Vermieter kontrolliert mich?

9 Antworten

den garten kann er kontrollieren, falls der garten nicht von dir alleine gemietet ist.

nur dürfte es das nicht machen, wenn du den garten gemietet hast, dann würde er sich des Hausfriedensbruchs schuldig machen.

er darf genauso wenig in deine wohnung.

alle nichtgemieteten flächen darf er natürlich jederzeit betreten.

du hättest in deiner erklärung hinzufügen müssen, ob dein gemieteter garten ist


Engelteufel2345 
Beitragsersteller
 14.09.2021, 14:08

Den Garten steht im Mietvertrag uns zu und haben ihn somit mitgemietet.

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In deine Wohnung in deinen Garten darf er selbstverständlich nicht einfach alleine rein. Tausch doch in den Zugangswegen die Schlösser aus, dann kann er nicht einfach rein. Verwahre die alten aber auf, um sie nach Auszug wieder einbauen zu können. Ist es ein Mehrparteienhaus und der Garten von allen Parteien frei zu nutzen, wird es natürlich schwierig ihm hier den Zugang zu verwehren. Aber ein von dir gemieteter Bereich – Wohnung oder Garten - ist nicht einfach von ihm zu betreten.

Nun es ist sein Gebäude entsprechend darf er sich da aufhalten.

In deinen privaten Räumen und angemieteten Flächen hat er aber nichts zu suchen

Das musst du nicht dulden und schon gar nicht während deiner Abwesenheit. Damit macht sich der Vermieter des Hausfriedensbruch sowie unerlaubtem Eindringen, strafbar. Die Wohnung ist Privatsphäre und darf noch nicht mal ohne triftige Gründe durchsucht werden. Nicht mal die Polizei darf sich gewaltsam ohne Beschluss Zutritt in deine Wohnung verschaffen.

Der Vermieter hat das Recht alle zwei Jahre Zutritt zu der Wohnung zu erhalten und zwar nur in Anweseneit des Mieters. Es gab auch mal ein Gesetz, wonach dem Vermieter nur alle fünf Jahre Zutritt gewährt werden muss.

Schau mal, hier ist es sogar noch: Das AG München (461 C 19626/15) hat sogar entschieden, dass ein Vermieter alle fünf Jahre verlangen kann, die Wohnung zu besichtigen.

Also, Anzeige erstatten und Schlösser austauschen. Das ist dein gutes Recht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hast Du den Garten denn auch gemietet? Dann darf der Vermieter den nämlich nicht betreten. Wäre Hausfriedensbruch.

Wenn der dich per Whatsapp anschreibt, würde ich das ignorieren.


Engelteufel2345 
Beitragsersteller
 14.09.2021, 14:11

Ja den Garten haben wir auch mitgemietet.

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