Wird ein Gewerbe eines 12-jährigen genehmigt?
Mein Cousin ist erst 12, und hat vor sich ein Gewerbe für das Digital Flipping zu errichten.Meines Achtens ist es ja nicht so schwer, da man außer der Erlaubnis der Eltern und dem Businessplan nur ein Einverständnis des Jugendgerichts braucht(und so einen Test).Ich wollte wissen ob das für ihm nicht zu viel Aufwand ist und ob ihm überhaupt zusteht eine Erlaubnis zu bekommen? Wist ihr ob es möglich ist???:))
Danke.
11 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ronox/1444749172_nmmslarge.jpg?v=1444749172000)
So ein großer Aufwand ist das nicht und vor allem die Anforderungen an die Genehmigung des Gerichts werden oft überschätzt. Dort wird kein Test abgenommen, sondern es werden mehr allgemeine Fragen gestellt, die sicherstellen sollen, dass der Minderjährige alles überblickt und weiß, worauf er sich einlässt. Ob es in seinem Fall möglich ist, kann man so nicht beurteilen. Im Regelfall wird die Genehmigung aber erteilt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Geochelone/1444744873_nmmslarge.jpg?v=1444744873000)
Wenn das Gericht einen Minderjährigen für das Gewerbe voll geschäftsfähig erklärt, dann muss der Minderjährige dafür auch Steuern zahlen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Loools/1595325584892_nmmslarge__0_0_1875_1876_296de516560c2054414d5e15dded7f7b.jpg?v=1595325585000)
Auch wenn er 12 ist??Aber wenn nur die Gewerbe Steuer oder?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Geochelone/1444744873_nmmslarge.jpg?v=1444744873000)
Nein, nicht nur Gewerbesteuer, sondern auch Einkommensteuer und ggf. Mehrwertsteuer.
Das Alter ist dem FA egal. Auch ein Minderjähriger, der ein Mietshaus erbt, muss auf die Erträge aus den Mieten Einkommenssteuer zahlen. Und jugendliche Azubis zahlen auch Lohnsteuer...
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Auch eine Einkommesnsteuer?Er generiert doch gar kein richtiges Einkommen!!Er ist ein Einserschüler!Er muss sich noch auf Die Schule konzentrieren! :((
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Ich habe gedacht man muss als Minderjähriger erst versteuern, wenn man mehr als 18k im Jahr macht??
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Geochelone/1444744873_nmmslarge.jpg?v=1444744873000)
Quatsch. Für Minderjährige gibt es keinen anderen Steuerfreibetrag.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Loools/1595325584892_nmmslarge__0_0_1875_1876_296de516560c2054414d5e15dded7f7b.jpg?v=1595325585000)
Das bedeutet...?
Außerdem haben wir festgestellt dass man das Gewerbe erst ab 14 anmelden kann.Also wird ihm so schnell nichts entgegen geschleudert.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Mir ist kein Fall bekannt, wo ein 12 Jähriger ein Gewerbe auf seinen Namen anmelden durfte!
Außerdem stellt sich mir die Frage, was, bzw. wie dies gewerblich vermarktet werden soll.
Möchte dein Sohn eine Software erstellen um eine blättriges Buch fürs Internet zu erstellen?
Dann benötigt er außer der Gewerbeanmeldung auch noch eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (die ein 12-jähriger nicht abschließen kann), denn er haftet dann mit seinem Privatvermögen für evt. fehlerhafte Anzeigen.
Informiert euch zuerst einmal über die Risiken, die damit verbunden sind.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dann wünsch ich dir viel Spass, beim Gewerbeamt deiner Gemeindeverwaltung
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Wenn du es ernst meinst danke Ich dir :)🤗
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/2_nmmslarge.png?v=1438863662000)
- Den Status minderjähriger Jugendlicher erreicht man mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Davor ist man ein Kind. Das Mindestalter für eine Gewerbeanmeldung liegt damit bei 14 Jahren.
http://www.helpster.de/kleingewerbe-und-mindestalter-so-melden-es-minderjaehrige-an_167751
Mit 12 darf man weder arbeiten, noch ein Gewerbe anmelden.
