Einlauftrichter Lalousie: Gemeinschaftseigentum? Sondereigentum?

Liebe Nichtbetroffene, hoffentlich kann das hier geklärt werden:

ETW in einer 19-Parteien-Anlage wurde verkauft. Dem neuen Eigentümer wurde beim Verkauf gesagt, er könne den fehlenden Einlauftrichter einer Jalousie auf Kosten der Gemeinschaftskasse ersetzen lassen. Die Jalousie hakte immer beim Runterlassen, wenn alle Lamellen hochgezogen worden waren. Jahrelang wurden immer 1 bis 2 Lamellen draussen gelassen, dann gab es keine Probleme. Es sollte Dreck und Unrat in der bewohnten Wohnung vermieden werden.

Der neue Eigentümer hat im Verlaufe der Malerarbeiten den Vertrags-Tischler bestellt. Während der Tischlerarbeit kam dem neuen Eigentümer die Idee, bei geöffnetem Jalousienkasten auch noch den Gurt erneuern zu lassen (der zwar 30 Jahre alt war, aber überhaupt nicht verschlissen, da selten betätigt).

Er hat den Tischler gebeten, eine gesonderte Rechnung über den neuen Gurt an seine private Adresse zu senden.

Das hat die Tischlerei zunächst versäumt und den Gurt mit auf die Rechnung über Erneuerung des Einlauftrichter an die Hausverwaltung gesetzt.

Es wurden in der Wohnung vor 6 Jahren 3 ROTO-Wohndachfenster erneuert. Das ging zu Lasten der Eigentümergemeinschaft. Allein damit wäre bewiesen, dass Fenster Gemeinschaftseigentum sind.

Das Fenster im Wohnzimer ist kein ROTO-Fenster, sondern herkömmlich eingebaut, nicht in Dachschräge.

Die Jalousien-Führungsnut gehört fest zum Fensterrahmen, das Profil ist e i n nahtloses Profil.

Nun aber erklärte die Hausverwaltung die ganze Massnahme als Kosten Sondereigentum. Und es ist bisher nicht gelungen, die Hausverwaltung durch mehrmalige Erklärungen des Reparatur-Ablaufes davon abzubringen.

Die Kosten in Höhe von € 245,00 wurden schon von meinem Konto abgebucht. Und die möchte ich zurück haben.

Beiträge, die Licht in diesen Sachverhlt bringen, sind hochwillkommen.

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Jalousie, rolladen, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum
Rolladen überdreht sich - Vermieterin bleibt stur und ich kletter schwanger auf die Fensterbank

Hallo liebe Community,

vor ca. einem Jahr wurde der alte Holzrolladen im Schlafzimmer gegen einen neuen Rolladen aus Kunststoff ausgetauscht. Ich wohne in einer Mietwohnung, das hat also alles meine Vermieterin organisiert und bezahlt. Nun ist es so, dass die Öffnung, worin der Rolladen verschwindet, zu groß für den Kunststoffrolladen ist, diese Knubbel unten an dem Rolladen sind also nicht lang genug, sodass er nicht stoppt und dann komplett in der Öffnung verschwindet, wenn ich ihn ganz hochziehe. Da steckt er dann fest und kann nur mit viel Kraft aus der Öffnung gezerrt werden. Man muss nicht mit viel Kraft hochziehn, aber wehe man zieht zu weit, schwupps ist es passiert. Ich hab das recht schnell gemerkt, hab es sofort reklamiert. Die Vermieterin meinte dann, das ginge nicht anders, ich dürfe halt nicht bis ganz hoch ziehen. Da hat alles diskutieren nicht genutzt. Meistens denke ich auch dran, aber manchmal passiert es eben doch, dass ich zu hoch ziehe. Ich bin jetzt im siebten Monat schwanger, mein Mann ist immer mal auf Schulung, wie jetzt auch, sodass mir nichts anderes übrig bleibt, als selbst auf die Fensterbank zu steigen. Wir wohnen im Erdgeschoss, sodass mir auch jeder ins Schlafzimmer glotzt. Besonders schön, da im Moment gegenüber die Dachdecker da sind. Hab keine Lust, dass mich jemand in meiner Unterwäsche begutachten kann. Ich meine, ja, wir wohnen unten, aber ich will trotzdem nicht aus dem Fenster fallen! Außerdem ist das auch echt zu schwer für mich, ich häng mich da mit meinem Gewicht ran und trotzdem bewegt sich nix.

Die Vermieterin stellt sich trotzdem stur, sagt, ich sei schuld, ich zieh ja zu fest. Das kanns doch nicht sein, oder? Man muss total aufpassen mit dem Ding, man wird doch erwarten können, dass man seinen Rolladen ganz hochziehen darf, oder? Kann die sich einfach aus der Affaire ziehen?

Vielen Dank und LG

Haus, Mietrecht, Reparatur, Handwerker, rolladen
Wärmedämmung / Schallschutz; Fenster oder Rolladenkasten?

