Dauer Lärmbelästigung Mietwohnung

Hallo ihr da draußen,

ich hatte euch schon einmal etwas über die sehr hellhörige Mietswohnung geschrieben. Unser lieber nachbar über uns trampelt den ganzen tag rum, man hört ihn laut reden auch die Streiterein hört man. Es ist ein Vater mit seinem 22 jährigen Sohn. Wenn der Sohn zuhause ist hat man auch nicht in der Nacht Ruhe! Mein Mann und ich liegen dann die ganze Nacht wach weil wir nicht schlafen können. So wie wieder in dieser Nacht. Wir leiden sehr darunter. Mehmalige Gespräche mit dem Mieter über uns hat nichts gebracht. Das Haus ist einfach mega hellhörig. So jetzt wollen wir hier ausziehen wir können nicht mehr. Wir bekommen selbst den Lärm vom Nachbarnhaus mit, die wände und die Decken sind einfach schlecht gedämmt. Wir hören sogar den Türöffner sehr laut. Nun hatten wir im Januar die Mietvertrag unterschrieben wo drinnen stand das wir 1 jahr auf die Kündigung verzichten. KLar bevor wir den Unterzeichnet hatten haben wir extra gefragt ob das Haus hellhörig sei? Man hat und gesagt das es nicht so wäre. Wir haben der Vermieterin diesbezüglich auch schon eine E-Mail geschrieben, jetzt sind 2 Wochen vergangen und sie hat sich immer noch nicht gemeldet. Als ihr Mann vor einer Woche hier war haben wir ihn nochmals darauf angesprochen, es hieße von seinerseits ist nichts drinnen.

Weiß jemand wie wir aus diesen miesen Mietvertrag raus kommen? Ich bin für jede Hilfe Dankbar.

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hellhörigkeit
Nach Einstellung der Gasversorgung wieder an Gaszähler kommen

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Einstellung der Gasversorgung,

In der vorherigen Wohnung meiner Freundinn

( noch bis Ende des Monats Ihre )

haben wir mehrmals Mahnungen bekommen die Ihre vorherige Wohnung betrafen, der Gasversorger jedoch wie sich am Ende rausstellte einen Fehler gemacht hatte. Anstatt Ihren Verbrauch korrekt abzurechnen passierte Ihnen ein Komma-Fehler : Statt den Zählerstand mit ~ 110,0 abzurechnen, verlangten diese 1110,0. [ ~ 800€ ]

Mehrmals baten wir um Prüfung Ihrer Mahnungen, bis die Androhungen kamen das sie in Ihrer Wohnung die Gasversorgung einstellen.

Naja, sehr lange Geschichte. Aber nun zu der wesentlichen Frage :

Ihr Vermieter verlangt verständlicherweise den WIedereinbau des Gaszählers, damit verbunden sind jedoch für uns Kosten wie ( Komplette Zahlung der Rest-Abschlagskosten + Gasdruckprüfung durch Gas-Wasser-Firma + Schornsteinfeger zur Inbetriebnahme ) die unmöglich sind nun auf einmal zu leisten, evtl. nächsten Monat aber für den Vermieter muss es noch im März passieren; - NUN -> Könnte es irgendwelche negative Konsequenzen geben wenn ich ( war dort nicht gemeldet gewesen ) den Gasversorger anrufe, und mich als neuen Mieter ausgebe, und um den Einbau bitte. [ Kosten natürlich dann auf meine Freundinn- jedoch dann nicht sofort ]

Also könnte es da auch Schwierigkeiten geben, mit der Anmeldung und zB dem Fall das ein möglicher neuer Mieter ab nächsten Monat sich nicht anmelden / ummelden könnte, oder sollte ich es mal probieren ?!

Gas, Energie, Vermieter, Erdgas, Versorgung, Gaszähler
Katzenhaltung im Mehrfamilienhaus (individuelle Frage)

Hallo Zusammen,

ich wohne seit 9 Monaten als Mieter in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 9 Parteien. Von diesen sind 5 Parteien Wohnungseigentümer.

Ich plane gerade die Anschaffung von 2 kastrierten Wohnungskatzen (also kein Zugang zum Rest des Hauses wie bspw. Treppenhaus oder Garten) und hole mir gerade von jedem einzelnen Wohnungseigentümer eine Genehmigung ein mit der Option zur Zustimmung oder Absage.

Mit meinem Vermieter, der logischer Weise auch der Wohnungseigentümer meiner Mietwohnung sein dürfte (?!) habe ich bereits gesprochen und er meinte, wenn mir die Mehrheit der Wohnungseigentümer eine Zustimmung gibt (wären ja dann 5/9 Stimmen), wäre das kein Problem.

In meinem Mietvertrag steht unter Tierhaltung: "Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren wie bspw. Zierfischen und Wellensittichen (hier dürften ja auch Kleintiere wie Meerschweinchen drunter fallen, oder?!) bedarf der Einwilligung des Vermieters. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Die Einwilligung bezieht sich in diesem Fall nur auf ein bestimmtes Tier. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. Aus einer anderweitigen Tierhaltung kann der Mieter keine Rechte herleiten."

