Welche Rechte bei Wasserrohrbruch?

Guten Tag, ich habe mal eine Frage zu folgendem Thema:

Ich habe bereits Anfang Juli meinem Vermieter gemeldet, dass in meinem Badezimmer, an der Armatur der Badewanne, Fliesen hervortreten und ich aufgrund dessen einen Rohrbruch vermute.

Daraufhin wurde mir am 28. Juli Fliesenleger geschickt. Dieser stellte nur fest, dass er den Schaden aktuell nicht beheben könne, da erst die Armatur entfernt werden müsse. Ein neuer Termin wurde dann für den 15. September vereinbart. Zu diesem Termin ist überhaupt niemand erschienen, angeblich wisse man auch nichts von einem vereinbarten Termin.

Heute kam es dann zu einem weiteren Termin. Bei diesem Termin wurde festgestellt, dass es sich dabei tatsächlich um einen Rohrbruch handelt.

Nun mussten statt zwei Fliesen etwa 2 m² Fliesen entfernt werden, zusätzlich wurde mir mein Waschbecken entfernt, ich kann also nun weder duschen, noch baden, noch mir überhaupt im Badezimmer die Hände waschen.

Wasser läuft im Moment nur in der Küche.

Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund der feuchten Wände zunächst erst mal einige Tage ein Trocknungsgerät ins Badezimmer gestellt werden muss.

Nun habe ich die Frage, ob ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen kann.

Im Prinzip habe ich jetzt keine Möglichkeit zu duschen, habe durch hohe Fehlzeiten auf der Arbeit auch Verdienstausfälle, das Trocknungsgerät wird einiges an Strom fressen....

Welche Rechte habe ich?

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Rechte, Rohrbruch
Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen?

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem;

Meine Mutter wohnt am anderen der Republik und ist verwitwet (=alleinstehend) in einem Wohnblock mit 12 Einheiten.

Die Mieter sind alle nicht auf Rosen gebettet. Der Hauseigentümer macht gleichzeitig die Hausverwaltung und hier passieren Dinge, die für mich haarsträubend sind.

Der Eigentümer (=Verwalter) beschäftigt wohl nur eine 450€ Kraft für die Hausverwaltung, so dass die Mieter sehr oft mehrere Tage warten müssen, wenn sie ein Problem haben (Reparaturen in der Wohnung und der Anlage) ist das so zulässig oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass bei dringenen Problemen (Heizugsausfall) kurzfristig geholfen werden muss?

Auch die Nebenkostenabrechnung scheint mir nicht ganz zu passen - im letzten Jahr wurde ein Rasentraktor gekauft und auf die Mieter umgelegt, wobei ich nicht sicher bin, ob das so erlaubt ist, aber das Kuriose ist, dass der Hausmeister mit einem ganz normalen Handrasenmäher die Mäharbeiten macht. Als meine Mutter ihn mal angesprochen hat, hat er ein wenige ausweichend geantwortet , dass der Rasentraktor in der Inspektion sei.

Meine Mutter hat den Hausverwalter / Hausbesitzer mal angerufen und wollte alle Belege und Rechnungen um die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, er hat ihr nur gesagt, wenn sie Ärger machen will, würde er sie kündigen und die Wohnung an Flüchtlinge vermieten. Da hat meine Mutter Angst bekommen, denn der Hausmeister hat schon mal eine Mieterin vergrault und terrorisiert, bis sie dann von sich ausgezogen ist. Meine Mama hat aber nicht das Geld für einen Umzug und die Wohnung ist gerade so, dass sie sich leisten kann, auch ich verdiene in der Gastronomie gerade mal das,was ich zum leben brauche.

Jetzt die Frage - gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltung, wo die überpüft werden so wie z.B. das Finanzamt Betriebe überpüft? Oder was kann man sonst noch tun um sich zu wehren? Verbraucherberatung ist auch keine in der Nähe, eine Rechtsschutzversicherung hat sie leider auch nicht.. Sie würde auch gern anonym bleiben aus Angst, dass der Hausmeister sie dann auch terrorisiert.

Wer weiß Rat?

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Hausverwaltung, Nebenkosten
Gefangen in der eigenen Wohnung?

