Nebenkosten: Minol-Abrechnung seit Jahren falsche Zähler

Hallo Zusammen,

ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung bekommen. Mit erschrecken habe ich leider erst jetzt festgestellt, dass offenbar seit 2012 (ab Einzug) die falschen Zähler meiner Wohnung zugeordnet sind. Die betrifft die Messgeräte an den Heizungen und den Warmwasserzähler.

Ob meine Zähler tatsächlich innerhalb der Hausgemeinschaft vertauscht wurden, oder ob mehreren Parteien mit den gleichen Zähler abgerechnet wurden, kann ich (noch) nicht sagen. Ein (nur) vertauschen kann ich mir jedoch nicht vorstellen, da wir mit Sicherheit der größte Warmwasser-Verbraucher im Haus sind und die anderen Parteien sonst sicher längst die Abrechnung in den letzte Jahren beanstandet hätten. Zudem wurde unser Warmwasserzähler beim letzten Mal offenbar gar nicht abgelesen.

Nun meine rechtlichen Fragen dazu: 1. Bin ich dafür Verantwortlich zu kontrollieren ob tatsächlich auch die richtigen Zähler auf meiner Minol-Abrechnung, als Anlage zur Nebenkostenabrechnung des Vermieters, stehen? Immerhin ist die Geräte-Nr. auf vier Stellen verkürzt. Ich bin ja auch kein Fachmann ... 2. Kann der Vermieter auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist von 12 Monaten in diesem konkreten Fall auch noch danach eine Nachforderung stellen, da er die falsche Abrechnung ja nicht selbst verschuldet hat - sondern Minol? 3. Ist Grundsätzlich Minol oder der Vermieter (oder sogar ich) für die korrekte Zuordnung der Zähler zur Wohnung verantwortlich?

Vielen Dank Lucky Striker

Miete, Vermieter, Abrechnung, Jura, Nebenkostenabrechnung, Zähler
Mietrecht: Rollokasten / Ameisen / Abfluss in Dusche

Hallo,

ich weiß, diese Fragen wurden zwar in ähnlicher Weise schon oft gestellt, aber ich bin mir denoch sehr unsicher. Ich wohne seit über einem halben Jahr in einer neuen Wohnung. Ich liebe sie, allerdings gibts es drei "Problemchen", bei denen ich gerne wissen würde, ob da die Vermietung zuständig ist:

  1. Zwei Seiten meines Zimmers haben drei Fenster. Auf der einen Seite ist ein leerer Rollokasten, genau da wo es zur Straße geht und wo mein Bett steht. Wegen der Privatsphäre am Abend und weil ja bald richtig hohe Temperaturen anstehen, möchte ich da nun gerne isolierende Rollos haben. Muss ich dafür die Kosten selber tragen oder kann da der Vermieter verantwortlich gemacht werden? Wie gesagt, ein Kasten ist vorhanden, aber keine Rollos.

  2. Seit meinem Einzug steht in meiner Abstellkammer ein Fenster, das eigentlich neu eingebaut werden sollte. Bis jetzt hat sich aber niemand gemeldet und sowohl das neue als auch das alte Fenster stören mich. Kann ich das auch selbst durch meinen Vater einbauen lassen oder wäre das rechtlich nicht in Ordnung?

  3. Seit gestern habe ich sehr viele Ameisen vor meiner Haustür und in meinem Teil des Treppenhauses. Ich habe die Vermietung schon kontaktiert, aber gemeldet hat sich noch keiner. Die Ameisen sind bei mir nicht in der Wohnung, aber kamen plötzlich aus sämtlichen Löchern in dem Bereich vor meiner Haustür. Ich habe zwar Essig oder Backpulver ausgelegt und die Löcher verstopft, aber sie ziehen sich trotzdem nicht zurück bzw. kommen dann von woanders her. Vor ein paar Wochen hatten schon die Mieter unter mir Ameisen in der Wohnung, aber da wurde dann wohl Gift ausgelegt. Meine Essensvorräte sind nicht zugänglich und fest verpackt. Kann ich nun weitere Maßnahmen wie Gifte (was ich eigentlich vermeiden wollte) der Vermietung in Rechnung stellen oder muss ich darauf warten bis sie selbst reagieren?

  4. Meine Dusche ist ziemlich bescheuert. Sie hat kaum einen Rand am Boden und der Abfluss besteht nur aus einem "Sieb" mit sehr breiten Schlitzen. Ähnlich Abflüssen die man in Keller oder öffentlichen Duschen einbaut. Ich habe sehr lange Haare und trotz vorherigem Ausbürsten landenviele davon beim Duschen in diesem Abfluss und da der viel zu breit ist, fällt alles sofort hindurch. Leider lässt sich das "Sieb" auch nicht abnehmen um sauber zu machen, da es fest im Boden verputzt ist oder so. Dementsprechend habe ich alle paar Tage eine Überschwemmung. Der Abfluss ist trotz Prömpel, Essig, etc. verstopft und das Wasser drückt sich nach oben und da die Dusche keinen vernünftigen Rand hat, schwappt alles sofort ins Bad und darüber hinaus in den Flur, da sich sogar alles unter die Holztüren drückt. Leider habe ich im Flur und im Rest der Wohnung nur Laminat, weswegen ich immer große Angst habe, dass irgendwann der Boden Wasserschaden nimmt und ich dafür verantwortlich gemacht habe...

