Ich sitze gerade in einer Staatskirchenrechtsvorlesung und es kam das Thema auf.
In der Schule würde man immer ermahnt dass man ja die Mütze abnehmen soll. Es gehört sich schlichtweg nicht eine Kopfbedeckung in Gebäuden zu tragen.
Wie sieht es jetzt mit einer Kippa oder einem Kopftuch aus.
Ja, es herrscht Religionsfreiheit, aber Staat und Kirche sind getrennt in deutschland. Heißt in staatlichen schulen sollte Religion eine untergeordnete Rolle spielen und somit ist eine Kippa oder ein Kopftuch eine Kopfbedeckung, genau so wie eine Mütze oder ein Basecap.
Gab es in der Vergangenheit fälle wo jemand für oder gegen Religiöse Kopfbedeckungen im Unterricht geklagt hat ?
und wenn wir sagen „Kopftücher fallen unter die Religionsfreiheit“ dann müssen wir auch sagen Burkhas sollten auch erlaubt werden. denn aus dem Koran, so weit ich weiß, geht nicht deutlich heraus wie weit die Verschleierung der Frau gehen soll.