Dem Mietvertrag ist noch eine "Kurzfassung" der Hausordnung beigelegt worden, ind er jedoch nichts zum Thema Tierhaltung erwähnt wird.

Unsere Hausordnung hängt im Keller und beinhaltet Folgendes: "Die Haltung von Hunden, Katzen und Reptilien ist nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer gestattet."

Die Aussage der Hausordnung empfinde ich persönlich als utopisch, da niemals alle Parteien für eine Tierhaltung sind. Es kann doch nicht angehen, das hierfür wirklich jeder einzelne Wohnungseigentümer zur Tierhaltung zustimmen muss und sobald einer abspringt und bspw. alle anderen 8 nichts dagegen haben, hat sich die Tierhaltung erledigt. Oder? Wie bereits erwähnt, mein Vermieter meinte, ich bräuchte nur die Mehrheit aber ob der unsere Hausordnung komplett im Kopf hat....

Aktueller Stand meiner schriftlichen Umfrage bei den Wohnungseigentümern sieht z.Z. eher mau aus. 2 Zusagen, 2 Absagen und auf die restlichen 4 warte ich noch. Von den Mietern über uns weiß ich jedoch, das sie von ihrem Vermieter keine Tiere in ihrer Wohnung halten dürfen, daher gehe ich dort ebenfalls von einer Absage aus.

Die anderen 2 schriftlichen Absagen halte ich für absolut und unfair, muss sie jedoch wohl so hinnehmen. Aussage 1 "Wir hatten hier früher einen Hund im Haus, mit dem gab es Ärger. Daher haben wir beschlossen: Keine Tiere mehr". - Hunde sind komplett andere Tiere als Katzen (Stichwort lautes Bellen bei jedem Furz und täglichem Auslauf und somit Mitbenutzung des Treppenhauses, was bei Wohnungskatzen nicht der Fall ist), doch das wollte der Dame nicht ind en Kopf. Der andere meinte, in seiner Hausordnung würde stehen, das Tiere im Haus verboten sind. Als ich ihm erklärte, das wir dann wohl verschiedene...

Mieter, Katze, Mietrecht, Vermieter, Tierhaltung, Mietvertrag, Hauskatze, Hausordnung, Mehrfamilienhaus, Wohnungseigentümer
Bei Partner einziehen trotz EV?

Hallo, ich habe eine sehr dringende Frage, versuche mich kurz zu fassen:

Ich wohne seit ca 1 Monat in meiner ersten eigenen Bude, es war von anfang an angedacht, dass mein Freund bald bei mir einzieht - auch der Vermieter wusste dass das irgednwann der Fall sein wird, das Thema habe ich bei unserem "Kennenlernen" angesprochen. Nun habe ich Anfang der Woche der Form wegen um Erlaubnis gebeten bzw. angekündigt, dass mein Freund ab dem 15. bei mir wohnen wird. Außerdem habe ich direkt um eine Anpassung der Nebenkosten gebeten.

Per Mail bekam ich zwei Tage später die Antwort, dass mein Freund eine Selbstauskunft ausfüllen soll und sie sich bezüglich der Betriebskosten in der 13 KW melden werden - das mit den Betriebskosten sehe ich als ein "Ja" bezüglich seines Einzuges, jedoch irritiert mich die Selbstauskunft.

Habe Angst dass der Vermieter den Einzug verbieten kann und wird, da mein Freund einiges an Schulden hat (die wir uns auch seine Familie momentan abbezahlen), seine alte Wohnung wegen Mietrückstand verlassen und eine EV wegen Handyschulden ablegen musste. Momentan holt er die Realschule nach und hat ein Einkommen von ca 700€ (sobald BaföG kommt, der Antrag läuft) - ich weiß, das hört sich alles total beschissen an, aber die meisten Leute urteilen bevor sie die Hintergründe kennen, das find ich sehr schade und ich habe Angst dass der Vermieter das auch macht und dadurch die Möglichkeit hat ihm den Einzug zu verbieten - dann sitzt mein Freund auf der Straße!

Im Mietvertrag stehe ich alleine als Mieterin und ich habe nicht vor das zu ändern, außerdem bürgt meine Mutter für mich.

KANN der Vermieter den Einzug meines Freundes irgendwie verbieten? Wenn ja, haben wir trotzdem irgendwelche Möglichkeiten? Lügen kommt für mich bei der Selbstauskunft nicht in Frage.

Das Thema macht mich wahnsinnig, ich wäre für schnelle Antworten sehr dankbar!

liebe Grüße und ein schönes Wochenende!!

Mieter, Mietrecht, Vermieter, ev., Partnerschaft, Einzug
Ex-Vermieter reagiert nicht auf meine Forderungen - was jetzt?

