Schimmel in der Wohnung - Was tun mit Haustieren (Katzen)?

Hallo zusammen,

altes Thema, für mich aber neu: In unserer Wohnung tritt vermehrt Schimmel an den Wänden auf. Es sind verhältnismäßig helle Flecken, dafür aber großflächig und teilweise auch mit leichtem Schimmelgeruch verbunden. Wir lüften und heizen normal und da so ziemlich jeder andere Mieter hier in dieser Wohnanlage (alle Gebäude gleich) Schimmelprobleme haben vermute ich mal, dass es baulich bedingter Schimmel ist. Wir wohnen seit 5 Jahren hier und mittlerweile hat meine Freundin auch Asthma, wobei allerdings noch nicht geklärt ist, ob ein tatsächlicher Zusammenhang zum Schimmel besteht.

Nun das Problem: Wir haben es der Verwaltung noch nicht gemeldet, weil wir ehrlich gesagt Angst vor denen haben. Die sind richtig sch zu Ihren Mietern und uns graust es vor dem Streit der entsteht. Sicherlich wäre der erste Schritt der Verwaltung eine Reparatur, aber da seh ich ein Problem mit unseren 3 Katzen, davon einer 11 Jahre alt und nicht sonderlich stressresistent. Wie soll das funktionieren mit Arbeitern in der Wohnung, irgendwelchen Schimmelentfernungschemikalien, die in der Luft liegen und den feinen Katzennasen? Wir haben leider nicht die Möglichkeit, die Katzen irgendwo anders unterzubringen und auch so ein Tierhotel funktioniert nicht, weil der alte Kater das nicht packen würde.

Was machen wir in dieser Situation? Wir können es melden und er will reparieren, was für uns wegen den Katzen nicht geht. Gibt es da eine Art Sonderkündigungsrecht wegen Unzumutbarkeit der Reparatur oder irgendwie sowas? Einfach normal zu kündigen und dann zu hoffen in den 3 Monaten eine Wohnung zu finden ist uns auch zu heiß. Wir gucken schon einige Monate und bisher war nichts geeignetes dabei, also haben wir damit natürlich auch Bauchschmerzen.

Falls jemand von euch etwas Hilfreiches weiß, dann würde ich mich über eine Antwort freuen :-)

LG Anja

Wohnung, Haustiere, Schimmel, Katze, Mietrecht, Vermietung, Vermieter
Nebenkostenabrechnung: Mehrfachberechnung von Positionen

Hallo ihr Lieben,

Bei der Verbraucherzentrale konnte man mir nicht weiterhelfen. Ich habe am 12.11.2014 die Nebenkostenabrechnung meines alten Vermieters für den Zeitraum 01.10.2012 - 30.09.2013 erhalten. Bisher konnte ich schonmal in Erfahrung bringen, dass damit die Frist nach §556 BGB abgelaufen ist und ich die angebliche Nachzahlung nicht mehr zahlen muss. Eine Bekannte, Jurastudentin, hat mir nun gesagt, ich sollte trotzdem die Rechnung Reklamieren, da meine Vorauszahlungen nicht in voller Höhe berücksichtig wurden. Und sich ja ggfs. noch eine Rückzahlung ergeben kann, die ich natürlich dann zurückverlangen kann. Um diese Reklamation jetzt zu machen, brauche ich allerdings erstmal Gewissheit, was mit gewissen Positionen ist.

Die Abrechnung ist neben Wasser und Heizung noch in Hausnebenkosten und Gemeinschaftskosten unterteilt. Teilweise werden in den letzten beiden die gleichen Positionen abgerechnet, aber auf unterschiedliche Art. Warum muss ich für bestimmte Dinge zweimal zahlen? Ist es korrekt, dass das quasi doppelt abgerechnet wird und dann auch noch nach unterschiedlichen Umlagen? Außerdem ist auch gar nicht erkenntlich, woher die Zahlen bei den Positionen unter Gemeinschaftskosten stammen, die dort umgerechnet werden.

Anbei mal drei Fotos mit den entsprechenden Positionen. Habe die Positionen jeweils farblich gekennzeichnet.

Wäre schön, wenn da jemand einen Rat hätte.

Bild zum Beitrag
Vermieter, Nebenkostenabrechnung
Darf der Vermieter ein neues Fenster verlangen

Hi,

ich habe folgendes Problem:

Ich ziehe aus und der Vermieter will neue Fenster sowie eine Balkontür haben.

Grund: Er hat beim Abnehmen der Wohnung oben in den Fenstrahmen aussen ein Loch entdeckt und an der Balkontüre am linken Rand mehrere.

Wir haben diese Löcher nicht gemacht. Als wir in die Wohnung einzogen sind, haben wir nicht von aussen die Wohnung besichtigt, da es geregnet hat. Aber auch wenn, glaube ich nicht, das wir jedes Fenster komplett kontroliert hätten ob irgendwo ein kleines Loch ist.

Auffällig war, das der Vermieter bei der Abnahme direkt durchgelaufen ist zur Terassentür, diese aufgemacht hat, und direkt von den Löchern angefangen hat. Den rest der Wohnung hat ihn gar nicht mehr interessiert.