Hallo, ich wohne in einem Block wo es nicht gerade die dicksten Wände hat. Meine Nachbarn sind so ein etwa 30 Jähriges Päärchen. Die machen jeden Tag von morgen um etwa 7 Uhr bis 23Uhr non stop lärm. Tag täglich (Geht eigentlich schon länger so, aber jeden Monat wirds noch ein bisschen lauter) Ich kann gar nicht mehr richtig schlafen, oder fernseh schauen oder Musik hören etc. Wenn es ab und zu mal ein bisschen lauter ist, kein Problem, bin ich ja manchmal auch wenn z.b Kollegen bei mir sind, aber wenn du keine 10minutem am Stück mehr Ruhe hast, drehst du durch. Es gab mal eine Zeit, da wars eigentlich leise, aber mittlerweile ist es schlimmer als unter einer Autobahnbrücke. Ich will gar nicht mehr nach Hause kommen, weil ich hier nurnoch Depressiv bin. Wir haben schon zig mal miteinander gesprochen, dass es zu laut ist und er sich doch ein bisschen zurückhalten soll. (Schreien, Lachen, Türe schletzen etc...). Für ein paar Tage geht es dann vlt, aber dann nach spätistens einer Woche geht es wieder von vorne los! Was kann man da machen? Ich werde am Montag den Vermieter kontaktieren (obwohl das überhaupt nicht mein natural ist, aber wenns nicht mehr anderst geht) Ich sage dem Vermieter wenn das so weitergeht, werde ich ab nächsten Monat keinen Cent mehr Miete zahlen, eher Geld verlangen wegen Körperverletzung und Schadensersatz -.- Das Päärchen das unten dran wohnt, hat sich glaub auchschon mal über den lärm beschwert, bin mir aber nicht sicher. Ich würde eigentlich sonst eine neue Wohnung suchen, aber mir gefällts ja eigentlich hier ganz gut und habe momentan leider eh keinen festen job bzw. festes einkommen... Ich fühle mich hier also Gefangen in der eigenen Wohnung! Mein Kumpel wohnt im Block nebendran und da sind eigentlich nur Kinder und der hat da nichtmal ein Bruchteil so viel lärm wie als bei mir mit meinem Nachbar. Der Vermieter darf auch gerne mal in meine Wohnung kommen, damit er es sich selbst anhören kann.

Bitte helft mir, ich weiss echt nichtmehr weiter, am liebsten wärs mir ehrlich gesagt wenn der Vermieter meinem Nachbarn die Wohnung kündigen würde.

Danke

Wohnung, Miete, wohnen, Anwalt, Vermieter, Rechte
Aus welchen Gründen kann mein Vermieter mir die Hundehaltung verbieten?

Ich wohne seit 5 Jahren in einer Mietwohnung im Erdgeschoss in einem Mehr Familien Haus. Als ich damals eingezogen bin, hatten 3 Parteien Hunde. Extra sind wir in ein Hundefreundliches Haus eingezogen, da wir schon damals mit dem Gedanken gespielt hatten uns einen Hund zu holen. Kurz danach kam eine Familie mit 2 Hunden, die bis heute auch noch dort wohnen. Hier ziehen die Leute ein und aus wie verrückt und nun ist meine Familie schon am längsten in dem Haus. Vor 1-2 Jahren wurde die Hausverwaltung gewechselt. Im Haus befinden sich zur Zeit eine Familie mit 2 Hunden und 3 Parteien mit Katzen.

Nach 5 Jahren Überlegen, hat sich meine Familie dazu entschlossen einen Hund zu holen, einen Shar Pei (chinesischer Faltenhund), ca. 50 cm hoch und ca. 20 kg schwer.

In unserem Mietvertrag steht, Katzen- & Hundehaltung mit Zustimmung des Vermieters.

