Kontaktiert der Vermieter dein Arbeitgeber?

8 Antworten

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Der Vermieter verstößt nicht gegen das Meldegesetz. Wie soll er beobachten bzw. verfolgen, wer wie lange in den von ihm vermieteten Wohnungen zu Gast ist?

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, beim Einwohnermeldeamt zu melden, wer in seinen Wohnungen wohnt. Das ist Sache der Bewohner. Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnungsgeberbescheinigung zu unterschreiben und dabei natürlich auf die Richtigkeit der Angaben zu achten und wenn ihm auffällt, dass von zwei Personen im Mietvertrag nur eine drin steht, kann er nachfragen und die Mieterin wird ihm nochmal erklären, dass der Soldat nur sehr häufig zu Besuch sein wird.

Wenn man dann die Mieterin fragt, wie das dann mit den Personen bezogenen Nebenkosten wäre und sie bietet ihm an, diese von Anfang an für zwei Personen zu bezahlen, wäre auch das in Ordnung.

Um solche Diskussionen zu vermeiden, sollte man sowieso möglichst keine Nebenkostenpositionen nach Personenzahl umlegen, sondern am besten immer nach Wohnfläche. Idealerweise wird der Wasserverbrauch mit Zählern registriert und nach tatsächlichem Verbrauch umgelegt.


bwhoch2  03.09.2021, 11:06

Danke für die Auszeichnung.

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Du schliesst den Mietvertrag ab und nimmst deinen Freund als Untermieter. Fall gelöst.


YaciLilli 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 07:55

Hab ich mir auch schon gedacht, wäre eine sichere Lösung. Nur weiß ich nicht ob die Vermieterin das so akzeptiert

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Gerhart  02.09.2021, 12:54
@YaciLilli

Biete der Vermieterin einen Aufpreis für die Untervermietung an und lass dir Genehmigung schriftlich geben. Bereite das Schriftstück in doppelter Ausfertigung vor, sodass es eine Zusatzvereinvbarung zum Mietvertrag darstellt.

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Wenn wir eine Selbstauskunft erbeten, fragen wir regelmäßig, ob man den Arbeitgeber zwecks Referenz kontaktieren kann. Manchmal ist das sinnvoll. In der Regel machen wir das aber trotz Erlaubnis nicht.

Es sollte doch in Eurem Fall kein Problem sein, den Vermieter darum zu bitten, von einer Anfrage beim Arbeitgeber in diesem Fall abzusehen, da es sich eben um das US-Militär handelt und Dein Freund die Zugehörigkeit bestimmt belegen kann.

Man könnte dem Vermieter auch erklären, dass das evtl. zu Problemen führen würde und man könnte sogar in den Mietvertrag rein schreiben, dass der Arbeitgeber nur nach vorheriger Erlaubnis durch Deinen Freund kontaktiert werden darf oder wenn es schwerwiegende Verstöße gegen mietvertragliche Vereinbarungen gibt. Dann hättet Ihr es selbst in der Hand.

Verstößt der Vermieter dann dagegen und hätte das schwere Folgen für Deinen Freund, würde er sich ggf. schadensersatzpflichtig machen.

Grundsätzlich gibt es für Vermieter keinen Grund einen Arbeitgeber eines Mieters zu kontaktieren, wenn der Mietvertrag erst einmal geschlossen ist. Sofern alles glatt läuft und die Zahlungen immer regelmäßig eingehen, wird das auch kein Vermieter tun.

allerdings haben wir Angst, dass wenn sein Name mit auf dem Mietvertrag drauf ist, der Vermieter seinen AG kontaktiert. Dann würde er in Schwierigkeiten stecken.

Warum würde er Schwierigkeiten bekommen?

Das Stichwort ist: Mieterselbstauskunft. Da dein Bekannter kein deutscher Staatsbürger ist, wird eine Abfrage bei der Schufa nur schwer möglich sein, es sei denn er lebt schon länger in Deutschland, und hat ein deutsches Bankkonto. Es kommt auf den Vermieter an, ob er das akzeptiert, und das Risiko eingeht, oder ob er nur an Personen vermietet, die sicher bei der Schufa abgefragt werden können.


YaciLilli 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 07:37

Weil er in der US-Kaserne angemeldet ist und eigentlich keine Wohnung außerhalb mieten darf.

Nein, er hat keine Schufa. Aber darum geht es nicht. Es geht darum ob der Vermieter den Arbeitgeber kontaktiert. Also ob das üblich ist oder ob er das überhaupt darf

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ZuumZuum  02.09.2021, 07:50
@YaciLilli

Es gibt Makler - Agenturen, die sich auf Vermietung an US-Soldaten und - Zivilangestellte spezialisiert haben.
Welche Auskünfte der Vermieter verlangt, ist individuell.
Das Risiko, das der Vermieter den Arbeitgeber deines Bekannten kontaktiert, ist immer gegeben. Versuchen darf er das. Ob er Auskunft bekommt hängt vom Dienstherren ab. In Deutschland gilt der Datenschutz.

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YaciLilli 
Beitragsersteller
 02.09.2021, 07:56
@ZuumZuum

Danke für die Antwort. Denkst du, dass der Vermieter das machen würde?

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ZuumZuum  02.09.2021, 07:59
@YaciLilli

Woher soll ich das wissen, ich kenne den Menschen ja nicht? Ich kann dir nur sagen, das ich alle Auskünfte, die ich von meinen Mietern haben möchte, auch bekomme, sei es auf die eine, oder andere Weise.

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Warum würde er dann in Schwierigkeiten stecken? Nein, der Vermieter darf den AG nicht kontaktieren, bzw. darf der AG aus Datenschutzgründen keinerlei Aussagen treffen.


ErsterSchnee  02.09.2021, 08:34

Doch, der Vermieter darf den Arbeitgeber kontaktieren. Der darf zwar keine Auskunft geben - aber hier scheint ja schon allein die Schilderung des Sachverhalts durch den Vermieter zu Problemen zu führen. Und wenn der Arbeitgeber erstmal Bescheid weiß, ist der Ärger anscheinend da...

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