Vermieter Zahlt den Schaden nicht?

9 Antworten

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Du hast einen Mangel an der Mietsache bereits im Übernahmeprotokoll hingenommen, ohne konsequent die Mangelbeseitigung unter Fristsetzung zu fordern. Daher wäre eine Mietminderung auszuschließen, aber der Vermiter ist nicht von einer Instandsetzung der Zimmerbeleuchtung entbindet.

Ohne Rechtsanwalt wäre folgender Lösungsweg machbar:

Aufforderung an den Vermieter die Deckenbeleuchtung mit einer Minimalvariante instandzusetzen und dabei eine Frist von 10 Tage setzen. Gleichzeitig ankündigen, das bei fruchtlosem Verstreichen der Frist du eine Ersatzvornahme einleiten wirst. Bedeutet: Du beauftragst einen Elektroinstallateur mit der Instandsetzung oder mit einer neuzuverlegenden Aufputzvariante. Da muss nicht die Zwischendecke abgebaut werden, du lebst also nicht im Dreck, aber die Kosten trägst du zunächst selbst, kannst sie aber mit der Gesamtmiete im Nachgang verrechnen.


Cheesecake170 
Beitragsersteller
 18.10.2021, 20:03

Alles klar sehr hilfreich von dir, vielen dank!

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Ich gehe jetzt davon aus, dass es sich um einen größeren Defekt handelt, der nicht einfach von dir behoben werden könnte.

Dann schickst du deinem Vermieter ein Einschrieben mit der Aufforderung zur Reparatur und setzt ihm dazu eine Frist von etwa 4 Wochen. Dann ist er im Verzug und du könntest das ganze notfalls auf seine Kosten reparieren lassen.

Ein Vermieter ist für alles zuständig, was fest verbaut ist, aber nicht für Beleuchtung. Und wenn die Lampen kaputt übernommen wurden, ist das jetzt so. Die Kabel sind doch da, da kann man neue reinmachen.


Cheesecake170 
Beitragsersteller
 18.10.2021, 11:07

Nein leider nicht, es liegt an den Kabeln, die Lampen habe ich schon versucht auszutauschen. Sorry das hab ich dann wohl nicht gut erklärt.

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Blindi56  18.10.2021, 11:09
@Cheesecake170

Okay, für die Beleuchtungskabel wär dann der Vermieter zuständig. Da kann der sich auch nicht rausreden. kann allerdings sein, dass er damit durchkäme, weil es ja eine andere Beleuchtungsmöglichkeit gibt. Kauf doch batteriebetriebene Spots, die gibts auch mit Bewegungsmelder.

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Da die Beleuchtung Bestandteil der Mietsache ist, hast du Anspruch auf Wiederherstellung der einwandfreien Funktion auf Kosten des Vermieters. Stelle dem Vermieter eine Frist von 10 Werktagen und kündige Ersatzvornahme bei Verfristung an mit der Maßgabe, dass du dann selbst die Beseitigung des Mangels beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Wenn derartige Deckenspots samt Unterhangdecke vorhanden sind, dann kannst Du als Mieter auch davon ausgehen, dass diese funktionieren.

Man kann Dir ja auch nicht einen Wasserhahn andrehen, der nur Deko ist und nicht funktioniert.

Ich würde mich dahingehend nicht abspeisen lassen, sondern den Vermieter schriftlich auffordern, den Mangel zu beseitigen.


Cheesecake170 
Beitragsersteller
 18.10.2021, 11:24

Alles klar, danke für deine Antwort! Ich werde mein Glück versuchen.

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