..im Sinne des § 555 BGB?

Wir leben in einem 4 Parteien Haus und mussten bisher auf eine GSA verzichten. Aufgrund Sicherheitsbedenken Wir Mieter möchten diese Anlage eingebaut bekommen.

zur Zeit ist der Einbau einer Gegensprechanlage – nach Rücksprache mit dem Eigentümer - nicht angedacht, aber gibt gleich die Info hinterher, dass die Kosten per 11% auf die Miete abzuwelzen wäre mit Hinweis auf § 555 BGB

Ist dies wirklich eine Modernisierung in der heutigen Zeit?

Danke