Nun hatten wir den neuen Hausverwalter angefragt (der Eigentümer wollte mit der ganzen Sache nicht wirklich was zu tun haben), der uns direkt abgelehnt hatte, aufgrund von Verschmutzung, Lärmbelästigung, der Rasse (der Shar Pei galt anscheinend vor 2003 in Deutschland als Kampfhund) und dem Fakt das er generell Hunde in seinen Objekten verbietet. Bei dem Verweis auf die Nachbarn, kam nur ein Katzen sind etwas ganz anderes und die Nachbarn mit dem Hund hatten das mit dem vorherigen Hausverwalter abgeregelt. Er wollte auch nicht mit sich reden lassen, wurde unhöflich und drohte uns mit der fristlosen Kündigung wenn der Hund schon da wäre.

Verschmutzung ? Wir wohnen in der Erdgeschosswohnen und putzen SELBST den Flur. Lärmbelästigung ? Zunächst ist der Shar Pei kein Hund der viel bellt und da schon Hunde, Katzen und kleine Kinder im Haus vorhanden sind, ist das ab und zu Bellen meiner Meinung nach nicht wirklich ein Grund zum Verbot. Kampfhund? Es wird ja wohl gute Gründe gehabt haben, das der Shar Pei NICHT MEHR unter den Kampfhunden aufgeführt wird, wie z.B. das gleiche Agressionslevel wie Nicht Kampfhunde. Generelles Verbot? Ist nicht ein generelles Verbot gar nicht mehr möglich? Muss er nicht jeden Fall einzelne bewerten?

Darf er einfach aus den sogenannten Gründen seiner Meinung nach, die Hundehaltung verbieten? Was kann ich machen, außer ausziehen?

Hund, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter
Wie überzeugen wir unseren Vermieter von einem Hund?

Liebe gutefrage-Gemeinde. Vor nicht ganz einem Jahr bezogen wir - mein Freund und ich - eine richtig schöne Wohnung, die uns inzwischen wirklich ans Herz gewachsen ist. Zu diesem Zeitpunkt waren wir einfach ganz froh, endlich etwas gefunden zu haben und unterschrieben eine Klausel im Mietvertrag, die uns untersagt, Tiere in der Wohnung zu halten.

Inzwischen hat sich unsere Lebenssituation aber verfestigt und wir wünschen uns so sehr einen Hund, dass wir - trotz dass wir die Wohnung lieben - auch umziehen würden (was aber, dank des miesen Wohnungsmarkts, echt schwer wäre).

Aber natürlich würden wir viel lieber versuchen, unseren Vermieter und die stellvertretende Verwaltung von einem Hund zu überzeugen.

Gelesen habe ich schon eine ganze Menge über ähnliche Problemfälle. Auch wir haben uns für eine kleine, nicht wachsame und friedliche Rasse entschieden. Mein Freund ist mit Hunden aufgewachsen und ich habe ebenfalls Erfahrungen sammeln können. Vor allem am Anfang wäre der Hund kaum bis gar nicht allein, sodass es nicht zu Jaulattacken kommen sollte. Und wir wären, neben der Einrichtung von Sicherheitsmaßnahmen, natürlich auch bereit, ein weiteres Kautionskonto für den Hund einzurichten.

Darüber hinaus lese ich inzwischen immer wieder, dass es auch nicht rechtswirksam ist, die Hundehaltung komplett zu verbieten, vor allem dann nicht, wenn der Vermieter keine Begründung nennt.

Leider haben wir keine bis keine besonders gute Beziehung zu unserem Vermieter, der ein recht unsympathischer Kerl ist. Deshalb möchten wir gerne einen Rat, wie wir am besten an ihn und/oder die Verwaltung herantreten können.

Danke schon mal!

Wohnung, Hund, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Gesetz
Wie ist eine Einbauküche definiert?

Ich bin mit meinem Freund in eine neue Mietwohnung gezogen. Den Mietvertrag haben wir mit dem Makler unterschrieben, da die Vermieterin im Urlaub war. Im Mietvertrag steht, dass zur Wohnung eine Einbauküche mit Gasherd, Spüle, Kühlschrank und Ober- und Unterschränken gehört. Nach Schlüsselübergabe wurde festgestellt, dass veraltete dreckige Küchenmöbel in der Küche einfach abgestellt wurden. Nach einem Anruf bei Makler und Vermieter ergab einen Einbau der Küche, sobald sie aus dem Urlaub zurück ist. Eine Woche nach Einzug wurden Gasherd, Kühlschrank und Spüle geliefert, zwei von den veralteten Ober- und Unterschränken wurden eingebaut, riechen jedoch nach heftigem Putzen immer noch sehr stark und ich vermute, dass sie von innen vermodert sind. Der Geruch kommt immer wieder, egal wie oft man lüftet. Eine Arbeitsplatte wurde auf den zwei Schränken montiert (Arbeitsfläche von max. 70 cm!).

