Darf der Vermieter nach Wohnungsabnahme noch Mängel in Rechnung stellen?

Der Fall:

  • Vermieter führt Wohnungsabnahme durch und stellt Mängel fest (streichen etc)
  • Mieter und Vermieter einigen sich auf eine Mängelliste
  • Vermieter gibt Mieter 1 Woche Zeit zur Mängelbeseitigung
  • Mieter beseitigen alle Mängel auf der Liste
  • Vermieter zahlt 2 Wochen später Kaution in voller Höhe zurück

Offensichtlich war der Vermieter also zufrieden mit der Beseitigung der Mängel. Jetzt steht noch die Nebenkostenabrechnung für über 1 Jahr an. Erwartet wird eine Rückerstattung im dreistelligen Bereich. Auf Nachfrage, wann ich mit der Abrechnung rechnen kann, erwiedert der Vermieter, dass (von den Nachmietern) noch weitere Mängel gefunden wurden (z.B. Backofenschmutz, Abluftsystem erneuern, Garten ungepflegt). Diese Dinge will der Vermieter nun durch Fachfirmen beseitigen lassen und mir die Kosten auf die Nebenkostenabrechnung schlagen.

Nun meine Frage: Darf er das wirklich? Die Wohnung wurde meiner Meinung nach abgenommen, da die Kaution in voller Höhe erstattet wurde. Bin ich wirklich noch für Mängel veranwortlich, die in der Zeit nach Beendigung des Mietvertrages gefunden werden? Außerdem sei gesagt, dass die Nachmieter erst 2 Monate nach unserem Auszug die Wohnung und den Garten sahen, wie soll nach so langer Stehzeit ein Garten noch top gepflegt aussehen?

Wenn jemand eine Antwort weiß, bitte auch mit Verweis auf geltendes Recht, Urteile o.Ä., damit ich etwas in der Hand gegen den Vermieter habe.

Danke schonmal für die Hilfe im Voraus.

Mietrecht, Vermieter
Ist der Vermieter verpflichtet, den Stromzähler auf korrekte Funktionsweise zu prüfen?

Hey,

folgender Sachverhalt:

Wir sind insgesamt 2 Mietparteien, die in einem Anbau von dem Haus (je 2-Zimmer-Wohnungen) unseres Vermieters wohnen - wir sind also quasi Nachbarn und verstehen uns soweit sehr gut. Nun hatte ich kürzlich einen Experten bei mir zu Gast, der den Verbrauch der gesamten Wohnung gemessen und mit verschiedenen Ablesungen verglichen hat. Daraus resultiert für mich ein täglicher Verbrauch von ca. 5 kw/h. Meine Nachbarin hat kürzlich ihre Jahresendabrechnung bekommen und bei ihr ist der Verbrauch nahezu identisch, teilweise hatten wir einen Tagesverbrauch von bis zu 10 kw/h gemessen.

Das Problem an der ganzen Sache: Beide Mietparteien sind in Vollzeit berufstätig und so gut wie nie zuhause. Unsere Elektrogeräte wurden von unserem befreundetem Experten durchgemessen und kontrolliert und bei uns läuft in unserer Abwesenheit nichts auf Standby. Ihm und uns ist völlig schleierhaft, wie dieser Verbrauch zustande kommt. Wir vermuteten auch schon einen Stromklau durch unseren Vermieter, wüssten aber nicht, wie er in einem 3-Personen-Haushalt soviel Strom verbrauchen könnt. (Mein Zähler befindet sich dummerweise im Haus meines Vermieters, der meiner Nachbarin jedoch in ihrer Wohnung - mit dem gleichen Ergebnis).

Als wir unserem Vermieter den Sachverhalt mitgeteilt haben hat er das lediglich zur Kenntniss genommen und sich nicht angeschickt, weitere Maßnahmen zu unternehmen. Er hat uns nur mitgeteilt, dass ihm aufgefallen sei, dass der Stromzähler seit 1974 nicht mehr geeicht ist.

