Hallo zusammen, ich wohne in einem dreiparteien-mietshaus, dessen carport ca. 30 m vom haus weg ist. das carport wird von allen drei parteien genutzt. meine frage bezieht sich auf die außenbeleuchtung. Auf dem weg zum carport fehlt auf ca 20 m jegliche Beleuchtung. Der hauseingang selbst und der hof, zu dem das carport gehört sind per bewegungsmelder erleuchtet. Ist der vermieter verpflichtet auch den weg dahin zu beleuchten? Es ist sein privatgrundstück und eine Straßenlaterne gibt es nicht. Es ist also jetzt im winter abends früh und morgens recht lang dunkel. Und der weg ist dann wirklich stockdunkel... Danke für die antworten.