Unser Vermieter stelle die Warmwasserversorgung ein und verschloss den Zugang zu unserer Waschmaschine aufgrund von privaten Streitigkeiten, welche nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben. Durch das zuständige Gericht wurde uns heute die Einstweilige Verfügung gegen unseren Vermieter zugestellt, die Ihm verbietet die Warmwasserversorgung zu unterbrechen und uns den Zugang zu unserer Waschmaschine zu unterbinden. Wir haben selbige unter Zeugen dem Vermieter persönlich übergeben, trotzdem weigert er sich hartnäckig. Den Raum zu unserer Waschmaschine aufzuschließen und das Warmwasser wieder anzustellen, ist eine Sache von 2 Minuten, da der Vermieter auf dem Grundstück wohnt. Ich bin vom Fach und kenne die Anlage genau, auch hat der Vermieter schriftlich geäußert, dass er die Warmwasser Versorgung lediglich aus dem Grund unterbunden hat um unseren Auszug zu beschleunigen. Wie gehen wir jetzt weiter vor? Sicherlich können wir zu einem Anwalt gehen, sitzen aber mehrere Tage schon ohne Duschmöglichkeit und hatten daher gestern persönlich auf dem Amtsgericht den Erlass der Einstweiligen beantragt.