Kann die Chefin den Urlaub zu bestimmten Zeiten verbieten?
Unsere Chefin gibt immer nur Urlaub (sie trägt sich natürlich als erstes ein), zu bestimmten Zeiten. Da ich keine Kinder habe darf ich nicht in den Ferien... ich darf in den schlechten Jahreszeiten.
Das Problem, mein Freund ist Lehrer... also ER ist auf die Ferien angewiesen und ich würde gern mal einen gemeinsamen Urlaub verbringen, in meiner alten Stelle (war es kein Problem).
Darf die Chefin mir vorschreiben, wann ich Urlaub zu nehmen habe? Oder das ich ihn z.B. zerstückeln soll auf ein paar Tage über das Jahr? Oder komplett verbieten Resturlaub zu haben?
Wir sind nur 6+ Chefin Leute auf der Arbeit
5 Antworten
Darf die Chefin mir vorschreiben, wann ich Urlaub zu nehmen habe? Oder das ich ihn z.B. zerstückeln soll auf ein paar Tage über das Jahr? Oder komplett verbieten Resturlaub zu haben?
Drei Fragen, dreimal: grundsätzlich nein!
Darf die Chefin mir vorschreiben, wann ich Urlaub zu nehmen habe?
In der Frage des Urlaubsanspruchs ist der Arbeitgeber der Schuldner des Arbeitnehmers!
Grundsätzlich bestimmt damit der Arbeitnehmer, wann er Urlaub nimmt, und der Arbeitgeber hat dem zu entsprechen, wenn nicht wirklich (!) dringende (!) betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche sozial bevorrechtigter Arbeitnehmer die Verweigerung einer Urlaubsgenehmigung rechtfertigen; so schreibt es das Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 1 Satz 1 vor.
Der Arbeitgeber hat bezüglich der Lage des Urlaubs kein Weisungsrecht. Nur in besonderen Fällen (z.B. über ca. 3/5 des gesetzlichen Urlaubs bei einem notwendigen Betriebsurlaub, wenn er rechtzeitig genug angekündigt wurde, oder bei der Urlaubsgewährung in Zusammenhang mit der Freistellungen bei einer Kündigung) darf er zeitlich darüber bestimmen.
Die Bevorzugung sozial bevorrechtigter Arbeitnehmer (z.B. solche mit schulpflichtigen Kindern oder mit Partnern, die nur zu bestimmten Zeiten Urlaub nehmen können) bedeutet nicht, dass ein diesbezüglich "benachteiligter" Arbeitnehmer immer "hinten anstehen" muss: ihm muss auch gelegentlich Urlaub zu den "typischen" Urlaubszeiten gewährt werden - wobei es dafür keine feste gesetzliche Bestimmung gibt, sondern das jeweils betrieblich geregelt werden muss.
Da Dein Partner/Freund als Lehrer nur zu bestimmten (typischen Urlaubs-)Zeiten Urlaub nehmen kann, darf es Dir nicht auf Dauer verwehrt werden, auch einmal (mit ihm zusammen) zu dieser Zeit Urlaub zu nehmen!
Oder das ich ihn z.B. zerstückeln soll auf ein paar Tage über das Jahr?
Grundsätzlich (wobei das in der Praxis ja tatsächlich anders aussieht - aber wo kein Kläger, da kein Richter) hast Du Anspruch, den gesamten gesetzlichen Jahresurlaub von 4 Wochen zusammenhängend zu nehmen.
Nur dann, wenn das aus dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist - oder wenn es anderslautende tarifvertragliche Regelungen gibt - darf "gestückelt" werden, wobei dann aber ein Urlaubsteil mindestens 2 Wochen betragen muss (entsprechenden Urlaubsanspruch vorausgesetzt).
Oder komplett verbieten Resturlaub zu haben?
Was konkret meinst Du damit?
Wenn Du damit sagen willst, dass Deine Chefin Dir restliche Urlaubstage zum Jahresende oder im Übertragungszeitraum (bis 31.03. des Folgejahres) nicht gewähren will: Selbstverständlich hast du Anspruch darauf, und sie dürfen Dir - als "Ersatz" - auch nicht ausgezahlt werden (das ist nur erlaubt, wenn Urlaubstage wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden können). Kannst du Resturlaub bis zum Ende des Anspruchszeitraumes (längstens bis zum 31.03. des Folgejahres) aus betrieblichen Gründen nicht nehmen, hast Du einen Schadenersatzanspruch gegen Deinen Arbeitgeber in Höhe des für diesen Urlaub zustehenden Urlaubsentgelts (praktisch ist das dann wie "auszahlen" - aber nicht rechtlich).
So weit die Rechtslage; was Du konkret damit anfangen kannst, in wieweit Du Dich damit gegen Deine Chefin durchsetzen kannst oder willst, ist einen andere Frage, die ich nicht beantworten kann - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...
Ich hatte einige Jahre lang u.a. die nicht immer angenehme Aufgabe, die Urlaubszeiten einer Abteilung von ca. 20 Mitrbeitern zu 'ordnen'.
Viele dieser MA waren Eltern schulpflichtiger Kinder, oft hatten sie dann auch noch Ehepartner mt Betriebsurlaub, so dass die wenigen Kollegen ohne diese sozialen Vorränge immer nur zu sehr ungünstigen Zeiten den Urlaub nehmen konnten. Ich habe dann eingeführt, gegen Maulen und Heulen, dass alle paar Jahre auch diese Kollegen ihre Wunschzeit einreichen konnten und dann meist auch erhalten haben.