Tut mir leid für den sehr langen Text aber vielleicht hat ja jemand mehr Ahnung oder Erfahrungen als ich.

Vielen Dank!

LG

Melina

Wohnung, Abfluss, Mietrecht, Vermieter, Ameisenplage, Rollo
Wohnung: Dusche jedes Mal mehrmals plötzlich heiß - Verbrennungsgefahr - Mieterrecht?

Guten Abend. Ich wohne seit ca. 4 Wochen in einer neuen Wohnung. Ich habe schon die ersten Wochen gemerkt, dass manchmal das Wasser beim Duschen plötzlich ganz heiß wurde (allgemein ist der Warm(Heiß)wasserdruck bei uns viel stärker als beim Kaltwasser. Nun ist es so, dass es in den letzten Wochen sogar noch schlimmer wurde (vielleicht liegt das auch daran, dass ich die ersten Wochen oftmals am Wochenende noch in meiner Heimat war und nun wo ich die ganze Zeit in der neuen Wohnung bin, ich das stärker bemerke... da am Wochenende mehr Leute aus dem Gebäude Wasser benutzen. Jedes Mal wenn ich dusche, wird das Wasser in den ca. 10 Minuten mindestens 2-3x plötzlich heiß und ich verbrenne mich fast jedes Mal. Manchmal wird es 5 Sekunden später wieder kälter... manchmal bleibt es aber auch eine ganze Minute dann ganz heiß. Wenn ich in diesen Momenten das Wasser kälter stelle, wird der ganze Wasserstrahl viel schwächer... bestimmt zu 70-80% schwächer. Man merkt allgemein, dass der Wasserdruck von heißem Wasser viel stärker ist. Das merkt man auch beim Waschbecken... da muss man das kalte Wasser viel länger drehen bis die gleiche Menge Wasser wie beim Heißwasser rauskommt.

Nun meine Frage:

Habe ich als Mieter in diesem Fall das Recht meinen Vermieter zu sagen, dass er dagegen etwas machen muss? Ich kenne mich mit dem Mietrecht leider nicht so gut aus.

Liebe Grüße

Dusche, Wohnung, Bad, Mietrecht, Vermieter, Wasserschaden
Hausstrom läuft über mich was würdet ihr tun

Ich stecke in einem Riesen Problem. Und ich will nur fragenwie ihr euch verhalten würdet.

Ich bin Anfang Letzte Jahres in eine WHG eingezogen nach viel Stress in der Letzten WHG war ich froh entlich eine Unterkunftb mit meinerFamilie gefunden zu haben wo es ruhig ist und ich mit dem Vermieter auch verstehe. Der Vermieter hat das haus auch erst 2 monate bevor ich einzog gekauft. Das ganze Jahr über war alles super bis eben jetzt ich habe die Strom Abrechnung bekommen und mir viel echt alles aus dem Geischt dort stand ich solle 600 EuroZahlen und in Zukunft einen Abschlag von 100 Euro (bin Hartz4 Empfänger). Ich wuste das ist unmöglich und machte denn berühmten Test, alle sicherungen raus von meiner WHG am Kasten der in meiner WHG hängt, danach bin ich zum Haubtkasten gegangen und habe nach meinem Zähler geschaut, und ich muste leider Feststellen das dieser Weiter lief, Nachdem ich mein stockwerk (dachgeschoss) dort ausgeschaltet habe viel im ganzen Haus der Haustrom ( Flur lichter ect) aus das bedeutet der Haustrom ist auf meinem Zähler geklemmt. Eigentlich ja nicht schlecht für mich soweis ich wenigstens wieso. Das problem was ich nun habe ist folgendes ich habe das demm Vermieter auch gesagt weil wir noch nie probleme hatten, er sagte auch er kümmert sich drum. Soweit auch so gut, sagen wir er sieht das auch ein was er offensichtlich ja muss und mir die 600 giebt habe ich ja immer noch das problem des 100 euro agschlags denn ich als hartz 4 emfänger einfach nicht ebtrichten kann das ist für uns unmöglich. Das bedeutet ich müste die Strom Gesellschaft darüber Informieren, was aber zur folge hatte das mein Vermieter richtig stress bekommt da er nunmal so vermietet hat auch wenn er das nicht wuste heist esbei uns in deutschland unwissenheit schützt vor strafe nicht. Das der Haustrom über mich läuft ist Ja schon Strafrechtlich ein Problem (Diebstahl). Ich gehe davon aus das er es nicht wuste und ich will ihm keine Probleme machen und eigentlich auch in ruhe hier weiter leben.