Ist er nicht dazu verpflichtet, den Zähler jährlich eichen zu lassen? Könnte er überhaupt inkorrekt laufen und so die erhöhten Zählerstande hervorrufen? An welche Behörde muss man sich wenden? Unternimmt er vielleicht deswegen nichts, weil er bei Veröffentlichung mit Bußgeldern zu rechnen hat? Oder klaut er schlicht und einfach nur Strom?

Hinzu kommt erschwerend, dass sein Sohn von Beruf Elektriker ist, was unseren Verdacht erhärtet...

Mietrecht, Vermieter, Stromverbrauch, Stromzähler, Zählerstand, Stromklau
Der Vermieter weigert sich eine sichere Haustür einzubauen. Was kann man machen?

Hi, da ich Fachabi mache, wohne ich im Moment bei meiner Oma. Wir wohnen in einer Gegend, in der sehr oft eingebrochen wird. Heute hatten wir zum wer weiß wie vielten mal eine dubiose Gestalt vor unserem Haus rumlaufen, die ausgekundschaftet und Probe geklingelt hat ob jemand zuhause ist. Als ich runter kam, ist diese Person natürlich sofort weggelaufen, bevor ich überhaupt die Tür auf hatte. Sowas passiert hier fast täglich.

Nun zum eigentlichen Problem: Wir leben in einer Mietwohnung und haben noch einen Nachbarn. Das Problem ist, wir haben eine sehr unsichere Haustür. Die Haustür an sich ist aus normalem, instabilem Holz, aus dem normalerweise alte Wohnungstüren sind und in der Türe ist eine große Scheibe, die, wenn es hochkommt 0,5 cm stark ist. Also einfach gesagt, mann muss die Tür nur anstupsen, und schon wäre man drin.

Mein Nachbar hat schon zig mal beim Vermieter angerufen, aber der weigert sich strikt, eine sichere Haustür einzubauen. Mein Nachbar hat ihm sogar angeboten, selber eine Tür zu besorgen und einzubauen, aber sogar dazu sagt der Vermieter nein.

Wenn hier keine neue, sichere Tür reinkommt ist es nur eine Frage der Zeit, bis hier eingebrochen wird. Was kann man jetzt machen? Gibt es rechtliche Schritte, die wir einleiten können, um den Vermieter zum Einbau einer Tür zu zwingen?

Haus, Wohnung, Sicherheit, Tür, Mietrecht, Vermieter, Einbruch
Darf der Vermieter die Mietkaution auf eigenem Bausparvertrag anlegen?

Hallo, wir wohnen in einer DG Wohnung in einem 3 Parteien Haus. Unser Vermieter(Drogenabhängig) und seine Mutter(Messie) wohnen im EG. Nach mehrmaligen Heizungs/Warmwasserausfall, da Sie es nicht für nötig halten Heizöl zu bestellen und Hausverkauf/Zwangsversteigerung, haben wir zum 31.07 gekündigt. Wir haben letzte Woche schriftlich einen Nachweis über die vom Eigenvermögen getrennt angelegte Kaution gefordert. Da für uns Verdacht besteht das die beiden das Geld nicht angelegt haben oder sogar ausgegeben haben. Die Zwangsversteigerung vom Haus steht kurz bevor. Das Haus ist in einem Miserabelen und Vermülltem Zustand. Heute haben wir einen Anruf von der Mutter(Bevollmächtigte) bekommen. Sie meinte das die Kaution auf deren eigenem Bausparvertrag wäre, weil sie mal irgendwann gelesen hätte dass das möglich wäre. Sie wollen keinen Rechtstreit mit uns und wollen nun eine Abtretungserklärung zum 31.07 an uns machen. Wir könnten dann also ab dem 31.07 die Kaution vom Bausparvertrag bekommen. Dürfen die das? Es ist im Mietvetrag schriftlich festgelegt das wir keine Renovieren/Schönheitsreperatur machen müssen, da wir die Wohnung selbst erst Vollrenoviert haben. Also zur Frage: dürfen die die Kaution auf ihrem eigenem Bausparvetrag anlegen und haben wir die möglichkeit die Miete einzubehalten bis in Höhe der Kaution?

