Wer zahlt für zusätzlichen Wohnungsschlüssel? Vermieter oder Mieter?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Wohnungsschlüssel: Meine Frau und ich wohnen in einer Mietwohnung, bei Wohnungsübergabe wurden uns 2 Schlüssel übergeben. Da wir beide sehr lange arbeiten, haben wir die groben Putzangelegenheiten an eine Putzfrau "outgesourced", wofür wir einen 3. Wohnungsschlüssel brauchten. Ich habe der Vermieterin diesen Sachverhalt geschrieben, worauf sie mir die Adresse eines Schlüsseldienstes in unserer Stadt nannte, der auch sonst deren Schlüssel vervielfältigt. Die Rechnung von 14,99 € habe ich der Vermieterin geschickt und sie hat anstandslos bezahlt. Jetzt, nach 8 (!) Monaten, habe ich eine E-Mail bekommen, dass ich die Rechnung bezahlen soll:

"Anbei erhalten Sie die Rechnung für die Anfertigung Ihres 3. Wohnungsschlüssels. Die Rechnung wurde bereits letztes Jahr durch uns beglichen. Wir würden Sie daher bitten den Rechnungsbetrag auf das Ihnen bekannte Mietenkonto zu überweisen."

Jetzt frage ich mich, ob das so ok ist, denn wenn ich den Schlüssel bezahle, ist er mein Eigentum und ich kann ihn behalten, auch wenn ich ausziehe. Das darf doch garnicht sein. Normalerweise ist der Vermieter ja der Eigentümer, und der Mieter ist nur der Besitzer der Schlüssel. Also ich würde sagen, der Vermieter muss zahlen, oder? Klar ist aber auch, dass der Mieter nicht 20 Schlüssel nachmachen darf, die dann zu Lasten des Vermieters gehen.

Also?? Danke im voraus!

Wohnung, Mieter, Vermieter, Kosten, Wohnungsschlüssel
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