Die Konsequens sofern ich dort Anriufe ist nunmal das sie ihn Anzeigen können, und das er sofort das alles umbauen muss was wirklich extrem teuer wird (neuer zähler ect ect) ich denke das dadurch unser Verhältniss extremm leiden wird. Ich weis einfach nicht was ich tuen soll auf der einen seite muss ich anrufen weil ich sonst meinen ABschlag nicht mehr runter bekomme auf der anderen seite würde ich das gerne so mit ihm klären. ICh dacht auch na gut dann lass dir die 600 Euro geben und vereinbahre eben das du weniger miete zahlst damit du denn abschlag weiter zahlen kannst, aber diese lösung hat ein riesen problem und dieses würde dann bei der nächsten abrechnung auftauchen, da man dann ja nicht weis was oder das haus verbraucht habe somit geht das auch nicht, ich drehe mich da voll im Kreis, Mann darvf nicht vergessen ist er doch nicht so erlich wie ich annehme könnte er es heimlich umklemmen und sagen (war so) somit würde ich auf allem hängen bleiben. was würdet ihr tun????

Strom, Vermieter, Stromverbrauch
Nur ein Schlüssel vom Vermieter erhalten, jetzt Schlüsselnotdienst weil Schlüssel in Wohnung verges

Guten Tag zusammen, Mein Neuer Nachbar hat sich vorhin ausgesperrt, er hatte vom Vermieter nur einen Wohnungsschlüssel ausgehändigt bekommbekommen, Somit konnte er keinen ersatzschlussel beim Hausmeister hinterlegen, wir hatten den Vermieter angerufen und gefragt ob er die Kosten für den Notdienst übernimmt, das verneinte er erst, als wir Ihn darauf ansprechten das er keinen Ersatz Schlüssel ausgehändigt hat sagte er, dass wir den günstigsten Schlüsdienst nehmen sollen und uns nochmal melden sollen. Da uns der notdienst am Telefon kein genauen Preis nennen konnte, karm er vorbei und hatte nach begutachten der Sachlage uns einen Preis genannt, aus Kulanz hat er auch auf den Notdienst Zuschlag verzichtet, die kosten beliefen sich mit MwSt, Feiertagszuschlag, und Dienstleistung auf 260 Euro und ein paar gequetschte. Wir riefen den Vermieter mehrfach an bevor wir das ok zur Öffnung gegeben habe, dieser ging allerdings nicht mehr dran und hat auch nicht mehr zurück gerufen. Da es schon öfters Probleme mit dem Vermieter gab, und Ich meinem Nachbarn jetzt 100 Euro geliehen habe für die Rechnung, wollte Ich fragen ob er für die kosten grundsätzlich aufkommen muss, da er keinen ersatzschlüssel ausgehändigt hatte. Ich persönlich Regel alles nur noch über meinen Anwalt was mein Vermieter betrifft.

Über eure Hilfreiche Antworten freuen wir uns und besten dank schonmal

Rechtsanwalt, Mietrecht, Vermieter
Hafte ich für nachträglich genannte Mängel trotz Übergabeprotokoll?

Hallo Leute,

ich habe ein wenig Ärger mit meinem Ex-Vermieter, der mir nachträglich eine Menge Mängel reinwürgen will. Ich versuche mich kurz und übersichtlich zu halten:

  • Bei Einzug vor ca 4 Jahren gab es kein Übergabeprotokoll, Wohnung ist Altbau, war im unrenovierten Zustand mit kleineren Sachen und der Vermieter meinte er mache das ganz unkompliziert und wenn wir die Wohnung wieder unrenoviert übergeben, wäre das schon ok.

  • Übergabe war am 30.4. mit einer Vertreterin vom Vermieter. Es wurden keine Mängel festgestellt und das ganze in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Ich bin am nächsten morgen ausgezogen und habe die Schlüssel meinem Nachmieter übergeben (war vorher eine WG und eigentlich unkompliziert)

  • Heute rufe ich den Vermieter an, ob alles ok war und er sagt, der Nachmieter übernimmt die Wohnung so nicht. Er nennt plötzlich massive Mängel, die meiner Meinung nach bei der Übergabe hätten auffallen müssen (Sprung im Waschbecken, ganze Küchenzeile hätte sich voll Wasser gesaugt und sowas).

  • Vermieter meint, ich solle mich mit dem Nachmieter nochmal kurzschließen, müsste aber den Bärenanteil übernehmen.

Meiner Ansicht nach sind alle Mängel normale Gebrauchsspuren (das mit dem Waschbecken mal außen vor, das war schon immer da und wurde beim Einzug nicht festgehalten). Dass zB die ganze Küche sich mit Wasser vollgesaugt haben soll, sehe ich so nicht und wenn, liegt es vielleicht da dran, dass die Dichtungen zur Wand undicht waren oder dergleichen.

Wie viel ist in meinem Fall das Übergabeprotokoll wert und wie wirkt sich der Umstand aus, dass wir bei Einzug kein Protokoll hatten? Wird rechtlich eher davon ausgegangen, dass die Wohnung perfekt, oder im guten Zustand, oder in irgendeinem (möglicherweise auch schlechten) Zustand befindet? Also wer trägt da das Risiko? Sollte ich mich rechtlich irgendwie wappnen? Er hat ja noch meine Kaution und damit momentan den längeren Hebel.

Bin wirklich geschockt und würde mich über ein bisschen Hilfe freuen :) Vielen Dank im Voraus!

Mietwohnung, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Wohnungsübergabe
Bei Stromversorger angemeldet vor Mietbeginn (Abschlag, Grundgebühren)

Hallo zusammen,

zunächst einmal ist Folgendes geschehen:

Am 28.03.2015 habe ich einen Mietvertrag für eine Mietwohnung unterschrieben, mit Mietbeginn 01.05.2015. Im Vorfeld wurde mir bereits zugesagt, dass ich z. B. zum Ausmessen und auch zum Aufstellen der ersten Möbel bereits in die Wohnung kann, da diese unbewohnt war. Demnach hat auch auch bereits vor Mietbeginn eine Übergabe stattgefunden, genauer gesagt am 25.04.2015. Im Rahmen der Übergabe fiel auch die Aussage "Wir melden Sie dann auch beim Grundversorger für Strom an." Da dies meine erste Wohnung ist, war die Aussage erstmal positiv für mich: Ich hab zum Einzugsdatum Strom und muss mich offensichtlich nicht kümmern.

Doch heute kam ein Schreiben meines Grundversorgers, dass ich doch bitte 116 € für den Posten Abschlag Hochrechnung" überweisen möchte. Dass man eine monatliche Vorauszahlung tätigt, ist mir soweit bewusst, doch 116 € erschien mir viel. Nach Rücksprache mit dem Grundversorger erhielt ich die Information, dass ich bereits zum 31.03.2015 angemeldet wurde. Dass ich zum 25.04.2015, zum Zeitpunkt der Übergabe, tatsächlich angemeldet werde, würde ich nachvollziehen können - ab da hätte ich Zugriff auf die Wohnung und auch die Möglichkeit Strom zu verbrauchen.

Nun meine Frage: Darf es sein, dass ich bereits zum 31.03.2015 beim Stromversorger angemeldet werde? Fallen da nicht auch schon die monatlichen Grundgebühren für März UND April rein? Müsste die Zählerstanddifferenz zwischen 31.03.2015 bis 25.04.2015 nicht vom Vermieter gezahlt werden, in diesem Zeitraum habe ich ja keine "Möglichkeit" gehabt Strom zu verbrauchen.

Da dies meine erste Wohnung ist, bitte ich um ein wenig Nachsicht. Generell habe ich ein rechtliches Verständnis, würde mich dennoch über detaillierte Erläuterungen sehr freuen (...eventuell auch um meinem Vermieter das genau zu erläutern).

Viele Grüße und danke im Voraus! Jan

Miete, Strom, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten, Stromkosten, Stromversorger, Abschlag, Grundversorger
Unklarheiten im Mietvertrag! Wer kann helfen?

Hallo, als ich eben meinen Mietvertrag für meine Wohnung durchgegangen bin, bin ich auf einige Unklarheiten gestoßen. Sorry das der Text so lang wird.

Ich zitiere:

*Miete und Nebenkosten

Die Mieter beträgt monatlch 330 € kalt. Neben dieser Miete zahlt der Mieter monatliche Vorrauszahlungen für:

Grundsteuern und laufende öffentliche Lasten Wasser und Abwasser Heizung Allgemeinstrom (Bitte für später merken) Müllabfuhr Straßenreinigung Ungezieferbekämpfung Versicherungsbeträge ( Sach- und Haftpflicht) Antenne (Kabel TV) (Bitte für später merken) Winterdienst Niederschlagswasser Hausmeister + Hausreinigung Aussenanlage sonstiges monatliche vorrauszahlungen insgesamt: 125€

Monatliche Gesamtmiete somit: 455 €

Die Höhe der Nebenkosten ergibt sich aus der Anzahl der Mieter. Basis dieser Berechnung sind zwei Person. Bei einer Änderung der Anzahl der Mieter, wird auch die Höhe der Nebenkosten angepasst. Der Mieter rechnet die Kosten für Strom und Telefon direkt mit dem Versorgungsunternehmen ab. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt durch Fachbetriebe*

In den aufgelisteten Nebenkosten steht ALLGEMEINSTROM mit drinnen, hier unten steht nun geschrieben das die STROM und Telefongebühren direkt mit dem Versorgungsunternehmen abgerechnet wird. Wofür zahle ich dann die o.g. Nebenkosten?