Nach einigem Schnappen hat das dann auch gut geklappt. Einige der Vorrangigen haben dann erlebt, dass ein Winterurlaub auch schön ist und haben sogar den Skilauf für sich und ihre Famle entdeckt.
Ein Lehrer hat nicht nur Sommerferien, ihr könnt auf andere Ferienzeiten ausweichen.
Bei 6 Wochen Sommerferien sollten doch immer 2 für 2 Wochen Urlaub bekommen können.
bei anderen Ferien ist es wohl etwas schwieriger. Ist halt die Frage, wieviele können gleichzeitig in Urlaub gehen und bist du die einzige ohne Kinder?
Das ist aber ihr Problem nicht deins.
Einmal im Jahr stehen die 2 Wochen am Stück zu.
Das du die einzige ohne Kinder ist, ist natürlich doof. Aber wie teilen denn die anderen die Ferien auf? Es können ja nicht alle gleichzeitig in den Urlaub gehen.
Je nachdem wie die drauf sind, hast du natürlich wenig Unterstützung..
Zwei sind bis Mitte oder länger 2020 in Elternzeit und zwei andeer sind Teilzeit, die juckt es auf Arbeit nicht wirklich.
Einmal im Jahr stehen die 2 Wochen am Stück zu.
Das ist so allgemein nicht richtig!
Grundsätzlich (wobei das in der Praxis ja tatsächlich anders aussieht - aber wo kein Kläger, da kein Richter) besteht Anspruch, den gesamten gesetzlichen Jahresurlaub von 4 Wochen zusammenhängend zu nehmen.
Nur dann, wenn das aus dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist - oder wenn es anderslautende tarifvertragliche Regelungen gibt - darf "gestückelt" werden, ,wobei ein Urlaubsteil mindestens 2 Wochen betragen muss (entsprechenden Urlaubsanspruch vorausgesetzt).
Folgendes in der Annahme, dass deutsches Recht Anwendung findet:
Grundsätzlich muss zumindest für des gesetzlichen Urlaubsanspruch der Antrag des Mitarbeiters gestattet werden, wenn nicht wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen, wobei an dieses "wichtig" deutlich höhere Maßstäbe anzulegen sind, als so manch ein Arbeitgeber meint.
Wenn wichtige Gründe dagegen sprechen sind bei der Auswahl, bei wem abgelehnt wird, soziale Maßstäbe angelegt werden. Wenn der Partner nur in den Ferien Urlaub nehmen kann, ist das ein solcher sozialer Aspekt.
Aber bedenke, dass in deinem Betrieb kein Kündigungsschutz besteht. Also gehe behutsam vor.
Das ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Deine Fragen sind wie folgt geregelt:
§ 7 (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Schulpflichtige Kinder sind ein solcher Gesichtspunkt. Da musst du zurücktreten. Das ist in nahezu jedem Betrieb so. Ein Freund als Lehrer zählt da nicht.
§ 7 (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Zerstückeln ist okay, sie muss dir aber mindestens 2 Wochen am Stück gewähren.
Freund als Lehrer zählt da nicht.
Es zählt jeder soziale Aspekte. Diese sozialen Aspekte müssen nur in eine Priorität gebracht werden.
"Schulpflichtige Kinder sind ein solcher Gesichtspunkt. .... Ein Freund als Lehrer zählt da nicht."
Kinder sind ein Gesichtspunkt, aber nicht der Einzige. Der Lebenspartner ist ebenfalls ein Gesichtspunkt, vor allem dann, wenn auch seine Zeit an die Ferien gebunden ist. Es ist also keineswegs gesagt, dass Arbeitnehmer ohne Kinder immer zurückstehen müssen. In den vielen Wochen Ferien im Jahr sollten auch sie mal untergebracht werden können.
Zerstückeln ist okay
Grundsätzlich: Nein!
sie muss dir aber mindestens 2 Wochen am Stück gewähren.
Das ist so allgemein nicht richtig!
Grundsätzlich (wobei das in der Praxis ja tatsächlich anders aussieht - aber wo kein Kläger, da kein Richter) besteht Anspruch, den gesamten gesetzlichen Jahresurlaub von 4 Wochen zusammenhängend zu nehmen.
Nur dann, wenn das aus dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich ist - oder wenn es anderslautende tarifvertragliche Regelungen gibt - darf "gestückelt" werden, ,wobei ein Urlaubsteil mindestens 2 Wochen betragen muss (entsprechenden Urlaubsanspruch vorausgesetzt).
Prima, dass du den eingefügten Gesetzestext noch einmal wiederholst. Jetzt ist es sicher klarer, als beim ersten Mal....
Was hat das damit zu tun, dass Deine Aussage "Zerstückeln ist okay" falsch ist, wenn nicht bestimmte Voraussetzungen vorliegen, und die Aussage "sie muss dir aber mindestens 2 Wochen am Stück gewähren" so auch nicht stimmt?!?
Das kannst nur du entscheiden, aber über den ersten Punkt wirst du in nahezu jedem Betrieb stolpern. Den zweiten Punkt kannst du einfordern.
Ja bin ich. Und das Problem, es gibt Aufgaben die kann nur ich erledigen (wegen bestimmten Qualifikationen und Weiterbildungen) . Der Chefin wäre es ja fast am liebsten, ich würde mein Urlaub gar nicht antreten und aus gezahlt bekommen.