Hallo, ich bin vor einem Jahr aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen und das damalige Übergabeprotokoll beinhaltete keine Mängel. Trotzdem verlangte mein Ex-Vermieter, einen Teil der Kaution für die nächste Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Im Dez. ´12 bekam ich die Abrechnung für 2011 (mit zweifelhaften Posten, deren Einsicht ich angefordert habe - ohne Reaktion) und zudem eine "Schätzabrechnung" für 2012 (ist doch gar nicht zulässig, oder?). Zudem wurden Zahlungen meinerseits einfach "übersehen". Ich legte also Widerspruch ein, mit Bitte um Rückzahlung der Kaution und Einsicht in Belege. Er meldete sich telefonisch am Ende meiner gesetzten Frist und bat um etwas mehr Zeit. Danach erfolgte 6 Wochen lang keinerlei Reaktion mehr, sodass ich ein Schreiben aufsetzte, in dem ich erneut um Rückzahlung der Kaution, sowie Rückzahlung der zweifelhaft berechneten Posten bat. Diese Frist läuft bald ab und es erfolgte bisher keine Zahlung und auch sonst keine Reaktion. Meine Frage: Ich habe nicht explizit ´Mahnung´ über mein letztes Schreiben geschrieben, aber eine Zahlungsfrist gesetzt. Muss ich jetzt nocheinmal mahnen oder könnte ich nach Ablauf der Frist einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken? Ist es ratsam diesen eigenmächtig zu machen oder sollte man dies einen Anwalt machen lassen? Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Vielen Dank!

Mieter, Anwalt, Kaution, Vermieter, Kautionsrückzahlung, Mahnbescheid, Mahnung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Mietvertrag - Einzug erst für in 3 Monaten vereinbaren? Machen die das?

Hallo Leute,

ich und mein Freund haben in einer Woche einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung. Die Wohnung ist wie geschaffen für uns, doch quält mich diese eine frage...

Wir haben zu dem Besichtigungs- Termin Mitte März, wenn wir unsere Jetzige Wohnung kündigen haben wir ja noch die 3 Monate Kündigungsfrist. Das heißt wir könnten erst im Juli in die neue Wohnung einziehen. (P.S. Direkten Nachmieter suchen ist quatsch da wir hier noch keinerlei kontakte haben) Doppelt Miete zahlen, also für die neue Wohnung und unsere jetzige bis die 3 Monate rumm wären könnten wir garnicht!

Also müssten wir mit dem Vermieter reden das wir (wenn er uns übernimmt) den Mietvertrag zwar jetzt schon unterschreiben, aber drinnen steht das das Mietverhältnis erst ab Juli anfängt. Wir wollen wirklich langfristig dort einziehen und wollen diese Wohnung wirklich haben! Doch das wären ja für den Vermieter auch 3 Monate ohne Miete...

Also wie hoch steht für uns die Chance, bzw. wie oft lassen sich Vermieter denn auf sowas ein??? Immer diese blöden 3 Monate Kündigungsfristen... Wäre echt dumm wenn wir die Wohnung nur wegen dem Zeitraum nicht bekommen würden :(

P.S. Haben nur noch keine Kündigung geschrieben weil wir eine Wohnung sicher haben wollen, wäre blöd wenn wir kündigen und in 3 Monaten nichts bekommen und dann mit Neugeborenen auf der Straße sitzen würden!

Freue mich auf Eure antworten

Glg Arsania

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Wohnungstür lässt sich nicht mehr öffnen Schließzylinder

Gestern Abend bin ich ca. 19:30 nach Hause gekommen, die Tür ging wunderbar auf. Als dann um ca. 20:45 Uhr meine Mitbewohnerin zur Nachtschicht wollte, hatte sie bereits Probleme, die Tür zu schließen (man muss sie mit Schlüssel zu machen, weil zuziehen zu laut wäre), habe hinter ihr die Tür zugemacht und mir nichts gedacht. Heute morgen (zum Glück habe ich frei) habe ich gehört, wie sie versucht hat das Schloss zu öffnen mit ihrem Schlüssel, hat nicht funktioniert. Bin ihr dann entgegen und habe von Innen aufgemacht. Wir haben dann aber probiert, es ging weder mit ihrem Schlüssel, noch mit meinem zu öffnen. Es muss also immer jemand da sein, was problematisch wird, da wir beide arbeiten-auch zu unterschiedlichen Zeiten zu Hause sind. Schlüsseldienst dauert bis heute Abend (den von der Hausverwaltung). Habe nun einmal die Frage, was könnte es sein? Es ist ja innerhalb knapp einer std. kaputt gegangen (konnte also niemand versucht haben es zu öffnen, wir waren ja beide anwesend). 2. Frage, ist der Vermieter dafür verantwortlich bzw. wie hoch werden die Kosten sein, wenn der Zylinder ausgetauscht werden muss? Habe eigentlich einen netten Vermieter, aber vielleicht liegt es auch daran (wie Freunde sagen), dass ich vieles selber Zahle und mich selten traue, ihn anzurufen, wenn etwas kaputt ist, weil ich das gute Verhältnis nicht zerstören möchte.

