Frist setzen an Vermieter? Wohnungstür defekt?

7 Antworten

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Solche aufgeschriebenen Wutausbrüche gehen meist nach hinten los...

Halte es sachlich und schick es per Einwurfeinschreiben, damit du einen Nachweis hast.

Sehr geehrter Vermieter,
wie bereits mehrfach angesprochen, lässt sich unsere Wohnungstür (XY-Straße 1, 2. OG rechts) seit dem 10.08.2021 nicht mehr abschließen.
Ich fordere Sie hiermit auf, den Schaden bis spätestens 20.10.2021 (1) zu beheben, ansonsten werde ich die Reparatur selbst in Auftrag geben und die Kosten mit der Miete verrechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Du

(1) bei Nicht-Notfällen gelten 14 Tage als angemessen, und wenn ihr schon 2 Monate so lebt, ist es keiner

Ab Inkenntnissetzung darf die Miete gemindert werden. Nochmals Frist von max. 5 AT stellen (Einwurfeinschreiben) und ankündigen, dass du bei Verzug einen Tischler beauftragen und dessen Kosten ab übrnächstem Monatmit der Miete aufrechnen wirst.

Der V. ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand dem Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Der derzeitige Zustand ist gewiss nicht vertragsgerecht.

Nicht per Mail, sondern per Post als Einwurfeinschreiben - Rechtssicherheit!

Und dann genügt es, wenn du dich wesentlich kürzer fässt, eine Frist setzt und direkt eine Mietkürzung in angemessener Höhe androhst, wenn das Problem bis zur Frist nicht behoben ist (nicht Frist für Infos, sondern für Reparatur setzen!). Es genügt völlig, wenn du schreibst, wann du den Vermieter über das Problem erstmalig informiert hast, dass seitdem der Mangel nicht behoben wurde und somit jetzt eben Frist und Mietkürzung, wenn sie bis dahin nix machen.

Nö, das passt so. Ich würde noch erwähnen, dass du, sollte deiner Forderung nicht nachgekommen werden, unverzüglich einen Anwalt einschalten wirst.

Und wenn der Forderung nicht nachgekommen wird, kürzt du als nächstes die Miete.


baka2305 
Beitragsersteller
 02.10.2021, 00:55
Und wenn der Forderung nicht nachgekommen wird, kürzt du als nächstes die Miete.

Tatsächlich hätte ich dazu wohl das Recht. Um bis zu 3%. Aber soweit will ich es eigentlich nicht kommen lassen.

Gerhart  02.10.2021, 07:07

Mietminderung ab nachgewiesener Meldung an den Vermieter.

Ich würde diesen Text nicht so senden, sondern per Einwurfeinschreiben an den Vermieter mitteilen, dass du sofort einen Handwerker beauftragen wirst, der den Mangel beseitigt. Die Kosten trägtst du zunächst selbst. Den Ersatz der Kosten kannst du vom Vermieter nach § 536 a (2) 2. BGB verlangen oder gegen die Gesamtmiete aufrechnen.

Regreß gegen Baufirma Züblin ist die Aufgabe des Vermieters. Der Vermieter verliert also kein Geld, weil seine Forderung vermutlich berechtigt ist