Darf ich Roller im Kerllerabteil abstellen, Verwalter fragen?

2 Antworten

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Ein Roller, der brennbare Flüssigkeiten (Benzin) enthält, darf nicht in Wohnhäusern bzw. in Kellerräumen, die zum Wohnhaus gehören, abgestellt werden. Davon kann auch die Hausverwaltung keine Befreiung erteilen. Wenn sämtliche brennbaren Flüssigkeiten ordnungsgemäß (!) abgelassen wurden, dann halte ich das vorübergehende Abstellen eines abgemeldeten Rollers im eigenen Kellerabteil für möglich, es sei denn, die Hausordnung bzw. sonstige Gemeinschaftsregelungen verbieten dies grundsätzlich. Insoweit muss die Hausverwaltung gefragt werden.

... bei uns nicht, das Risiko übernimmt kein Verwalter!

Kein Kraftfahrzeug darf in ein Wohngebäude, so die Vorgaben aus dem Rathaus!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung