mit meinem vermieter hatte ich einmal einen vertragsentwurf für einen garagenmietvertrag gemacht. dieser vertragsentwurf wurde von mir unterschrieben. jeodch von meinem vermieter nicht. mit meinem vermieter schloss ich dann in gegegnwart von 2 zeugen einen garagenmietvertrag über 5 jahre. seither bezahle ich pünktlich meine miete dafür. nachdem der vermieter verstarb, erbte der sohn. dieser widerum kündigte unter vorlage des einseitig unterschrieben vertragsentwurf das garagenmietverhältnis. ist ein vertragsentwurf mit nur einer unterschrift ein gültiger mietvertrag?
Mietvertrag mit nur einer Unterschrift gültig?
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