Hallo zusammen,

ich bin im Oktober in eine WG eingezogen. Die WG ist super, allerdings ist es eine typische studentische Bude, die eben schon seit vielen vielen vielen Jahren als WG vermietet wird. Dementsprechend sind zahlreiche Kleinigkeiten vorhanden wie z.B. der Druckkopf für die Klospülung ist teilweise kaputt (spülen geht immer noch), ein Loch von außen in der Badewanne (man kann ohne Probleme duschen), das Türschloss geht äußerst schwer auf, der Briefkastenschlüssel fehlt, etc.

Meine anderen Mitbewohner sind gleichzeitig mit mir bzw. nach mir eingezogen. Für die davorigen Mitbewohner gab es keinen Mietvertrag, d.h. so etwas wie Übergabeprotokoll, etc. existiert nicht. Wir knüpfen an einen Mietvertrag an, der aus rätselhaften Gründen vor 1 Jahr ungekündigt geblieben ist. Auch bei diesem gibt es kein Übergabeprotkoll. Die Vormieterin von diesem Mietvertrag unterschreibt nun einen Nachtrag, dass wir an ihre Stelle als Hauptmieter treten (dazwischen wohnten wie gesagt andere Studenten). Der Vermieter hat vor 1 Jahr gewechselt, auch hierbei wurde keinerlei Begehung der Wohnung gemacht, es besteht keinerlei Vermerkung der Schäden.

Nun ist meine Frage: mit wem ist das Übergabeprotokoll zu machen damit ich (bzw. meine Mitbewohner) nicht für schon lange existierende Schäden belangt werden. Mit dem Vermieter (der ja auch unser Vertragspartner im Hauptmietvertrag ist) oder mit der Vormieterin, welche auch den Nachtrag unterschreibt?