Gutachter Feuchtigkeit , wer zahlt?
Hallo muss ich als Vermieter für ein Gutachten aufkommen, was ich zwar in Auftrag gab, es aber zum Ergebnis kam, Falsches Lüftverhalten?
6 Antworten
Vor Gericht der Kläger, es wird ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen, und sämtliche anderen Gutachten sind dann für den Papierkorb, denn niemand muss sich daran halten .
Hallo muss ich als Vermieter für ein Gutachten aufkommen, was ich zwar in Auftrag gab, es aber zum Ergebnis kam, Falsches Lüftverhalten?
Wer bestellt bezahlt.(leider)
Aber Du hast den Vorteil vor dem Mieter kannst Du damit bluffen, denn das weiß man ja nur, wenn man selbst schon mal so ein unabhängiges Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben, selbst bezahlen musste.
Mein gutgemeinter Tipp, schließe Dich dem Haus und Grund Eigentümerverein Deiner Stadt an. Dort gibt es auch juristischen Rat, der in so einem Fall gold-wert sein kann.
Mieter sind meist schlimmer als mancher es sich so vorstellen kann....
Natürlich hast Du recht dass sie das nicht zahlen müssen. Auf der anderen Seite gibt ja kein Vermieter aus Spaß ein Gutachten in Auftrag, oder doch ?
Ja, mit dem einfachen Grund, weil Du es beauftragt hast. Oder gab es eine nachweisebare Vereinbarung mit dem Mieter, dass er die Kosten zu tragen hat?
Letztendlich sind solche Gutachten auch wenig wert, da diese nicht unabhängig sind. Der Mieter könnte auch ein Gutachten in Auftrag geben, dass ggfs. etwas anderes sagt.
Jepp, das musst du.
Warum hast du da überhaupt ein Gutachten gemacht? War das mit dem Mieter so vereinbart? Dann hättest du auch absprechen sollen, wer dann die Kosten trägt.
Da ich davon ausging dass es evtl. ein bauliches Problem ist. Der Mieter hat mir versichert er lüftet
Als kleiner Tipp: Kauf Dir einen Datenlogger. Wenn Du dann wieder so eine Meldung bekommst, stell dem Mieter das Gerät für 4-6 Wochen in die Wohnung und werte danach die Daten aus.
Leichter kann man nicht feststellen, ob richtig geheizt und gelüftet wird.
Natürlich musst du das bezahlen. Kannst dann wiederum versuchen das Geld vom Mieter zurückzubekommen.
Nein, das kannst du dem Mieter in Rechnung stellen.
Und die Kosten für die Beseitigung auch.
Aber wenn er h4 ist.....ist alles schlecht.
Nein, das kannst du dem Mieter in Rechnung stellen.
und wenn der Mieter ein eigenes Gutachten erstellt, das genau das Gegenteil besagt?
Wenn der Vermieter der Meinung ist, er müsse ein umfangreiches Gutachten erstellen, dann zahlt er auch dafür.
Ein Vermieter mit etwas technischem Know-How braucht kein Gutachten, um ein falsches Lüftungsverhalten festzustellen.
omg, das war fast sträflicher vorsatz
DAS erwarte ich hier einfach nicht, es machte andersrum soviel mehr sinn^^
ich editiere
Ganz so dumm sind Mieter aber auch nicht, warum sollten sie etwas bezahlen was sie nicht in Auftrag geben.