Ich vermute ich bin hier arglistig getäuscht worden. Die Fenster sind 32 Jahre alt, ich habe wärend meiner Mietdauer immer wieder Bescheid gesagt, das es zieht, das sie nicht richtig schließen... in 4 Jahren hat er nichts gemacht, nur einmal war er da, als die Terassentüre nicht mehr geschlossen hat und hat selbst daran etwas rumgedocktert und eine gummitdichtung rausgenommen damit sie wieder zu geht.

Ich weiß ich kann zu einem Anwalt, das werde ich vermutlich auch machen müssen in diesem Fall. Mich würden trotzdem vorher folgende Fragen interessieren: Darf er überhaupt NEUE Fenster verlangen? Es gibt ja Firmen die so löcher reparieren. Die Fenster sind 32 Jahre alt - was haben die überhaupt für einen Restwert? Kann ich selbst mit Reparaturzeugs hingehen und das ausbessern? Muss ich überhaupt etwas machen, da ich das ja gar nicht war Bringen hier Zeugen (die gesehen haben das da nie iwo etwas montiert war) etwas? Warum machen Menschen sowas?

Grüße

Fenster, Mieter, Mietrecht, Vermieter, ersetzen
Vermieter zahlt Kaution nicht zurück und will Schadensersatz

Hallo Leute. Ich hoffe jemand kann mir helfen ich fühle mich nicht kompetent genug meinen Fall zu beurteilen, aber vielleicht wird hier jemand schlau draus.

Also folgendes in Kurzfassung: Ich bin im April letzten Jahres ausgezogen da ich Mutter geworden bin. Vorher jedoch hatte ich beim Einzug und während meiner Schwangerschaft mehrmals die Vermieter (welche über mir wohnten) auf Schimmel hingewiesen welche erst nach Einschaltung des Mieterschutzbundes bereit waren diesen zu entfernen. Anwesend waren mein Vater als Zeuge, die Vermieterin, ein vom Vermieter beauftragter Mann zur Schimmelentfernung und eine unbekannte Frau, die sich später als Nachmieterin herausstellte.

Nun habe ich Oktober letzten Jahres den Mieterschutzbund aufgrund der noch fehlenden Kaution wieder eingeschaltet und meine Vermieter einen Rechtsanwalt konsultiert welcher mir nun einige Forderungen unterbreitete laut welchen ich dort Schimmel verursacht hätte, und unaufgeführte Schäden hinterlassen hätte durch welche sich eine Aufrechnung von knapp 300€ auf die 400€ Kaution ergibt, die ich nun begleichen soll. Meine Frage ist jetzt: Geht das ? Die oben erwähnte Nachmieterin ist direkt nach mir eingezogen und bei der Wohnungsübergabe war ein Zeuge meinerseits dabei, der bestätigen kann das nichts beanstandet wurde. Und außerdem war sowohl Nachmieterin als auch mein Vater dabei als der Schimmelentfernungsmann da war. 2 Monate später bin ich ausgezogen.
Sry für den langen Text aber ich hoffe mir kann jemand helfen :/

Schadensersatz, Schimmel, Mieter, Kaution, Vermieter
Wie lange darf meine Mitbewohnerin "Besuch" haben?

Hallo :)

Ich hab' mal wieder eine Frage. Ich lebe in einer ganz kleinen WG mit 3 Mädels zusammen. Wir haben ne kleine Küche, ein Bad, einen schmalen Flur und unsere 3 Zimmer, direkt nebeneinander. Seit über 2 Monaten ist der Freund der einen Mitbewohnerin bei uns, zwar hat sie uns Bescheid gesagt dass er da ist und für ne Weile auch da sein wird, aber langsam wird's uns echt zu viel. Aber egal wie oft wir ihr sagen, dass es uns stört dass er hier ist (24 am Tag, 7 Tage die Woche!) meint sie, sie habe das mit der Vermieterin abgeklärt. Selbst wenn wir der Vermieterin sagen, dass wir das doof finden, vor allem wegen Nebenkosten die anfallen könnten oder einfach nur dass ne 4. Person in dieser Wohnung einfach zu viel ist, meint sie nur, dass wir das untereinander abklären sollten und wir zwei die Nebenkosten nicht zahlen müssen. Ich verstehe jetzt gar nichts mehr. Gibt es nicht irgendein Gesetz von wegen "6-8 Wochen "darf" jemand Besuch haben, sonst gilt der Besuch als "Untermieter" der Miete bezahlen muss"? Schon, oder? Vor allem haben wir wahnsinnig viele Probleme mit ihr, sie singt bis nachts um 3:00 Uhr, kocht 2 bis 3 Stunden, hält sich nicht an den Putzplan und macht viele Faxen. Da sagen wir ihr immer wie doof wir das von ihr finden, und es stapeln sich alle Probleme zu einem riesengroßen Berg, dass selbst Kleinigkeiten uns völlig nerven. Dann denkt sie, wir gönnen ihr nicht dass ihr Freund da ist und sie versteht das völlig falsch.. Allgemein ist sie ziemlich rücksichtslos und eigensinnig (ich untertreibe jetzt sogar, das ist völlig ernst gemeint...) Ich bin völlig verzweifelt, ausziehen können wir nicht, aufgrund des Geldes und wir finden unsere Zimmer zu schön.. Gibt es irgendwelche Tips, Alternativen, etc. Aber vor allem geht es uns um die "Besuchsdauer" ... PS: Sie hat ihm verboten dass er putzt, bzw. Grundlegende Sachen wie Spülmittel, Tabs oder Klopapier kauft... Hoffentlich kann mir jemand helfen! <3

Grüße, Miez

Allgemeinwissen, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Rechte, WG, Besuch
WG: Übergabeprotokoll vom Mieter oder Vermieter?

Hallo zusammen,

ich bin im Oktober in eine WG eingezogen. Die WG ist super, allerdings ist es eine typische studentische Bude, die eben schon seit vielen vielen vielen Jahren als WG vermietet wird. Dementsprechend sind zahlreiche Kleinigkeiten vorhanden wie z.B. der Druckkopf für die Klospülung ist teilweise kaputt (spülen geht immer noch), ein Loch von außen in der Badewanne (man kann ohne Probleme duschen), das Türschloss geht äußerst schwer auf, der Briefkastenschlüssel fehlt, etc.

Meine anderen Mitbewohner sind gleichzeitig mit mir bzw. nach mir eingezogen. Für die davorigen Mitbewohner gab es keinen Mietvertrag, d.h. so etwas wie Übergabeprotokoll, etc. existiert nicht. Wir knüpfen an einen Mietvertrag an, der aus rätselhaften Gründen vor 1 Jahr ungekündigt geblieben ist. Auch bei diesem gibt es kein Übergabeprotkoll. Die Vormieterin von diesem Mietvertrag unterschreibt nun einen Nachtrag, dass wir an ihre Stelle als Hauptmieter treten (dazwischen wohnten wie gesagt andere Studenten). Der Vermieter hat vor 1 Jahr gewechselt, auch hierbei wurde keinerlei Begehung der Wohnung gemacht, es besteht keinerlei Vermerkung der Schäden.

Nun ist meine Frage: mit wem ist das Übergabeprotokoll zu machen damit ich (bzw. meine Mitbewohner) nicht für schon lange existierende Schäden belangt werden. Mit dem Vermieter (der ja auch unser Vertragspartner im Hauptmietvertrag ist) oder mit der Vormieterin, welche auch den Nachtrag unterschreibt?

Vermieter, Übergabeprotokoll, WG
Vermieter will aufgrund Katzen Wände und Böden ausreißen lassen

Wir sind zum 1 Dez aus unserer alten Wohnung ausgezogen und sollten diese zur Schlüsselübergabe unrenoviert und Besenrein hinterlassen. Das haben wir gemacht. Da wir bereits vorher die Wohnung leer hatten haben wir den Vermieter bereits am 28 November zu uns in die alte Wohnung bestellt zur Schlüsselübergabe. Da wir beide berufstätig sind konnten wir aber erst ab 5 Uhr Abends mit Ihm treffen. Der verehrte Herr ist aber nicht zum Vereinbarten Zeitpunkt erschienen. Er war bereits um 3 da (laut einem Nachbarn) und hat sich ohne unser Einverständnis zugriff zur Wohnung gewährt. Als wir um 5 da waren bekamen wir einen Anruf das wir den Klodeckel laut Mietvertrag ersetzen müssen. Fenster müssen gereinigt werden. Bohrlöcher wieder zugemacht werden. den Waschkeller solle ich doch mit einer Bürste schrubben ( da stehen 3 weitere Maschinen drin). Treppen alle Grundreinigen lassen und Küche solle ich renovieren (neue Fliesen etc laut Mietvertrag - Schönheitsreperaturen)

Wir haben auch zwei Katzen die Kratzspuren auf den Wänden hinterlassen haben. Diese haben wir aber alle beseitigt (Neu tapeziert und gestrichen) Die Katzen haben wir seitdem sie klein. Als wir gemerkt haben das sie anfangen zu markieren haben wir sie sofort Kastrieren lassen und alles gereinigt was sie markiert haben. Mit Essig Alkohol und jedem guten Reiniger den wir gefunden haben. Es roch also nicht mehr nach Katze.

Was seine Ansprüche angeht konnten wir diese entkräftigen da man ja in Vertrag alles stehen hat was zu erledigen ist und zu besenrein gehört ja auch nicht das Fenster putzen oder das zu machen von Löchern.

Naja jetzt zum eigentlichen Problem. Diesen Montag haben wir die Schlüssel übergeben. Er hat sie akzeptiert und uns die Kaution zuruckgegeben. Gestern rief er an und hat uns angeschrien das die Wohnung angeblich nach Katzenurin riecht. Die ganzen Tage wo er sich ohne unsere Erlaubnis zutritt zur Wohnung verschaft hat, hat er nichts gerochen nichts angemerkt. Wir wohnten in der Wohnung 2 Jahre und das markieren der Katzen ist bereits länger als ein Jahr her. So oft wie wir den Boden gewischt haben und wischen (wegen den Katzenhaaren) kann es garnicht mehr nach Katzenurin riechen. Das sagt auch jeder der mal bei uns war. Naja jetzt kommt er an und will die Böden und Wände ausreißen weil die angeblich voller Katzenurin sind.

