Vermieter reagiert nicht auf Kündigung - können wir trotzdem ausziehen?

Wir haben am 25.10.2014 unsere Wohnung FRISTGERECHT (3 Monate laut Vertrag) zum 31.01.2015 gekündigt.

Der Vermieter wohnt mit im Haus und wir haben den Brief in den Briefkasten geworfen. Noch am gleichen Tag hat er den Brief herausgeholt, das haben wir zufällig gesehen. Persönliche Überreichung sowie jeglicher verbaler Austausch mit diesen Leuten ist leider nicht möglich. Im Brief haben wir eine schriftliche Bestätigung für den Erhalt der Kündigung erbeten.

Nach vielen unmöglichen Aktionen ihrerseits haben wir nun Grund zur Annahme, dass die Vermieter darauf nicht reagieren werden. Seit einer Woche jedenfalls haben wir nichts erhalten. Ich weiß, dass eine Kündigung einseitig ist und keiner Bestätigung bedarf. Trotzdem zweifeln wir aufgrund der bisherigen Vorfälle daran, dass wir tatsächlich nach diesen drei Monaten ausziehen können. Wir haben die Befürchtung, dass die Vermieter bei nochmaliger Nachfrage unsererseits behaupten werden, die Kündigung nie erhalten zu haben. Wir haben einen Zeugen, der bei Einwurf der Kündigung dabei war - das wars dann aber auch. Sie könnten also gut und gerne behaupten, dass sie das Schreiben nie erhalten haben. Damit rechnen wir ehrlich gesagt fest. Jetzt fragen sicherlich viele, weshalb wir nicht via Einschreiben mit Rückschein zugestellt haben. Ganz einfach: wir hatten schonmal einen Rechtsstreit mit einem Vermieter, welcher bei jedem Einschreiben mit Rückschein steif und fest behauptete, der Brief sei leer gewesen. Das bringt uns also keinerlei Sicherheit. Noch dazu haben wir eigentlich gedacht, dass die lieben Vermieter vielleicht froh sind, wenn sie uns loswerden.

Nun zur eigentlichen Frage: Was passiert, wenn die lieben Leute uns nun Ende Januar, wenn wir einen Termin zur Übergabe o. Ä. anfragen, behaupten sie haben die Kündigung nicht erhalten und wir können nicht ausziehen ? Wir sind natürlich derzeit aktiv auf Wohnungssuche und haben eigentlich auch schon etwas in Aussicht. Nun zögern wir mit der Unterzeichnung, weil wir nicht wissen was Sache ist. Am Ende haben wir zwei zahlungspflichte Wohnungen an der Backe.

Wohnung, Mietrecht, Vermieter
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