Hallo,

durch ein Missverhältnis zwischen Steuerberater und dem Mandaten, wurden keine Umsatzsteuervoranmeldung für Januar bis Juni abgegeben. Der Mandant hatte extra den Steuerberater, da er zum ersten Mal selbstständig war. Nur hat der Steuerberater nie was von der Umsatzsteuervoranmeldung gesagt.

Der Mandant ist Mitte Juni in Untersuchungshaft gekommen (kein Betrug oder etwas mit Steuern).

Es kam der Brief vom Finanzamt wegen der nicht eingereichten Umsatzsteuervoranmeldung. Seine Ehefrau rief beim Finanzamt und erklärte die Situation. Ihr wurde gesagt, dass er nun geschätzt wird & sie Einspruch einlegen soll mit der Haftbescheinigung.

Gesagt, getan. Über 4000 Euro wurden abgebucht, dann kam der Brief mit Einspruch zurückziehen bzw. Begründen und dass auch wenn der Einspruch zurückgezogen wird, die Pflicht besteht die Voranmeldungen einzureichen.

Wie denen aber bereits erklärt : Es ist nicht möglich, da die Unterlagen (Einnahmen/Ausgaben) eben nicht vorliegen und dass sobald es Neuigkeiten im Falle des Mannes gibt, er es selbst sofort einreichen würde, ohne Aufforderung.

Was soll sie tun, da trotz Erklärung das anscheinend ignoriert wird 🤷‍♀️