Wir wissen nicht mehr weiter, denn für uns ist das nur noch reine Schikane. Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten?

Tiere, Katze, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Renovierung, Auszug
Überteuerter Schlüsseldienst? Kostenübernahme Vermieter?

Liebe User,

an einem Samstagmittag sind mein Mann, mein Sohn und ich vom Einkauf nach Hause gekommen. Da wir nicht in unsere Wohnung mit unserem Schlüssel gelangen konnten, riefen wir den Schlüsseldienst. Mein Mann googelte per Smartphone und fand einen Schlüsseldienst, der in unserem Umkreis, angegeben gewesen ist. Ein Mitarbeiter dieses Unternehmens kam nach ca. 1h. Das Schloss ist nicht defekt gewesen, sondern die sogenannte "Falle". Er meinte das würde der Vermieter übernehmen und wenn nicht dieser, dann die Hausratversicherung. Als mein Mann mir dann die Rechnung zeigte, war ich geschockt. 533,26€! Wie bitte? Fallspezifischer Einsatzwert: 159,- €; Pauschale An-/Abfahrt: 30,- €; Samstagszuschlag 8.00-18.00Uhr: 79,50 €; Mehrarbeitszeit in AE je angefangen 1/4 St. 1x29,95 € : 29,95 €; Materialkosten: 149,95 €; Mwst 19% 85,19 €; Gesamtsumme: 533,59€!!! Als ich dann am darauffolgenden Montag zur Haus- und Wohnungsverwaltung gegangen bin, ist der dortige Chef ebenfalls geschockt gewesen und man sagte mir das sei viel zu teuer und warum sind wir nicht in den Baumarkt gefahren und haben so eine "Falle" nicht gekauft und eingebaut. Man würde das überprüfen. 3 Tage später haben wir ein Schreiben erhalten, in dem eine Kostenübernahme des Vermieters von 120€ angegeben gewesen ist. Ohne eine Begründung. Daraufhin ist mein Mann nochmals bei der HWV vorbei gegangen und man sagte man würde nochmals mit dem Vermieter sprechen. Leider ist der Vermieter nicht auf unsere Forderungen eingegangen, so dass im nächsten Schreiben wieder der Betrag von 120€ bzgl. Kostenübernahme stand. Vor einigen Jahren haben wir eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die enthielt jedoch nicht das Mietrecht. Wie können wir uns jetzt wehren? In unserem Mietvertrag steht eine Beteiligung des Mieters an Kleinreparaturen von 75 € pro Jahr. Wir haben keine Ahnung wie viel der Schlüsseldienst kosten sollte. Es kommt darauf an was defekt ist etc. Weiterhin ist am Wochenende keiner von der HWV zu erreichen. Daher mussten wir es selbst in die Hand nehmen. Wir haben dann auf der Rechnung den Sitz der Firma gelesen. Der ist mindesten 400km entfernt gewesen. Das ist aber nicht mein Problem. Schließlich haben die in unserem Umkreis Mitarbeiter eingesetzt. Ich erwähne das, da die HWV uns sagte, wir sollten das nächste Mal einen Schlüsseldienst in unserer Ortschaft wählen. Neben der Telefonnummer ist jedoch angegeben gewesen, dass man einen Schlüsseldienst in unserer Nähe informiert. Hätte man die Rechnung nicht zahlen sollen? Ich bin mir sicher der Schlüsseldienst hat uns reingelegt. Aber das kann ich jetzt auch nicht mehr ändern. Wie komme ich trotzdem zu meinem Geld? Die 75€ zahle ich. Aber das restliche Geld möchte ich wieder haben. WAS KÖNNEN WIR TUN???

Danke für eure Antworten!

Liebe Grüße

Miete, Mietrecht, Vermieter, schluesseldienst
Vermieter gibt mir die Schuld für einen Wasserschaden, den ich nicht verursacht habe.

ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter. Letzten Montag gab es einige Straßen von mir entfernt einen Wasserrohrbruch. Morgens hatte ich keine Wasserversorgung, daher habe ich darauf geachtet, dass alle Wasserhähne etc. zugedreht sind, falls das Wasser wieder fließen sollte. Als ich von der Arbeit zurückkam habe ich zunächst nichts auffälliges bemerkt, bis mein Vermieter klingelte und mich darauf aufmerksam machte, dass direkt unter mir ein erheblicher Wasserschaden entstanden ist. Er sah sich in meiner Küche um und sah, dass nichts feucht oder nass war, bis auf eine kleine Pfütze hinter dem Kühlschrank. Daraufhin kam am nächsten Tag der Klemptner, der sich alles anschaute und keinen Schaden an den Rohrleitungen feststellte. Daraufhin schickte mir der Vermieter ein schreiben, worauf hin ich für den Schaden verantwortlich sei, indem ich den Wasserhahn offen gehabt und den Abfluss abgestöpselt hätte, was aber absolut nicht der Fall war. Er möchte mir jetzt den Kostenvoranschlag schicken, den ich meiner Versicherung melden soll. Allerdings habe ich den Schaden nicht verursacht, dies möchte mein Vermieter allerdings nicht wahr haben. Deshalb hoffe ich hiern Rat zu bekommen, wie ich jetzt am besten fortfahre. Ich denke die Haftpflicht würde nicht zahlen, da es laut Formulierung des Vermieters eindeutig meine Schuld gewesen sein soll.

