten der Installation teilen, da die Verlängerung des Rohres zur Seite nicht notwendig gewesen wäre und es nur aufgrund meiner Planung der Küchenzeile dazu gekommen wäre.

Muss ich das hinnehmen oder ist der Vermieter nicht eigentlich für solche Arten von Installationen verantwortlich? Da er mir schon keine Starkstromanschluss zur Verfügung stellen kann, sollte er doch wenigstens die Küche in einem "anschlussbereiten" Zustand bereitstellen. Ist das gesetztlich irgendwo festgelegt?

Problem ist auch, er wohnt bei mir im Haus…

Tausend Dank vorab!

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Gasanschluß
Wer übernimmt die Sturmschäden-Vermieter oder Mieter?

Hallo, Gestern schlug bei uns ein ziemlich starker Sturm ein (starker Regen mit heftigen Sturmböen), unser Dach ist ganz geblieben, nur hat sich ein Dachziegel verschoben. Da unser Vermieter, (leben in einer Wohnung) unser Dach nicht ausgebaut hat da es ihm zu teuer sei, haben wir Lücken, bedeutet wenn man oben im Speicher steht sieht man zwischen den Dachziegeln Licht. Problem ist nur, da es ja diese Lücken gibt, ist gestern das ganze Regenwasser durch den Druck vom Wind reingepresst worden, zumindest ist bei uns alles im Speicher nass gewesen und stand somit unter Wasser. Glucklicherweise hatten wir oben Teppiche ausgelegt die viel Wasser eingesaugt haben jedoch ist trotzdem extrem viel Wasser durch den Boden gesickert (da dort leichte Risse sind, sowie holzbalken) und dann unten im Wohnbereich rausgekommen (haben spanplatten auf der Decke ausgelegt wo das Wasser dann durch den Speicher runtergekommen ist, daher sind diese jetzt auch total aufgeweicht). Resultat der ganzen Sache: -Im Kinderzimmer hat sich an der Decke Wasser unter der frisch tapezierten Tapete angesammelt und die Tapete löst sich. -Die Teppiche sind auch hinüber sowie -im Speicher sind die Stützbalken nass geworden die mit Sicherheit anfangen werden zu schimmeln Haben alles unserem Vermieter gemeldet, dieser meint jedoch dass unsere Haftpflichtversicherung es übernehmen muss und nicht die Gebäudeversicherung von unserem Vermieter. Aber wir können ja schlecht was dafür das der Speicher nicht ausgebaut ist und löcher besitzt, ist ja Aufgabe bzw. Schuld vom Vermieter oder nicht? Hatten auch schon im Winter Schnee im Speicher, haben uns dort schon beschwert aber nichts ist passiert.

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Vermieter verlangt das den ganzen Tag die Haustüre offen steht?

Hallöchen, Frage steht oben. Es ist so das bei dem Regen der Keller mit Wasser voll war. Nun steht den ganzen Tag die Haustüre offen, die mein Nachbar immer wieder aufmacht samt Keller. Auch bei der riesen Hitze steht Kellertüre samt Haustüre offen. Damit angeblich der Keller trocknet. Wenn man sich bisschen damit befasst, weiß man, das ein kalter Keller die warme feuchte Außenluft direkt rein zieht. Im Haus ist extrem warm, der Keller schimmelig nass und ich hab meine Wohnung direkt darüber, bei mir auch Schimmel und feucht :( Vermieter will übrigens nix machen (ist ja meine Schuld) Mieterbund zeigt auch kein Interesse. Jedenfalls haben wir dem lieben Nachbar gesagt das die Tür zu bleiben soll wegen der Hitze und weil der Keller davon nicht trocken wird. Er war angepisst. Gestern war der Vermieter hier und mein Nachbar sagte mir heute das der Vermieter gesagt hat die Haustüre soll immer offen bleiben, wegen Keller ! Und wenn uns das nicht passt sollen wir ihn anrufen. Übrigens, das wäre zum 1. Mal, sonst sollen wir alle unter uns klären :/ versteht keine SAU! Eine Hausordnung haben ich auch nicht, die am Mietvertrag ist ungültig laut Mieterbund. Was haltet ihr davon??? Witzig finde ich das mein Nachbar die Türe immer brav schließt wenn er selber nicht da ist. Wenn ich nicht da bin ist es egal. Ich frage mich was passiert wenn einer bei mir einbricht? Ich danke euch für´s lesen und ja, ich bin grad auf 180. Will mich auch nicht so heftig jetzt hier zoffen, das kriegt ja mein Baby (7 Monate) auch mit, das will ich nicht. LG und danke für eure Ideen.

