Hallo Zusammen,

muss ich für die Schäden meines Vormieter aufkommen? Folgendes: ich habe die Küche meines Vormieters damals übernommen. Da ich mit meinem Vermieter ziemlich viel Stress hatte, kündigte ich nach 2 ½ Jahren die Wohnung. Ich habe angeboten, die Küche einem Nachmieter zu überlassen, aber der Vermieter meinte nur: „Nein, alles raus, alles raus“. Das habe ich auch dann auch getan. Die Küche wurde verkauft. Aber was musste ich feststellen, als die Küchenzeile abgebaut wurde? Hinter der Küchenzeile kam mir teilweise der blanke Putz entgegen und als ich die zugehörige Fließentapete abzog, sah ich erst, dass sich dahinter eine Silikonschicht teilweise ablöste. Anscheinend hat irgendein Vormieter mit Silikonfarbe die Wand angemalt. Sprich: Die Wand ist also „krumm und buckelig“, da sie mehrmals mit verschiedenen Farben übermalt wurde. Da mein Vermieter im Urlaub war, habe ich einfach die Wand weiß, wie die übrigen Wände gestrichen (was nicht einfach war, weil sich die verschieden Farbschichten ablösten und herunterbröselten) Dann habe ich sauber gemacht und die Schlüssel in seinem Briefkasten geworfen.Übernahmeprotokoll gab es keins, da der Vermieter, wie gesagt, im Urlaub war und er nur Termine außerhalb des Mietverhätnisses vorschlug.

Jetzt kommt er mit einem Mangel an, dass die Wand an der Küche uneben ist und ich sie begradigen muss. Muss ich das? Was kann ich dafür, dass vorher so geschlammt worden ist. Ich habe sie geweißelt und sauber übergeben.

Vielen Dank für die Antwort.