Hi,

ich bin mit meinem Freund gerade im Urlaub in Bayern. Dort haben wir eine Ferienwohnung für eine Woche angemietet.

Als wir nun vor 4 Tagen ankamen, bat die Vermieterin uns, wir sollen doch bitte täglich die Zimmerpflanzen gießen. Da wir nett sind, haben wir dies auch gleich mal gemacht. Dann überreichte sie uns den Wohnungsschlüssel.

An den nächsten Tagen allerdings kamen wir immer recht spät in die Wohnung zurück (ca. 23 Uhr) und hatten dann nichts anderes im Kopf, als zu schlafen. Dabei haben wir jedoch vergessen, die Pflanzen zu gießen.

Als wir nun vorgestern Abend nach Hause kam, lag ein kleines Zettelchen auf dem Esstisch (in der Wohnung!)

Ich bitte Sie, die Pflanzen im Zimmer täglich zu gießen.
Lieben Gruß
****mann (Name der Vermieterin)

Genau einen ähnlichen Zettel fanden wir auch gestern Abend vor, dies mal noch etwas unhöflicher geschrieben (ohne Bitte).

Daraus lässt sich also auch schließen, dass die Vermieterin in unserer Abwesenheit bereits zweimal mit einem nachgemachtem Schlüssel in der Wohnung war und dies „kontrolliert“ hat.

Also, darf die Vermieterin so vehement darauf bestehen, dass wir diese blöden Blumen gießen??

Und vor allem: Darf sie diese „Kontrollbesuche“ durchführen?

Ich freue mich auf eure Antworten

~YL