Nebenkostenabrechnung: Mehrfachberechnung von Positionen

Hallo ihr Lieben,

Bei der Verbraucherzentrale konnte man mir nicht weiterhelfen. Ich habe am 12.11.2014 die Nebenkostenabrechnung meines alten Vermieters für den Zeitraum 01.10.2012 - 30.09.2013 erhalten. Bisher konnte ich schonmal in Erfahrung bringen, dass damit die Frist nach §556 BGB abgelaufen ist und ich die angebliche Nachzahlung nicht mehr zahlen muss. Eine Bekannte, Jurastudentin, hat mir nun gesagt, ich sollte trotzdem die Rechnung Reklamieren, da meine Vorauszahlungen nicht in voller Höhe berücksichtig wurden. Und sich ja ggfs. noch eine Rückzahlung ergeben kann, die ich natürlich dann zurückverlangen kann. Um diese Reklamation jetzt zu machen, brauche ich allerdings erstmal Gewissheit, was mit gewissen Positionen ist.

Die Abrechnung ist neben Wasser und Heizung noch in Hausnebenkosten und Gemeinschaftskosten unterteilt. Teilweise werden in den letzten beiden die gleichen Positionen abgerechnet, aber auf unterschiedliche Art. Warum muss ich für bestimmte Dinge zweimal zahlen? Ist es korrekt, dass das quasi doppelt abgerechnet wird und dann auch noch nach unterschiedlichen Umlagen? Außerdem ist auch gar nicht erkenntlich, woher die Zahlen bei den Positionen unter Gemeinschaftskosten stammen, die dort umgerechnet werden.

Anbei mal drei Fotos mit den entsprechenden Positionen. Habe die Positionen jeweils farblich gekennzeichnet.

Wäre schön, wenn da jemand einen Rat hätte.

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Vermieter, Nebenkostenabrechnung