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1.Das Mindestalter ist 18(Es ist aber möglich davor ein Gewerbe anzumelden)
Danke für die Antwort aber Ich frage mich warum @PeterP58 Sein Gewerbe mit 13 anmelden?
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Hat er sich gerade ausgedacht, schätze ich. Hier kann doch jeder alles behaupten.
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Wen du meinst.Ich bin gerade echt verzweifelt aber nach dir ist es dass vernünftigste dass mein Cousin es bleiben lässt und es sich mit 14 nochmal überlegt?
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dein Link bestätigt doch nur die Antwort von Bitterkraut!
- Businessplan und Genehmigung der Eltern
Vor der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes brauchen Minderjährige die Ermächtigung ihres gesetzlichen Vertreters, also in der Regel der Eltern. Zunächst erstellt der Jugendliche einen Businessplan, in dem angegeben sein muss wie hoch der Zeitaufwand, die Kosten und die Einnahmen voraussichtlich sein werden. Der fertige Plan muss nun von den Eltern unterschrieben werden.
Und Jugendliche gibt es erst ab dem 14. Lebensjahr!
Ich wiederhole mich aber gerne: Wenn du Kindern mehr glaubst, als Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, dann wünsch ich viel Spaß bei der Gewerbeanmeldung.
dass mein Cousin es bleiben lässt und es sich mit 14 nochmal überlegt?
Nicht der Jugendliche oder der Cousin trifft die Entscheidung, sondern die Eltern und die Eltern werden auch die Haftung für den Sprössling übernehmen müssen.
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Ok, Danke.Das ist wohl eine klare Antwort.
Aber kann jemand vielleicht nochmal zusammenfassen welche Haften und Risiken da mit verbunden sind?
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Soll er es nochmal mit 14 versuchen oder soll Ich ihm sagen er soll es einfach bleiben lassen?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich habe dich bei meiner ersten Antwort folgendes gefragt, wo noch deine Antwort aussteht:
Außerdem stellt sich mir die Frage, was, bzw. wie dies gewerblich vermarktet werden soll.
Möchte dein Sohn eine Software erstellen um ein blättriges Buch fürs Internet zu erstellen?
Auf jeden Fall haftet ein Selbständiger für jeden Schaden den er einem anderen (also Kunden) zufügt. Und dies mit seinem gesamten Vermögen.
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Es steht doch im Titel, Er macht Digital Flipping (Habe schon erklärt was das ist)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Loools/1595325584892_nmmslarge__0_0_1875_1876_296de516560c2054414d5e15dded7f7b.jpg?v=1595325585000)
In der Steuererklärung kann man es als Dienstleistng bezeichnen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Mich interessiert nicht die Steuererklärung, sondern die Tätigkeit.
Oder anders gefragt, welches Gewerbe soll angemeldet werden?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Darkmalvet/1546190866164_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1546190866000)
Das mit dem Status eines Minderjährigen Jugendlichen steht aber nicht im zugrunde liegenden Gesetz selber sondern nur in beschreibenden Artikeln dieses Gesetzes:
https://dejure.org/gesetze/BGB/112.html
Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt.
Dort ist nur von Minderjährigen die Rede, ohne weiter Einschränkung auf Jugendliche und damit lässt sich auch keine Einschränkung auf ein Mindestalter von 14 Jahren ableiten.
Auch wenn es praktisch natürlich schwieriger sein dürfte wegen der fehlenden Strafmündigkeit.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Darkmalvet/1546190866164_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1546190866000)
Sein Link ist aber nur ein Artikel über einen Gesetz, im zugrunde liegenden Gesetz selber steht aber nichts von Jugendlichen.
Siehe mein Kommentar auf den Kommentar von Bitterkraut in diesem Kommentarstrang.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du hast recht - nur solange kein Hinweis ergeht, welche Tätigkeit der 12 jährige ausübt, bzw. welches Gewerbe überhaupt angemeldet werden soll, kann man seine Frage nicht beantworten. Denn für einige Gewerbe benötigt man spezielle Erfahrungen, z.B in Form von einer Ausbildung die nachzuweisen ist.
bezüglich § 112 noch ein Link:
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hier noch ein ganz interessanter Bericht bezüglich § 112 BGB ab Seite 15:
![](https://images.gutefrage.net/media/user/klausbacsi/1504536171688_nmmslarge__17_0_316_316_e3e454484f19141b0c7f6d8435368306.jpg?v=1504536172000)
Ich finde es zwar toll, wenn ein Jugendlicher sich "bewegt", aber bitte etwas ohne Risiken. Heute warten die Leute doch nur darauf, dass sie jemand kritisieren oder abmahnen können.