Meine Frage: Ist das eine Einbauküche? Zwei Küchenschränke mit Arbeitsplatte? Und eine separate Spüle mit einem Unterschrank, dessen Design nicht mit den anderen Unterschränken übereinstimmt? Plus freistehende Geräte (Kühlschrank und Gasherd)?

Hinzu kommt, dass mich mein Nachbar darauf hingewiesen hat, dass diese Küche vor drei Jahre von der Vermieterin gekauft wurde und in seinem Keller gelagert wurde, da er eine andere Küche wollte. Die Vermieterin hatte sich einfach an seinem Kellerabteil bedient und die Küche wieder heraus genommen.

Ich hoffe, mir kann jemand helfen, die Vermieterin kommt am Samstag und ich würde gerne wissen, was ich ihr sagen kann oder wie ich überhaupt argumentieren kann.

Liebe Grüße Karin

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Einbauküche
Mehrfamilienhaus - Klingel defekt. Was nun?

Hallöchen!

Für mein Studium habe ich eine kleine Wohnung in Köln gemietet und vor ca. 2 Wochen haben mein Freund und ich renoviert, möbliert wird dieses Wochenende. Nun haben wir festgestellt, dass MEINE Klingel am Haupteingang defekt ist. Kurz zur Erläuterung: Das Haus ist ein Eckhaus und bietet mehreren Wohnungen Platz. Diese befinden sich hinter dem Haupteingang, so wie man es bei Mehrfamilienhäusern kennt. Man klingelt, durch einen elektrischen Türöffner wird geöffnet und man geht ins Treppenhaus zur entsprechenden Wohnung, die auch nocheinmal über eine separate Klingel verfügen. Bei mir sieht es etwas anders aus. Ich habe einen eigenen Eingang um die Ecke. Zwar ist am Haupteingang ein Klingelschild für meine Wohnung, dieses funktioniert nur leider nicht. Ich habe provisorisch mit Kreppband einen Hinweis angebracht, dass man bitte direkt an meiner Wohnung um die Ecke klingeln soll... Allerdings habe ich ein wenig Kummer, dass der Hinweis übersehen wird... (Und heute soll noch meine neue Küche kommen...) Mein Freund hat sich das ganze mal näher angesehen und meint, dass gar keine Kabel für die Klingel verlegt sind. Heißt: Klingeln am Haupteingang für meine Seperatwohnung ist überhaupt nicht möglich. Ich habe mich mal mit meinem Vormieter in Verbindung gesetzt und dieser meinte, er hätte das Problem auch schon gehabt.

Nun, DAS ärgert mich ein wenig. Als ich die Wohnung besichtigt habe wurde mir davon nichts gesagt und auch beim Unterschreiben des Vertrages nicht. Das sind so "Selbstverständlichkeiten" , die man nicht nachprüft.

Ich wollte daher fragen, ob ich dazu berechtigt bin, eine Funkklingel am Haupteingang anzubringen. Ich bezweifle, dass mein Vermieter für die Originalklingel nochmal Kabel legen lässt.

Oder hättet ihr eine andere Idee?

Grüße aus dem schönen Köln :D

Mieter, Vermieter, Klingel, Mehrfamilienhaus
Muss ich bezahlen, wenn ich eine Tür beschädigen musste weil das Schloss kaputt war?

