Gewerblicher Handel beim Verkauf von Schuhen auf der Seite StockX?

7 Antworten

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Ansich ist wiederverkauf gewerblicher Handel.

Allerdings gibt es da durchaus einen Spielraum.

enn es um ein Paar sneaker geht, sollte das kein Problem sein.

Das ist dann wohl zu vergleichen mit dem Handel von Sammelkarten oder Ähnlcihem.

Erst dann wenn du das wiederholt machst um daraus einen Verdienst zu generieren wird das gewerblich.

Generell gilt (unabhängig vom Alter);

Wer etwas kauft, um es für teurer zu verkaufen, muss eine Gewerbe (oder etwas gleichwertiges) beim Finanzamt anmelden. Denn er hat ja eine Gewinnabsicht im Auge.

Und jeder Gewinn muss versteuert werden. Passiert dies nicht, handelt es sich um Steuerhinterziehung.

Es mag zwar in deinem Fall nicht so sehr auffallen, da du nur als Kunde in Erscheinung trittst, aber bei deinem „Freund“ der die Dinger „verticken“ will, ist die Gefahr groß, dass es auffliegt.

Bei 10-20 Paar Schuhen wird das wohl kaum auffallen, aber wieviel Gewinn macht man schon mit so wenig Schuhen? Ihr wollt es ja auch über das ganze Jahr hinweg durchziehen nehme ich an...

und um deine Antwort direkt zu beantworten; Ja, es ist illegal, wenn du es mit einer Gewinnabsicht betreiben willst!

und dass dich ein über 18-jähriger dazu verleiten will, weil du ja noch unwissend in dem Bereich bist, klingt für mich nach Betrug und Ausbeute!

Lass dich daher nicht verarschen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

SirKermit  18.08.2019, 10:45

"Wer etwas kauft, um es für teurer zu verkaufen, muss eine Gewerbe (oder etwas gleichwertiges) beim Finanzamt anmelden. Denn er hat ja eine Gewinnabsicht im Auge. "

So pauschal ist das einfach nur pauschaler Unfug. Zum gewerblichen Handeln gehört auch die Nachhaltigkeit, eine auf Dauer und systematisch angelegte Tätigkeit.

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JohnnyMnemonic  18.08.2019, 10:55

Ja genau und das liegt hier vor.

oder denkst du etwa, der FS fragt hier nur nach, um einmalig etwas über eBay zu verticken? Ich glaube wohl eher nicht...

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SirKermit  18.08.2019, 11:42
@JohnnyMnemonic

Ich teile uneingeschränkt deinen Glauben, aber dennoch sollte man bitte bei der Definition etwas präziser sein.

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JohnnyMnemonic  18.08.2019, 12:15
@SirKermit

Wie soll ich denn präziser werden? Der FS ist 14 Jahre alt. Soll ich hier mit Paragraphen jonglieren oder was? Das würde doch nichts bringen.

Halten wir doch einfach mal, dem FS zuliebe, den Ball flach.

Denn das, was die beiden aushecken wollen, ist definitiv (und der Verweis auf Erwähnung der Worte „Gewerblichen Handel“ ist mehr als deutlich auf eine Gewinnabsicht ausgerichtet, wenn sich ein 14-Jähriges Kind schon über sowas Gedanken macht) eine Gewinnabsicht und nicht ein ehrenamtliches Unterfangen, bei dem man Waisenkindern die geilsten Sneaker der Welt schenkt...

Daher versuche bitte nicht, mich mit Aussagen wie „werde präziser“ oder „so pauschal kann man das nicht sagen“ auszubooten oder auf stumm zu schalten.

Und die Sache mit dem Gewerbe ist auch so definiert im deutschen Steuerrecht, wie ich es gesagt habe. Und natürlich gibt es Ausnahmen, aber ich will doch nicht alle Ausnahmen im komplexesten Steuerecht der Welt in einem 5-Minuten Beitrag zusammenfassen.

Dafür ist mir meine Lebenszeit auch irgendwo viel zu kostbar.

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SirKermit  18.08.2019, 13:25
@JohnnyMnemonic

"Gewerbe ist auch so definiert im deutschen Steuerrecht"

Das wäre mir jetzt neu, wo ist es denn so definiert?

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JohnnyMnemonic  18.08.2019, 23:04
@SirKermit

Du liest nicht gerne, was?

hier mal ein Auszug aus dem bekanntesten Lexikon der Welt:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht

Zitat: „Damit hat der Bundesfinanzhof auch bekräftigt, dass bei der Gewinnerzielungsabsicht der Gewinnbegriff des § 4 Abs. 1 EStG gilt.“

schaue Dir auch mal diverse Steuerberater-Websites aus deiner Umgebung an. Die haben dieses Thema sehr oft behandelt.

Nur weil du dich mit dem Thema noch nicht beschäftigt hast, heißt dies noch lange nicht, dass es dieses Thema nicht gibt...

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Sobald du eine Gewinnabsicht hast: Hier gegeben durch den Weiterverkauf von Schuhen mit Gewinn musst du das anmelden!

Ohne Zustimmung Deiner Eltern läuft bei StockX erst einmal gar nichts.

„If you are under 18, you may use the Services only with involvement of a parent or a Guardian“

Wenn Du Dich da eines volljährigen Strohmannes bedienst, der für Dich die Sachen bei StockX abwickelt, dann sollte der sich die Fragen nach Gewerblichkeit/möglicher Steuerhinterziehung etc. stellen.

Bei einem einmaligen Verkauf wird man da sicher nicht tätig werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Begleite das Thema Sneaker/Schuhe seit über 12 Jahren bei GF