Darf der Vermieter ein neues Fenster verlangen

Hi,

ich habe folgendes Problem:

Ich ziehe aus und der Vermieter will neue Fenster sowie eine Balkontür haben.

Grund: Er hat beim Abnehmen der Wohnung oben in den Fenstrahmen aussen ein Loch entdeckt und an der Balkontüre am linken Rand mehrere.

Wir haben diese Löcher nicht gemacht. Als wir in die Wohnung einzogen sind, haben wir nicht von aussen die Wohnung besichtigt, da es geregnet hat. Aber auch wenn, glaube ich nicht, das wir jedes Fenster komplett kontroliert hätten ob irgendwo ein kleines Loch ist.

Auffällig war, das der Vermieter bei der Abnahme direkt durchgelaufen ist zur Terassentür, diese aufgemacht hat, und direkt von den Löchern angefangen hat. Den rest der Wohnung hat ihn gar nicht mehr interessiert.

Ich vermute ich bin hier arglistig getäuscht worden. Die Fenster sind 32 Jahre alt, ich habe wärend meiner Mietdauer immer wieder Bescheid gesagt, das es zieht, das sie nicht richtig schließen... in 4 Jahren hat er nichts gemacht, nur einmal war er da, als die Terassentüre nicht mehr geschlossen hat und hat selbst daran etwas rumgedocktert und eine gummitdichtung rausgenommen damit sie wieder zu geht.

Ich weiß ich kann zu einem Anwalt, das werde ich vermutlich auch machen müssen in diesem Fall. Mich würden trotzdem vorher folgende Fragen interessieren: Darf er überhaupt NEUE Fenster verlangen? Es gibt ja Firmen die so löcher reparieren. Die Fenster sind 32 Jahre alt - was haben die überhaupt für einen Restwert? Kann ich selbst mit Reparaturzeugs hingehen und das ausbessern? Muss ich überhaupt etwas machen, da ich das ja gar nicht war Bringen hier Zeugen (die gesehen haben das da nie iwo etwas montiert war) etwas? Warum machen Menschen sowas?

Grüße

Fenster, Mieter, Mietrecht, Vermieter, ersetzen
Auszug aus gemietetem Haus - was muss man machen

Hallo,

wir haben 4 Jahre in einem Haus gewohnt. Im Mietvertrag steht "Haus wird unrenoviert vermietet". Sonst steht nichts weiteres darin. Auch vom Garten steht nichts drin.

Beim Einzug haben wir alle Wände weiß gestrichen und den Treppenaufgang hälftig beige (wegen der Kinderhände :) ) Die Terrasse haben wir fachmännisch vergrößert, da sie ziemlich klein war und davor ein Matschbeet war. Der Vermieter erlaubte uns den Garten auf "Vordermann" zu bringen. Der Rasen war nur hälftig von der gesamten Fläche gepflanz - die andere Hälfte lag brach (Acker) - hier haben wir neuen Rasen gesäht und einen Sandkasten einbauen lassen. Zusätzlich haben wir den vermorschten Komposter entfernt und einen modernen Komposter gekauft und hingestellt.

In der Wohnung haben wir im OG überall Laminat verlegt, da kein Boden vorhanden war.

Der Vermieter war ziemlich sauer über die Kündigung und hat sie nicht unterschrieben. Zudem hat er verlangt, das wir den Garten und die Wohnung wieder in den Urzustand versetzen.

Kann er das? Wir wollen ja kein Geld (ca. 2.500€ Investitionskosten) von ihm. Er behauptet nun folgendes: - Vor der Terasse wäre ein teures Blumenbeet angelegt gewesen - der häftige Garten war mit Gemüse bepflanzt - der Holzkomposter wäre in einem Tadellosen Zustand gewesen - die beige Wand sollen wir weiß Streichen. - wir sollen unseren Brunnen entfernen und einen Rosenstrauch pflanzen, der wäre da ganz jung gewesen.

Davon abgesehen das seine Aussagen nicht stimmen, würde mich jetzt einfach interessieren, was darf er verlangen, was nicht. Was passiert wenn wir jetzt alles rausreisen? usw. usf.

Vielen Dank.

Haus, Garten, Miete, Vermieter, Auszug, Pflicht
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