Hallo, ich befinde mich in folgender Situation: Ich habe mit Freunden eine Ferienwohnung in Spanien gemietet, wo wir den Sommer über arbeiten. Einmal konnten wir die Tür nicht mehr öffnen, weder von innen, wo 3 Leute eingesperrt waren, noch von außen wo ich versucht habe, die Tür mit dem Schlüssel zu öffnen. Wir hatten die Tür nicht abgeschlossen, nur zugezogen, das Schloss war definitiv kaputt ohne dass wir etwas dafür konnten (im Nachinein hat man gesehen dass der Riegel von der Klinke nicht mehr mit dieser 'verbunden' war und sich deswegen nicht bewegen lies). Wir haben 3 Stunden lang versuch mit allen Mitteln die Tür zu öffnen, unsere Kontaktperson vergeblich zu erreichen versucht und haben auch Feuerwehr, Polizei und Schlüsseldienst verständigt, von denen uns aber niemand helfen wollte oder konnte. Der Schlüsseldienst hatte nur eine spanische Ansage laufen, wo wir mehrfach auf englisch aufs Band gesprochen haben, unsere Situation geschildert und Adresse und Telefonnummer hinterlassen haben. Da kam nie eine Antwort. Daraufhin haben wir die Tür eintreten lassen weil wir keinen weiteren Ausweg wussten und die Leute in der Wohnung schon nervös wurden weil sie ja über Stunden festsaßen und eigentlich zur Arbeit mussten. Die Tür ist natürlich kaputt gegangen und konnte aber für 413 Euro inklusive neuem Schloss repariert werden. Der Vermieter ist nicht versichert und verlangt jetzt, dass wir das zahlen. Unserer Meinung nach ist aber nicht unsere Schuld, dass das Schloss kaputt war. Laut Aussage des Vermieters hätte ein neues Schloss alleine 500 Euro gekostet, die er also so oder so gezahlt hätte. Da kommt er mit den Kosten für neues Schloss und Reparatur für 400 Euro doch noch gut weg oder nicht? Oder müssen wir zahlen?

Vielen Dank!

Versicherung, Recht, Vermieter, beschaedigung, Hausratversicherung, Vandalismus
Besuch der Freundin in der WG

Grüßt euch!

Und zwar hege ich mit meiner Freundin seit gestern mittlerweile eine halbjährige Fernbeziehung (der Begriff ist weitschweifend, ich bin jedes Wochenende bei ihr ;) ) Sie wohnt in Thüringen und ich bin grad in Heidelberg zur Ausbildung. Kommen wir zur Sache...

Ich wohne in einer 3-Mann (Zweck-) WG. Über uns im Häuschen wohnen unsere Vermieter, ein Rentnerpärchen. In der WG ist Küche und Badnutzung zusammen, jeder hat sein eigenes Zimmer (um die 20qm²). Meine Mitbewohner sprechen so gut wie nie mit mir (wie gesagt, Zweck WG) und als sie zum ersten mal zu Besuch kam hatte ich nur einen Mitbewohner bei mir, da das dritte Zimmer im Ausbau war. Meine Freundin kam damals keinem in die quere (Ich geh mit ihm fast zeitgleich aus dem Haus, bin früher zu Hause als er), verstand sich sehr gut mit den Vermietern. Die eine Woche war perfekt.

Der Knackpunkt: Als sie in dne Sommerferien zwei Wochen bei mir überbleiben wollte, hatten meine Vermieter in einem Gespräch mit ihr alleine zu ihr gesagt, das sie doch nur eine Woche bleiben könne, die zweite aber daheim bleiben soll. Dies vergaß sie mir leider zu sagen (sie ist halt Schusselig, dafür lieb ich sie). Als ich sie die WOche darauf wieder mitbrachte ging das Theater dann los. Ich sollte sie heim fahren bzw in den Zug stecken (Heim fahren war wegen Arbeit schlecht, Zug fährt sie nicht gerne, vor allem Abends. Abgesehen davon ist sie noch minderjährig.) Nach einem heftigen Schlagabtausch mit meinen Vermietern fuhr ich sie letztendlich noch heim (kurzfristig "gelber" Urlaub, gefiel meiner Ausbilderin gar nicht..), damit es keinen weiteren Ärger gibt. Als Grund nannte man mir damals "Ja weil nächste Woche kommt jemand 3. in die WG, das wäre zuviel".