Deweiteren steht auf der nächsten Seite geschrieben:

*Rundfunk und Fersehantenne:

Der MIeter ist zum Anschluss an die vorhandene Empfangseinrichtung für Ton - und FErnsehrundfunk verpflichtet. #Dies gilt auch für einen vorhandenen Kabelanschluss. Die Kosten der Empfangseinrichtung trägt der Mieter. *

Wofür zahle ich dann die o.g. Nebenkosten Antenne (Kabel TV) ?

Wenn ich mein Antennenkabel in die dafür vorgesehene Dose stecke, bekomme ich kein Signal. (Egal da Sat-Anlage) aber es geht mir ums Prinzip.

Und was soll bei den Nebenkosten "sonstiges" bedeuten?

Für Antworten wäre ich euch dankbar.

LG

Dreistein92

Haus, Wohnrecht, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Vermietung, Vermieter, Zivilrecht
Probleme mit Vermieter und Mündliche Kündigung durch Vermieter

Hallo zusammen, Ich brauche wirklich Rat !

Mein Vermieter hat mir unter Zeugen (meiner Eltern und meiner Frau) Fristlos die Wohnung gekündigt.

Vielleicht erst einmal eine Kleinigkeit zu unserer Vorgeschichte. Ich bin mit meiner Frau und meiner 4 Jahren alten Tochter in diese Wohnung gezogen. Leider Stellte sich das der Vermieter als ein Tyran ist, der die ganze Nachbarschaft und auch uns Schikaniert. Dazu ist er schwersten alkoholabhängig.

Vor wenigen Tagen ist die Situation (unter Alkoholeinfluss des Vermieters) zum x- ten mal grundlos eskaliert. Er beschimpfte meine Eltern als Juden und dass der Hitler versäumt hat meine Eltern zu vergasen weshalb sie noch leben dürfen und das war nur ein kleiner Teil der reihe der Beschimpfungen die er auf und" losließ". Die Fristlose Kündigung lautete in etwa: Packt eure Sachen ich möchte euch hier nicht mehr sehen seht es als eine Fristlose Kündigung und verschwindet sofort von meinem Grundstück. Gegen Späten Abend hat er uns zum wiederholten male den Hauptschalter im Sicherungskasten ausgemacht so das wir bis zum nächsten Tag ohne Strom blieben.

wir haben uns in den 13 Monaten nichts zu schulden kommen lassen. Die Miete wurde stehts Pünktlich bezahlt. Ich habe rasen gemäht und das Grundstück gepflegt.

Wir Haben uns schnellstens um eine neue Wohnung gekümmert in diese wir ab Sofort einziehen können. Wie gehe ich am besten vor kündige ich die Wohnung schriftlich und berufe mich auf seine Aussage bezüglich der Fristlosen Kündigung? Ich habe keine Lust für drei Monate 2x Miete zu bezahlen und mittlerweile glaube ich nicht einmal dass ich die Kaution je wieder sehen werde.

Kündigung, Vermieter
Langfristiger Mietvertrag mit Airbnb?

Kann mir jemand Erfahrungen mitteilen zu langfristigen Mietverträgen mit Airbnb? Ich bekomme eine Wohnung angeboten (langfristig zu mieten) für einen sehr günstigen Preis, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich sowas machen soll. Ein deutscher "anständiger" Mietvertrag scheint mir sicherer zu sein. Außerdem wird nur eine Monatsmiete Kaution verlangt und ich kann mir das Einzugsdatum sogar aussuchen. Der Besitzer lebt in England, die Wohnung ist in Deutschland. Irgendwie erscheint mir das ein bisschen dubios. Können versteckte Kosten für Airbnb entstehen? Der Vertrag und die Bezahlung würden ebenfalls über Airbnb.com laufen. Fühle mich nicht ganz wohl dabei... Außerdem würde man mir den Schlüssel und den Mietvertrag zu schicken, ich kann die Wohnung anschauen und wenn sie mir gefällt, einfach den Vertrag zurück schicken. Wenn nicht, natürlich auch die Schlüssel. Könnte ich da evtl. auch auf dem Einwohnermeldeamt Probleme kriegen? Außerdem: der Vermieter hat anscheinend keine Ahnung vom deutschen Mietspiegel. Evtl. könnte doch dann eine enorme Mieterhöhung entstehen, sobald er das mit bekommt? Vielen Dank im voraus für Eure Infos/Meinungen/Antworten!

