Wer ist verantwortlich für den heckenschnitt, Mieter oder Vermieter?


11.09.2021, 13:03

Achja sorry vergessen mit rein zu schreiben. Die Mieter haben ihren eigenen großen Garten, d.h. es wird von niemand anderen genutzt. Und wir haben die alten Mietverträge übernommen worin vereinbart ist das die Mieter sich um die Pflege kümmern müssen. Das haben die wohl so gemacht um paar euros zu sparen. Aber was macht man denn wenn die es dann einfach nicht machen?

8 Antworten

Der Nachbar hat ein Anrecht auf beseitung des Hecken überwuchs. Setzt er eine Frist musst du handeln sonst darf er tätig werden und die Kosten dafür einfordern. Kündige die Schnitt arbeiten an sodass du Zutritt zum Mieter Garten bekommst.

Dein Mieter hat auch den Garten gemietet und darf damit verfahren wie er will. Bei Auszug ist der urzustand wieder herzustellen. (Wie auch immer der war)

In "deren" Garten einfach Selbst tätig werden ist nicht möglich. Verbotene Eigenmacht weil keine zustimmung. Auch ein Gärtner darf nicht rein sofern die Mieter es verweigern. Und das werden sie denn die Gärtnerkosten wären umlagefähige Nebenkosten die ihr beide zu tragen hättet.

Ich wohne in einem 6-Parteien-Haus und für die Gartenpflege ist hier der Vermieter (via Hausverwaltung) zuständig.

Die Rechnung dafür wird aber unter allen Parteien aufgeteilt (steht immer in der Nebenkostenabrechnung drin).

Das müsste im Mietvertrag geregelt sein. Wenn da natürlich nichts zu drin steht, ist erstmal der Besitzer derjenige der für die Pflege der Grünanlagen verantwortlich ist.

'Gartenpflege' sieht leider jeder anders. Einer schneidet den Rasen mit der Nagelschere, ein anderer mag es lieber wild und urwüchsig.


Renata4ka 
Beitragsersteller
 11.09.2021, 13:40

Ja ich kann den Nachbarn aber auch verstehen weil die hecke gegen sein Zaun drückt und ihn bald auch beschädigt

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AngiedieSchlaue  11.09.2021, 13:47
@Renata4ka

Ja, das ist schon sehr ärgerlich.

Ihr könnt den Nachbarn nur noch mal auf die bestehende Regelung im Mietvertrag hinweisen.

Außerdem würde ich noch erwähnen, dass Ihr ihn wegen evtl. Schäden am Gartenzaun in Regress nehmen werdet.

Sehr unschön, wenn das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter derart angespannt ist.

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Das dürfte wie mit dem Schneeräumen sein. Du bist dafür verantwortlich, es sei denn, Du hast die Aufgabe abgetreten. Und zwar explizit: "Du kümmerst dich um genau diese Hecke" ...