Auf dnen Punkt getroffen:

..Stellt sich meine Frage folgendermaßen da: Meine Freundin möchte in den Herbstferien sehr gerne wieder eine Woche hier her kommen. Nun hab ich leicht bammel meinen Vermietern bescheid zu sagen (das ist ja wohl das mindeste) bzw sie frei Schnauze dann einfach mitzubringen. Haben meine Vermieter das Recht, dies zu verbieten? Sie würde für 5 Tage hier bleiben, Mo - Fr, Freitag würde ich mit ihr wieder nach Thüringen fahren.

Akutelle Lage in der WG: 3 Mitbewohner (einschließlich mir), nach wie vor gemeinschaftliche Küchen und Bad benutzung.

Hoffe auf fixe Hilfe!

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Freundin, WG, Wohngemeinschaft, Besuch
befristeter Mietvertrag von 3 Jahren, kann ich vorzeitig kündigen?

Guten Tag,

durch eine Trennung mit meinem Lebensgefährten steht ein Auszug aus unserer jetzigen Wohnung an. Wir suchen nun vergeblich nach einem Nachmieter. In der letzten Woche haben wir ein Gespräch mit dem Vermieter gesucht, es geht um folgendes: Wir haben einen Mietvertrag von 3 Jahren befristet, somit wäre eine ordentliche Kündigung erst ab dem 30.06.2017 möglich. Jedoch ist nun auch noch der Fall eingetroffen, das ich im letzten Monat zum 01.09.2015 gekündigt wurde und somit meinen Arbeitsplatz verliere. Lt. §2 im Mietvertrag steht ein für mich jetzt wichtiger Punkt da. „Wenn der Mieter die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen aufgeben muss, wenn also die Fortsetzung des Mietverhältnisses für die Mieter eine besondere Härte bedeuteten würde, wie zb: Verlust des Arbeitsplatzes, aus beruflichen Gründen den Umzug uin eine andere Stadt erforderlich macht, eine schwere Erkrankung oder die Aufnahme in ein Alten-, Pflegeheim – kann der Mieter seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen.“

Mein Ex Lebensgefährter und ich stehen gemeinsam im Mietvertrag und nachdem wir das Gespräch gesucht haben, teilte uns der Vermieter mit, das dann mein Ex Lebensgefährter für die Miete komplett aufkommen muss. Dies wäre natürlich ein Schock, denn eine Miete von mehr als 1000€ wäre so alleine nicht tragbar. Dies ist jedoch nirgens schriftlich festgehalten, noch nicht einmal im Mietvertrag, das war nur eine mündliche Aussage. Er sagte, das wir solange dort wohnen müssen, bis wir einen Nachmieter gefunden haben und wenn es noch 1 Jahr dauert.

Kann ich eine außerordentliche Kündigung schreiben? Sind dann wir beide aus dem Mietvertrag nach den 3 Monaten Kündigungsfrist? Was sind meine Rechte?

Kündigung, Miete, Vermieter, Mietvertrag, arbeitslos, Kündigungsfrist, befristet, außerordentlich
Mietrecht / darf mein Vermieter mich so kündigen?

Hallo Leute, mein Vermieter möchte mich kündigen.. hatte ein Schreiben fertig gemacht für den Mieterschutzbund, aber offensichtlich bekommt man wohl nichts geschenkt in diesem Land und muss da erst regestriertes Mitglied sein.. also frage ich euch :)

Hier der Auszug aus meinem Schreiben:

"Sehr geehrte Damen & Herren, mein Vermieter möchte mich aus meiner Wohnung werfen. Ich wohne im vierten Stock (Dachgeschoss), in unserem Haus sind 9 Parteien wohnhaft und meine Untermieter haben wohl große Probleme mit meinen Schritten (Welche ja nun mal notwendig sind, um sich von A nach B zu bewegen…). Die Dämmung des Fußbodens scheint in dieser Wohnung eine reine Katastrophe zu sein… und anstatt sich darum zu kümmern möchte der Vermieter lieber mich aus der Wohnung haben. Fühle mich sehr ungerecht behandelt, da ich immer sehr viel Acht gebe, mich möglichst leise durch die Wohnung zu bewegen! Auch wenn mal Besuch da ist, wird auch dieser bei jedem gang zur Toilette etc. darauf hingewiesen, sich leise zu bewegen… Ich verlege seit etwa einem dreiviertel Jahr JEDE Fete zu meinen Freunden (Silvester letztes Jahr ausgeschlossen). Ich würde die Entscheidung des Vermieters vielleicht sogar hinnehmen können, wenn er mir zumindest ein wenig Entgegenkommen würde & mir z.B. das streichen der Wohnung erlassen oder einen Teil der Makler-Provision Zurückzahlen würde (Wohne 1,5 Jahre in der Wohnung und habe schweren Herzens etwa 850€ an die Maklerin zahlen müssen). Da kommt er mir aber keinen Schritt entgegen. Er gab mir telefonisch 2 Optionen. Entweder ich suche mir bis zum Jahresende (31.12) eine neue Wohnung und „darf“ ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung – oder er sammelt von jeder Partei (welche wohl mal Lärmprobleme mit mir gehabt hat..) Unterschriften und erzwingt so eine Kündigung.. Die Frage ist.. darf er das überhaupt? Kann er mich durch Unterschriften der anderen Mieter aus der Wohnung bekommen? Ich hatte nach meinem Einzug ein paar "Party´s" da gefeiert.. jedoch ist das ganze aber auch wie erwähnt schon länger her und ich habe keine Abmahnung dafür erhalten."

Kann mir da jemand helfen? Der Wohnungsmarkt ist momentan soo schlecht hier dass ich wohl wieder vorübergehend zu meinen Eltern ziehen müsste, weil ich bis ende des Jahres nichts vernünftiges finden würde.. Sehr belastend alles.. Bitte nur Leute kommentieren, die wirklich Ahnung haben und keine Spekulationen :P

Danke im vorraus schonmal!!!!

Bild zum Beitrag
Kündigung, Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Vermieter schreibt Kabelanbieter vor, darf er das?

Hallo liebe Community,

Ich habe ein Frage bezüglich meines Kabelanbieters. Die Wohnungsbaugesellschaft bei der ich eine Wohnung angemietet habe, hat einen Vertrag mit der Primacom, so dass alle Mieter den Anschluss, sofern sie einen haben wollen, ihn von diesem Anbieter beziehen müssen. Nun ist mein Problem das deren Leistungen nicht nur preislich mit der Telecom gleichziehen, sondern die gebuchten Leistungen oft nicht oder nur teilweise bzw eingeschränkt funktionieren. Heißt bei mir funktionieren Telefon und Internet oft nicht, oder nur schleppend, und das für Stunden. Auch das Fernsehen hat immer wieder stundenlangen Senderausfall oder bringt die Meldung das der Kanal verschlüsselt sei. Dabei handelt es sich um die privaten, kein Pay TV. Doch das Fernsehen stört mich weniger, doch da ich oft auch zu Hause beruflich zu tun habe, somit auf Telefon und Internet angewiesen bin, stört mich da der Ausfall erheblich. Die inzwischen wöchentlichen Anrufe bei der Hotline bringen nur dumme Kommentare und das ich damit klar kommen solle, es am Verteiler bzw am Rechenzentrum liegen würde, daran nichts zu machen sei, und es wird in Sachen Wechsel wieder und wieder auf den Vertrag mit dem Vermieter verwiesen. Ich könne zwar wechseln, also die Leistung über einen anderen Anbieter beziehen, jedoch soll ich dann weiter die Grundgebühr von 20 Euro bezahlen, da ich deren Anschluss nutzen würde. Dabei ist der Hausverteiler von der Telecom, also ist es wenn überhaupt ein gemieteter Anschluss bei denen.

Nun möchte ich gern wechseln um für die inzwischen 40 Euro auch wenigstens das nutzen zu können was ich bezahle. Daher die Frage, ist es rechtens das mein Vermieter mir vorschreibt wo ich zu sein habe, bzw mich an einen derartigen Vertrag bindet, oder habe ich irgendeine Möglichkeit zu wechseln, ohne umzuziehen oder zwei Anbieter zu bezahlen?

Ich hoffe da kennt sich jemand von euch aus.

Danke liebe Grüße Itschab

Miete, Mietrecht, Vermieter, Kabelanschluß, Störung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vermieter