Danke im voraus für Kompetente Hilfe!

Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Schaden, Wasserschaden
Vermieter/Hausverwaltung verweigert Modernisierung des Kabelanschlusses

Guten Abend zusammen,

ich wollte aus Kostengründen, sowie wegen qualitativen Gründen von der deutschen Telekom zu KabelBW wechseln. Leider hat der Techniker von KabelBW festgestellt, das bei uns in der Wohnung nur einfach-abgeschirmtes Kabel verlegt wurde, aber für den Anschluss samt Internet und Telefonie mittlerweile dreifach-abgeschmiertes Kabel Standard ist.

Darauf hin hat sich KabelBW mit meiner Hausverwaltung und meinem Vermieter, sowie dem Vermieter unter uns in Verbindung gesetzt. Die Hausverwaltung sah keinerlei Probleme bei der Modernisierung. Soweit ich das mitbekommen habe, ist der Vermieter der Wohnung unter uns auch nicht dagegen, die Räumlichkeiten für die Modernisierung zur Verfügung zu stellen. Im Grunde muss der Techniker nur in die untere Wohnung, um ein Kabel zu uns hochzuziehen und das war es dann auch schon. Bloß hat sich nun unser Vermieter quer gestellt und verweigert die Modernisierung.

Jetzt hat sich mein Telekom-Vertrag um weitere 12 Monate verlängert und ich darf wieder Unkosten monatlich stemmen, während die Leistung mangelhaft ist.

Meine Frage lautet nun, ob mein Vermieter einer Modernisierung zustimmen muss oder nicht. Die aktuellen Kabel sind einfach-abgeschirmt, jedoch waren die Kabeln schon da, als wir 1996 eingezogen waren. Gibt es vielleicht eine gesetzliche Pflicht für Vermieter, was das Aktualisieren solcher Techniken angeht?

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!

Modernisierung, Vermieter, kabel bw, Kabelanschluß, Telekom
defekte Heizung fällt immer wieder aus, Mietminderung?

Hallo zusammen. Wir haben erhebliche Probleme mit unserem Vermieter. Es handelt sich dabei um eine Investmentgesellschaft, deren Gebahren mit "unseriös" noch wohlwollend beschrieben ist.

Neben einigen anderen Problemen ist seit über einem Monat die Heizugsanlage in unserem Mehrfamilienhaus defekt, sie fällt im Abstand von 2-3 Tagen nach einer Störungsmeldung des Brenners regelmäßig aus. Der Vermieter wurde darüber informiert, verweigert aber eine fachgerechte Wartung bzw. Reparatur. Er veranlaßt nach der Meldung durch die Mieter wiederholt nur einen Neustart des Brenners durch den Hausmeister, woraufhin die Heizung wieder bis zur erneuten Störung funktioniert.

Ich würde uns als überdurchschnittlich tolerante Mieter bezeichnen, doch nach dem fünften Ausfall in der Heizperiode und der damit verbundenen Auskühlung der Wohnung wollen wir dem Vermieter nun durch eine Mietminderung zu einer Reparatur der Heizung bewegen. Wir haben uns nun im Netz informiert und wollen die Miete für den nächsten Monat nach Ankündigung kürzen. Unsere Frage ist nun, ob eine Minderung um 15% der Warmmiete hierfür angemessen ist?

Weiterhin wurden im vergangenen Monat zum wiederholten mal jeweils die Gas- und Wasserversorung durch die Stadtwerke eingestellt, weil der Vermieter dort erhebliche Außenstände hat. Erst durch zahlreiche Telefonate durch uns Mieter wurde die Sperre nach jeweils einem Tag wieder aufgehoben. Können wir diese Umstände in die Minderung für den nächsten Monat mit einbeziehen?

Vielen Dank für die Antworten!

Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mietvertrag
Darf uns Vermiter Fristlos Kündigen weil wir uns noch nicht Umgemeldet haben?

Hallo ihr lieben,

wir haben folgendens Problem. Der Vater meines Freundes hat hier bei mir im Ort ein Hausgekauft, weil mein Freund und ich keine Wohnung gefunden hatten und aus der alten raus mussten. Zum besseren verstehen, wir haben 3 Kinder. Wir sind im August hier eingezogen und haben es total vergessen das wir uns ja ummelden müssen. Jetzt hat sein Vater/ unser Vermieter uns vor 14 Tagen darauf hingewiesen und gesagt wir sollen und Ummelden. Mein Freund Arbeitet von 6-18 uhr manchmal sogar länger. Und konnte sich bis jetzt nicht Frei nehmen. Und was mich betrifft ich bin echt der vergesslichste Mensch den es gibt und hab es bis jetzt auch nicht geschafft. Aber wir haben am Montag einen Termin auf unserer Gemeinde zum Ummelden.

