Nachmieter zieht früher ein - Nebenkostenabrechnung

Hallo,

mir ist folgendes passiert und vielleicht habt ihr ein paar Tipps für mich.

Ich habe zum 30.6. letzten Jahres meine Wohnung gekündigt. Die Schlüssel habe ich bereits am 15.6. meinem Vermieter übergeben und es ist sofort mein Nachmieter eingezogen.

Da ich den Nachmieter kenne, habe ich mir keine Gedanken über die Änderung des Kündigungsdatums gemacht.

Ich habe für diesen Monat nach mündlicher Vereinbarung mit meinem Vermieter lediglich für den Zeitraum vom 1.-14.6. Miete überwiesen, die zweite Hälft des Monats hat mein Nachmieter direkt mit ihr abgerechnet.

Jetzt erhalte ich eine Nebenkostenabrechnung, deren Berechnungszeitraum auch nur bis zum 14.6. ausgewiesen ist. Da ich leider die Abrechnung beanstanden musste, habe ich als Antwort ein Schreiben meines ehemaligen Vermieters erhalten, in dem er mich darauf hinweist, dass er so "kulant" war, mir nur den halben Monat Juni zu berechnen und nicht den gesamten, da ich ja bis 30.6. noch Mieter war. (Im Wortlaut "Des weiteren wurde in der Abrechnung zutreffenderweise für den Monat Juni ein hälftiger Monat Juni in Ansatz gebracht. Die Kündigung ihrerseits war seinerzeit sogar zum 30.6. ausgesprchen...usw")

Nach dem Wortlaut in dem restlichen Schreiben lese ich zwischen den Zeilen eine versteckte Drohung, mir doch noch den gesamten Monat in Rechnung zu stellen, wenn ich meine Beanstandung der Nebenkostenabrechnung weiter verfolge.

Daher jetzt die Frage: Hat mein damaliger Vermieter einem früheren Mieterwechsel mit Entgegennahme der Schlüssel und Weitergabe an meinen Nachmieter sowie der Annahme der jeweils zur Hälfte gezahlten Miete beider Parteien, zugestimmt? Ist dann nicht auch der Berechnungszeitraum bis zum 14.6. korrekt? Oder kann er nachträglich den Zeitraum der Nebenkostenabrechnung noch ändern, obwohl einem frühzeitigen Mieterwechsel zugestimmt wurde?

Ich möchte meine Beanstandung der Abrechnung gerne aufrecht erhalten. In vergangener Zeit habe ich in jedem Jahr die selbe Abrechnungsweise beanstandet und mein Vermieter hat jedes mal zugestimmt.

Ich danke Euch vielmals für ein paar Tips!

Phil

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Nebenkosten, Nachmieter
Probleme mit Nachmieter und Vermieter

Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben da ein paar Probleme mit unserem Vermieter. Wir haben bis letzte Woche Freitag in einem Mehrfamilienhaus in der Dachwohnung gewohnt., Da meine Frau im 9. Monat schwanger ist, haben sind wir bei meinen Schwiegereltern im EG eingzogen. Wir haben den Mietvertrag fristgerecht gekündigt allerdings erst zum 01.10.2014 ( der Umzug wurde kurzfristig entschieden da es die aktuelle Situation nicht anders zuließ ). Unser Vermieter kam uns etwas entgegen indem er uns den Vorschlag machte, wenn wir einen Nachmieter finden wird der Mietvertrag vorzeitig zum 01.09.2014 beendet. Vor ca. 4 Wochen hat der Nachmieter den neuen Mietvertrag unterschrieben. Am letzten Freitag, als ich den Rest aus der Wohnung geräumt hab, hat mich der Vermieter angerufen und mir gesagt, dass der Nachmieter die Wohnung doch nicht will weil er sie sich nicht leisten kann. Mein Vermieter meinte nur: " Jetzt sind wir wieder bei Null ! ".

Jetzt meine Frage: Der Mietvertrag wurde unterschrieben. Ein Rücktritt vom Vetrag ist meines Wissens nach nicht möglich. Der Vermieter will aber keinen neuen Nachmieter weil er die Sache erst klären möchte. Laut seiner Aussage ist das aber unser Problem. Müssen wir etwas unternehmen und im dümmsten Fall die Miete bis 01.10.2014 weiter bezahlen ???

Meiner Meinung nach geht uns die Sache nichts mehr an da es eine Sache zwischen Nachmieter und Vermieter ist !! Laut unserem Vermieter müssen wir uns jetzt um die Klärung des Problems kümmern !!

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus und kann mir einen Ratschlag geben oder mir sagen wie der Sachverhalt hier ist ???

MfG

Vermieter, Nachmieter
Schätzung des Wärmeverbrauchs angedroht, obwohl ich jederzeit erreichbar bin für Ablesung. Hilfe =(

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin am 1. März diesen Jahres in meine neue Wohnung gezogen. Mein Vermieter ist ein großes Wohnungsunternehmen in Hannover (GBH). Im April und im Mai bekam ich jeweils einen Brief von der GBH, in denen behauptet wurde, dass die Ablesung der Wohnungszwischenzähler sowie der Austausch der Messampullen an der Heizung nicht vorgenommen werden konnte, weil ich trotz mehrmaliger Benachrichtigung nicht anwesend war. Das Problem ist: Ich bekam nie eine solche Benachrichtigung! Ich sollte mich also immer bei der Firma (ISTA) telefonisch melden, die die Ablesung und den Austausch der Messgeräte vornimmt. Ich habe dort sowohl im April als auch im Mai angerufen. Im Mai wurde mir am Telefon gesagt, dass ich innerhalb der nächsten Wochen einen Termin zugeschickt bekomme. Ich habe bis heute keinen Termin zugeschickt bekommen! In den Briefen vom April und Mai schrieb mein Vermieter auch, dass mein Wasser- und Wärmeverbrauch geschätzt werden müsste, wenn ich mich nicht umgehend mit der Firma ISTA in Verbindung setze. Dies habe ich beide Male getan, aber mir wurde nie ein Termin zugeschickt.

Ich mache mir nun langsam Sorgen, dass ich zu Unrecht hohe Kosten bezahlen muss bei der Nebenkostenabrechnung, weil der Wärmeverbrauch nur geschätzt wird. Ich habe vor Sorge heute erneut bei ISTA angerufen und dort wurde mir mitgeteilt, dass der Auftrag zum Austausch der Messampullen unter der Liegenschaftsnummer schon lange vorliegt, aber noch nicht ausgeführt wurde. Sie sagte, dass der Austausch der Messampullen schon bis Juni hätte erfolgt sein müssen. Sie beruhigte mich auch, dass noch kein Wärmeverbrauch geschätzt werden muss, da die Heizperiode seit meinem Einzug im März noch nicht da ist, weil wir es noch Sommer haben. Der Austausch der Messampullen sei aber trotzdem dringend. Die Dame erwähnte auch, dass unter der gleichen Liegenschaftsnummer noch mehrere Mieter betroffen sind, bei denen der Austausch der Messampullen bislang nicht vorgenommen wurde. Sie sagte, dass ich da nichts machen kann, sondern nur meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter. Sie sagte, dass sich meine Hausverwaltung bzw. mein Vermieter umgehend beim Kundencenter von ISTA melden soll und dort Druck machen soll, dass der Auftrag ausgeführt wird. Dieses komplette Gespräch teilte ich meinem Vermieter heute per E-Mail mit.

Nun mache ich mir Sorgen, dass mein Vermieter sich nicht bei ISTA meldet, da er schon damals immer schrieb, dass ICH mich bei ISTA melden soll wegen eines Termins. Was soll ich machen, wenn mein Vermieter sich nicht darum kümmert? Dann würde zu Unrecht mein Wasser- und Wärmeverbrauch GESCHÄTZT werden, obwohl ich jederzeit erreichbar bin. Müsste ich bei so einer Schätzung viel nachzahlen eurer Meinung nach oder eher wenig oder Garnichts? Ich beziehe ALG II und mache mir auch Sorgen um eine Mieterhöhung, falls durch die Schätzung eine hohe Nebenkostennachrechnung kommt. Was soll ich machen, falls sich mein Vermieter nicht bei ISTA meldet?

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermieter, ALG II, Hartz IV, Hausverwaltung, Nebenkosten
Strom nicht zeitig abgemeldet,muss ich Strom für die leerstehende Wohnung zahlen?

Hallo ihr Lieben, ich habe mal eine Frage,und zwar :

Ich bin Ende Januar aus meiner alten Mietswohnung - wegen Schimmelbefall - ausgezogen,bin umgezogen und war dann mehrere Monate unterwegs. Nun habe ich bei Überprüfung der Kontoauszüge festgestellt,dass ich für die alte Wohnung noch Abschläge bezahlt habe... Ich habe mich natürlich gleich an den Computer gesetzt und den Strom nachträglich zum 22.06 abgemeldet (früher ging nicht) und konnte den Zählerstand von meinem Auszug angeben.

So weit so gut.

Nun kam die Endrechnung.Ich dachte,ich würde die Abschläge zurückbekommen,da ja vermutlich zwischenzeitlich ein Nachmieter in die Wohnung gezogen ist und sich selbst für Strom angemeldet hat.Pustekuchen! Von Ende Januar bis Anfang Juli wurden ca. 450 kWh Strom verbraucht,die Kosten wurden von meinem Abschlag abgezogen und mein übriges winzigkleines Guthaben auf mein Konto überwiesen. Meine Überlegung war nun,dass der Nachmieter vergessen hatte sich bei den Stadtwerken anzumelden.

Habe also mit meiner alten Vermieterin telefoniert,die mir dann erzählt hat,dass niemand Neues in die alte Wohnung gezogen ist,sondern diese in den letzten Monaten leerstand. Wegen Leerstand hatte sie auch keine Rechnung erwartet,bzw sich nicht gewundert,dass keine Rechnung kam.(Aber trotzdem wurde ja etwas Strom verbraucht....)

Gibt es eine Möglichkeit dass ich meinen Abschlag zurück bekommen kann?Muss meine alte Vermieterin mir den Betrag erstatten?Oder hab ich das echt verbockt?

Danke falls sich wer die Zeit genommen hat,diesen Text hier durchzulesen :)

Liebe Grüße, Mingus

Strom, Mieter, Mietwohnung, Heizkosten, Vermieter, Stromanbieter, Stromverbrauch
Ärger mit den Nachbarn von gegenüber wegen Sexueller Belästigung!

Hallo, ich sag einfach mal wie es gelaufen ist, heute sind wir nach Hause gekommen und fanden einen Brief im Briefkasten von der Vermieterin in dem Hause gegenüber !

Angeblich hätte sich das ganze Haus über uns beschwert weil man öffentlich in unser Wohnzimmer blicken könnte und wir dort Sexuelle Aktivitäten tun würden die für jeden ersichtlich sind!

so weit die Anschuldigungen!

Es wird gefordert das wir unsere Balkon Türe geschlossen halten sollen und Gardienen an bringen sollen und diese immer verschlossen halten sollten, die Nachbarn fühlen sich belästigt ! Ansonsten informieren sie das Ordnungs Amt und den Jugendschutz und das Jugendamt weil ja auch Kinder dort Wohnen würden, eine Anzeige würde darauf auch folgen wenn wir das nicht unterlassen!

Wir haben schon immer Gardinen angebracht, sehen aber nicht ein unsere Balkon Tür geschlossen zu halten und uns hinter den Gardinen verstecken zu müssen!

WENN es wirklich so gewesen sein sollte, das wir beim Sex oder sonst was gesehen wurden, dann mit Sicherheit nicht mit Absicht!

Zudem ist das ja nun mal unsere Wohnung und wir treiben es ja nicht wie die Kaninchen auf dem Balkon oder sowas!

Ich kann nur sagen das wir die Leute alle nicht kennen und nie Kontakt hatten, zudem wohnen dort viele alte Leute die wirklich ANDAUERND aus dem Festern schauen und uns wirklich beschatten! das ist uns schon seit dem Einzug auf gefallen, also wenn man uns dann mal beim ... erwischt weil die Gardinen vielleicht einen spalt offen waren, dann finde ich hat man auch selber Schuld!!!

Wir fühlen uns belästigt und beschattet da die Leute zum teil sogar direkt vor unserem Balkon gehen und dort durch Fenster und Türen Starren!

Das ist echt unglaublich!

Müssen wir uns wirklich den Sex in eigener Wohnung verbieten lassen? Das kann es doch nicht sein oder?

Unsere Gardienen sind etwas knapp weshalb immer mal ein spalt offen bleibt, aber wir machen das Licht aus , also wenn mann da dann noch was sehen will, dann muss man es schon drauf anlegen!

Ich finde es einfach schon dreist genug in die Wohnung anderer zu starren! Wir wohnen im Erdgeschoss aber so weit vom Boden ab, das mann schon direkt vor den Balkon gehen muss damit man durch die Ritzen was erkenne kann, ansonsten eben nur durch die Fenster der anderen Häuser gegenüber und das eben auch nur wenn man es drauf an legt, was sie ja auch tun!

Wir sind nun am überlegen einen Anwalt das klären zu lassen und vielleicht selber eine Beschwerde ein zu reichen?!

Was meint ihr dazu?

Würde mich über Hilfreiche Antworten freuen!

Sex, Recht, Anwalt, Vermieter, Gesetz, Sexualität, Beschwerde, Jura, Nachbarn, Verbot
Vermieter will uns mit allen Mitteln raus haben

Einen guten Tag wünsche ich und hallo,

zu meinem Problem.. Unser Vermieter will uns raus haben und er tut all das was in seiner Macht ist. Kleines Beispiel.. Er hat uns vorgeworfen, wir würden vor unserer Haustür nicht kehren und sollen dafür 15 € im Monat zahlen, weil er es macht. Das ist aber nicht das tragische..

Wir haben heute ein Schreiben bekommen, indem er uns eine "Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ..Objekt..) zukommen lassen hat, schriftlich.

Er macht sich anhand seines Sonderkündigungsrecht gebrauch und möchte uns das Mietverhältnis kündigen. Darin wurden wir aufgefordert, das Haus binnen 10 Tage ihm zu räumen und im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben.

Es kam vor einigen Tagen zu dem Vorfall, indem meine Mutter beim Film schauen eingeschlafen ist und dabei der Film bis nach 22.00 Uhr lief und angeblich etwas laut gewesen sein soll. Er betrat das von uns angemietete Grundstück und klopfte ihr ans Schlafzimmerfenster (sehr laut). Voll erschroken und verwundert kam mein Sohn hinzu und sah nach wer sowas tut. Auf Auforderung das Grundstück zu verlassen und an der Haustür zu klingeln, bekam er die Antwort, das ist alles meins und mein Haus ich betrete es wann ich will.

Er schildert das alles anders und behauptet mein Sohn hätte ihn körperlich angegriffen, obwohl er meinen Sohn an den Hals gepackt hat und mit seinem Kopf schon im Schlafzimmer drinne war. Deshalb hat mein Sohn ihn geschubst um sich von seinen Griff zu befreien.

Das entspricht im Schreiben alles nicht der Wahrheit.

Sie tun alles, um uns raus zu haben.. Wir zahlen jeden Monat die Miete. Auch hinter unserem Haus ist ein Grundstück was zu uns gehört.. Wir sollen uns da aber nicht hinsetzen, weil dort die Sonne hinscheint und bei Ihnen nicht.. Sie haben ihr Haus mit nebengeliegen Garten neben uns. Uns wurde eine Plantage auf der anderen Seiten des Haus errichtet und wir haben für 400€ uns wegen Sichtschutz gekümmert, weil uns sonst jeder beliebige Bürger in unserer Privatsphäre beeinträchtigen würde.

Ich weiß jetzt nicht, was taktisch der schlauste Schachzug wäre.. Der Vorfall ist am 17.07.2014 gewesen und wir haben bislang nichts unternommen..

Bin über jede Antwort dankbar.. Die Zeit drängt.

Liebe Grüße

Kündigung, Mietrecht, Vermieter
Unser Vermieter macht uns verrückt

Guten Morgen,

mein Freund und ich leben nun seit ca einem Jahr in unserer Wohnung. Schon vom ersten Tag des einzuges ging die Heitzung im Schlafzimmer nicht. Wir hatten ihm auch gleich bescheid gegeben und er wollte jmd vorbei schicken. Als es dann Winter wurde und wir jede Nacht vom Schlafzimmer ins Wohnzimmer gewandelt sind, wegen der Kälte, haben wir ihn nochmal daran erinnert. Ca. 3 Wochen später war er dann mal da und meinte das er es selbst nicht reparieren kann und das er jemand kommen lässt. Das alles ist jetzt schon 7 Monate her. In dieser Zeit sind die Nachbarn, die unter uns Wohnen, ausgezogen. Unser Vermieter begann die Wohnung zu Renovieren.

Erst begann es damit das man um 12 Uhr mittags bis acht Uhr abends gebohrt hat. Dann hatten sie etwas an den Wasserleitungen gemacht und meine ganze Wäsche war verdreckt da mir der Vermieter nicht bescheid gegeben hatte und meine Waschmaschine gelaufen ist. Mittlerweile ist es so, dass er sogar noch Nachts um ein Uhr bohrt, und seine Freunde den ganzen Hausfluhr voll qualmen und überall Kippenstummel liegen.

Ich wollte schon öfter mal was sagen aber mein Freund meint das ich es lassen soll. Mein Freund hatte Anfang des Jahres seine Arbeit gewechselt und dadurch kam einmal die Miete etwas später. Weil der Vermieter das einfach so hin nahm soll ich jetzt Rücksicht nehmen.

Ich wäre damit einverständen wenn es sich um ein paar Wochen gehandelt hätte aber langsam wird es mir echt zu blöd. Er soll sich endlich um die Heitzung kümmern und die Ruhezeiten einhalten. Was würdet ihr tun? Findet ihr auch das ich nichts sagen soll?

Lg Simi

Wohnung, Miete, Mietrecht, Vermieter, renovieren, Lautstärke
Schäden am Laminat(falsch verlegt?) Kaution?

Hallo,

derzeit bewohne ich eine Wohnung für ein Praktikum. Ich habe hier 14 Wochen gewohnt, also nicht allzu lange. In meinem Zimmer liegt ein (anscheinend! - ich bin mir da sehr unsicher) neu verlegter Lamitnat Fußboden.

Der Boden hier in der Wohnung ist ziemlich krumm und schief, und das Laminat eher dürftig darüber gelegt. Jetzt ist, soweit ich das erkennen kann ein Brett hochgerutscht. Dort wo das Brett hochgerutscht ist, guckt, das Laminat hervor und eine Kante ist sichtbar. Zusätzlich ist an der Kante eine Beule.

Was ich absolut nicht weiß, ob dieser Mangel durch mich entstanden ist. Ich habe es erst bemerkt, als ich mein Bett abgebaut habe und jetzt graut es mir natürlich vor der Abnahme. Fakt ist: Das Laminat ist mit SIlikon so verklebt, dass es quasi mal in der Luft gehangen hat, ist also nach allen Regeln der Kust bescheiden verlegt worden!

Kurz zusammengefasst sind meine Probleme. 1. Schaden am Laminat 2. Keine Ahnung, ob ich dafür verantwortlich bin.

Ein richtiges Übergabe Protokoll gab es nicht. Ich habe in aller Eile ein paar Mängel, die mir als erstes ins Auge gestochen sind, hinten auf den Mietvertrag geschrieben... allerdings ist das zimmer sehr alt und es gibt quasi überall Mängel; sprich: Mit allen könnte ich Seiten füllen. Der Boden ist mir damals, soweit ich mich erinnere, nicht aufgefallen.

Was mache ich jetzt, wenn meine Vermieterin den Schaden von mir erstattet haben möchte? Wäre das Laminat korrekt verlegt worden, wäre es nie zu dem Schaden gekommen - ganz davon abgesehen, ob ich es jetzt war oder nicht! Wie steht es, um die Beweispflicht? Muss ich beweisen, dass ich es nicht war?

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Kaution, Vermieter
Psychoterror im Mietshaus!

Hallo gutefrage Leser. Ich erkläre ersteinmal meine Situation. Vor etwa 4 Jahren sind wir umgezogen in eine richtig schöne 3 Zimmer Wohnung. (Hätten wir vorher gewusst was hier für hochnäsige Menschen wohnen hätten wir uns das ganze gründlich überlegt hier einzuziehen). Anfangs war alles schön bis vor etwa 2 Jahren. Da haben mein Lebensgefährte und ich einem etwas nervigem und anhänglichem Nachbarn klar machen wollen das wir es nicht möchten das er immer in unsere Fenster schaut, rein ruft und bitte unsere Privatsphäre wahren soll. Seitdem ist es hier die Hölle auf Erden, er redet schlecht über uns bei anderen Nachbarn und schikaniert mich sobad er mich sieht. Dies hat bereits zur Folge das ich Panik Attacken bekomme wenn ich nur höre das er nach Hause kommt, da wir auf der gleichen Etage wohnen. Letztes Jahr hat es dann richtig gescheppert und er hat mich ganz übel beleidigt woraufhin ich ihm eine leichte Ohrfeige gab und er dann auf mich los ist mit erhobenen Fäusten. Hier konnte meine Freund schlimmeres verhindern. Anzeigen sind eingestellt. Nun schikaniert er mich immer und immer wieder mit Anzeigen. Jedoch gehe ich so gut wie nie raus und schonmal gar nicht alleine. Ich habe solch eine panische Angst vor ihm das ich mittlerweile bei jedem Geräusch zusammenzucke. Dann haben wir noch eine Nachbarin über uns, die er scheinbar mit auf seine Seite gezogen hat. Diese schikaniert mich und meinen Freund ebenfalls. Sie knallt täglich mehrfach absichtlich die Wohnungs und auch Haustür. Hier schließt der Mechanismus kaum noch richtig (Vermieterin ist es egal, sie sagt wir müssen das unter einander regeln). Sitze ich auf dem Balkon und rauche eine Zigarette, kippt sie immer mal wieder Eimerweise Wasser hinunter auf mich und auch hier sagt die Vermieterin nur das sie sicherlich nur die Blumen gießt. "Klar nachdem es grad 2 Tage wie aus Kübeln geschüttet hat!!!" Ironie Auch Abends/Nachts passiert dies schonmal. Da wir im Sommer gern auch länger den Balkon nutzen und dort leise Karten spielen. Man traut sich wirklich nichts mehr hier und die Vermieterin macht nichts und ist der Meinung das wäre ja auch alles meine Schuld. Jedoch habe ich damit nicht angefangen. Wir haben nur vor 2 Jahren unsere Privatsphäre aufrechterhalten wollen und daraus entstanden ist das.

Kann mir jmd einen Rat geben was ich/wir machen können? Ich habe ständig Angst und Panik und weiß einfach nicht mehr was ich machen soll. Reden lässt die Nachbarin über uns mit sich nämlich nicht! Dann wirds nur schlimmer und es wird noch lauter von ihrer Seite. Und wie gesagt die Vermieterin fühlt sich nicht in der Pflicht da mal einzuschreiten, zumal sie mir eh nicht glaubt. Heute meinte diese ich soll mir nen kleines Haus suchen oder auf ne einsame Insel ziehen. Alle Erklärungsversuche scheitern und Enden damit das ich sauer und aufgelöst zugleich bin und sie das auch leider verbal spüren lasse.

Danke im vorraus für eure Antworten!

Muckeline

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Streit
Der Vermieter fordert umgehende Entfernung meiner Hunde aus der Wohnung. Wie kann ich es vermeiden?

Hallo, ich brauche dringend einen Rat beim folgenden Problem mit unserem Vermieter: wir besitzen seit einem Jahr 2 Hunde (davor hatten wir 1,5 Jahre lang einen Hund, also 2,5 Jahre insgesamt), haben allerdings nicht nach der Zustimmung des Vermieters gefragt. Laut Mietvertrag hätten wir sein Einverständnis einholen müssen. Als wir unsere Wohnung im Mai dieses Jahres gekündigt haben erfuhr der Vermieter über die Hunde durch die Maklerin. Daraufhin verlangte er, dass wir die Hunde umgehend aus der Wohnung entfernen. Zeitgleich habe er auch eine Beschwerde von einer Nachbarin erhalten.

Wie umgehend kann der Vermieter die Entfernung der Hunde verlangen? Es ist sehr schwer 2 Labradore spontan irgendwo unterzubringen. Wir ziehen ja sowieso zum 31.7. aus, aber der Vermieter fragt in regelmäßigen Abständen nach ob die Hunde schon aus der Wohnung entfernt sind und sei es nicht der Fall, dann sollen wir die Hunde umgehend wegschaffen. Bis jetzt haben wir ihm diese Frage nicht beantwortet, haben aber versucht die Hunde irgendwo unterzubringen. Der Vermieter besteht nun auf einer Antwort. Der Umzug selbst ist eine sehr kostspielige Angelegenheit und eine Hundepension können wir nicht bezahlen.

Womit haben wir zu rechnen angesichts dessen, dass die Hunde noch in der Wohnung sind und voraussichtlich bis zu unserem Umzug bei uns bleiben? Wie können wir in dieser Situation so gut es geht weitere Unannehmlichkeiten vermeiden? Danke im Voraus.

Hund, Haustiere, Menschen, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Psychologie
Wann ist ein Flur ein Gemeinschaftsflur? Eine Verzwickte Mietsache..

Hallo Liebe gutefrage-Beantworter!

Wir haben eine ziemlich angespannte Mietsituation, die durch „neue Ideen“ des Vermieters weiter strapaziert wird. Um den Sachverhalt besser zu verstehen erstmal eine Beschreibung der Mietsituation.

Folgende Situation:

Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte mit 3 Wohneinheiten zur Miete, wovon wir die zwei Wohnungen im 1. und 2. OG bezogen haben. Beide Wohnung wurde schon zuvor von einer Familie genutzt. Die untere Wohnung beinhaltet Wohn- und Essbereich, Küche, Gästezimmer, Bad. Die Obere Wohnung Schlafbereiche, Kinderzimmer und ein Bad. Der Zugang und die Verbindung der Wohnungen erfolgt (logisch) über eine Treppe aus dem Erdgeschoss. Beide Wohnungen sind mit abschließbaren Türen versehen, die wir aus praktischen Gründen dauerhaft offen stehen lassen (außer im Winter).

Der Eingang zur Einliegerwohnung erfolgt im Erdgeschoss durch einem kleinen gemeinsamen Flur. Die Abtrennung dieses Flurs vom Treppenhaus erfolgt durch eine Verbindungstür (mit eigener Türklingel, Tür hat einen Knauf, nur wir haben den Schlüssel). Dieser kleine Flur ist klar gemeinschaftsgenutzt und wird auch abwechselnd gereinigt.

Im Erdgeschoss befindet sich noch eine Waschküche und ein Keller (mit eigener Sauna) der ausschließlich durch uns genutzt wird. Des Weiteren ist hier auch die Heizung für beide Doppelhaushälften untergebracht. Der Dachboden ist nicht Teil der Mietsache und ist ungenutzter Lagerplatz der Vermieter.

Im Erdgeschoss befindet sich eine weitere Eingangstüre die nur vom Vermieter zur Wartung der Heizung genutzt wird. Der Vermieter kommt hier ohne Ankündigung unregelmäßig herein.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist der große Flur/Treppenhaus per se ein Gemeinschaftsflur?

  2. Darf und muss der Vermieter uns das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art untersagen?

  3. Der Vermieter möchte die Verbindungstüre entfernen, damit der Vorflur zwangsweise im Winter mitgeheizt wird. Darf er das?

Wir sind froh diese Verbindungstür zu haben, da die Mieterin der utneren Mieteinheit gerne die Haustür sowie ihre Fenster im Erdgeschoss offen stehen lässt wenn Sie das Haus verlässt :(

Ich danke vielmals für Eure freundliche Hilfe !

Gruß Albert

Mietwohnung, Vermieter, Gemeinschaft, Nutzungsrecht, Flur, Treppenhaus
Mieter stellt Schuhe vor dem Wohnungseingang. Ist das für Vermieter verbietbar?

Hallo,

In meinem Mehrfamilienhaus stellt ein Mieterpaar Schuhe in der Nähe der Wohnungstür. Es handelt sich um das Dachgeschoss. Der Bereich vor der Wohnungstür ist ca. 2qm groß, wobei 1 qm durch drei Wände abgedeckt sind, und nur dann sichtbar ist, wenn man direkt vor der Wohnungstür steht. Das heisst, wenn man die Treppe hochläuft, sieht man nicht sofort den einen Quadratmeter, wo die Mieter ihre Schuhe ablegen.

Sonst habe ich nichts gegen sie einzuwenden, da sie sich gut verhalten, und kleinlich möchte ich nicht sein. Aber leider, denke ich, haben sie mich nicht gefragt, ob sie den Bereich nutzen dürfen und die Schuhe, wie sie abgestellt sind, sind manchmal durcheinander. Wie schon geschrieben, man sieht diese Unordnungs nur wenn man den Bereich vor der Wohnungstür betritt und nach links schaut. Letzten Endes gehört der Bereich ja auch zum Treppenhaus.

Kann ich als Vermieter von heute auf morgen verbieten, dass sie den Bereich für sich beanspruchen? Ich könnte ja hingehen und eine Tür einbauen, die ich verschliesse, um dort Besen usw. abzustellen, wenn ich es auf die harte Tour mache.

Klar muss man auch das sonst positive Verhältnis in Betracht ziehen, das ich nicht ändern möchte. Ich weiss, dass es viel schlimmere Sachen gibt, die Mieter tun können und dies hier vielleicht noch in die Kategorie Luxusproblem gehört.

Perfekt wäre gewesen, wenn sie mich vorher gefragt hätten. Einmal habe ich denen schon gesagt, dass sie für Ordnung in dem Bereich sorgen sollten.

Haus, Mieter, Mietrecht, Vermieter
Schaden Mietwohnung - Waschdecken Absplitterung. Muss ich ein neues Waschbecken bezahlen?

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

ich bin im November in eine Wohnung eingezogen, in der es ein neues Bad gab. Leider ist mir beim Einzug ein kleiner Schaden am Waschbecken passiert. Eine kleine Absplitterung von ca. 10,00 mm x 1,50 mm (s. Bild).

Mein Vermieter möchte jetzt von mir ein ganz neues Waschbecken ersetzt bekommen, für 170,30 €.

Meiner Versicherung möchte ich den Schaden nicht melden. 1.) Habe ich eine Selbstbeteiligung von 150,00 € und möchte wegen 20,30 € keinen Schaden melden und 2.) Sehe ich es persönlich auch nicht ein, ein ganzes Waschbecken zu bezahlen, bei so einem Schaden…

Der Schaden lässt sich wahrscheinlich mit entsprechendem Reparaturset problemlos beheben. Darf ich das noch machen oder muss ich den Schaden jetzt so lassen, falls es irgendwann noch zu Problemen oder zum Rechtsanwalt geht?

Zudem bezweifle ich das er das Waschbecken wirklich austauscht. Sollte er recht haben und von mir dafür 170,30 € bekommen müssen, dann steht mir das Waschbecken doch zu oder? Schließlich habe ich es damit bezahlt?!

Ich habe ja nichts gegen einen Anteiligen Abzug, schließlich habe ich den Schaden ja irgendwie verursacht, aber einen ganzen Waschbecken zu ersetzen, sehe ich nicht ein.

Kennt sich damit jemand aus? Ist das wirklich berechtigt? Kann mir jemand Urteile oder Gesetzesauszüge dazu nennen?

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Wohnung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Schaden
Muss ich den Strom von meinem Vormieter zahlen?

Hallo alle zusammen, ich habe folgendes Problem:

Am 11.10.2013 bin ich in meine erste eigene Wohnung gezogen, habe bei der Übergabe aber den Strom-Zählerstand nicht notiert, es gibt demnach auch kein Übergabeprotokoll dafür. Über mehrere Wochen habe ich versucht meinen Strom online anzumelden, da ich nicht wusste wer mich beliefert. Ich bin dann zum öffentlichen Versorger. Der Berater sagte mir, dass ich entweder einen Zählerstand angeben muss oder der Zählerstand des Vormieters genommen wird. Ich übernahm also den Stand des Vormieteres. Daraufhin erreichte mich eine horrende Nachzahlung (mir wird bei der Höhe der Rechnung immer noch schlecht)

Ich fragte meine Vermieterin, ob sie einen Namen und einen Zählerstand vom Vormieter hat, damit ich diesen mit dem in meiner Rechnung angegeben abgleichen kann. Sie antwortete, dass Hr.XY im September 2013 zwangsgeräumt wurde, bis zu meinem Einzug stand die Wohnung leer. Sie hat auch keinen Zählerstand. Der letzte Zählerstand von der Abmeldung des Vormieters war am 15.05.2012 (!). Was heißt, dass ich auch für Strom vom 15.05.2012 zu meinem Einzug am 11.10.2013 zahlen soll.

Mein Stromversorger meinte nun, er braucht ein Übergabeprotokoll oder anderes Dokument um den Zählerstand bei meinem Einzug nachzuweisen (dass ich auch ja nicht versuche mich um die Kosten meines Stromverbrauchs zu drücken)

Ich habe nun zwei Fragen: Was wäre wenn ich einen Zählerstand hätte und sich rausstellt, dass ich große Teile des Stromverbrauchs nicht bezogen habe sondern noch der Vormieter? Wer muss diese Kosten tragen?

Gibt es für mich noch irgend eine Möglichkeit aus dieser Nummer rauszukommen? Ich sehe es ja ein, den Strom den ich verbrauche zu zahlen. Aber den Strom vom Vormieter? Außerdem muss ich auch meinen eigenen Stromverbrauch im Auge behalten, denn meine Heizung und Wasserboiler läuft über Strom. Nicht dass ich da was checken lassen muss auf Verkalkungen oder ähnliches.

Ich hoffe es hat jemand einen Rat für mich.

Strom, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Stromanbieter, Stromverbrauch, Verbrauch
Nachtrag zu einem Mietvertrag mit drei Hauptmietern

Hallo,

Die Situation

Ich wohne in einer 85qm-Wohnung in München. Den Mietvertrag habe ich mit zwei Mitbewohnern vor rund drei Jahren unterzeichnet. Wir waren alle drei Hauptmieter. Seitdem haben meine Mitbewohner öfter gewechselt. Das ging immer recht problemlos - die Vermieterin (eine Stiftung) hat einen Nachtrag zum Mietvertrag aufgesetzt, den wir drei + der jeweilige Nachmieter unterzeichnet haben.

Nun ist vor einigen Monaten scheinbar eine neue Sachbearbeiterin bei der Stiftung am Werk. Vor zwei Monaten wollten meine beiden Mitbewohner wieder einmal ausziehen. Sie haben sich bei der Vermieterin erkundigt und ihnen wurde mitgeteilt, sie sollten ihren Teil des Mietvertrages kündigen - für Nachmieter würde es dann wieder einen Nachtrag zum Mietvertrag geben. Entgegen der mündlichen Aussage widersprach die Vermieterin dann aber schriftlich, auf die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu verzichten.

Nun sind meine beiden neuen Mitbewohner bereits eingezogen und für eine liegt seit Mitte April der Nachtrag zum Mietvertrag unterschriftsbereit vor. Da der aber erst ab dem 1. Juli gilt, wollte sie mit der Unterzeichnung noch warten. Mein zweiter Mitbewohner kann erst ab dem 1. August einziehen, deswegen gibt es auch noch keinen Nachtrag.

Heute, also etwa 3 Wochen vor dem 1. Juli, bekomme ich einen Brief der Vermieterin, in dem sie den bereits geschickten Nachtrag für nichtig erklärt und darum bittet, ich möge die Wohnung als alleiniger Hauptmieter anmieten und Untermietverträge mit meinen Mitbewohnern abschließen und der Vermieterin zusenden.

Das Problem

Aus verschiedenen Gründen bin ich von dieser Bitte nicht begeistert. Ich möchte nicht alleine verantwortlich sein für die gesamte Wohnung, ich möchte meinen Mitbewohnern gegenüber nicht als Vermieter auftreten müssen und ich möchte, dass meine Mitbewohner hier wohnen bleiben können, wenn ich mal die Wohnung verlasse.

Die Fragen

  1. Ist es überhaupt rechtens, wenn Hauptmieter einzeln ihren Namen aus einem gemeinsamen Mietvertrag kündigen?

  2. Wenn ich der Bitte nicht entspreche, was ist dann? Meine Mitbewohner haben ja gekündigt, also steht ab dem 1.8. nur noch mein Name im Mietvertrag. Aber ich habe doch nie zugestimmt, alleiniger Hauptmieter zu sein...

  3. Kann ich von der Vermieterin verlangen, Nachträge für meine beiden neuen Mitbewohner zu erstellen? Meinetwegen können sie diese Praxis ja in Zukunft verbieten, aber in der jetzigen Situation erscheint mir das fies.

  4. Kann man einen bereits abgeschickten Nachtrag für nichtig erklären, ohne zunächst eine Frist zu setzen? (wahrscheinlich ja, aber sicherheitshalber frage ich mal nach)

Vielen Dank und entschuldigung, dass es so viel Text ist

Mieter, Mietrecht, Vermieter

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