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Brief Formulierung an Vermieterin

Halloooo, könnte mir bitte jemand mein Brief an meine Vermieterin zu formulieren? Ich hatte ihr Ende Dezember schon ein Schreiben geschickt worin ich eine 6 wöchige Frist reingeschrieben hatte stand, dass sich im KZ und Bad Schimmel gebildet hat; in der Küche kam das Wasser aus dem Abfluss wieder hoch, sobald die oberen Nachbarn das badewasser abgelassen hatten; meine Wohnungstüre schon so alt ist dass es Risse bekommen hat und das meine Heizung nicht mehr richtig heizt weil die auch alt sind. Sie hatte Mitte Januar zurückgeschrieben, dass das schimmeln unsere Schuld sei (mein Mann war auch schon ein paar mal bei ihr im Büro, hat auch gesagt dass ich im 6. Monat schwanger bin, das juckt sie alles aber nicht, sie weigert sich da irgendwas zu machen) Komisch nur das es auch bei den Nachbarn neben mir im WZ, KÜ und im BA auch schimmelt. Für den Abfluss hatte sie gleich jemand geschickt. Für die Türe würde sie sich auch mit ihrem Schreiner in Verbindung setzen, was sie bis heute noch vor hat. 4 Monate dann jetzt. Mein Mann hatte sie auch darauf angesprochen mit der Türe, es sei Ferienzeit?! Nun hab ich die Schnauze voll würde gerne wieder einen Brief schicken, hätte es gerne so formuliert, dass man meinen wut rausliest. Möchte ihr nach so langer Zeit auch mit Mietminderung von 10-15% drohen. Kann ich doch machen oder? Wie lange sollte die Frist sein ? Ich bedanke mich schon mal im Voraus.

!!!! Bitte behaltet dumme Kommentare für euch. Danke !!!

Brief, Vermieter
HILFE VERMIETER LÜGT

Meine Frau und Ich sind seit Oktober 2013 in der Wohnung. Im Oktober haben wir einen Mietvertrag unterschrieben und haben eine Kopie verlangt von unserem Mieter der wollte uns aber nie eine geben er hat jedes mal gemeint ja sie kriegen es nächstes mal. Wir mussten immer persönlich zu ihm gehen und die Miete abgeben und unterschreiben in seinem Heft. Die Kaution haben wir auch auf zwei mal gezahlt. Wir haben ihn jedes mal drauf angesprochen das wir die Miete per Konto zahlen möchten weil wir eine Bestätigung haben wollten das wir sie zahlen und das wir auch unseren Mietvertrag haben möchten. Er ist nie drauf eingegangen. Dann haben wir bemerkt das im Badezimmer schon langsam Schimmel beginnt wir haben ihm das öfters drauf hingewiesen er hat drauf gemeint WIR LÜFTEN FALSCH. Er wollte nie vorbei kommen und sich das anschauen. Das hat uns dann gereicht und wir sind dann zu Konsumentenschutz/Mieterschutz gegangen haben die ganze Situation erklärt und die haben ihm dann drei Briefe geschickt das er denn Schimmel beseitigen soll das wir die Miete per Konto zahlen wollen und das er eine Mietminderung macht und das er uns denn Mietvertrag schicken soll. Er hat auf einen Brief geantwortet wo drin steht. Das wir angeblich den Mietvertrag nicht unterschreiben wollten weil wir Menschen sind die sich kennen. Das wir nie erwähnt haben das wir die Miete per Konto zahlen wollten und das er von dem Schimmel nichts wusste. Auf die restlichen zwei Briefe hat er gar nicht geantwortet. Konsumentenschutz hat ihn drauf hingewiesen das wir die Miete nur unter Vorbehalt zahlen. Das hat sich dann zwei Monate hinaus gezogen und da er nicht die Konto Daten schicken wollte sind wir jetzt zwei Monatsmieten im Rückstand. Jetzt hat er uns aber sein Anwalt eine Räumungsklage geschickt. Wo drin steht das unser Mieter uns Mahnungen geschickt hat und das wir zwei Mieten im Rückstand sind. Wir haben aber nie eine Mahnung bekommen und er hat auf die Briefe von Konsumentenschutz nie drauf reagiert.

Meine Frage ist kennt sich jemand da aus? Wie das jetzt vor Gericht ausschaut? Die Kosten? und ob es mein Fehler war? und was sein Fehler ist?

Vermieter, Mietvertrag, lügen, Räumungsklage
Lauter Nachbar, laute Wohnung - was tun?