Jetzt das Problem: Sein Vater/Vermieter ruft um 21:45 Uhr an und sagt mir das er mir fristlos kündigt und wir uns eine Wohnung suchen sollen. Da er sonst eine Strafe zahlen muss da wir noch nicht umgemeldet sind. Ach und wir haben keinen Mietvertrag da er ja der Vater meines Pratners ist!

Darf er das? Oder muss er uns noch bis Monatg zeitgeben zum Ummelden? Gab es so einen Fall schon mal? Muss er deswegen eine Strafe zahlen weil wir uns nicht ummelden?

Wäre nett wenn ihr mir eventuell mit gesetzte Texten helfen könnt.

Danke schon mal für eure Hilfe und alle liebe für euch =)

Kündigung, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Meldepflicht
Mietstreit nach angebohrter Wasserleitung

Ich habe letzte Woche beim Einzug in eine neue Wohnung beim Anbringen der Hängeschränke für die Küche eine Wasserleitung angebohrt. Nun handelt es sich bei meiner neuen Wohnung um einen Altbau, das Wasserleitungen dort nicht immer notwendigerweise der Norm entsprechen ist mir bewusst. Allerdings befinden sich bei mir die Leitungen bei einer Deckenhöhe von 2,50m ziemlich genau auf 1,90m quer durch den Raum. Und auch alle Leitungen untereinander, Warmwasser, Kaltwasser und Heizung.

Nun hab ich die Leitung angebohrt und das Wasser begann zu spritzen. Ich lief zum Hauptwasserhahn der Wohnung, um dort mit erschrecken festzustellen, dass dieser nicht funktionstüchtig ist. Also rief ich den Hausverwalter an um zu fragen wo der Zentrale Abstellhahn für das Haus ist. Anstatt auf meine Frage zu antworten wollte dieser allerdings, das ich mich ihm gegenüber am Telefon rechtfertige wie dass alles denn passieren konnte. Und das während ich mit einer Hand telefonierte und mit dem Daumen der anderen Hand das Loch abdichtete. Einer meiner zukünftigen Mitbewohner konnte sich dann zum Glück doch erinnern wo der Haupthahn ist. Die Tür zu diesem befindet sich im Keller und war verschlossen. Ich hatte also keine andere Wahl als mein Telefonat zu unterbrechen und die Tür einzutreten um den Haupthahn für das ganze Haus abzudrehen.

Das Problem hätte innerhalb kürzester Zeit gelöst werden können, aber nun habe ich:

Kaputte Wasserleitung in der Küche (Mittlerweile durch den Notdienst) repariert. Die Mieter unter mir haben einen Wasserschaden in ihrer Küche, da das Wasser durch die Wand geflossen ist und dort das gesamte Laminat aufquoll. Einen defekten Haupthahn in meiner Wohnung, der aber am nächsten Tag durch einen vom Hausverwalter geholten Installateur ausgetauscht wurde. (Dies geschah ohne meine Anwesenheit) Und eine beschädigte Kellertür da ich diese eintreten musste.

Der Vermieter verlangt jetzt natürlich von mir das ich für den gesamten Schaden hafte. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher dass ich dafür nicht vollständig haftbar gemacht werden kann, denn hätte der Haupthahn in meiner Wohnung funktioniert, dann hätten dadurch alle anderen Schäden vermieden werden können. Und ich bin mir auch ziemlich sicher dass der Haupthahn des Hauses nicht hinter verschlossenen Türen sein darf, wenn der Vermieter / Hausverwalter der einzige mit Schlüssel ist. Zum Glück habe ich nachdem das Wasser abgestellt war von allem Fotos gemacht. Im Laufe der Woche habe ich auch noch einen Termin beim Mieterbund um mich dort dementsprechend beraten zu lassen. Aber der Vermieter macht jetzt natürlich Druck das alles schnell, und am besten von mir, bezahlt wird.

Ich möchte nun gerne von euch wissen innerhalb welcher rechtlichen Möglichkeiten ich mich hier argumentativ gegenüber meinem Vermieter / Hausverwalter bewegen kann ?

Rechtsanwalt, Mietwohnung, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, mieten, Wasserschaden
Vermieter reagiert nicht auf Kündigung - können wir trotzdem ausziehen?

Wir haben am 25.10.2014 unsere Wohnung FRISTGERECHT (3 Monate laut Vertrag) zum 31.01.2015 gekündigt.

Der Vermieter wohnt mit im Haus und wir haben den Brief in den Briefkasten geworfen. Noch am gleichen Tag hat er den Brief herausgeholt, das haben wir zufällig gesehen. Persönliche Überreichung sowie jeglicher verbaler Austausch mit diesen Leuten ist leider nicht möglich. Im Brief haben wir eine schriftliche Bestätigung für den Erhalt der Kündigung erbeten.