Kündigung, Mietrecht, Vermieter, Mietkaution, Bausparvertrag
Tür defekt nach Einbruch. Neue Tür, Zusatzschloss etc... Wer zahlt?

Hallo liebe Community,

ich brauche dringend eure Hilfe!!

Sachlage: Die Wohnungstür wurde wegen Einbruch beschädigt. Die Haustür (Tür des Mehrfamilienhauses) wurde nicht beschaedigt. Vermutlich hat jemand aus dem Haus die Tür aufgemacht ohne zu nachzufragen wer geklingelt hat oder die Haustür war offen. Nach Einbruch sieht sich der Hausmeister die Tür an und stellt fest, dass sie durch neue Tür ersetzt werden muss. Er erkundigt sich beim Vermieter wegen Kostenübernahme. Der Vermieter meint, dass wir, die Mieter, die Kosten für die neue Tür übernehmen muss. Der Hausmeister gibt uns die Kontaktdaten des Türhandwerker und sagt, dass wir uns seblst um den Termin kümmern sollen.

Frage 1: Müssen wir als Mieter die kompletten Kosten oder einen Teil der Kosten für die neue Tür übernehmen, obwohl wir für den Schaden nicht verantwortlich sind?

Frage 2: Wenn wir die Rechnung vom Türhandwerker vorerst bezahlen, können wir diese Kosten vom Vermieter nachträglich verlangen? Oder erlischt die Pflicht des Vermieters für die Kostenübernahme, wenn wir es selbst bezahlen?

Frage 3: Gibt es einen gestzlichen Zeitrahmen, in dem ich vom Vermieter die nachträgliche Kostennacherstattung verlangen muss?

Frage 4: Die alte Wohnungstür war ähnlich einer Holz-Zimmertür. Also nicht wirklich eine optimale Wohnungstür, die Sicherheit bietet. Hat der Vermieter ein Mitspracherecht darüber welche Wohnungstür (Material, Design, Preis) eingebaut werden soll? Kann der Vemieter die komplette Kostenübernahme verweigern, wenn die neue Tür nach seiner Meinung zu teuer ist?

Frage 4: Nach diesem Vorfall fühlen wir uns nicht sicher in unserer Wohnung und wollen gerne zusätzliche Sicherheit. Können wir neben der Tür auch ein Zusatzschloss oder eine Türkette auf Kosten des Vermieters einbauen lassen?

Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!!!!!!

Tür, Mietrecht, Vermieter, Einbruch, Kosten, Schaden
Vermieter gibt Kaution nicht frei

Hey IHRs

kurz zu meinen Sachverhalt:

-Kündigung des Mietverhältnis Juni 2013 -reibungslose Übergabe mit unterschriebenen Übergabeprotokoll -schriftliche Erinnerung September 2013 zu offenen Rechnung (Strom,Reparaturen etc.) an die private zuständige Hausverwaltung zwecks Freigabe Mietkautionskonto ->keine Reaktion

-02.04.2014 telefonischer Kontakt zur Hausverwaltung ->offene Rechnung vom September 2013 einer Wartung des Boilers in Höhe von ca 115€ ->lt. Mietvertrag vom Mieter einmal jährlich durchzuführen ->Rechnungsanforderung

Ich muss leider gestehen das ich diese Zeilen im Mietvertrag großzügig überlesen habe und dementsprechend erbost über diese offene Rechnung gewesen bin, da man nach einen halben Jahr ohne Reaktion der Hausverwaltung telefonische darüber eine Information bekommt das es eine offene Rechnung vom September 2013 gibt.Nun habe ich natürlich nach der Freigabe des Kontos gebeten um die Rechnung zu begleichen...und bekam die Antwort das ich ein Schreiben fertig machen soll, dass ich nach erhalt der Kaution die Rechnung begleich.Meine Antwort:Nach einen halben Jahr angemessener Frist, habe ich einen Anspruch auf meine Kaution ohne ein Schreiben fertig zu machen und zahle keinen Cent ohne erhalt einer Rechnung.

  1. Frage: Wie lange kann sich der Vermieter tatsächlich die Kaution einbehalten?
  2. Frage: Kann man nach einen halben Jahr von einer Kautionsunterschlagung sprechen?

-11.04.2014 telefonischer Kontakt zur Hausverwaltung ->Rechnung zur Prüfung beim Anwalt der Hausverwaltung zwecks Rechtslage in diesem Fall

Trotz dringender aufforderung der Unterlagen warte ich nun schon knapp 1 1/2 Wochen auf die Rechnung und bekomme immer mehr das Gefühl das "Hier etwas nicht stimmt".

  1. Frage: Wie verfahren?
  2. Frage: Wer ist im Recht?

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich bereits im voraus :-)

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Anwalt, Kaution, Vermieter, freigabe, Hausverwaltung, Unterschlagung
Strom und Gaszähler gesperrt, wegen Vormieter, wer ist verantwortlich?

Hallo liebe Community,

ich hatte hier schon eine ähnliche Frage entdeckt, aber ich brauche Antworten zu meinem individuellen Fall.

Wie die Überschrift schon sagt, sind die Strom und Gaszähler auf Verschulden des Vormieters gesperrt worden. Die Wohnung wurde mir am 08.03.2014 über geben und habe dort auch die Schlüssel bekommen. An diesem Tag wurde mir gesagt, dass der Stromzähler gesperrt wurde. Von Gaszähler wurde nichts erwähnt.

Ich habe mich dann am 11.03. um einen Strom- und Gaslieferanten gekümmert, in der Hoffnung das alles zum 01.04. klappt. Nun habe ich eine Woche vor dem 01.04. erfahren, das der Gaszähler auch noch gesperrt ist.

Der Netzbetreiber von Strom teilte mir mit, dass der Stromzähler erst entsperrt werden kann, wenn ein Stromvertrag vorliegt. Hatte noch keinen Vertrag in der Hand, da ich über ein Vergleichsportal einen Stromanbieter bestellt hatte. Das Vergleichsportal sagte mir, dass der Antrag seit dem 13.03. abgeschickt wurde und der Stromanbieter sagte mir, dass noch kein Antrag da wäre, aber das ist eine andere Geschichte.

Also habe ich den Grundversorger angerufen und glücklicherweise kommt morgen (04.04.) jemand, der den Stromzähler entsperrt. Der Gaszähler wird am 11.04. entsperrt und die Anlage muss überprüft werden, da diese wohl schon sehr lange ausgestellt war. Der Netzbetreiber von Gas sagte mir schon, dass die Rechnung der Vermieter tragen muss.

Nun meine Frage: Wer wäre dafür verantwortlich gewesen, es in die Wege zu leiten, dass Strom- und Gaszähler zum Tag des Einzuges entsperrt werden? Der Vermieter oder der neue Mieter? Ich kenne nur, dass man sich um einen Strom- bzw Gaslieferanten kümmern muss. Ich hatte noch nicht den Fall, dass Zähler gesperrt waren. Wer trägt die Kosten? Ist fehlender Strom aufgrund verschulden des Vormieters ein Mietmangel? Bin ich im Recht, die Miete um vier Tage, 11 Tage bzw überhaupt zu kürzen?

Ich hatte die Vermieter höflich gefragt, ob es okay wäre, den Mietvertrag zum 15.04. zu ändern, da ich ja kein Strom habe und noch nicht wusste, wann jemand kommt der den Strom entsperrt und in meiner jetzigen Wohnsituation die Miete für einen halben Monat bereits zahlen musste.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vlt kennt sich der ein oder andere damit aus.

Lieben Gruß

Gas, Strom, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mietmängel, Vormieter
Wohnung nicht wie besprochen bezugsfertig! Hilfe!

Hallo, ich habe eine ganz dringende Frage! Und zwar ist es so das wir am 1.4 umziehen wollten, die vormieter sind am 31.3 raus und sollten die Wohnung mit weißen wänden und sauber übergeben! Am Tag der Übergabe dann der Schock. Sie haben nix gemacht alles ist verdeckt der Herd und Ofen ist so verdreckt das ich nicht weiß wie ich den sauber Kriegen soll! An den wänden ist in Küche und Kinderzimmer quietsch grüne Farbe im Flur orange und im Schlaf und Wohnzimmer rot! Die wände sind überseht mit offenen löchern und die Türzagen sind im schlechten Zustand! Nun hatten wir zum Glück die Möglichkeit bis morgen (Freitag) in unser alten Wohnung zu bleiben aber dann ziehen hier auch die neuen Mieter ein! Wir leben derzeit aus gepackten Kartons und zwischen abgebauten Möbeln! Die neue Vermietung hat ein ich betone EIN Maler in die Wohnung geschickt der heute am Donnerstag alles streichen soll, er sagt nun er wird heute noch nicht fertig weil er alleine ist mit glück Können wir morgen trotzdem schon einziehen auch wenn er noch am streichen ist! Die Vermietung hat uns außerdem ein halben Monat mietfrei angeboten und wir sollen die Reinigungsarbeiten übernehmen! Ich wollte nun fragen was uns zu steht, ist ein halber Monat richtig? Am Dienstag (1.4.) haben wir von einer Firma für den eigentlichen Umzug Parkverbot Schilder aufstellen lassen, die wir nun auch bezahlen müssen. Was ist mit dem Backofen, kann ich auf ein neuen bestehen? Oder muss ich den reinigen. Ich habe ein 1 jährigen Sohn und weiß nicht was ich machen soll wenn wir morgen ohne Dach übern Kopf stehe! Ich bin total am Ende , das stresst mich alles so! Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus und kann uns sagen was unsere Rechte sind und was uns wirklich zu steht unser Mietvertrag läuft ja seit dem 1.4. und wir dürfen nur aus Kulanz der neuen Mieterin hier in unser alten Wohnung bis Freitag bleiben! Danke schon mal für eure Antworten!

Wohnung, Mietrecht, Vermieter, Wohnungsübergabe
Rohre sind ständig verstopft

In meiner Mietswohnung sind ständig die Abflussrohe vom Bad (WC, Dusche und Waschbecken - Waschmaschine ist am Waschbecken angeschlossen - ) verstopft. Mein Vermieter hatte schon zweimal die selbe Firma angerufen und herkommen lassen. Es war beim zweiten Mal auch nur der vom ersten Mal da (alleine) und beide behaupteten, ich würde Wattestäbchen rein geschmissen haben. Beim ersten durchspülen (November 2013) kamen ungefähr 10 solche Dinger raus. Beim zweiten Mal nur noch 5. Ich meine: Auch wenn wirklich solche paar Wattestäbchen da im Weg waren und der Grund für eine große Verstopfung sein sollten, dann ist es doch nicht logisch, dass es erst so eine große Verstopfung werden kann. Wo die Ein-Mann-Firma beim zweiten Mal hier war, brach der Kopf von der Rohrfräse ab.

Am letzten Wochenende war es wieder so, dass das Abwasser nicht abfloss. Ich bemerkte es Abend um 20Uhr. Daraufhin bin ich gleich zu meinem Vermieter gegangen (er wohnt im Haus) und beschwerte mich, dass es schon das 3. mal zu sei. Ich machte ihm dabei auch klar, dass ich mir einen Anwalt nehmen werde und die Ursache nicht an mir liegt. ER schaute dann später noch in den Gulli nach, und der war randvoll ungefähr noch 20cm bis zum Deckel. Dort hatte sich unter der Saugglocke Papier und allen Schietkram festgesetzt und die Pumpe wurde nicht ausgelöst. Es beschwerte sich noch ein weiter Nachbar aus dem anderen Haus, wo das Abwasser schon in der Wohnung stand.

Mein Vermieter ist sich felsenfest sicher, dass ausser diese Störung mit der Saugglocke und Pumpe nur ich an der Verstopfung schuld dran sei. Es wäre 20 Jahre lang gut gegangen. Da frage ich mich doch, ob die Rohre entweder von meiner Kellerwohnung zu flach verlegt worden sind, oder es einen oder mehrere Knicks drin gibt, wo sich das Papier und anderen Schietkram sammelt und oder die Rohre einfach zu eng oder veraltet sind.

Was soll ich machen?

Wohnung, Abfluss, Mieter, Vermieter, Keller, Rohr, Rohrreinigung, Streit, Verstopfung
Rechnung für nicht getätigte Reinigung

Hallo zusammen,

ich versuche meine Lage so kurz und so ausführlich wie möglich zu beschreiben ;)

Ich bin vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen. Beim erhalten meiner Kaution wurde ein Beitrag für eine Putzfrau zur Reinigung der Fenster abgezogen. Das wurde mir lediglich als schriftlich als Notiz mitgeteilt, ohne jegliche Rechnung.

Laut Mietvertrag soll die Wohnung Besenrein übergeben werden. Nach ein bisschen Recherche im Internet beinhaltet Besenrein nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Das Reinigen der Fenster gehört nicht dazu. Schmutzig waren diese außerdem nicht...

Da mein Nachmieter die Schlüssel, unter dabeisein des Vermieters, am Tag meines Auszugs direkt von mir bekommen hat, besteht keine Möglichkeit, dass eine Putzfrau in der Zwischenzeit die Fenster hätte putzten können. Weiter kenne ich den Nachmieter und er war auch sprachlos, als ich Ihm davon berichtet habe. Es wurden bei ihm seit dem Einzug niemals die Fenster durch eine Putzfrau gereinigt.

Für mich sieht es so aus, dass der Vermieter sich lediglich an der Mietkaution bereichern will.

Deshalb meine Frage an die Experten: Worum handelt es sich hierbei, nennt sich das "nur" Betrug oder gibt es hierfür einen anderen juristischen Fachbegriff? Ich möchte den Vermieter nochmals mit der korrekten juristischen Bezeichnung Konfrontieren, bevor ich einen Anwalt aufsuche. Der Vermieter weiß nicht, dass ich den Nachmieter kenne. Auf Nachfrage, weshalb er einen Teil der Mietkaution behält, wurde mir erklärt, dass eine Putzfrau da gewesen sein soll... Weiter habe ich auch keine Rechnung erhalten. Wäre eine Putzfrau engagiert worden, sollte ich doch eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer erhalten?!

Könnt ihr mir sagen, mit welchen fachlichen Argumenten bzw. juristischen Bezeichnungen ich mich nochmals an der Vermieter wenden kann?

Danke im voraus für die Antworten.

Betrug, Kaution, Vermieter, besenrein
Mietwohnung Dachbodennutzung (Speicher)

Hallo Freunde

Meine Frau und ich bewohnen eine Mietswohnung im Dachgeschoss, es sind inkl. uns 2 Mietparteien und und ganz unten sind Büroräume. Die Partei im 1. OG hat Kellerräume und das Büro bzw. die Büroräume ebenfalls. In unserem Mietvertrag steht folgendes:

Zur Benutzung als Mietwohnung werden in dem Hause Strasse Nr. PLZ im Dachgeschoss folgende Räume vermietet : 4 Zimmer Küche Diele Bad/Dusche Toilette, Speicher (Keller ist durchgestrichen). Mitvermietet werden 1 Stellplatz PKW und Mitbenutzung der Gartenfläche.

So nun meine Frage - heute morgen morgen polterte es fürchterlich auf dem Dachboden, ich hab die Tür aufgemacht und da inspizierte der Herr der die Büroräume unten angemietet hat unseren Dachboden ich fragte was er da machen würde und er sagte er hätte die Hälfte jetzt angemietet und möchte dort seine Akten lagern, er müsse aber die Seite nehmen wo der Grossteil unserer Sachen stehen Umzugskisten Malerzeugs usw. Wir müssten diese Fläche frei machen weil er einen abschliessbaren Bereich daraus machen muss wegen der gesetzeslage Akten usw. Wir haben aber ebenfalls persönliche Dokumente in Kisten da und müssten dann ja ebenfalls einen abschliessbaren Bereich errichten, Als wir vor 5 Jahren einzogen sagte der Vermieter auch das der Speicher zur DG Wohnung gehöhrt, Was ist jetzt die rechtliche Lage ? Vom Vermieter selbst wurden wir darüber nicht informiert...

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Dachboden, Keller
Nachbarin im Erdgeschoss nervt, weil Haustüre zu laut zu geht.

Folgendes Problem:

Wohne seit November '13 in der neuen Wohnung. Wir kommen mit allen Nachbarn super klar (eine habe ich außer bei der Wohnungsübergabe nie mehr gesehen) nur die Nachbarin vom Ergeschoss nervt.

Da hängt ein Zettel an der Türe, mit der bitte, die Türe leise zu schließen. Das ist aber eine Türe mit Stopper, sprich man kann sie nicht zuziehen bzw. nur mit viel Kraftaufwand. Also lass ich sie beim kommen und gehen alleine zufallen.

Sie muckt jedes mal rum, dass ich die Türe doch bitte wie ein normaler Mensch schließen soll sprich "Klinke benutzen". Wofür ist aber ein Stopper da drin? Soll ich jetzt jedes mal wie ein Einbrecher die Türe auf und zu machen? Finde ich quatsch.

Ich habe ihr gerade gesagt, dass ich nicht im Kindergarten bin und Sie sich doch bitte an den Vermieter wenden soll. War das falsch?

Sie meinte auch noch, ich wäre der einzige bzw. wir wären die einzigen, die die Türe zufallen lassen. Woher weiß Sie das so genau? Ist für mich eine alte Dame der Kategorie "ich bin mit meinem Leben unzufrieden und nerve andere Menschen einfach".

Schlusssatz: "Sowas hat man gerne, Leute die frisch einziehen und sich nicht zu benehmen wissen". Bin dann Kommentarlos hochgegangen.

Übrigens: Die Dame hat meine Freundin ziemlich angeranzt. Als wir gerade noch mittem (!) im Umzug waren, hat meine Freundin die Dame aus dem Ergeschoss gesehen und gegrüßt. Von ihr kam nur ein ganz hochnässiges "Ach, schön, dass sie sich auch mal vorstellen!". Geht es noch? Wir sind noch nicht einmal eingezogen. Aufgrund des Umzuges stand die Tür auch öfter unten mal auf. Wenn man Kartons hochschleppt kann es schon mal nerven die Türe immer auf und zu zu machen. Jedenfalls waren dann drei Laubblätter im Treppenhaus. Sie hat uns dann gebeten, dass wir doch bitte den Dreck wegmachen sollten. Wir haben es mit Humor genommen und die drei Blätter rausgefegt (ist ja nicht so, dass wir den Treppenhausdienst durch die Nebenkosten mitbezahlen^^). Wieder ein Umzugstag, nach diversen Treppengängen (die Türe war die ganze Zeit auf) kam mein Fernseher dran. Das ding ist recht groß und wiegt an die 40kg und ist sehr unhandlich. Ich habe das Ding auf die Schulter (Kollege hat das andere Ende vom TV) und will hoch, macht die Dame die Tür auf und schnauzt mich an, ich möchte doch bitte gleich den Dreck wegmachen, weil sich das ja nicht gehört etc. (es waren aufgrund des Windes wieder ein paar Laublätter im Treppenhaus).

Danke für eure Ratschläge.