Tür, Vermieter, Zylinder, Wohnungstür
Aufdringlicher Vermieter

Ich, 25(m) wohne seit Oktober 12 alleine, in meiner ersten eignen Wohnung. Mein Vermieter welcher unter mir Wohnt (ich lebe im Dachgeschoss, er mitte 40/Türkischer Landsmann) lässt mich hier einfach nicht zufrieden. Es sind tausende Kleinigkeiten die mich einfach ungeheuer Stören und mich nicht zur Ruhe kommen lassen. Es fängt an bei der Klingel. Jedesmal wenn es Klingelt, sind es Leute von Ihm die auch bei mir schellen....Ich habe die Klingel nun ausgestellt! Ist ja auch nicht Sinn der Sache oder? -Er ruft mich teilweise bis zu 6xmal am Tag an. Antworte ich nicht, schreibt er mir SMS weil er wieder iiirgendwas möchte (Roller reparieren, mir Moralpredigten halten wie ich zu leben habe und auf was ich im Leben achten muss, Ich soll die Silikon fugen aus seiner Dusche entfernen, Seine Sommerräder fürs Auto lackieren und und und..

Gestern saß er bei der Agentur für Arbeit und hat sich über meine Finanziellen Verhältnisse erkundigt. Was mit meiner damaligen Erstausstattung wäre ect!

Ich muss dabei sagen das ich derzeit eine Schulische Maßnahme zu meiner Bürokaufmännischen Ausbildung mache und Unterstützung vom Amt bekomme!

Das ist nur ein geringer Bruchteil von dem was ich hier erlebe!

Ich möchte einfach nur von Ihm in Ruhe gelassen werden. Ausziehen möchte ich eigentlich auch nur ungern weil ich einen Glückstreffer mit der Wohnung gelandet habe. (Größe/Lage ect)

Habt ihr Ratschläge für mich? Ich dreh sonst echt am Rad hier...

Mietrecht, Vermieter
Bibeltreue Christen aus seiner Wohnung verjagen, aber wie?

Ich bin Hauptmieter einer 2-Zimmer WG. Ein Christ ( extrem streng gläubig ) hat das freie Zimmer angemietet, aber nun wohnen drei extreme Christen in dem Zimmer. Sie leben wirklich alle zusammen dort. Sie haben sich alle angemeldet und ihre Namen auf dem Briefkasten und auf die Klingel geschrieben. Sie haben den Vermieter nicht Bescheid gesagt, dass Sie zu dritt hier wohnen und leben wollen, mir ebenfalls nicht. Nun sind sie in der Wohnung und es vergehen keine zwei Minuten ohne das Sie über Jesus, Gott und die Bibel sprechen. Sie halten hier des öfteren laute Bibelrunden ab und auch sonst bin ich und alle anderen vom Teufel bzw. Satan besessen. Sie meinen, Sie haben den Auftrag von Gott bekommen hierher zu kommen und mich, meine Freundin, das Haus und die ganze Stadt den Weg ins Licht zu zeigen. Sie wollen uns erlösen und befreien von unserem schlechtem Fleisch und unseren Sünden. Sie beachten nur Gottes Gesetz. Das Deutsche Gesetz, Darwin, sowie Buddha sind alle vom Teufel befallen. Sie werden die Wohnung nicht verlassen, weil sie nur Gottes Gesetz achten. Gespräche, das wir alle nicht zusammen passen bringen im Moment nichts. Der Vermieter weiß über diese Sachlage Bescheid und prüft rechtliche Schritte mit seinem Anwalt. Aber ich habe Befürchtungen, dass ich hier noch komplett durchdrehe. Also welche Möglichkeiten gibt es solche Gestalten aus seiner Wohnung zu bekommen. Wer kennt gute anti-christliche Lieder oder weiß wie man diesen Heuchlern entgegen kommen kann. Es ist echt die Hölle mit denen. Sie lügen, sie sind dreckig und essen mir die Vorräte weg. Das ist gar nicht bibeltreu... Ich bedanke mich für eure Mithilfe. Leuten, denen meine Einstellung nicht passt, brauchen nicht kommentieren was ich schreibe.

MFG holdimoldi

Wohnung, wohnen, Rechtsanwalt, Recht, Vermietung, Vermieter, Rechte
Vermieter schreibt mir vor wie lang ich zu lüften habe!

Hallo,

Ich wohne seit September ´12 in einer "ca" 30qm 1Z DG Wohnung. Mache zur Jetzigen zeit ab und an das Fenster (2x Foppeltfenster front) auf Kippe, sprich immer nur eins wirdg ekippt. Heizung schalte ich dann komplett aus, da ich nicht für umme Heizen will.