Nach vielen unmöglichen Aktionen ihrerseits haben wir nun Grund zur Annahme, dass die Vermieter darauf nicht reagieren werden. Seit einer Woche jedenfalls haben wir nichts erhalten. Ich weiß, dass eine Kündigung einseitig ist und keiner Bestätigung bedarf. Trotzdem zweifeln wir aufgrund der bisherigen Vorfälle daran, dass wir tatsächlich nach diesen drei Monaten ausziehen können. Wir haben die Befürchtung, dass die Vermieter bei nochmaliger Nachfrage unsererseits behaupten werden, die Kündigung nie erhalten zu haben. Wir haben einen Zeugen, der bei Einwurf der Kündigung dabei war - das wars dann aber auch. Sie könnten also gut und gerne behaupten, dass sie das Schreiben nie erhalten haben. Damit rechnen wir ehrlich gesagt fest. Jetzt fragen sicherlich viele, weshalb wir nicht via Einschreiben mit Rückschein zugestellt haben. Ganz einfach: wir hatten schonmal einen Rechtsstreit mit einem Vermieter, welcher bei jedem Einschreiben mit Rückschein steif und fest behauptete, der Brief sei leer gewesen. Das bringt uns also keinerlei Sicherheit. Noch dazu haben wir eigentlich gedacht, dass die lieben Vermieter vielleicht froh sind, wenn sie uns loswerden.

Nun zur eigentlichen Frage: Was passiert, wenn die lieben Leute uns nun Ende Januar, wenn wir einen Termin zur Übergabe o. Ä. anfragen, behaupten sie haben die Kündigung nicht erhalten und wir können nicht ausziehen ? Wir sind natürlich derzeit aktiv auf Wohnungssuche und haben eigentlich auch schon etwas in Aussicht. Nun zögern wir mit der Unterzeichnung, weil wir nicht wissen was Sache ist. Am Ende haben wir zwei zahlungspflichte Wohnungen an der Backe.

Wohnung, Mietrecht, Vermieter
Vermieter verbietet Einfahrt zum be - und entladen

Unsere Wohnungsbau-Genossenschaft hat eine Schranke installiert, damit Fremdparker nicht mehr die vermieteten Parkplätze blockieren. Soweit ist diese Massnahme sinnvoll. Allerdings ist für Mieter der Wohnanalge, die keinen Parkplatz innerhalb der Anlage haben, ein gravierender Nachteil entstanden; sie müssen ihre Fahrzeuge auf der öffentlichen Strasse parken und von dort aus Einkäufe oder sonstige bewegliche Habe, egal wie schwer oder Sperrig diese ist, quer über die Anlage transportieren und dem Vorstand der Genossenschaft ist es völlig egal, ob diese Personen alt, gebrechlich oder körperbehindert ist! Auf Anfrage bei unserer Genossenschaft wurde mir lediglich telefonisch mitgeteilt, dass es keine Ausnahmen geben wird, dass Mietern ohne PKW-Stellplatz auch kein Chip zum öffnen für die Schranke ausgehändigt wird, um den PKW zum kurzfristigen Be- und Entladen in die Anlage das einfahren ermöglicht. Im günstigstem Fall beträgt der Weg von der öffentlichen Strasse bis zu den Hauseingängen zwischen 100 und 150 Metern, je nach Parkplatzsituation auf der öffentlichen Strasse.

Ich denke mal, dass durch die telefonische Kontaktaufnahme seitens der Wohnungsbau-Genossenschaft eine schriftliche Stellungnahme vermieden werden soll, um keine Rechtsgrundlage zu bieten.

Meine Frage nun: Mit welchem rechtlichen Argument kann ich unseren Vermieter davon überzeugen, ohne den Klageweg beschreiten zu müssen, uns einen Schranken-Chip auszuhändigen ?

Mieter, Vermieter
Wasserschaden, Ärger mit Nachbarn

Hallo

In unserer Wohnung hat sich hinter der Küche an dem Platz wo Kalt-und Warmwasserzufuhr für die Spüle sitzen Feuchtigkeit gebildet. Das Kaltwasserrohr ist dauerhaft feucht. Da dieses jedoch relativ weit hinten an der Wand sitzt und wir den Küchenschrank darunter nie benutzen, weil dieser leer steht, haben die diesen Vorfall nicht gemerkt. Erst die Nachbarn haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Wand nass ist. So weit alles kein Problem.

