Privatgrundstück, im Wohnwagen/Gartenhütte wohnen?
Darf man eigentlich wenn man sich ein Privatgrundstück kauft, in einem Wohnwagen oder Gartenhütte wohnen? Wenn ja was gilt es dabei alles zu beachten?
7 Antworten
Das hängt vom Bundesland, eventuell der Gemeinde ab. Man darf auf einem Privatgrundstück zwar einen Wohnwagen abstellen oder ein Gartenhaus aufstellen, aber nicht unbedingt auch darin wohnen (z.B. wegen Brandgefahr). Einfach bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.
Du solltest vorab einige Fragen klären, wie z.B. was steht im Flächennutzungsplan für das Grundstück, handelt es ssich um eine ausgewiesene Erholungsfläche, ein wohngebiet oder ein Mischgebiet;
kann für ein Gartenhaus eine Genehmigung a) zur Errichtung und b) zum dauerhaften wohnen erteilt werden;
wie sieht es mit der Wasser- und Abwasserversorgung aus;
wie sieht es mit der Erschließung aus;
wie sieht es mit der Feuerstättengenehmigung aus;
wie sieht es mit der Genehmigung der Lagerung von Brennstoffen (Heizöl, Gas) aus;
ist jetzt nur eine Aufzählung die mir so "aus dem Bauch" einfällt;
genaueres kann Dir das Bauamt Deiner Gemeinde erklären;
Ganz Einfach : Bauantrag wie bei einem Wohnhaus mit allem Drum und Dran.
wohnwagen: das ist verfahrbar, mal prüfen ob das geht, das ist etwas lockerer lückenhafter bei verboten und evtl gut mit den genehmigungen
Ferienhaus -hütte: ist feste behausung....das ist problematischer und meist nur in ausgweisenen gebieten erlaubt
Aus meiner Sicht, ja, solange keine Bauauflage drauf ist, die definiert, dass dort ein echtes Haus errichtet werden muss.
Im Normalfall nein, denn das Grundstück und die Behausung müssen für eine Dauernutzung als Erstwohnsitz zugelassen sein.
Auch in Wochenend- oder Ferienhäusern in entsprechend ausgewiesenen Gebieten oder mit entsprechender Einschränkung in der Baugenehmigung darf man häufig nicht dauerhaft wohnen oder dort seinen Erstwohnsitz melden.