Und die Haftungsfragen halte ich für sehr prekär.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Loools/1595325584892_nmmslarge__0_0_1875_1876_296de516560c2054414d5e15dded7f7b.jpg?v=1595325585000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Oh, ein Link auf die Antwort von Ronox auf diese Frage. Das ist aber schön. Ich würde allerdings nicht nur die Antworten beachten, die dir Honig ums Maul schmieren, sondern vor allem die kritischen Stimmen.
Nebenbei: bist du eigentlich selbst "dein Cousin", um den es in der Frage geht?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Loools/1595325584892_nmmslarge__0_0_1875_1876_296de516560c2054414d5e15dded7f7b.jpg?v=1595325585000)
Nicht wirklich.
Außerdem habe Ich mir wirklich alles durchgelesen, Ich versuche nur alles zu hinterfragen um nichts offen stehen zu lassen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Loools/1595325584892_nmmslarge__0_0_1875_1876_296de516560c2054414d5e15dded7f7b.jpg?v=1595325585000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Loools/1595325584892_nmmslarge__0_0_1875_1876_296de516560c2054414d5e15dded7f7b.jpg?v=1595325585000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Loools/1595325584892_nmmslarge__0_0_1875_1876_296de516560c2054414d5e15dded7f7b.jpg?v=1595325585000)
Also liegt (nach der langen Diskussion) im Raum dass mein Cousin warten soll bis er 14 ist und es sich dann nochmal durch den Kopf gehen lassen soll?
Einsprüche?
Wenn nicht würde Ich das wahrscheinlich so stehen lassen und mit einer fest vertretenen Aussage dastehen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Darkmalvet/1546190866164_nmmslarge__0_0_160_160_7f828fad18ee7edb96b8daceedaeeadb.jpg?v=1546190866000)
Das stimmt so nicht, da die Formulierung "minderjähriger Jugendlicher" rein der Webseite gewerbe-anmelden.info entspringt nicht jedoch dem zugrunde liegenden Gesetz:
https://dejure.org/gesetze/BGB/112.html
Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. 2Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.
Hier ist nur die Rede von Minderjährigem, womit keine Altersgrenze von 14 Jahren ableitbar ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Loools/1595325584892_nmmslarge__0_0_1875_1876_296de516560c2054414d5e15dded7f7b.jpg?v=1595325585000)
Wäre es nicht aber trotzdem schlauer zu warten bis er 14 ist? Damit er mehr Erfahrung mit sich bringt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aufwändiger als bei einem erwachsenen, aber zweifelsfrei möglich.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Was ich aber noch anmerken möchte: Es gibt bei Instagram viele Kinder/Jugendliche im Alter von 12-16 (in Deutschland) die schon ein eigenes Gewerbe besitzen. Besonders spannend ist z.B. Cornelius Menges, der macht teils mehrere 100€ am Tag :D
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja kein Problem, wollte das nur zur Verstärkung meiner Aussage anmerken :)
Er verdient Geld indem er die Produkte anderer Menschen auf Provisionsbasis verkauft. Direkt Geld durch Insta macht er (soviel ich weiß) nicht.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Achso, lol :D Sobald es bei dir ein wenig läuft, würde ich dir auf jeden Fall mal empfehlen bei Dominik Greger (YouTube sowie Instagram) nachzuschauen... sein Coaching kostet zwar 2k, allerdings ist es das meiner Meinung nach auf jeden Fall wert! ^^
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Ok.Wenn es so gut ist das man für ein Coaching 2 Riesen ausgibt....
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Preis ist darum so hoch ausgewählt, da er nur wirklich Personen coachen möchte, die wirklich 100% Gas geben wollen, die es richtig ernst meinen. Bei nem Coaching unter 1000€ wird es verdammt viele Menschen geben, die trotz des Coachings absolut nix davon umsetzen.
Und wenn Ich es auf meine Eltern anmelde?