1&1: "...die von Ihnen gewählte Rufnummer ist nicht vergeben." Stimmt aber nicht!

Hallo,

seit circa zwei Wochen haben wir ein Festnetztelefon. Die Nummer wurde schon vor Jahren eingerichtet und nun haben wir endlich auch ein Telefon dazugekauft, um selbige zu nutzen. Seit zwei Wochen telefoniere ich von diesem auf andere Festnetznummern ohne Probleme. Bis heute...

Heute morgen wollte ich unserer Tierarzt wegen einer dringlichen Frage anrufen, doch die elektronische Ansage meinte, die Nummer sei nicht vergeben. Ich habe es nochmals und danach gleich nochmal versucht, mit der selben Nummer... keine Chance. Erst war ich stutzig und dachte dann aber, er hätte vielleicht, aus welchen Gründen auch immer, die Rufnummer geändert. Seltsam fand ich das nun aber trotzdem irgendwie, weil Ärzte normalerweile nicht einfach so die Nummern wechseln?

Wie dem auch sei, eine Stunde später wollte ich bei meinem Stromversorger anrufen, wegen eines Briefes. Auch hier wieder die Ansage, die Nummer wäre nicht vergeben. Erneut war ich etwas stutzig und habe dann alle mir bekannten, im Ordner verwahrten Nummern der Firma abeklappert, aber keine einzige funktionierte. Nun war klar, dass was nicht stimmt. Sofort habe ich alle Nummer das private Adressbuch einmal durch gewählt und ich musste voller Entsetzen feststellen, dass keine einzige mehr funktioniert.

1&1 ist NATÜRLICH aus selbigen Grund auch nicht erreichbar und alle anderen Telefonate, die ich heute noch dringend führen sollte, fallen damit ebenfalls ins Wasser. Da ich kein Handy habe, bin ich nun doch ziemlich aufgeschmissen. Auf eine Antwort-Email von 1&1 warte ich seit Stunden NATÜRLICH vergeblich.

Kennt jemand das Problem und kann mir dann bitte in irgendeiner Weise helfen oder zumindest sagen, was auf mich wartet?

Danke im Voraus

telefonieren, Telefon, 1und1, telefonanschluss
Heruntergelassene Rolläden, geschlossene Fenster und das Mitspracherecht des Vermieters

Hallo!

Grundsätzlich freue ich mich auch über einfache und klare Antworten auf meine Fragen. Daher habe ich diese mit einem Pfeil hervorgehoben und fett markiert. Für jene, die näher an den Sachverhalt rangehen, ist der restliche Text ;)

An manchen Fenstern unseres gemieteten Hauses lasse ich die Rolläden entweder ganz oder 3/4 unten, weil ich es einfach praktischer finde. Von zehn Fenster sind die Rolläden von drei dauerhaft auf 3/4 (z.B. das im Schlafzimmer meiner 8 Monate alten Tochter, da diese dort zwischen 2 und 3 Mal täglich zum Schlafen reingelegt wird) und eines nach Bedarf (im Bad, wenn ich dusche und bei schlechtem Wetter, wenn ich auf dem Klo sitze) vollständig geschlossen. Im Büro sind die Rolläden unten, wenn ich dort sitze und nicht begafft werden will oder viel Papierkram und Unordnung herrscht (halb oder 3/4 geschlossen). Und manchmal - im Stress oder in der Hektik - vergesse ich auch Mal den ein oder anderen Rolladen.

Dies missfällt meinem Vermieter sehr. So sehr, dass er damit gedroht hat, das Haus eigenmächtig zu betreten, um die Rolläden selbst hoch zu ziehn. Als praktisch denkender Mensch würde ich es aber gern so belassen. Außerdem hatte ich in keiner Mietwohnung zuvor je deswegen Schwierigkeiten.

--> Darf nun mein Vermieter darüber bestimmen, ob, wann, wo und wie oft ich meine Rolläden öffne?

Außerdem behauptet er, ich würde niemals lüften. Bei schönem Wetter empfiehlt er mir morgens die Fenster so aufzumachen, dass es schön durchzieht und sie abends erst wieder schließe.

In der Küche kippe oder öffne ich das Fenster immer, wenn ich koche (also täglich) und lasse die Türe in den Gang geöffnet (Küche, Esszimmer und Wohnzimmer sind eine Partei) bis ich gegessen habe und schließe dann alles wieder. Bei Mief öffne ich sie auch abends noch kurz (10 - 30 Min je nach Wetter) und lasse durchziehen. Das genügt meiner Meinung nach. Im Schlafzimmer, Bad und im Gang ist das jeweilige Fenster durchgehend geöffnet und wird nur nach Bedarf und bei starker Kälte geschlossen.

Schimmel gab und gibt es keinen im Obergeschoss. Dass durchgegend geöffnete Fenster dem Schimmel zuträglich sind, ist uns mittlerweile klar. Mit einer Wetterstation wollen wir unsere Lüftungsgewohnheiten sowieso mehr der gegebenen Luftfeuchtigkeit anpassen. Doch nun will ich nur noch wissen:

--> Darf mein Vermieter darüber bestimmen, wann, wo und für wie lange ich meine Fenster öffne?

Danke im Voraus ;)

Lüften, Mieterrecht, rolladen
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