Jetzt war schon 2 mal der Vermieter bei mir vor der Tür gestanden (Wohnt im EG) und Sagt immer er will nach der Heizung schauen. Ok lass ich ihn rein. Und Jedes mal "Ermahnt" er mich das ich bei dem Wetter nicht so lange das Fenster auf (Kippen) lassen soll, da sonst der Öl ofen im Keller stätig laufen würde. Zitat: "Das war bei der Vormieterin nicht so" ... Das is ne bekannte von mir und die war nur zum Schlafen zu hause ;)

Ich hab nie unter 15Grad in der Wohnung auch wenn die Heizung aus ist. Und ich mag es eh nicht all zu "Warm".

Darf Mein Vermieter das ? Er Begründet immer damit das alle mehr heizen müssten und ich nicht stätig das fenster auf lassen soll. Ehm Ich denke mal ich Zahle miete, mach die Heizung aus und hab das fenster vllt ne stunde auf Kipp. Zu mal wenn ich rauche auch das Fenster auf habe bzw gekippt.

Bis jetzt hab ich immer Ja und Armen gesagt nur um kein schlechtes Verhältniss zum vermieter zu bekommen, man wolle ja wohlgesonnen bleiben. Aber langsam reicht es mir vorschreiben zu lassen in meiner angemieteten wohnungen vorschreiben zu lassen wie ich zu Lüften habe.

Gruss.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, heizen, Lüften
alte Türklinke unverschuldet kaputt - wer bezahlt?

Ich bewohne eine bereits sehr alte Wohnung . . . . wie sollte es auch anders sein, geht irgendwann mal was kaputt. In diesem Fall war es die Türklinke des Badezimmers - an Silvester - kurz nach Mitternacht! Das Problem war, dass jemand in dem Bad eingesperrt war. Nach einigen Selbstversuchen um hohe Kosten zu ersparen, dem Versuch den Hausmeister/Vermieter zu erreichen, blieb nichts anderes übrig, als den Not-Schlüsseldienst-Techniker zu holen. Dieser meinte, dass es ein "altersbedingter Fallenbruch" ist, was ich auf der Rechnung, die wegen des Feiertags mehr als happig ausfiel, vermerken lies. Unter anderem machte ich auch Fotos und sagte ihm, er solle bitte nur die Tür öffnen und keine weiteren Maßnahmen, die Kosten bedeuten würden, durchführen. Ich versuchte die Vermieterin mehrmals zu kontaktieren (noch am 01.01.2013 selbst). Ansprechbar war sie erst wieder am darauffolgenden Tag. Natürlich möchte sie nicht bezahlen. Der Techniker meinte aber, dass es Aufgabe der VM sei, Türklinken in dem hohen Alter auszutauschen. Da ich mich nicht darauf verlassen wollte, sah ich im Mietvertrag nach, der keine Klausel für Schönheitsreparaturen beinhaltet, sondern: "§ 16 - Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume - Jeden in und an der Mietsache entstandenen Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit er den Mangel vorsätzlich verschwiegen oder grob fahrlässig nicht erkannt hat."

Eigentlich bedeutet das doch, dass ich das Geld zurück bekommen müsste? Ich würde mich sogar bereit erklären, einen kleinen Anteil zu bezahlen. Wäre niemand im Bad gewesen, hätte ich auch versucht bis zum 02. zu warten. Die VM hat einen Rechtsanwalt für Haus und Grund, bei dem liegt der Fall jetzt wohl. Was soll ich jetzt tun? Was wird mich eventuell erwarten? Dazu kommt, dass ich Studentin bin und die Rechnung in Höhe meiner Semestergebühren waren . . .

Mietrecht, Vermieter
schimmel in Ecke auf Nordseite - Vermieter versucht vermutlich uns die Schuld zu geben!

Hallo,

wir haben jeden Winter ein Problem mit der Feuchtigkeit in unserer Mietwohnung (90ger Baujahr, Beton, Kunststoffisolierfenster).

Ich trockne morgens die beschlagenen Fenster und lüfte quer. Untertags lüfte ich die Zimmer nach bedarf Stoß (z.B. Schlafzimmer wenn meine Tochter Mittagsschlaf macht, Wohnzimmer min. 2 mal, Bad nach jedem Duschen und Toilettengang, Küche nach dem Kochen) und abends noch einmal die ganze Wohnung kurz Stoß.

Besonders kritisch ist es an Tagen, wo es drauße auch feucht ist, also Regen oder Nebel.

Jetzt war der Hausmeister da und gibt uns die Schuld, wir sollten noch mehr Querlüften (das ist aber ungut, weil es dann in der ganzen Wohnung zieht und wir ein kleines Kind haben). Wir müssten die Wäsche auf dem Balkon trocken - ja, aber wann?! Nachts geht es nichts und tags nur bei Trockenheit. Sogar drinnen ist der Wäscheständer fast ständig in gebrauch. Und für Trockner gibt es keinen Platz).

