Was tun wenn der Vermieter nichts tut?
Hallo, ich habe am 06.06.2021 meinem Vermieter mitgeteilt das der Laminat, der im November 2020 von ihm verlegt wurde, sich nun seit Juni immer mehr anhebt. Der Laminat hebt sich, weil er falsch verlegt wurde, nun ist es so weit angehoben das beim rauf treten ein Brett gebrochen ist. Ich habe seit dem 06.06.2021 jede Woche bei meiner Wohngesellschaft angerufen, aber es passiert nichts. Meine Frage nun welche Optionen habe ich ?
Dankeschön im Vorfeld
3 Antworten
Schriftlich mit angemessener Frist eine Mangelbeseitigung einfordern, bei Verstreichen der Frist ggf knappere Nachfrist setzen und Mietminderung androhen. Ist die um, befrag einen Fachanwalt bezgl. angemessener Höhe der Minderung, sonst hat der Vermieter ganz schnell juristisch Oberwasser, wenn du zu unangemessen minderst!
wieso anrufen??
man schreibe einen Brief, per Einwurfeinschreiben, teile den Mangel mit und setze eine Frist. man kürze die Miete nen 100erter darf es schon sein.
Auch hier lohnt sich für Mieter der Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch. In eben jenen § 536 Absatz 1 BGB heißt es, dass für die Zeit, in der ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt, die Miete gemindert werden kann.
Somit besteht das Recht zur Mietminderung bei erheblichen Mietmängeln mit dem Eintritt bzw. der Entstehung des Mietmangels. Daher muss eine Mietminderung nicht angekündigt oder beantragt werden.
Allerdings muss der Mangel beim Vermieter angezeigt werden. Dies passiert mit der sogenannten Mängelanzeige. Die Mängelanzeige sollte die Entstehung, den Zeitpunkt und die Art des Mangels dokumentieren. Mieter sind rechtlich gemäß §536c Abs. 1 BGB dazu verpflichtet, Mängel beim Vermieter zu melden. Zudem sollten Mieter die angemessene Minderungsquote, um die die Miete gemindert wird, in der Mängelanzeige nennen.
https://www.lawio.de/mietrecht/ratgeber/mietminderung-ankuendigen/
- Im Flur vor dem Badezimmer Eingang
- warm 766€
Welche Rechte hätte ich, wenn ich mich verletzen sollte!
wenn der Mangel schriftlich erfolgt ist, evtl. Schmerzensgeld, dazu solltest besser nen Anwalt fragen
warum legst da nicht einfach nen Läufer drauf, Gefahr gebannt, sieht viell. Sch...e aus, aber wirkt ;)
Zu 1) dann ist es ja tatsächlich in einem Bereich, der eine Unfallgefahr darstellt und grundsätzlich eine Mietminderung rechtfertigen würde
zu 2) aus dem Bauch raus vielleicht so 10% Minderung, aber es gibt Auflistungen, welche Minderungen bei welchem Schaden schon mal von Gerichten als adäquat eingestuft wurden - da sollte dich ein Fachanwalt beraten, sonst kann das schneller zur Kündigung führen, als dir lieb ist, wenn du zu viel minderst…
- Mache es schriftlich ... und Fotos damit es dokumentiert ist.
- drohe Mietminderung an
Wende Dich an den Mieterschutzbund.
Vorsichtig mit der „unkontrollierten“ unbedachten Mietkürzung - die verschafft dem Vermieter rechtlich nämlich ganz schnell Oberwasser! 100€ Kürzung für eine gerissene Bodendiele generalisiert in den Raum gestellt ohne überhaupt die Gesamtmiete zu kennen, halte ich für sehr gewagt. Bezgl. der Höhe der Kürzung lieber einen Fachanwalt zu Rate ziehen….