Hallo,

wir wohnen in einem 2-Familienhaus und kürzlich klagte die Mieterin direkt unter uns über einen Wasserschaden in ihrem Badezimmer. Die Wand fing an zu schimmeln.

Ein hinzugezogener Fachmann stellte daruf hin fest, dass das Abflussrohr einen Riss hat und dringend ersetzt werden muss. Wie unser Vermieter uns mitteilte, muss der Klempner auch in unsere Wohnung um das beschädigte Rohr komplett auszuwechseln.

Über die Dauer und den Umfang der Reperaturarbeiten konnte er uns nichts genauer mitteilen. Fest steht: Der Wasserschaden trat an der Wand im Inneren der Duschkabine auf, unsere Dusche befindet sich direkt darüber. Der Klempner lies anmerken, dass unbedingt nach Abschluss der Reparatur ein Fließenleger kommen müsse.

Jetzt stellen sich uns mehrere Fragen: Wie sieht es während der Reparaturzeit mit der Nutzung der Toilette und der Dusche aus? Wir können ja nicht einfach ein paar Tage ohne Toilettennutzung auskommen. Ich frage mich, wie das der Vermieter regeln will. Dixi...? Behelfsmäßige Instandsetzung so dass man abends "darf"...?

Von unserem Vormieter sind lediglich 3 intakte Bodenfließen übrig geblieben. Die Fließen sind auch nciht mehr im Handel erhältlich. Wenn also mehr kaputt gemacht werden muss, können wir dann darauf hoffen, dass unser Bad komplett in neuen Fließen gefließt wird? Immerhin teilte der Vermieter uns mit, es handle sich bei dem Schaden um einen Fall für seine Versicherung, also tragen wir ja keine Schuld an dem Riss im Rohr. Der Vermieter sagte lediglich, man werde das irgendwie "zurechtbiegen", wenn die Fließen nicht reichen sollten. Mich beschleicht so der Verdacht, er wolle irgendein Patchwork machen.

Im Allgemeinen ist unser Vermieter nciht bekannt dafür, dass er große Reparaturarbeiten durchführen lässt. Er macht immer nur das nötigste und ist sehr knauserig.

Wobei ich betonen muss, dass mich die Toilettenfrage am meisten beschäftigt ;o)