Außerdem sollten wir die Temperaturen reduzieren - ich dachte immer wenn es zu kalt ist werden die Wände kalt und dann schimmelt es?! Ich habe sogar als Gegenmaßnahme die Heizkörper nach dem Lüften aufgedreht, damit es schnell wieder warm wird.

Ich habe kein Thermometer, aber die Räume auf "Wohlfühltemperatur" auch für die Kleine, die ja am Boden spielt. Sollen wir jetzt deswegen in unserer Wohnung frieren?!

Meine Fragen:

Habt ihr Tips gegen Schimmel? Was haltet ihr von Luftentfeuchtern? Wie soll ich mich gegenüber dem Vermieter verhalten?

LG, Hourriyah

Wohnung, Schimmel, Mietrecht, Vermieter, Heizung, Klima
Mietvertrag rückwirkend unterschreiben?

Situation ist folgende: Juni 2012 bin ich zu meinem Freund gezogen. Vermieter ist sein Vater. Damals hieß es, wir brauchen den Mietvertrag nicht ändern, reicht wenn mein Freund als Mieter drinsteht, Miete geht von seinem Konto ab und "im Falle einer Trennung" zieh ICH aus. Der Vater meines Freundes hat eine Schreinerei, in der auch mein Freund arbeitet. Die Firma hatte 2011 eine schwere Zeit, sodass wir unser komplettes Erspartes seinen Eltern gegeben haben. ... dummerweise ohne es vertraglich festzusetzen, deswegen werden wir auch warscheinlich keinen Cent wiederbekommen. Da es der Firma letztes Jahr so schlecht ging, hat mein Freund viele Monate auf Gehalt verzichtet und wir haben von meinem Geld gelebt. Haben dafür mit seinem Vater, unserem Vermieter, mündlich vereinbart, dass wir in dieser Zeit keine Miete zahlen müssen. ... Lange Rede, kurzer Sinn - mein Freund hat sich mit seinem Vater gestritten und dieser will jetzt, dass ich rückwirkend den Mietvertrag zum 1.6.2012 unterschreibe. Angeblich muss das sein wegen Versicherung, Steuern...was weiss ich! In Wahrheit aber soll ich unterschreiben, weil er sich mit seinem Sohn zerstritten hat und nun die Miete des letzten Jahres einfordert. (Und das obwohl das Geld, das wir IHM geliehen haben einige Monate zuvor, doppelt so viel ist, wie er Miete bekommen würde). Jedenfalls steht er jeden Tag auf der Matte und drängt mich, den Mietvertrag 7 Monate rückwirkend zu unterzeichnen, um dann von MIR die Miete des letzten Jahres einfordern zu können........ kann mir jemand sagen ob er das kann - darf und welche Möglichkeit mir da bleibt?!

Miete, Recht, Vermieter, Mietvertrag, mietschulden
Vermieterin verlangt neue Lampe

Hallo Ihr,

ich hätte da mal eine Frage zu meinem Untermietverhältnis, und zwar ist es so, dass meine Glühbirne durchgebrannt ist. Beim Wechseln ging die Glaskugel der Lampe kaputt, da die alte Glühbirne aus der Fassung herausgebrochen ist und somir durch die Glaskugel gefallen ist die dann zersprang. Mir ist bewusst dass ich eine neue Lampe kaufen muss, aber meine Vermieterin verlangt dieselbe Lampe für 140 EUR. Ich selbst bin Studentin und kann eigentlich garnicht so viel geld aufbringen außerdem steht im Untermietvertrag die Klausel

§ 7 Instandhaltung und Instandsetzung, Bagatellschäden (1) Die Kosten der Instandhaltung und der Instandsetzung während der Dauer des Untermietverhältnisses trägt der Hauptmieter, sofern der Schaden nicht von dem Untermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht worden ist. (2) Der Untermieter trägt ohne Rücksicht auf Verschulden die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Zugriff unterliegen. Die Verpflichtung zur Kostentragung besteht nur bis zu einem Betrag von jeweils EUR 75,00 und ist begrenzt auf nicht mehr als EUR 200,00 im Jahr. (3) Die im Haus mitbenützten Gegenstände (Staubsauger, Kücheneinrichtung, Rasenmäher, Grill etc.) sind pfleglich zu behandeln und bei Beschädigung zu ersetzen. Zur Pflege sind Markenprodukte zu verwenden.

jetzt wollte ich eure Meinung mal hören, ob sie von mir verlangen kann eine alte Lampe die nicht mutwillig zerstört wurde, durch eine nagelneue im Wert von 140 EUR zu ersetzen bzw. von meiner Kaution abziehen?