Hallo, ich bin total verzweifelt und weiss langsam nicht mehr was ich machen soll. Vor ca. einem halben Jahr ist ein neuer Mieter in die Wohnung über mir eingezogen. Zuvor wurde die Wohnung jedoch 3 Monate lang kernsaniert, somit auch der damals schallschützende Teppich entfernt und stattdessen Laminat verlegt. Ich vermute jedoch ohne Dämmmaterial, weil ich wirklich ALLES höre! Ich höre es, wenn er üben den Boden wischt, ich höre jeden Schritt und ich höre sogar das "pullern" wenn er auf der Toilette sitzt, was wirklich alles andere als schön ist - für ihn sowie für mich. Noch dazu hört er oft Musik und singt auch gern mal dazu. Nun weiss ich nicht ob er all dies noch in Zimmerlautstärke macht oder ob die Musik und das Singen nicht grundsätzlich zu laut sind - denn er ist generell ein zwielichtiger Typ. Letztens saß ich einmal auf meinem Balkon, da hat er einfach mal Schwung genommen und noch unten in den Hof gespukt. Desweiteren macht er ab und zu seltsame Geräusche, so wie die eines Kindes, nach und räuspert sich so ekelhaft und vor allem LAUT im 2 Minutentakt, dass ich nachts sogar schon desöfteren davon aufgewacht bin oder gar wach liege. Das kann doch nicht sein! Was würdet ihr mir raten? Kann die Vermieterin daran überhaupt etwas ändern? Ansonsten werde ich natürlich versuchen mit ihm zu sprechen, obwohl ich mich als 20-jähriges Mädchen bislang davor gedrückt habe, da er hervorgehend aus den beschriebenen Tatsachen einfach nur seltsam zu sein scheint.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Lärm, Nachbarn
Ameisen in 2. OG. Kammerjäger, Mietminderung?

Hallo Leute! Wir haben (mal wieder) Ameisen in unserem Badezimmer... Wir wohnen in einem ziemlich heruntergekommenen (und ich bin schon unempfindlich) Altbau im 2. OG.

Sowie das letzte Mal sind wir nach Hause gekommen und siehe da: lauter Ameisen im Badezimmer. An Wanne, Waschbecken, Wänden, Decken- einfach überall. Wir haben versucht alle zu erwischen, waren so an die 40 Stück. Es kommen halt ständig welche nach.. Sobald man wieder das Licht an macht sind wieder 5-10 unterwegs. Das ist wirklich ziemlich störend, auch wenn ich mich nicht direkt vor Ameisen ekel haben sie in meinem Bad (im 2 OG!!!) nichts zu suchen...

Das letzte mal (letzen Herbst) kamen sie aus der Wand an den Amatur-Anschlüssen. Die waren überhaupt nicht abgedichtet sondern kamen einfach aus der Wand heraus. Auch beispielsweise aus den Ausflüssen oben an der Badewanne. Wir haben die Anschlüsse mit Silikon abgedichtet und damals Ameisengift und Fallen einzesetzt. Nach ein paar Wochen war dann Ruhe.

Jetzt sind aber wieder welche da, mittlerweile haben wir aber ziemlich empfindliche Katzen, so dass das Gift jetzt wegfällt. Zudem war der Kram schweineteuer.

Jetzt haben wir langsam die Faxen satt, es gibt immer Stress mit dem Vermieter, ein alter Herr über 70 (man muss jeden Satz 2-3x wiederholen weil ers nicht versteht...). Mittlerweile sind es zig Stellen an denen was getan werden muss... Es regnet in 2 von 3 Zimmern rein, wir haben Stockflecken an den Außenmauern, Schimmel in jedem Zimmer. Das alles weiß der Vermieter aber bisher ist auch bei mehrmaligen Ansprechen und Nachfragen nichts geschehen.

Das lässt uns vermuten, dass auch die Ameisensache erst behoben ist, wenn wir sie nicht selbst in die Hand nehmen. Für knapp 10€/m2 finde ich das allerdings ziemlich unverschämt...

Ist denn der Vermieter verpflichtet uns zb einen Kammerjäger zu bestellen? Ich würde gerne direkt mit Fakten kommen können, wenn er das wieder schleifen lässt oder im Gegenzug eine Mietminderung verlangen. Sind wir dazu in der Lage? Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Ameisen, Schädlinge
Schimmel in WG bei Einzug entdeckt - was tun

Hallo liebe Community,

Ich bin gestern in mein neues WG-Zimmer in einem privaten Wohnheim (also nicht von der Uni) eingezogen, als meine Mutter plötzlich ganz entsetzt aus dem Bad kam und meinte ich müsste mir das mal ankucken: Überall ist Schimmel, an den Fenstern, an den Decken, an den Wänden, in der Dusche... Ich hatte das bei der Besichtigung überhaupt nicht gesehen (es war dämmerig und mir waren auch in erster Linie meine Mitbewohner wichtiger) und war ziemlich geschockt. Nun ist es so dass das nicht nur ein bisschen Schimmel ist sondern großflächiger Schimmelbefall der höchst gradig gesundheitsschädigend ist. Das ist auch viel zu viel um das selbst wegzumachen und sieht aus als wäre das schon länger da, es hat sich richtig in die Wand rein gefressen, folglich nur von einem Experten zu beseitigen.