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter
Vermieter will Tür nach Auzug ersetzt haben

Hallo liebe Leute,

Im Mai 2012 bin ich in eine neue Wohnung eingezogen, mein Vermieter hat mir alle vorhandenen Schäden gezeigt und mit mir ein Übernahmeprotokoll gemacht. Weitere Schäden konnte ich nicht entdecken auf den ersten Blick. (Gucke aber auch nicht in der kleinsten Ecke nach Mängeln). Habe dann ein Jahr lang dort gewohnt und bin dann aus finanziellen Gründen wieder ausgezogen. Die Nachmieterin hatte sich die Wohnung bereits angeschaut als ich noch dort gewohnt habe, und sagte sie würde selber überstreichen. Am Tag der Übernahme, wollte sie jedoch plötzlich alles weiß gestrichen haben. Gab dann ziemlich Stress, weil es ja vorher mündlich anders vereinbart worden ist. Das Ende vom Lied war dann, dass ich alle Tapeten abgerissen hab und die Wohnung so wie es im Vertrag stand übergeben habe. Sie hat die Wohnung dann auch so übernommen und ich habe bereits meine Kaution zurückbekommen. 2 Wochen nach Einzug der Nachmietern, lag aber eine Rechnung bei mir im Briefkasten von 575 Euro. Da die Türzzarge im Bad aufgequollen sei.

Jetzt zu meiner Frage: Ich habe das Bad ja nie unter Wasser gesetzt bzw habe Wasser von Dusche oder Badewanne immer weggewischt und ausreichend gelüftet. Bei meinem Einzug habe ich nicht darauf geachtet und bei meinem Auszug ist mir an der Tür auch nichts aufgefallen. Die Nachmieterin könnte den Schaden ja auch bereits selbst verursacht haben. Muss ich jetzt für den Schaden aufkommen?

Wohnung, Mietrecht, Vermieter, Schaden, Nachmieter
Katzen den Freigang auf dem Dach ermöglichen?

Hallo liebe Community,

wir haben 3 Katzen, die in unserer Dachgeschosswohnung dauernd vor den Fenstern sitzen und sehnsüchtig raussehen. Aber damit nicht genug! Sobald wir ein Fenster auch nur einen Spalt öffnen, versuchen sie, herauszuklettern. Letzte Nacht hing unser Kater an einem der Fensterrahmen und wollte nicht mehr loslassen (er war hochgesprungen - ich wusste gar nicht, dass er SO hoch springen kann - und hielt sich fest). Da sie anscheinend den sehr großen Drang verspüren, nach Draußen zu kommen, möchte ich ihnen das natürlich nicht verwehren (ist ja auch purer Stress für mich UND die Katzen!). Nun gibt es leider folgendes Problem:

Unsere Vermieterin hat sich schon ziemlich quer gestellt, als wir uns die Katzen anschaffen wollten. Nun ist es so, dass die Haustüre in unserem Mehrfamilienhaus aus Glas ist - ein Einbau einer Katzenklappe ist zwar möglich, aber teuer. Und wie ich unsere Vermieterin kenne, wird sie das nicht übernehmen, sondern wir müssen dafür blechen. Ist dann eben die Frage, ob sich das lohnt für 2-5 Jahre weiteren Wohnens dort. Außerdem habe ich etwas Bedenken, wenn die Katzen im Flur rumrennen - da könnte sich schnell jemand gestört fühlen, die Katzen laufen in fremde Wohnungen oder es eskaliert die Situation im Flur mit dem Hund einer unserer anderen Mieter.

Meine Frage wäre nun, ob wir ihnen nicht einfach aus 2-3 Fenstern unserer Wohnung die Möglichkeit geben könnten, auf unser Dach zu klettern.

Ich bin gespannt auf eure Antworten!

Mieter, Katze, Vermieter, Freilauf, Dachgeschosswohnung
Hilfe! Schreiben für Vermieter; Bad Sanierung?! Ist das gut?

Hi Leute, möchte mein Badezimmer sanieren bzw. die Fliesen, den Heizkörper und logischerweise auch die Badewanne erneuern. Nun habe ich nicht das nötige Geld dazu, und möchte deswegen meinen Vermieter den Vorschlag mache, dass er die Materiellen Kosten und erstattet und wir erledigen dann die ganze Arbeit. So hat jeder was davon. Ich habe schon ein Schreieben angefertigt. Könnt ihr mal drüber schauen und mich eventuell verbessern.

Danke im voraus!

Max Mustermann Musterstraße 1 42xxx Ort Tel.: xxxx / xxxxxxx

Herr Mustermann Musterstraße 2 42xxx Ort

Wuppertal, den 27.06.2013

Sehr geehrter Herr Mustermann, mit diesem Schreiben möchte ich Sie über meine geplante Sanierung im Badezimmer informieren. Ich möchte die Fliesen, die Badewanne und den Heizkörper erneuern. Die Fliesen möchte ich erneuern, da die Fugen und die Fliesen sich in einem schlechten Zustand befinden ( siehe Bilder im Anhang ). Darüber hinaus ist mir aufgefallen, dass sich oberhalb der Fliesen Schimmel gebildet hat. Dies hängt höchstwahrscheinlich damit zusammen, dass die Fliesen früher nicht bis zur Decke hochgezogen wurden. Deswegen würde ich Sie bitten die Kosten für die Materialien zu erstatten, wir würden dafür die ganze Arbeit übernehmen. Sollten Sie fragen haben, dann stehe ich Ihnen gerne über die oben genannte Nummer zur Verfügung.

Ich würde mich sehr über eine positive Antwort von Ihnen freuen.

Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann

Bad, Vermieter

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