Wie kann man beweisen, dass der Schimmel nicht durch meine Schuld kam?

5 Antworten

Nun leider sagen Vermieter bei Schimmel gerne, dass der Mieter Schuld ist. Wir haben selbst schon Erfahrungen damit gemacht. "Beweisen" bzw. bestätigen was die Gründe dafür sind kann letztendlich nur ein Gutachter. Aber das ist natürlich mit hohen Kosten verbunden. Ich würde zunächstmal dem Vermieter oder der Hausgesellschaft per Einschreiben das Ganze mitteilen und um Beseitigung bitten. Auch schreiben, das es im Winter / Herbst auftritt. Außerdem betonen, dass regelmäßig stoßgelüftet wird. Nichts direkt an die Wand stellen, mindestens 15 bis 20 cm Abstand, damit die Luft zirkulieren kann. Der Schimmel muss nicht von außen kommen. Ist die Wand kalt und vielleicht auch feucht? Es kann eben auch durch schlechte Isolierung entstehen und taucht dann immer im Herbst / Winter bei Regen und Kälte auf. Kann ein Lied davon singen. ;-)


Yokad1609 
Beitragsersteller
 09.11.2014, 17:38

Ja die Wand ist kalt und feucht. Schlecht isoliert ist es, da beim Freund Häuser isoliert, sieht er das. Auch sein Chef meinte dass hier Pfuscher am Werk waren..

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Essig ist völlig ungeeignet für eine Gipswand! Spiritus ist da schon besser. Möglicherweise hat man mit diesen Gipskartonplatten eine Art Innenisolierung geschaffen, der Schimmel begünstigt. Wenn du richtig heizt und lüftest kann ein Gutachter ggf. Baumängel nachweisen.

Wie kann man beweisen, dass der Schimmel nicht durch meine Schuld kam??

In der Regel muss das der Vermieter beweisen:

Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein

Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.

Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.

Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).

und er sagte dass das kein Schimmel ist und ich soll einfach mit Essig drüber wischen. Hab es abgewischt und fertig.

Was den Schimmel nicht entfernt.

Hab's mit Brenn Spiritus versucht den Schimmel zu entfernen aber gerade hab ich gesehen dass er wieder da ist. Was soll ich nun machen???

An den Mieterbund oder fachanwalt wenden.

MfG

Die Beweislast liegt beim Vermieter. Er muss beweisen, dass der Schimmel nicht der Bausubstanz geschuldet ist.

Beweissicher wird das wohl nur mit einem Sachverständigen funktionieren.