Wohnung Instandhaltungspauschale?
Guten morgen,
Mal folgende Fragen. Ich als Besitzer einer Eigentumswohnung zahle unter anderem jeden Monat eine Intstandhaltungspauschale von ca. 47 Euro an die Verwaltung um Reperaturen und Werterhaltungsmaßnahmen zu gewährleisten. Sind insgesamt 14 Wohnungen und jede zahlt mit ein.
Weiß wer ob dies nur Reperaturen abdeckt die nicht direkt zu meiner Wohnung gehören ? Also gemeinschaftsräume wie Keller flure dachausbau Farbanstrich außen etc.
Denk mal was in meiner Privaten Wohnung kaputt ist muss ich selber zahlen ?
Wie sieht es mit der Heizung aus ? Haben keine Zentralheizung jede Wohnung hat ne eigene Gastherme
Klar das zu 100 % nur meine eigene Verwaltung mir das sagen kann. Werde auf der nächsten Eigentümerversammlung nachfragen .... Aber wie ist die Regel?
4 Antworten
Denk mal was in meiner Privaten Wohnung kaputt ist muss ich selber zahlen ?
Richtig, so ist es. Innerhalb deiner Räume (Sondereigentum genannt) bist du selber zuständig. Die Instandhatungsrücklage kommt nur für das Gemeinschftseigentum auf.
Wie sieht es mit der Heizung aus ? Haben keine Zentralheizung jede Wohnung hat ne eigene Gastherme
Das kann man nicht eindeutig sagen, da die Therme zur festen Installation des Hauses gehören könnte. Frage den Verwalter danach.
Werde auf der nächsten Eigentümerversammlung nachfragen
Die Versammlung ist für solche Fragen nicht geeignet. Da gibt es schon genug anderes zu besprechen. Ruf den Verwalter lieber an oder schreib ihm eine E-Mail.
Bei Wohneigentumsgemeinschaften (also in Häusern mit Eigentumswohnungen) ist zu unterscheiden zwischen Gemeinschaftseigentum (das ist die Bausubstanz des Hauses, die Außenfassade, die Treppenhäuser und Hausflure, der allgemein genutzte Teil der Außenanlagen, das Dach, etc.) und dem individuellen Eigentum (da fällt mir der korrekte Begriff gerade nicht ein.´).
Alles, was Du an Instandhaltungsgeld an die Hausverwaltung bezahlst, kann sich immer nur auf das Gemeinschaftseigentum beziehen. Reparaturen an Deinem individuellen Eigentum bezahlst Du in jedem Fall zu 100 % allein.
Was genau zum Gemeinschaftseigentum zählt, ist festgelegt in der Teilungserklärung. Das ist das wichtigste Dokument, wenn man eine Eigentumswohnung kauft. Ob die Gasetagenheizung in Deiner Wohnung zum individuellen Eigentum oder zum Gemeinschaftseigentum zählt, ist nicht so ganz pauschal zu beantworten - das kann in der Teilungserklärung so oder anders festgelegt sein. Dort musst Du nachlesen.
Eine Zentralheizung würde ganz sicher zum Gemeinschaftseigentum zählen - die Heizkörper in Deiner Wohnung aber wahrscheinlich wieder zum individuellen Eigentum.
Instandsetzungsrücklage müsste es heißen, die sich ändern kann. Und das ist legitim.
Instandhaltungsrücklage ist nur für das Gemeinschaftseigentum. Alles was Sondereigentum ist zahlst du selber. Wo die Heizung dazugehört musst du die Verwaltung fragen