Hallo, habe eine sehr alte Badewanne. Die Wanne hat schon viele "Schäden" und müsste meiner Meinung nach eigentlich erneuert werden. Sowas würde ein Vermieter aber natürlich nie frewillig machen, wenn er nicht gesetzlich dazu verpflichtet wäre. Meine Frage ist daher: Ist mein Vermieter dazu verpflichtet mir eine neue Wanne einzulassen, wenn sie folgende Merkmale aufweist: - die Oberfläche der Badewanne ist sehr rau - die Wanne hat Flecken, die sich nicht mehr entfernen lassen - die Wanne isoliert nicht richtig, das Wasser wird sehr schnell kalt - das Wasser fließt sehr schnell ab, wenn man zb länger drin liegt, ist irgendwann kein Wasser mehr in der Wanne.
Würde mich über Ratschläge sehr freuen. Es handelt sich um eine alte Gussbadewanne, vermutlich schon mehr als 40 Jahre alt. Die Schäden müssen durch die Vormieter entstanden sein.
Danke für eure Hilfe / Tips.
Viele Grüße