Bekanntlich sind Fenster mit Isolierglasscheiben aus den 80er Jahren nicht sonderlich wärmedämmend und Lärmschutzfenster sind das damals auch nicht gewesen.

Das gleiche Problem besteht auch in Bezug auf die vorgefertigten Rolladenkästen der damaligen Zeit, die ja bekanntlich zum Innenraum nur ca. 3 cm dick sind. Nach unten sind die meist mit einem dünnen Service-Brett verschlossen. Von den Ritzen mal abgesehen, die ich als verschlossen und dicht unterstelle.

Denkt man nun an eine Verbesseung der Wärme- und Schalldämmung muss man sicher die Frage stellen: Welches der beiden Bauteile ist die größte Schwachstelle?

a) in Bezug auf Schall

b) in Bezug auf Wärmedämmung

Eins scheidet für mich schon mal aus. Den Rolladen innen zu dämmen halte ich für eine Krücke. Was sollen 2-3 cm Isolation schon bringen, wenn man bei Dächern 20 cm und mehr, und an Außenwänden bis 12 cm einbaut.

Also steht für mich folgende Auswahl:

1) Den Rolladen ausmauern oder ausstopfen mit Isoliermaterial und einen Rolladen außen montieren.

2) Den Rolladenkasten doch ein wenig innen isolieren zur Gewissensberuhigung, und das Fenster durch ein neues Fenster mit dreifachverglasung ersetzen.

Unabhängig vom Preis, wo ist der größte Effekt in punkto Schall und Wärme zu erreichen? Wer hat da Erfahrung oder gar Fachwissen und hilft mir bei der Entscheidung? Oder vielleicht ein wenig Aufklärung, wenn wenn es keine eindeutige Entscheidung gibt. Vielen Dank.

Fenster, waermedaemmung, rolladen, Schallschutz
Heruntergelassene Rolläden, geschlossene Fenster und das Mitspracherecht des Vermieters

Hallo!

Grundsätzlich freue ich mich auch über einfache und klare Antworten auf meine Fragen. Daher habe ich diese mit einem Pfeil hervorgehoben und fett markiert. Für jene, die näher an den Sachverhalt rangehen, ist der restliche Text ;)

An manchen Fenstern unseres gemieteten Hauses lasse ich die Rolläden entweder ganz oder 3/4 unten, weil ich es einfach praktischer finde. Von zehn Fenster sind die Rolläden von drei dauerhaft auf 3/4 (z.B. das im Schlafzimmer meiner 8 Monate alten Tochter, da diese dort zwischen 2 und 3 Mal täglich zum Schlafen reingelegt wird) und eines nach Bedarf (im Bad, wenn ich dusche und bei schlechtem Wetter, wenn ich auf dem Klo sitze) vollständig geschlossen. Im Büro sind die Rolläden unten, wenn ich dort sitze und nicht begafft werden will oder viel Papierkram und Unordnung herrscht (halb oder 3/4 geschlossen). Und manchmal - im Stress oder in der Hektik - vergesse ich auch Mal den ein oder anderen Rolladen.

Dies missfällt meinem Vermieter sehr. So sehr, dass er damit gedroht hat, das Haus eigenmächtig zu betreten, um die Rolläden selbst hoch zu ziehn. Als praktisch denkender Mensch würde ich es aber gern so belassen. Außerdem hatte ich in keiner Mietwohnung zuvor je deswegen Schwierigkeiten.

--> Darf nun mein Vermieter darüber bestimmen, ob, wann, wo und wie oft ich meine Rolläden öffne?

Außerdem behauptet er, ich würde niemals lüften. Bei schönem Wetter empfiehlt er mir morgens die Fenster so aufzumachen, dass es schön durchzieht und sie abends erst wieder schließe.

In der Küche kippe oder öffne ich das Fenster immer, wenn ich koche (also täglich) und lasse die Türe in den Gang geöffnet (Küche, Esszimmer und Wohnzimmer sind eine Partei) bis ich gegessen habe und schließe dann alles wieder. Bei Mief öffne ich sie auch abends noch kurz (10 - 30 Min je nach Wetter) und lasse durchziehen. Das genügt meiner Meinung nach. Im Schlafzimmer, Bad und im Gang ist das jeweilige Fenster durchgehend geöffnet und wird nur nach Bedarf und bei starker Kälte geschlossen.

Schimmel gab und gibt es keinen im Obergeschoss. Dass durchgegend geöffnete Fenster dem Schimmel zuträglich sind, ist uns mittlerweile klar. Mit einer Wetterstation wollen wir unsere Lüftungsgewohnheiten sowieso mehr der gegebenen Luftfeuchtigkeit anpassen. Doch nun will ich nur noch wissen:

--> Darf mein Vermieter darüber bestimmen, wann, wo und für wie lange ich meine Fenster öffne?

Danke im Voraus ;)

Lüften, Mieterrecht, rolladen

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