Jedoch sind die Nachbarn sehr unkooperativ und (man kann es leider nicht anders ausdrücken) hinterhältig. Sie haben den Schaden dem Vermieter gemeldet und sich um einen Gutachter bemüht. Dieser soll angeblich mit meinem Freund in Kontakt getreten sein, was aber nicht geschehen ist. Weder per Mail noch per Brief oder Festnetz bzw Mobiltelefon. Darauf folgte eine böse Mail des Vermieters, dass Konsequenzen drohen würden, wenn mein Freund weiterhin den Zugang zur Wohnung verbieten würde.** Ein solches Verbot hat mein Freund jedoch niemandem zu keiner Zeit erteilt.** Er setzte sich mit dem Hausmeister in Verbindung um einen Termin mit dem Gutachter zu bekommen. Dieser kam dann auch und ging seiner Arbeit nach. Hier kommt der nächste Witz: der Gutachter guckte weder hinter die Schränke noch hinein oder machte sich die Mühle mal irgendein Rohr genauer zu begutachten. Der Schaden würde daher kommen, dass das Wasser beim spülen vorne am Küchenschrank in die Tür laufen würde und das über das Brett an die Wand. (Dazu muss man sagen die Schranktür ist oben komplett trocken, wohingegen sie unten nass ist.)

Daraufhin schaltete mein Freund seine Versicherung ein um einen Zweitgutachter zu verständigen. Diese wollte sich auch in nächster Zeit melden.

Nicht, dass das genug Ärger wäre, heute rief der Rechtsanwalt unserer Nachbarn meinen Freund an, da der Schaden behoben werden sollte.Dieser ließ wiederum verlauten, dass man wieder versucht hätte mit ihm in Kontakt zu treten. Jedoch hat man auch hier meinen Freund weder versucht per Mail, per Post oder auf irgendeine Weise telefonisch zu erreichen.

Da aus unserer Sicht das ganze schon an Schikane grenzt und wir das Verhalten der Nachbarn und des Vermieters inakzeptabel finden , wollte ich mich erkundigen ob dieser ganze Vorgang Rechtens ist.

Rechtsanwalt, Mieter, Vermieter, Nachbarn, schikane, Wasserschaden
Kabel für die Nachbarwohnung durch meine Wohnung?

Hallo liebe Wissende,

ich wohne in einem Mehrparteienhaus zur Miete im 4.OG. In der Wohnung neben mir ist eine neue Nachbarin eingezogen, die in ihrer alten Wohnung Internet von KabelBW hatte und dieses (durch den Zwang von KabelBW) nun in der neuen Wohnung auch nutzen will (/muss).

In der Nachbarwohnung gibt es aktuell (physisch) keinen Kabelanschluss. Der Techniker von KabelBW (bzw. dem Subunternehmen) sagt nun das er um die Wohnung zu versorgen in meiner Wohnung mehrere Löcher bohren und das Kabel mit einem Kabelkanal (auf Putz!) verlegen muss. Das Kabel für meine Wohnung läuft im Treppenhaus auf Putz an der Wand entlang, auf meinen Vorschlag das Kabel für die Nachbarwohnung auch dort zu verlegen erwiderte der Techniker das das aus Brandschutzgründen nicht möglich ist und das Kabel was da jetzt liegt auch so nicht mehr verlegt werden darf. Darum möchte er das Kabel von mir (welches angeblich Bestandschutz genießt) nutzen und bei mir in der Wohnung von der Kabelbuchse einen Abzweig legen, von dort mit einem Kabelkanal an die Decke hoch gehen will, dann durch die Wand nebenan auf meinen Wohnungsflur, dort mit dem Kabelkanal wiederum weiter bis zur Wohnungstür und dort dann durch die Wand in die Nachbarwohnung.

Ich selbst habe, da ich mit den Leistungen von KabelBW nicht zu frieden war, meinen Anschluss dort gekündigt. Daher hatte ich auch vorgeschlagen einfach die Leitung die zu mir läuft zu kappen und eine neue zur Nachbarwohnung zu ziehen.

(Ich hoffe ich habe das jetzt einigermaßen verständlich geschrieben)

Für mich kommen da jetzt ein paar Fragen auf:

  1. Hat das Kabel im Treppenhaus wirklich Bestandsschutz im Bezug auf den Brandschutz?
  2. Würden die Brandschutzbestimmungen aus dem Treppenhaus nicht auch auf das Kabel das in meinem Wohnungsflur verlegt werden soll zutreffen? (Der Techniker meinte das das Treppenhaus ein Fluchtweg ist und dort der Brandschutz das nicht zulässt; mein Wohnungsflur ist aber, meinem Verständnis nach, auch ein Fluchtweg)
  3. Muss ich als Mieter die Verlegung des Kabels durch meine Wohnung akzeptieren? Ich weiß nicht ob mein Vermieter weiß das das Kabel in dieser Form durch die Wohnung gelegt werden soll, da ich von ihm bisher keine Information dazu bekommen habe, demnach weiß ich auch nicht ob mein Vermieter dieser Form der Verlegung überhaupt zustimmt.
  4. Durch das Anbringen der Kabelkanäle auf der Wand innerhalb der Wohnung würde es zum einen optisch eine deutliche Beeinträchtigung geben und zum anderen würde sich der Aufwand beim Streichen/Tapezieren sehr stark erhöhen. Kann ich dies gegenüber meinem Vermieter geltend machen falls er dieser Art der Verlegung zustimmen sollte? (Z.B. im Bezug auf die Kosten die beim Tapezieren anfallen)

Vielen Dank

Gruß

IlDuderino

Wohnung, Miete, Kabel, Recht, Vermietung, Vermieter

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