Vielen Dank schonmal

Vermieter, Schäden
hilfe! werde genötigt und gemobbt vom vermieter! wer weis rat?!

also ich fang mal gaaaanz am anfang an! ich habe damals grosse probleme gehabt mit meinem partner. aufgrund der grossen stress problematk dachte ich mir das es besser ist ,eine eigene wohnung zu nehmen. da ich aber nicht so einfach eine wohnung bekomme hier in berlin (schufa ,eidesstaat ,etc) war es natürlich sehr schwer eine wohnung zu finden! ich komme mal auf den punkt: ich lernte durch das millieu einen mann kenne der hausbesitzer ist udn mri eine wohnung anbot. er verzichtete auf schufa und diverse andere papiere von mir und ich unterschrieb den mietvertrag ohne probleme. die miete wurde immer pünktlich überwiesen!

vor ca 9 monaten wurde ich schwanger und seither macht er mir probleme(da ich ihn natürlich nicht mehr ranlassen tue)

er sagte damals noch zu mir: solange ich ihn dir drinne bin wirst du in der wohnung sein! tjaaaaa.... was kann ich nun tun??? umzehen will ich sowiso aber es ist halt wei gesat cniht einfach. dann bin ich dazu noch schwanger im 9 ten monat und mein baby soll in 3 wochen schon da sein. er macht mir nur ärger und probleme der vermieter und hat mir sogar schon abmahnungen gemacht in bezug auf dinge die nicht exstieren und hat sogar zeugen für etwas was nie passierte!? aber ihm glaubt man ja eher als hausbesitzer...

nun meine frage:was kann ich tun gegen ihn bis ich umgezogen bin? ich kann mich ja nicht verstecken in meiner wohnung?

zum mieterschutzbund gehen wäre ja nu ein wenig zu spät und ich habe auch kein geld für nen anwalt!

kann mir jeman nen guten hilfreichen rat geben?

und bitte eute spart euch eure dummen kommentare! ich brauch nicht noch mehr leute die in meinem zustand auf mir rumhacken!!!!!!!! und den job mache ich seit ich erfuhr schwanger zu sein nicht mehr,dazu brauch ich auch keine dummen kommentare lesen!

an alle hilfreichen kommentare, schonma danke im vorraus! lg fighta

Mobbing, Vermieter, Nötigung
Müssen wir unsere neue Küche dem Vermieter überlassen?

Also wir sind im Oktober in unsere neue Wohnung gezogen. Das es da nicht ganz so toll läuft kann man ja in meiner ersten Frage nachlesen :( Wir hatten bei Einzug eine Küche drin, die allerdings 30 Jahre alt ist (steht sogar an jedem der Schränke hintendran.Uns ist 2 Tage nach unserem Einzug mitten in der Nacht von dem Regel über dem Ceranfeld die Ölflasche runtergefallen.Da die aus Glas war splitterte die gesamte glas platte des Ceranfeldes auf. Wir haben dies dem Vermieter gemeldet und sollten lediglich ein neues kaufen. Wir haben uns informiert und festgestellt das es schwierig wird dieses alte Glas zu ersetzen, da diese gar nicht mehr bzw selten produziert/hergestellt werden und wenn dann kosten die über 700 euro. Er wollte natürlich das wir dies erstatten, hat sich mit uns aber darauf geeinigt das wir dies später zb bei Auszug noch tun können.

Da die Küche schon so alt war, haben wir uns alles nagelneu eingerichtet. Er wirft uns nun vor das seine besser und teurer war und wir seine Küche beim Abbaus kaputt gemacht hätten (diese haben wir noch im Keller stehen mit allen Einzelteilen).

Ganz ehrlich die Küche ist Schrott! Mein Mann hat schon Ahnung was er tut und die Teile sind nach ausschrauben einfach so auseinander gefallen! Nun da die neue Küche drinnen ist, die wir uns nur durch ein Darlehen von Jobcenter leisten konnten, was wir montalich tilgen müssen, will der Vermieter das wir ihm die Küche überlassen.

Bevor es noch weiteren Stress gab, haben wir Ihm die Küche überschrieben.

Erstmal dachten wir gut,,, pech ist nun passiert und bis wir irgendwann mal wieder in Jahren ausziehen, haben wir endlich Arbeit und können uns was neues finanzieren. Doch nun ist Dezember, 3 Monate später und wir haben mächtig ärger hier mit allen und sind am planen wieder umzuziehen.Diesmal würden wir nichts für eine Küche bekommen.Darum wundere ich mich ob wir nicht doch noch gegen den Vermieter angehen können, da die Küche so alt ist! Ich habe teilweise Sätze im Intetnert gefunden wie:

"Wenn eine Küche 25 Jahre alt is gilt sie als veraltet. Der Mieter muss bei Entfernung oder Schaden nicht dafür haften."

Über Tips wäre ich sehr dankbar.

haben uns soviel Mühe gegeben. Fühlen uns abgezockt und ausgenutzt von allen hier im Haus

Küche, Umzug, Recht, Mietrecht, Vermieter, Nachbarn
In die eigene wohnung "einbrechen"?

