Vermieter Zahlt den Schaden nicht?
Guten Tag, ich hab das Problem das ich neu in eine 1 Zimmer Wohnung gezogen bin und die Deckenspots-Lichter an der Decke funktionieren nicht. Das war schon vor der Wohnungsübergabe und steht auch so in meinem Übergabe Protokoll, dass diese Defekt übergeben wurden. Die Vormieterin die mit dabei war erzählte mir nur etwas von "Die sind Defekt, ich habe sie aber nicht reparieren lassen, weil ich mit meiner Spiegelschrank Beleuchtung klar komme" und ich dachte somit, dass sie zu faul wäre den Vermieter anzurufen um das Regen zu lassen. Was sie mir aber nicht erzählt hat war, dass der Mieter ihr vermutlich gesagt hat, dass er dies nicht reparieren lässt aufgrund dessen, dass die spots so alt sind und die Decke dafür abgerissen werden müsste. Das meinte er zumindest zu mir und es hieß sie können ja ihren Badezimmer Spiegel nutzen und ich Pech habe da ich die Wohnung nunmal so übernommen habe. Zudem meinte er, dass wurde so mit jemandem besprochen und ich meinte das es ja schön ist das dass so besprochen wurde nur mir wurde das so nicht gesagt. Im Mietvertrag habe ich auch nichts derartiges gelesen. Jetzt weiß ich nicht ob das so erlaubt ist und ich mich meinem Pech hinnehmen soll und mir ein beleuchteten Spiegelschrank kaufen soll. Blöd finde ich das nämlich schon aber ich kann mir als Studentin auch keinen Anwalt leisten.
INFO: Ich habe leider vergessen zu erwähnen, dass das Problem nicht an den LED leuchten liegt sondern an den Kabeln, die sind defekt und die kann ich leider nicht Tauschen da sie in die Decke gebaut sind.
Habt ihr vielleicht Tipps, dass ist nämlich meine erste Wohnung und ich weiss nicht wie ich da vorgehen soll. Vielleicht hat ja jemand das selbe mal gehabt?
Ich danke schonmal für eure Antworten!
9 Antworten
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Du hast einen Mangel an der Mietsache bereits im Übernahmeprotokoll hingenommen, ohne konsequent die Mangelbeseitigung unter Fristsetzung zu fordern. Daher wäre eine Mietminderung auszuschließen, aber der Vermiter ist nicht von einer Instandsetzung der Zimmerbeleuchtung entbindet.
Ohne Rechtsanwalt wäre folgender Lösungsweg machbar:
Aufforderung an den Vermieter die Deckenbeleuchtung mit einer Minimalvariante instandzusetzen und dabei eine Frist von 10 Tage setzen. Gleichzeitig ankündigen, das bei fruchtlosem Verstreichen der Frist du eine Ersatzvornahme einleiten wirst. Bedeutet: Du beauftragst einen Elektroinstallateur mit der Instandsetzung oder mit einer neuzuverlegenden Aufputzvariante. Da muss nicht die Zwischendecke abgebaut werden, du lebst also nicht im Dreck, aber die Kosten trägst du zunächst selbst, kannst sie aber mit der Gesamtmiete im Nachgang verrechnen.
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Ich gehe jetzt davon aus, dass es sich um einen größeren Defekt handelt, der nicht einfach von dir behoben werden könnte.
Dann schickst du deinem Vermieter ein Einschrieben mit der Aufforderung zur Reparatur und setzt ihm dazu eine Frist von etwa 4 Wochen. Dann ist er im Verzug und du könntest das ganze notfalls auf seine Kosten reparieren lassen.
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Ein Vermieter ist für alles zuständig, was fest verbaut ist, aber nicht für Beleuchtung. Und wenn die Lampen kaputt übernommen wurden, ist das jetzt so. Die Kabel sind doch da, da kann man neue reinmachen.
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Okay, für die Beleuchtungskabel wär dann der Vermieter zuständig. Da kann der sich auch nicht rausreden. kann allerdings sein, dass er damit durchkäme, weil es ja eine andere Beleuchtungsmöglichkeit gibt. Kauf doch batteriebetriebene Spots, die gibts auch mit Bewegungsmelder.
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Da die Beleuchtung Bestandteil der Mietsache ist, hast du Anspruch auf Wiederherstellung der einwandfreien Funktion auf Kosten des Vermieters. Stelle dem Vermieter eine Frist von 10 Werktagen und kündige Ersatzvornahme bei Verfristung an mit der Maßgabe, dass du dann selbst die Beseitigung des Mangels beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.
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Wenn derartige Deckenspots samt Unterhangdecke vorhanden sind, dann kannst Du als Mieter auch davon ausgehen, dass diese funktionieren.
Man kann Dir ja auch nicht einen Wasserhahn andrehen, der nur Deko ist und nicht funktioniert.
Ich würde mich dahingehend nicht abspeisen lassen, sondern den Vermieter schriftlich auffordern, den Mangel zu beseitigen.
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Alles klar, danke für deine Antwort! Ich werde mein Glück versuchen.
Nein leider nicht, es liegt an den Kabeln, die Lampen habe ich schon versucht auszutauschen. Sorry das hab ich dann wohl nicht gut erklärt.