Frist setzen an Vermieter? Wohnungstür defekt?
Hallo ihr lieben.
Mein Bruder und ich sind ende Juli umgezogen. Seit dem 10.08. ist es so, das unsere Wohnungstür sich nicht mehr abschließen lässt (Neubau, Erstbezug. Vermutlich verzogen?). Ich habe das zuerst an dem Hausmeister gemeldet, aber keine Antwort bekommen. Im zweiten Anlauf hab ich mich via Mail an meinen Vermieter direkt gewendet. Der bestätigt, das es sich um einen Baummangel handelt und den Bauträger (Züblin) informiert. Seither ist nichts passiert (3x nachgehakt ohne konkrekte Zusagen oder Terminzusagen).
Das alles ist jetzt also fast 2 Monate her und langsam Platzt mir der Kragen. Daher habe ich gerade einen Text formuliert denn ich via Mail verschicken möchte. Hier der verfasste Text:
Nunmehr sind seit meiner ersten Mail fast zwei Monate vergangen. Mit dem Ergebnis das nichts passiert ist. Es gab keine Rückfragen oder irgend ein Lebenszeichen von irgendwem. Ich kann meine Wohnungstür nicht abschließen, was, das können Sie sich sicher denken,bei mir immer ein etwas mulmiges Gefühl hinterlässt. Vor allem dann, wenn wir wegfahren. Von dem nicht bestehenden Versicherunsschutz im Schadenfall mal abgesehen. Ich weiß, es ist ein Neubauprojekt das alle beteiligten einspannt. Uns war auch von Anfang klar, das es Kinderkrankheiten gibt und wir auch bereit sind das zu tolerieren. Was ich allerdings nicht tolerieren kann ist, das ich einfach in der Luft hänge ohne vernünftige Informationen. Ich möchte ein gutes Verhältnis zu meinem Vermieter haben, auch weil mein Bruder und ich uns hier wohlfühlen.
Ich bin mit dieser Situation nicht glücklich. Wir zahlen gutes Geld für unsere Wohnung und da kann ich verlangen, das ich meine Tür abschließen kann.
Ich mach das wirklich nicht gerne. Aber ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 08.10.2021. Bis dahin möchte ich eine konkrete Zusage haben, wann ich mit einem Termin zur beseitigung des Problems rechnen kann.
Meine Frage: Ist das vielleicht noch zu früh? Muss ich mehr Zeit einräumen? Ich bin dahingehend etwas hin und her gerissen.
7 Antworten
Solche aufgeschriebenen Wutausbrüche gehen meist nach hinten los...
Halte es sachlich und schick es per Einwurfeinschreiben, damit du einen Nachweis hast.
Sehr geehrter Vermieter,
wie bereits mehrfach angesprochen, lässt sich unsere Wohnungstür (XY-Straße 1, 2. OG rechts) seit dem 10.08.2021 nicht mehr abschließen.
Ich fordere Sie hiermit auf, den Schaden bis spätestens 20.10.2021 (1) zu beheben, ansonsten werde ich die Reparatur selbst in Auftrag geben und die Kosten mit der Miete verrechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Du
(1) bei Nicht-Notfällen gelten 14 Tage als angemessen, und wenn ihr schon 2 Monate so lebt, ist es keiner
Ab Inkenntnissetzung darf die Miete gemindert werden. Nochmals Frist von max. 5 AT stellen (Einwurfeinschreiben) und ankündigen, dass du bei Verzug einen Tischler beauftragen und dessen Kosten ab übrnächstem Monatmit der Miete aufrechnen wirst.
Der V. ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand dem Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Der derzeitige Zustand ist gewiss nicht vertragsgerecht.
Nicht per Mail, sondern per Post als Einwurfeinschreiben - Rechtssicherheit!
Und dann genügt es, wenn du dich wesentlich kürzer fässt, eine Frist setzt und direkt eine Mietkürzung in angemessener Höhe androhst, wenn das Problem bis zur Frist nicht behoben ist (nicht Frist für Infos, sondern für Reparatur setzen!). Es genügt völlig, wenn du schreibst, wann du den Vermieter über das Problem erstmalig informiert hast, dass seitdem der Mangel nicht behoben wurde und somit jetzt eben Frist und Mietkürzung, wenn sie bis dahin nix machen.
Nö, das passt so. Ich würde noch erwähnen, dass du, sollte deiner Forderung nicht nachgekommen werden, unverzüglich einen Anwalt einschalten wirst.
Und wenn der Forderung nicht nachgekommen wird, kürzt du als nächstes die Miete.
Und wenn der Forderung nicht nachgekommen wird, kürzt du als nächstes die Miete.
Tatsächlich hätte ich dazu wohl das Recht. Um bis zu 3%. Aber soweit will ich es eigentlich nicht kommen lassen.
Ich würde diesen Text nicht so senden, sondern per Einwurfeinschreiben an den Vermieter mitteilen, dass du sofort einen Handwerker beauftragen wirst, der den Mangel beseitigt. Die Kosten trägtst du zunächst selbst. Den Ersatz der Kosten kannst du vom Vermieter nach § 536 a (2) 2. BGB verlangen oder gegen die Gesamtmiete aufrechnen.
Regreß gegen Baufirma Züblin ist die Aufgabe des Vermieters. Der Vermieter verliert also kein Geld, weil seine Forderung vermutlich berechtigt ist