Huhu..

ich habe neue Nachbarn...ganz ein liebes Volk...erster Abend in der neue Wohnung und schon wird die Mords-Party schlechthin gefeiert, die mit Hausfriedensbruch und Diebstahl in meiner Wohnung und zwei Polizeieinsätzen endete. DIE Sache ist schon mal geregelt. Und die erste Abmahnung sollte angeblich folgen, laut Vermieter. Nun bekam ich gerade von unserem Hausmeister die Nachricht, die Bengel hätten alle ihre Schlüssel in der Wohnung vergessen. Sollten die versuchen sich Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen sollte ich mich melden

Und nun zu meinem Anliegen: Sollten sie die Wohnung ohne Schlüssel betreten, bekommen sie die Kündigung, heißt es. Seit dem 1.12.12 ist das Pack offizieller Mieter (allerdings ist da noch NICHTS...keine Tapeten, kein Teppich geschweige denn Möbel, abgesehen von einer provisorischen Couch und einem Tisch über und über voll mit Pinnchen und Becherchen)...dürfen wir aufatmen, wenn die oben "einbrechen"? Oder DÜRFEN die sich Zutritt verschaffen und wir können denen nichts?? Is ja schließlich derren Wohnung..zu mindest zahlen sie seit dem ersten Miete.

Drei Brüder im Alter von 16, 18 und 23...da ist die Party an jedem Wochenende doch schon vorprogrammiert und ich habe nach der ersten Party schon keinen Bock mehr.

Ich danke für die (ich hoffe erlösenden) Antworten und wünsche Euch wunderbare Weihnachten ♥ Völlig wütendes Jini

PS: Von der....Wohnungseinrichtung weiß ich übrigens, weil ich drin war, als ich die ersten 2 Male um Ruhe gebeten habe, bevor ich das erste mal die Grünen rief

Mietrecht, Vermieter
Kündigungsfrist möbliertes WG-Zimmer bei Mietvertrag nach § 573 BGB

Hallo zusammen,

mein erstes Mal hier. Habe schon sämtliche Googleergebnisse/ Mietrechtseiten/ Frageseiten abgeklappert aber konnte bzgl. meiner Situation keinerlei übertragbare Informationen finden. Ich weiß das ich hier keinen juristisch rechtsverbindlichen Rat bekommen kann, aber ich erhoffe mir eventuell die Hilfestellung von jemanden, der mit meiner jetzigen Situation bereits Erfahrungen gemacht hat.

Zu meiner Situation: Habe mich mit meinem Hauptmieter aufgrund seiner Vorstellung von Hygiene in die Wolle bekommen, darauf hin fand ich heute, 14. Dezember, einen Zettel mit der Aufforderung die Wohnung zum 31. Januar zu verlassen vor meiner Tür (meine Meinung: Kritikunfähiger-Choleriker). Ich weiß mittlerweile das diese Art der Kündigung nicht verbindlich ist, möchte jedoch etwas in der Hand haben sofern er es irgendwann mal schaft eine Kündigung richtig zu formulieren bzw. auszuhändigen. Das ich raus muss/ will ist keine Frage, nur die Zeit die ich zum Suchen einer neuen Wohnung habe variiert dabei deutlich, denn

normalerweise würde ich aufgrund der Tatsachen dass ich Untermieter in einem vollmöblierten Zimmer in einer auch von Ihm (Hauptmieter) bewohnten WG lebe keinerlei Kündigungsschutz genießen (Kündigung bis zum 15. des Monats, Auszug zum Letzten des Monats). Da wäre sein Angebot, sofern es die richtige Form aufgewiesen hätte, noch nett.

Jedoch habe ich einen unterschriebenen Mietvertrag, welcher kein Untermietvertrag ist, sondern ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter. Als letzterer ist er eingetragen obwohl er ja eigentlich nur der Hauptmieter ist. Der Mieter ist folglich meine Person. In diesem Mietvertrag stehen lediglich die genaue Wohnungsbezeichnung, der fixe Mietpreis, seine Kontodaten, die - aus meiner Sicht relevante Passage §8 Mietdauer - ...Mietverhältnis beginnt am... und läuft auf unbestimmte Zeit .... Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften" sowie der - aus meiner Sicht relevante § 11 Kündigung - "... auf Kündigung des Mietvertrages finden die Vorschriften §§ 573 ff BGB Anwendung." Als letztes kommt noch seine Unterschrift, Datum und Ort. Wichtig ist - wiederum aus meiner Sicht - noch die Tatsache, dass im gesamten Mietvertrag kein Wort von Untermieter oder möbliert steht.

Welche Kündigungsfrist trifft jetzt auf mich zu, 14. Tage (Untermieter in einem möblierten Zimmer in der auch der Hauptmieter lebt) oder 3 Monate nach §573 (obwohl ich gar kein Hauptmieter bin)?

Danke jedem Leser hier.

Gruß,

Peter

Kündigung, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hauptmieter, Mietkündigung

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