Tür, Mietminderung, Vermieter, Nachbarschaft, Soziales, Streit
Vorstellung bei Vermieter

Wie stelle ich mich einem Vermieter mit u.a. Hintergrund vor? Es wird, wie ich gelesen habe, auf eine Vorstellung der eigenen Person Wert gelegt. Doch so manches Leben verlief alles andere als rund, und es möchte künftig einfach nur in Ruhe und frieden gelassen werden.

Wie sollten folgende Fakten einem Vermieter "präsentiert" werden?

  • aufgewachsen in zerrütteten Familienverhältnissen
  • Verhaltensauffälligkeiten, wobei keine Fremd- bzw. Eigengefährdung besteht
  • sexuelle Orientierung: asexuell
  • Philosophie: Müßiggänger
  • unauffällige, abgeschiedene, minimalistische Lebenseinstellung
  • grüblerisch, nachdenklich, introvertiert: Irritation für Umfeld
  • Schwierigkeiten, sich in soziale, gesellschaftliche Strukturen zu integrieren
  • durch den psychologischen Dienst der Arge als "berufsunfähig" eingestuft, bis Milieuwechsel durch Umzug
  • mehr als ein Jahr Betreuung durch einen Sozialdienst, danach Vertrauensentzug
  • Diagnose auf eine Psychose wurde gestellt, med. Einstellung durch mich verweigert, Abbruch der Behandlung
  • neben Bezug von ALGII werden ausschließlich Minijobs und ehrenamtliche Tätigkeiten in Erwägung gezogen, eine richtige Ausbildung und Arbeit nicht in Aussicht
  • wahrscheinlich: Besuch bei einem Psychotherapeuten, in einem RPK
  • Kontakt zu Eltern soll auf jeden Fall vermieden werden, ggf. d. Verfügung

Bei aller rhetorischer Bewandtnis, wie ist all dies in einer verständlichen Form zu erklären? Bitte um Hilfe, Tipps und Vorschläge.

Vermieter, Wohnungssuche
Hausfriedensbruch Garage?!

Guten Abend,

Folgender Hintergrund zu meiner anschließenden Frage: Unsere Doppelgarage wird von zwei Parteien im Haus gemietet (Im Mietvertrag enthalten). Da die Garage sehr eng ist, passen gerade einmal zwei PKW Spiegel an Spiegel geparkt hinein.

Seit ca. einem 3/4 Jahr ist allerdings das Tor defekt. Es lässt sich nur noch mit sehr starken Aufwand öffnen und zudem ist der äußere Griff abgebrochen. Wir wurden immer und immer wieder wegen "der Unfähigkeit der Handwerker heutzutage vertröstet". Heute erfuhr ich, dass die Schwester des Vermieters mit einem Bekannten (also nicht einmal eine offizielle Firma) in der Garage war um eine Reparatur vorzunehmen (mit einem Ersatzschlüssel).

Das Ende vom Lied ist nun, dass das Garagentor gar nicht mehr zu öffnen ist und besagte Personen morgen früh wieder kommen möchten. Allerdings ist bei beiden Parteien zu dieser Zeit keiner im Haus. Unser Vermieter wurde heute Abend von mir informiert (Anrufbeantworter), dass ohne einer der Vermieter niemand in der Garage etwas zu suchen hat und er sich bitte darum kümmern soll.

Darf die Schwester des Vermieters mit ihrem Bekannten ohne das Einverständnis der Parteien mit einem Zweitschlüssel für Reparaturen in die Garage? Und falls besagte Personen doch ohne das Einverständnis die Garage betreten und während dessen durch die Reparaturarbeiten eine Beschädigung an einem der PKW zustande kommt, welche Rechte und Möglichkeiten habe ich hier die Kosten der Werkstatt wieder zu bekommen? Zeugen hätte ich in diesem Fall ja leider nicht.

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe bei diesem Thema

Grüße

S. Sommer

Vermieter, Reparatur, Garage, Hausfriedensbruch

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