Meine Frage: Darf ich darauf bestehen dass mein Vermieter den Schimmel unverzüglich beseitigt/beseitigen lässt? Meinen Mitbewohnern ist das wohl ziemlich egal, und da der Vermieter meist nicht wirklich reagiert haben sie es schnell aufgegeben sich zu beschweren. Und wenn er den Schimmel nicht beseitigt, darf ich dann auf eine Mietminderung bestehen? Ich mein ich habe den Vertrag ja unterschrieben als es den Schimmel schon gab und es ist ja sozusagen meine Schuld dass ich ihn nicht gesehen habe, ich habe einfach nicht richtig hingeschaut. Aber der Vermieter ist doch eigentlich dazu verpflichtet sicher zu stellen dass die Mieter vom wohnen in seiner Wohnung nicht gesundheitlich geschädigt werden oder?

Ich würde meinen Vermieter gerne anschreiben und ihn bitten den Schimmel schnellstmöglich zu entfernen und wenn das nicht passiert binnen eines Monats ihm noch einmal schreiben mit einer Frist ab der ich sonst weniger Miete zahle, kann ich das machen?

vielen Dank schonmal, eure dschuley

Miete, wohnen, Schimmel, Vermieter, Student, WG
Darf Vermieter die Kosten für die Installation eines Stromzählers per MV auf Mieter abwälzen?

Hallo,

dieses ist meine erste Frage auf dieser Seite, daher bitte ich um Nachsicht , aber gerne auch um Hinweise, wenn ich Verhaltesregeln nicht einhalte ( Beispiel : Thema / Frage schon vorhanden etc.). Habe schon gesucht aber nicht gefunden.

Nun zur Frage: Ich wohne zur Miete und mein Nachbar und ich teilen uns leider einen Stromanschluß. Dieses liegt darin begründet, dass die beiden Wohnungen früher anscheinend nur 1 Wohnung waren. Diese große Wohnung wurde in 2 Wohnungen umgebaut.

Nun ist in meiner Wohnung der Sicherungskasten und in der Wohnung meines Nachbarn der Stromzähler! In dem Mietvertrag besteht eine Klausel (sonstige Vereinbarungen), dass sich die Mieter den Stromzähler teilen und die Kosten untereinander aufteilen. Wenn dieses nicht funktioniert werden die Kosten für eine Stromtrennung und der Einbau eines zusätzlichen Zählers von den Mietern getragen!

Ist diese Klausel überhaupt rechtsgültig?

Das teilen des Stromanschluss hat über 1,5 auch gut geklappt, nur leider befürchte ich, dass nun diese Situation zu Problemen führen kann.

Weiterhin wäre ich für Tipps dankbar wo man sich zum Thema Mietrecht günstig beraten lassen kann bzw. wo ich diese Klausel auf Rechtsgültigkeit prüfen lassen kann? Dabei sollten die Kosten 30-50€ nicht übersteigen. Eine RV besteht nicht.

Miete, Strom, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Stromzähler
Waschmaschinen Verbot, keine Anschlüße, stattdessen ein heruntergekommener Gemeinschafts-Wäscheraum.

Hi, wohne in einem 40qm Single-Apartment, ohne seperaten Waschmaschinen Anschluss und in meinen Mietvertrag steht das ich mir keine Waschmaschine in die Wohnung stellen darf. Stattdessen soll man seine Wäsche im Gemeinschafts-Wäscheraum waschen.

Dort stehen 5 Maschinen und 2 Trockner. Ganz früher funktionierten die Waschmaschinen nur mit Geld ... mit so Münzautomaten, die wurden allerdings vor über 5 Jahren aufgebrochen und seitdem laufen sie ohne Geld.

Jedenfalls herrschen in dem Waschraum unzumutbare Zustände. Ständig sind die Maschinen kaputt, weil andere Bewohner die Türen kaputt machen, indem sie die Hebel abbrechen oder die Knöpfe eindrücken. Es funktionieren also im durchschnitt nur 1-2 Maschinen. Hier wohnen allerdings ca. 150 Leute die ihre Wäschen waschen wollen. Manchmal hat man 3 Tage lang Pech und erwischt keine Maschine. Der nächste Waschsalon ist zu weit entfernt, daher ist das keine Option.

Langsam bin ich echt schon verzweifelt und überlege ob ich mir eine Waschmaschine in die Wohnung stelle. Leider sind auch keine Anschlüsse vorhanden, so das ich sie wohl provisorisch ans Waschbecken anschließen muss.

Mein Nachbar 2 Türen weiter hat 54qm , einen Waschmaschinenanschluss und darf dort seine Maschine betreiben...und ich in meiner 40qm Wohnung darf es nicht. Was soll ich jetzt machen? Der Vermieter schafft es seit über 4 Jahren nicht alle Maschinen zum laufen zu bringen,

ich habe echt die faxen dicke. Allerdings habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung und Zeit & Nerven um Streit mit dem Vermieter anzufangen. Soll ich mir einfach meine eigene Maschine + provisorischen Anschluss hinbauen oder muss ich das weiter hinnehmen? Heraus finden würde er es sowieso nie, außer die Nachbarn würden sich beschweren, was ich allerdings stark bezweifel.

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